Gesetzesaktualisierungen

310 Gesetze aktualisiert am 26.09.2017

Gesetze 231-240 von 310

23 Paragrafen zu Schutz der Dienstnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit in der Land- und Forstwirtschaft (KM-VOLuFw) aktualisiert


Anl. 3 KM-VOLuFw

Grenzwerte berufsbedingter Exposition (§ 15) Bezeichnung des ArbeitsstoffsEINECS1CAS2GrenzwerteHinweisÜbergangsmaßnahmenmg/m3 3ppm4Benzol200-753-771-43-23,25515Haut6Grenzwert: 3 ppm(= 9,75 mg/m3) bis zum 27. Juni 2003Vinylchloridmonomer200-831-075-01-47,77535——Hartholzstäube––5,005, 7———1EINECS: ... mehr lesen...


Anl. 2 KM-VOLuFw

Praktische Empfehlungen für die Gesundheitsüberwachung von Dienstnehmern (§ 13 Abs. 7)1.Der Arzt und/oder die Behörde, der/die für die Gesundheitsüberwachung von Dienstnehmern, die Karzinogenen oder Mutagenen ausgesetzt sind, verantwortlich ist, muss mit den für jeden Dienstnehmer geltenden Expos... mehr lesen...


Anl. 1 KM-VOLuFw

Liste von Stoffen, Zubereitungen und Verfahren (§ 2 Z 1 lit. c)1.Herstellung von Auramin.2.Arbeiten, bei denen die betreffenden Dienstnehmer polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen ausgesetzt sind, die in Steinkohlenruß, Steinkohlenteer oder Steinkohlenpech vorhanden sind.3.Arbeiten, bei ... mehr lesen...


§ 19 KM-VOLuFw Inkrafttreten von Novellen

Die Änderungen des § 15 und § 16 Abs. 2 lit. b durch die Novelle LGBl. Nr. 7/2007 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 26. Jänner 2007, in Kraft.Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 7/2007 mehr lesen...


§ 18 KM-VOLuFw Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten, das ist der 1. November 2005, Kraft. mehr lesen...


§ 17 KM-VOLuFw Gemeinschaftsrecht

Durch diese Verordnung werden folgende Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft umgesetzt:1.Richtlinie 2004/37/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit (Sechste Einzelrichtlini... mehr lesen...


§ 16 KM-VOLuFw Verweise

(1) Verweise in dieser Verordnung auf andere Landesgesetze sind als Verweise auf die jeweils geltende Fassung zu verstehen. Verweise in dieser Verordnung auf die Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz (VGÜ-VO), LGBl. Nr. 87/2002, sind als Verweis auf die jeweils geltende Fassu... mehr lesen...


§ 15 KM-VOLuFw Grenzwerte

Einzuhalten sind die Grenzwerte der Grenzwerteverordnung 2006 und die in der Anlage 3 genannten Grenzwerte.Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 7/2007 mehr lesen...


§ 14 KM-VOLuFw Aufbewahrung der Unterlagen

(1) Die in § 12 genannte Liste und die in § 13 Abs. 4 genannte Gesundheitsakte sind nach Ende der Exposition mindestens 40 Jahre lang aufzubewahren.(2) Stellt das Unternehmen seine Tätigkeit ein, so sind diese Unterlagen dem zuständigen Unfallversicherungsträger zur Verfügung zu stellen. mehr lesen...


§ 13 KM-VOLuFw Gesundheitsüberwachung

(1) Zeigen die Ergebnisse der in § 3 Abs. 1 vorgesehenen Bewertung ein Risiko hinsichtlich Sicherheit oder Gesundheit der Dienstnehmer, so ist für diese eine geeignete Gesundheitsüberwachung durchzuführen.(2) Diese gesundheitliche Überwachung beinhaltet eine ärztliche Untersuchung gemäß § 5 der V... mehr lesen...


§ 12 KM-VOLuFw Information der Dienstnehmer

Vom Dienstgeber sind geeignete Maßnahmen zu treffen, um zu gewährleisten, dass1.die Dienstnehmer und ihre Vertreter in den Unternehmen oder Betrieben nachprüfen können, ob die Bestimmungen dieser Verordnung Anwendung finden bzw. zu deren Anwendung herangezogen werden können, und zwar insbesondere... mehr lesen...


§ 11 KM-VOLuFw Unterweisung der Dienstnehmer

(1) Der Dienstgeber muß sicherstellen, dass die Dienstnehmer und ihre Vertreter im Unternehmen oder Betrieb, insbesondere in Form von Informationen und Anweisungen, eine ausreichende angemessene Unterweisung erhalten in Bezug aufa)mögliche Gefahren für die Gesundheit, einschließlich der zusätzlic... mehr lesen...


§ 10 KM-VOLuFw Hygienemaßnahmen und individuelle Schutzmaßnahmen

(1) Die Dienstgeber sind verpflichtet, für die Tätigkeiten, bei denen die Gefahr einer Kontamination durch Karzinogene oder Mutagene besteht, geeignete Maßnahmen zu treffen, um zu gewährleisten, dassa)die Dienstnehmer in den Arbeitsbereichen, in denen die Gefahr einer Kontamination durch Karzinog... mehr lesen...


§ 9 KM-VOLuFw Zugang zu den Gefahrenbereichen

Gefahrenbereiche dürfen nur von Unterwiesenen oder Fachkundigen betreten werden. mehr lesen...


§ 8 KM-VOLuFw Vorhersehbare Exposition

(1) Bei bestimmten Tätigkeiten, z. B. Wartungsarbeiten, bei denen die Möglichkeit einer beträchtlichen Erhöhung der Exposition der Dienstnehmer vorherzusehen ist und bei denen jede Möglichkeit weiterer technischer Vorbeugungsmaßnahmen zur Begrenzung dieser Exposition bereits ausgeschöpft wurde, l... mehr lesen...


§ 7 KM-VOLuFw Unvorhersehbare Exposition

(1) Bei einem unvorhersehbaren Ereignis oder einem Unfall, der eine anormale Exposition der Dienstnehmer bedingen könnte, muss der Dienstgeber bei Kenntnis die Dienstnehmer informieren.(2) Bis der Normalzustand wieder eingetreten ist und solange die Ursachen der anormalen Exposition nicht beseiti... mehr lesen...


§ 6 KM-VOLuFw Unterrichtung der zuständigen Behörde

Wenn die Ergebnisse der in § 3 Abs. 1 vorgesehenen Bewertung ein Risiko für die Sicherheit oder die Gesundheit der Dienstnehmer erkennen lassen, müssen die Dienstgeber der zuständigen Behörde auf Anforderung sachdienliche Informationen über Nachstehendes zur Verfügung stellen:a)durchgeführte Täti... mehr lesen...


§ 5 KM-VOLuFw Maßnahmen zur Vermeidung oder Verringerung einer Exposition

(1) Ergibt sich aus den Ergebnissen der in § 3 Abs.1 vorgesehenen Bewertung ein Risiko für die Sicherheit oder die Gesundheit der Dienstnehmer, so muss die Exposition der Dienstnehmer vermieden werden.(2) Ist die Substitution des Karzinogens oder Mutagens durch Stoffe, Zubereitungen oder Verfahre... mehr lesen...


§ 4 KM-VOLuFw Verringerung und Ersatz

(1) Der Dienstgeber ist verpflichtet, die Verwendung eines Karzinogens oder Mutagens am Arbeitsplatz zu verringern bzw. einzuschränken, insbesondere indem er es, soweit dies technisch möglich ist, durch Stoffe, Zubereitungen oder Verfahren ersetzt, die bei ihrer Verwendung bzw. Anwendung nicht od... mehr lesen...


§ 3 KM-VOLuFw Ermittlung und Bewertung der Gefahren

(1) Für jede Tätigkeit, bei der eine Exposition gegenüber Karzinogenen oder Mutagenen auftreten kann, müssen in regelmäßigen Abständen die Art, das Ausmaß und die Dauer der Exposition der Dienstnehmer ermittelt werden, damit alle Gefahren für die Sicherheit und die Gesundheit der Dienstnehmer bew... mehr lesen...


§ 2 KM-VOLuFw Definitionen

Im Sinne dieser Verordnung bedeutet1.„Karzinogen“a)ein Stoff, der die in der EG-Stoffliste (Anhang VI der Richtlinie 67/548/EWG) genannten Kriterien für die Einstufung als Krebs erzeugender Stoff der Kategorie 1 oder 2 erfüllt;b)eine Zubereitung, die einen oder mehrere der in Ziffer a) genannten ... mehr lesen...


§ 1 KM-VOLuFw Anwendungsbereich

Diese Verordnung gilt für Arbeitsstätten im Sinne des §113 STLAO 2001 und dient dem Schutz der Dienstnehmer und der Vorbeugung gegen die Gefährdung ihrer Sicherheit und Gesundheit, die aus einer Exposition gegenüber Karzinogenen oder Mutagenen bei der Arbeit erwächst oder erwachsen kann. mehr lesen...


Schutz der Dienstnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit in der Land- und Forstwirtschaft (KM-VOLuFw) Fundstelle

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 19. September 2005 über den Schutz der Dienstnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit in der Land- und Forstwirtschaft (KM-VOLuFw)Stammfassung: LGBl. Nr. 99/2005 Änderung LGBl. Nr. 7/2007Präambel/Promulgatio... mehr lesen...


Aktualisiert am 26.09.17

22 Paragrafen zu Steiermärkisches Umweltinformationsgesetz (StUIG) aktualisiert


§ 19 StUIG Außerkrafttreten

Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes treten § 8 sowie die §§ 12 und 13 samt der Gliederungsbezeichnung Abschnitt IIa des Gesetzes über die Einrichtungen zum Schutze der Umwelt, LGBl. Nr. 78/1988, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 24/2002, außer Kraft. mehr lesen...


§ 18a StUIG Inkrafttreten von Novellen

(1) Die Änderung des § 8 Abs. 5, des § 14 sowie der Überschrift des § 17 und der Entfall des § 8 Abs. 4 und 6 durch die Novelle LGBl. Nr. 87/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.(2) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 61/2017 treten die § 4 Abs. 5, § 5 Abs. 1 und 7, § 6 Abs. 2 Z 1, § 8 Abs. ... mehr lesen...


§ 18 StUIG Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten, das ist der 1. September 2005, in Kraft. mehr lesen...


§ 17 StUIG EU-Recht

Mit diesem Gesetz werden folgende Richtlinien umgesetzt:1.Richtlinie 2003/4/EG: Richtlinie 2003/4/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Jänner 2003 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen, ABl. L 41 vom 14. 2. 2003, S. 26;2.Richtlinie 2012/18/EU: Richtlinie 2012/1... mehr lesen...


§ 16a StUIG Verweisungen

Soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, beziehen sich Verweisungen auf Landesgesetze auf die jeweils geltende Fassung.Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 61/2017 mehr lesen...


§ 16 StUIG Eigener Wirkungsbereich der Gemeinden

Die in diesem Gesetz geregelten Aufgaben der Gemeinden sind solche des eigenen Wirkungsbereiches. mehr lesen...


§ 15 StUIG Abgabenfreiheit

Begehren auf Mitteilung und Mitteilungen von Umweltinformationen nach diesem Gesetz unterliegen nicht der Pflicht zur Entrichtung von Landes- und Gemeinde-Verwaltungsabgaben. mehr lesen...


§ 14 StUIG Strafbestimmung

Wer der Meldepflicht entgegen einer gemäß § 13 erlassenen Verordnung nicht nachkommt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist von der Bezirksverwaltungsbehörde mit Geldstrafe bis zu € 3630,– zu bestrafen.Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 87/2013 mehr lesen...


§ 13 StUIG Meldepflicht

Die Landesregierung kann mit Verordnung festlegen, dass die Inhaber/Inhaberinnen von bestimmten, nach landesgesetzlichen Vorschriften zu genehmigenden Anlagen der Landesregierung bestimmte Umweltinformationen zu melden haben, die zur Beurteilung der Auswirkungen der Anlage auf die Umwelt im Norma... mehr lesen...


§ 12 StUIG Übermittlungspflicht

Auf Verlangen haben die informationspflichtigen Stellen Umweltinformationen, über die sie in Wahrnehmung landesgesetzlich übertragener Aufgaben verfügen, den Organen des Bundes, der Länder oder der Gemeinden zur Wahrnehmung von gesetzlich übertragenen Aufgaben im Bereich des Umweltschutzes kosten... mehr lesen...


§ 11 StUIG Koordinierung der Umweltinformationen

(1) Die Landesregierung hat die Verbreitung von Umweltinformationen zu koordinieren. Zu diesem Zweck hat sie den Informationsaustausch zwischen den informationspflichtigen Stellen zu unterstützen und geeignete Maßnahmen vorzuschlagen, um den Zugang zu Umweltinformationen zu erleichtern und eine h... mehr lesen...


§ 10 StUIG Umweltschutzbericht

(1) Die Landesregierung hat alle zwei Jahre dem Landtag einen umfassenden Umweltschutzbericht vorzulegen.(2) Der Umweltschutzbericht hat jedenfalls Auskunft über den Stand und die Zielsetzungen auf den Gebieten der Raumordnung und Raumplanung, des Gewässerschutzes, der Abfall- und Stoffflusswirts... mehr lesen...


§ 9 StUIG Veröffentlichung von Umweltinformationen

(1) Die informationspflichtigen Stellen haben die für ihre Aufgaben maßgeblichen und bei ihnen vorhandenen oder für sie bereitgehaltenen Umweltinformationen zur aktiven und systematischen Verbreitung in der Öffentlichkeit aufzubereiten. Die Bestimmungen über Mitteilungsschranken und Ablehnungsgrü... mehr lesen...


§ 8 StUIG Rechtsschutz

(1) Werden die verlangten Umweltinformationen nicht oder nicht im begehrten Umfang mitgeteilt, so ist hierüber ein Bescheid zu erlassen, innerhalb von zwei Monaten. Zuständig zur Erlassung des Bescheides ist die informationspflichtige Stelle, soweit sie behördliche Aufgaben besorgt. Über gleich g... mehr lesen...


§ 7 StUIG Behandlung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen

(1) Besteht Grund zu der Annahme, dass durch die Mitteilung der begehrten Information ein schutzwürdiges Geschäfts- und Betriebsgeheimnis im Sinne des § 6 Abs. 2 Z 4 berührt sein könnte, haben die informationspflichtigen Stellen den Inhaber/die Inhaberin des Geschäfts- und Betriebsgeheimnisses vo... mehr lesen...


§ 6 StUIG Mitteilungsschranken und Ablehnungsgründe

(1) Die Mitteilung von Umweltinformationen darf unterbleiben, wenn1.sich das Informationsbegehren auf die Übermittlung interner Mitteilungen bezieht,2.das Informationsbegehren offenbar missbräuchlich gestellt wurde,3.das Informationsbegehren zu allgemein geblieben ist,4.das Informationsbegehren M... mehr lesen...


§ 5 StUIG Mitteilungspflicht

(1) Das Begehren auf Mitteilung von Umweltinformationen kann mündlich oder schriftlich gestellt werden. Dies kann in jeder technischen Form geschehen, die die informationspflichtige Stelle zu empfangen in der Lage ist. Geht aus einem angebrachten Begehren der Inhalt oder der Umfang der gewünschte... mehr lesen...


§ 4 StUIG Freier Zugang zu Umweltinformationen

(1) Das Recht auf freien Zugang zu Umweltinformationen, die bei den informationspflichtigen Stellen vorhanden sind oder für sie bereitgehalten werden, ist jeder natürlichen oder juristischen Person ohne Nachweis eines Rechtsanspruches oder eines rechtlichen Interesses nach Maßgabe der folgenden B... mehr lesen...


§ 3 StUIG Informationspflichtige Stellen

(1) Informationspflichtige Stellen im Sinne dieses Gesetzes sind – soweit sich die Umweltinformationen auf Angelegenheiten beziehen, die in Gesetzgebung Landessache sind:1.die Verwaltungsbehörden und unter deren sachlicher Aufsicht stehende sonstige Organe der Verwaltung, die durch Gesetz oder in... mehr lesen...


§ 2 StUIG Umweltinformationen

Umweltinformationen sind sämtliche Informationen in schriftlicher, visueller, akustischer, elektronischer oder sonstiger materieller Form über1.den Zustand von Umweltbestandteilen wie Luft und Atmosphäre, Wasser, Boden, Land, Landschaft und natürliche Lebensräume einschließlich Berggebiete, Feuch... mehr lesen...


§ 1 StUIG Ziel des Gesetzes

Ziel dieses Gesetzes ist die Information der Öffentlichkeit über die Umwelt, insbesondere durch1.Gewährleistung des Rechts auf Zugang zu den bei den informationspflichtigen Stellen vorhandenen oder für diese bereit gehaltenen Umweltinformationen;2.die Sicherstellung der öffentlichen Zugänglichmac... mehr lesen...


Steiermärkisches Umweltinformationsgesetz (StUIG) Fundstelle

Gesetz vom 19. April 2005, mit dem der Zugang zu Informationen über die Umwelt in der Steiermark geregelt wird (Steiermärkisches Umweltinformationsgesetz – StUIG)Stammfassung: LGBl. Nr. 65/2005 (XIV. GPStLT RV EZ 2212/1)Änderung LGBl. Nr. 87/2013 (XVI. GPStLT RV EZ 2008/1 AB EZ 2008/4)LGBl. ... mehr lesen...


Aktualisiert am 26.09.17

14 Paragrafen zu Steiermärkische Pflegeheimverordnung (StPHVO) aktualisiert


§ 13 StPHVO (weggefallen)

§ 13 StPHVO seit 31.12.2024 weggefallen. mehr lesen...


§ 12 StPHVO (weggefallen)

§ 12 StPHVO seit 31.12.2024 weggefallen. mehr lesen...


§ 11 StPHVO (weggefallen)

§ 11 StPHVO seit 31.12.2024 weggefallen. mehr lesen...


§ 10 StPHVO (weggefallen)

§ 10 StPHVO seit 31.12.2024 weggefallen. mehr lesen...


§ 9 StPHVO (weggefallen)

§ 9 StPHVO seit 31.12.2024 weggefallen. mehr lesen...


§ 8 StPHVO (weggefallen)

§ 8 StPHVO seit 31.12.2024 weggefallen. mehr lesen...


§ 7 StPHVO (weggefallen)

§ 7 StPHVO seit 31.12.2024 weggefallen. mehr lesen...


§ 6 StPHVO (weggefallen)

§ 6 StPHVO seit 31.12.2024 weggefallen. mehr lesen...


§ 5 StPHVO (weggefallen)

§ 5 StPHVO seit 31.12.2024 weggefallen. mehr lesen...


§ 4 StPHVO (weggefallen)

§ 4 StPHVO seit 31.12.2024 weggefallen. mehr lesen...


§ 3 StPHVO (weggefallen)

§ 3 StPHVO seit 31.12.2024 weggefallen. mehr lesen...


§ 2 StPHVO (weggefallen)

§ 2 StPHVO seit 31.12.2024 weggefallen. mehr lesen...


§ 1 StPHVO (weggefallen)

§ 1 StPHVO seit 31.12.2024 weggefallen. mehr lesen...


Steiermärkische Pflegeheimverordnung (StPHVO) Fundstelle (weggefallen)

Steiermärkische Pflegeheimverordnung (StPHVO) Fundstelle seit 31.12.2024 weggefallen. mehr lesen...


Aktualisiert am 26.09.17

22 Paragrafen zu Steiermärkisches Wettgesetz (Stmk. WG) aktualisiert


§ 20 Stmk. WG (weggefallen)

§ 20 Stmk. WG seit 31.12.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 19a Stmk. WG (weggefallen)

§ 19a Stmk. WG seit 31.12.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 19 Stmk. WG (weggefallen)

§ 19 Stmk. WG seit 31.12.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 18 Stmk. WG (weggefallen)

§ 18 Stmk. WG seit 31.12.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 17 Stmk. WG (weggefallen)

§ 17 Stmk. WG seit 31.12.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 16 Stmk. WG (weggefallen)

§ 16 Stmk. WG seit 31.12.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 15 Stmk. WG (weggefallen)

§ 15 Stmk. WG seit 31.12.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 14 Stmk. WG (weggefallen)

§ 14 Stmk. WG seit 31.12.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 13 Stmk. WG (weggefallen)

§ 13 Stmk. WG seit 31.12.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 12 Stmk. WG (weggefallen)

§ 12 Stmk. WG seit 31.12.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 11 Stmk. WG (weggefallen)

§ 11 Stmk. WG seit 31.12.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 10 Stmk. WG (weggefallen)

§ 10 Stmk. WG seit 31.12.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 9 Stmk. WG (weggefallen)

§ 9 Stmk. WG seit 31.12.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 8 Stmk. WG (weggefallen)

§ 8 Stmk. WG seit 31.12.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 7 Stmk. WG (weggefallen)

§ 7 Stmk. WG seit 31.12.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 6 Stmk. WG (weggefallen)

§ 6 Stmk. WG seit 31.12.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 5 Stmk. WG (weggefallen)

§ 5 Stmk. WG seit 31.12.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 4 Stmk. WG (weggefallen)

§ 4 Stmk. WG seit 31.12.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 3 Stmk. WG (weggefallen)

§ 3 Stmk. WG seit 31.12.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 2 Stmk. WG (weggefallen)

§ 2 Stmk. WG seit 31.12.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 1 Stmk. WG (weggefallen)

§ 1 Stmk. WG seit 31.12.2017 weggefallen. mehr lesen...


Steiermärkisches Wettgesetz (Stmk. WG) Fundstelle (weggefallen)

Steiermärkisches Wettgesetz (Stmk. WG) Fundstelle seit 31.12.2017 weggefallen. mehr lesen...


Aktualisiert am 26.09.17

13 Paragrafen zu Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz (VGÜ-VO) aktualisiert


Anl. 1 VGÜ-VO

Zeitabstände der Untersuchungen zur Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz1 EinwirkungenZeitabständeBlei, seine Legierungen oder Verbindungen1 Jahr; Glasherstellung und Akkumulartorenfertigung: 3 Monate; Rostschutzarbeiten: 4 Wochen;Spritzlackierarbeiten: 6 MonateQuecksilber o... mehr lesen...


§ 11 VGÜ-VO Inkrafttreten von Novellen

(1) Die Änderung des § 4 Abs. 1 und Abs. 3, § 5 Abs. 1, § 8, § 9 Abs. 2 und der Anlage 1 durch die Novelle LGBl. Nr. 127/2006 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten, das ist der 1. November 2006, in Kraft.(2) Die Änderung des § 5 Abs. 1 Z 3, des § 8 Abs. 2, des § 9 Abs. 2 und der An... mehr lesen...


§ 10 VGÜ-VO Inkrafttreten von Rechtsvorschriften

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 14. August 2002, in Kraft. mehr lesen...


§ 9 VGÜ-VO

(1) Anlage 1 regelt die Zeitabstände für die Untersuchungen.(2) Anlage 2 der Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz, BGBl. Nr. 27/1997, in der Fassung BGBl. II Nr. 179/2016, gilt sinngemäß.Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 127/2006, LGBl. Nr. 18/2011, LGBl. Nr. 157/2016 mehr lesen...


§ 8 VGÜ-VO Information der Arbeitnehmer/innen

(1) Arbeitgeber/innen sind verpflichtet, jeden Arbeitnehmer/jede Arbeitnehmerin vor Aufnahme der Beschäftigung mit einer Tätigkeit, für die diese Verordnung Untersuchungen vorsieht, zu informieren,1.dass vor Aufnahme der Tätigkeit sowie bei Fortdauer der Tätigkeit Gesundheitsuntersuchungen auf Ko... mehr lesen...


§ 7 VGÜ-VO Gesundheitliche Eignung

(1) Eine Beschäftigung von Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen mit Tätigkeiten, bei denen die Gefahr einer Berufskrankheit besteht, ist nicht zulässig, wenn durch ein vom Arbeitnehmer/von der Arbeitnehmerin vorgelegtes ärztliches Zeugnis nachgewiesen wird, dass sein/ihr Gesundheitszustand eine derart... mehr lesen...


§ 6 VGÜ-VO Gemeinsame Bestimmungen

(1) Bei Aufnahme der Tätigkeit dürfen Eignungsuntersuchungen höchstens zwei Monate zurückliegen.(2) Die Zeitabstände der Folgeuntersuchungen sowie der wiederkehrenden Untersuchungen der Hörfähigkeit werden in der Anlage 1 dieser Verordnung festgelegt.(3) Eignungs- und Folgeuntersuchungen, Untersu... mehr lesen...


§ 5 VGÜ-VO Sonstige besondere Untersuchungen

(1) Arbeitgeber/innen müssen dafür sorgen, dass Arbeitnehmer/innen, die eine Tätigkeit ausüben, bei der sie einer der nachstehenden Einwirkungen ausgesetzt sind, sich auf eigenen Wunsch vor Aufnahme dieser Tätigkeit sowie bei Fortdauer der Tätigkeit in regelmäßigen Zeitabständen einer ärztlichen ... mehr lesen...


§ 4 VGÜ-VO Untersuchung bei Lärmeinwirkung

(1) Eine gesundheitsgefährdende Lärmeinwirkung im Sinne des § 130 STLAO liegt vor, wenn für DienstnehmerInnen Expositionsgrenzwerte überschritten werden, wobei die dämmende Wirkung von persönlicher Schutzausrüstung nicht zu berücksichtigen ist:1.LA,EX,8h = 85 dB, sofern nicht die Lärmexposition v... mehr lesen...


§ 3 VGÜ-VO Eignungs- und Folgeuntersuchung

(1) Arbeitnehmer/innen dürfen mit nachfolgenden Tätigkeiten nur beschäftigt werden, wenn vor Aufnahme der Tätigkeit Eignungsuntersuchungen durchgeführt wurden und bei Fortdauer der Tätigkeit in regelmäßigen Zeitabständen Folgeuntersuchungen durchgeführt werden:1.Tätigkeiten, bei denen Atemschutzg... mehr lesen...


§ 2 VGÜ-VO Eignungs- und Folgeuntersuchung

(1) Arbeitnehmer/innen dürfen mit Tätigkeiten, bei denen sie einer der nachstehenden Einwirkungen ausgesetzt sind, nur beschäftigt werden, wenn vor Aufnahme der Tätigkeit Eignungsuntersuchungen durchgeführt wurden und bei Fortdauer der Tätigkeit in regelmäßigen Zeitabständen Folgeuntersuchungen d... mehr lesen...


§ 1 VGÜ-VO Geltungsbereich

Diese Verordnung gilt für die Beschäftigung von Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen bei Untersuchungen gemäß § 134 STLAO 2001 (Eignungs- und Folgeuntersuchungen). mehr lesen...


Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz (VGÜ-VO) Fundstelle

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 8. Juli 2002 über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz (VGÜ-VO)Stammfassung: LGBl. Nr. 87/2002Änderung LGBl. Nr. 127/2006 (CELEX-Nr. 303L0010, 302L0044)LGBl. Nr. 18/2011 (CELEX-Nr. 32006L0025)LGBl. Nr. 157/2016Präambel/Promulgationskl... mehr lesen...


Aktualisiert am 26.09.17

16 Paragrafen zu Kennzeichnungsverordnung (Kenn-VO) aktualisiert


Anl. 3 Kenn-VO

(Anm: Die Handzeichen sind als PDF dokumentiert.) mehr lesen...


Anl. 2 Kenn-VO

Anhang 2: Sicherheitsfarben SicherheitsfarbeBedeutungHinweise – AngabenRotVerbotszeichenGefährliches Verhalten Gefahr – AlarmHalt, Stillstand,  Not-Aus-Schalteinrichtung, Evakuierung Material undKennzeichnung und Standort Ausrüstungen zur  Brandbekämpfung Gelb oder Gelb-OrangeWarnzeichenAchtung, ... mehr lesen...


Anl. 1 Kenn-VO

Anhang 1: Schilder(Anm: Die Schilder sind als PDF dokumentiert.)Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 75/2016 mehr lesen...


§ 9 Kenn-VO Inkrafttreten von Novellen

In der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 75/2016 treten § 1a, § 1b, die Überschrift des § 3, § 3 Abs. 1, Abs. 1a und Abs. 4, § 7 Abs. 2, § 7a sowie Anhang 1 Punkt 1.2 mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten, das ist der 1. August 2016, in Kraft.Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 75/2016 mehr lesen...


§ 8 Kenn-VO Schlussbestimmungen

(1) Die Bestimmungen dieser Verordnung sind Mindestvorschriften nach der Richtlinie 92/58/EWG des Rates vom 24. Juni 1992 (ABl. Nr. L245 vom 26. August 1992). Die Land- und Forstwirtschaftsinspektion darf von den Bestimmungen dieser Verordnung keine Ausnahmen zulassen.(2) Zeichen zum Hinweis auf ... mehr lesen...


§ 7a Kenn-VO EU-Recht

Durch diese Verordnung wird die Richtlinie 2014/27/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Änderung der Richtlinien 92/58/EWG, 92/85/EWG, 94/33/EG und 98/24/EG des Rates sowie der Richtlinie 2003/37/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zum Zweck ihrer Anpassu... mehr lesen...


§ 7 Kenn-VO Information und Unterweisung

(1) Arbeitgeber/innen müssen alle betroffenen Arbeitnehmer/innen über die Bedeutung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung und über die damit in Zusammenhang stehenden zu ergreifenden Maßnahmen im Sinne des § 107 STLAO 2001 informieren.(2) Arbeitgeber/innen müssen alle betroffenen Ar... mehr lesen...


§ 6 Kenn-VO Anforderungen an verwendete Sprech- und Handzeichen

(1) Werden Sprechzeichen verwendet, müssen Arbeitgeber/innen dafür sorgen, dass diese so kurz, einfach und klar wie möglich, akustisch einwandfrei wahrnehmbar und ihre Aussagen für die betroffenen Arbeitnehmer/innen leicht verständlich sind.(2) Werden Handzeichen verwendet, müssen Arbeitgeber/inn... mehr lesen...


§ 5 Kenn-VO Anforderungen an verwendete Leucht- und Schallzeichen

(1) Es dürfen nur Leuchtzeichen verwendet werden,1.deren Farbe der Bedeutung der Sicherheitsfarben laut Anhang 2 entspricht,2.deren Licht deutlich sichtbar ist, mit der Umgebung kontrastiert und nicht blendet,3.bei denen allenfalls enthaltene Bildzeichen dem § 3 Abs. 1 Z 2 bis 4 und Abs. 2 entspr... mehr lesen...


§ 4 Kenn-VO Verwendung von Leucht-, Schall-, Sprech- und Handzeichen

(1) Im Sinne dieser Verordnung sind1.Leuchtzeichen: Zeichen, die von einer Vorrichtung erzeugt werden, die aus durchsichtigem Material besteht, das von innen oder von hinten durchleuchtet wird,2.Schallzeichen: codierte akustische Signale, die von einer spezifischen Vorrichtung ohne Verwendung ein... mehr lesen...


§ 3 Kenn-VO Anforderungen an verwendete Schilder, Aufkleber und Sicherheitsfarben

(1) Es dürfen nur Schilder und Aufkleber verwendet werden, die1.aus gegen Schlag und Umgebungsbedingungen möglichst widerstandsfähigem und witterungsbeständigem Material bestehen,2.möglichst leicht verständlich sind und keine für das Verständnis nicht erforderlichen Details enthalten,3.die Eigenm... mehr lesen...


§ 2 Kenn-VO Verwendung von Schildern und Sicherheitsfarben

(1) Schilder mit Verbots-, Warn-, Gebots-, Rettungs- oder Hinweiszeichen sind zu verwenden:1.zur Kennzeichnung von Gefahrenbereichen und2.zur Kennzeichnung von sonstigen sicherheitsrelevanten Bereichen, wie insbesondere von Fluchtwegen, Erste-Hilfe-Einrichtungen oder Mitteln zur Brandbekämpfung.(... mehr lesen...


§ 1b Kenn-VO Arbeitsstoffkennzeichnung – Räume oder Bereiche

(1) Eine Kennzeichnung von Räumen oder Bereichen (einschließlich Schränken) nach § 127 Abs. 4 STLAO muss bei Lagerung erheblichen Mengen gefährlicher Arbeitsstoffe erfolgen, sofern nicht bei Betreten des Raumes oder Bereiches die Kennzeichnung der einzelnen Behälter eindeutig erkennbar ist. Lager... mehr lesen...


§ 1a Kenn-VO Arbeitsstoffkennzeichnung – Behälter

(1) Die Kennzeichnung nach § 127 Abs. 2 STLAO von Behältern (einschließlich sichtbar verlegter Rohrleitungen), die gefährliche chemische Arbeitsstoffe enthalten, muss eine Bezeichnung des Arbeitsstoffs sowie Angaben über die möglichen Gefahren, die mit seiner Einwirkung verbunden sind, und über n... mehr lesen...


§ 1 Kenn-VO Allgemeine Vorschriften

(1) Diese Verordnung gilt für Arbeitsstätten, Baustellen und auswärtige Arbeitsstellen im Sinne der LAO.(2) Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung ist jedes Zeichen (Schild, Sicherheitsfarbe, Leucht- oder Schallzeichen, Sprech- oder Handzeichen), das für einen bestimmten Bereich oder für... mehr lesen...


Kennzeichnungsverordnung (Kenn-VO) Fundstelle

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 8. Juli 2002 über die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung – Kennzeichnungsverordnung (Kenn-VO)Stammfassung: LGBl. Nr. 83/2002Änderung LGBl. Nr. 75/2016 (CELEX-Nr.: 32014L0027, 31992L0058, 31992L0085, 31994L0033, 32008R1272)Präam... mehr lesen...


Aktualisiert am 26.09.17

18 Paragrafen zu Steiermärkisches Pflanzenschutzgesetz (Stmk. PSG) aktualisiert


§ 12 Stmk. PSG (weggefallen)

§ 12 Stmk. PSG seit 13.12.2019 weggefallen. mehr lesen...


§ 11 Stmk. PSG (weggefallen)

§ 11 Stmk. PSG seit 13.12.2019 weggefallen. mehr lesen...


§ 10c Stmk. PSG (weggefallen)

§ 10c Stmk. PSG seit 13.12.2019 weggefallen. mehr lesen...


§ 10b Stmk. PSG (weggefallen)

§ 10b Stmk. PSG seit 13.12.2019 weggefallen. mehr lesen...


§ 10a Stmk. PSG (weggefallen)

§ 10a Stmk. PSG seit 13.12.2019 weggefallen. mehr lesen...


§ 10 Stmk. PSG (weggefallen)

§ 10 Stmk. PSG seit 13.12.2019 weggefallen. mehr lesen...


§ 9b Stmk. PSG (weggefallen)

§ 9b Stmk. PSG seit 13.12.2019 weggefallen. mehr lesen...


§ 9a Stmk. PSG (weggefallen)

§ 9a Stmk. PSG seit 13.12.2019 weggefallen. mehr lesen...


§ 9 Stmk. PSG (weggefallen)

§ 9 Stmk. PSG seit 13.12.2019 weggefallen. mehr lesen...


§ 8 Stmk. PSG (weggefallen)

§ 8 Stmk. PSG seit 13.12.2019 weggefallen. mehr lesen...


§ 7 Stmk. PSG (weggefallen)

§ 7 Stmk. PSG seit 13.12.2019 weggefallen. mehr lesen...


§ 6 Stmk. PSG (weggefallen)

§ 6 Stmk. PSG seit 13.12.2019 weggefallen. mehr lesen...


§ 5 Stmk. PSG (weggefallen)

§ 5 Stmk. PSG seit 13.12.2019 weggefallen. mehr lesen...


§ 4 Stmk. PSG (weggefallen)

§ 4 Stmk. PSG seit 13.12.2019 weggefallen. mehr lesen...


§ 3 Stmk. PSG (weggefallen)

§ 3 Stmk. PSG seit 13.12.2019 weggefallen. mehr lesen...


§ 2 Stmk. PSG (weggefallen)

§ 2 Stmk. PSG seit 13.12.2019 weggefallen. mehr lesen...


§ 1 Stmk. PSG (weggefallen)

§ 1 Stmk. PSG seit 13.12.2019 weggefallen. mehr lesen...


Steiermärkisches Pflanzenschutzgesetz (Stmk. PSG) Fundstelle (weggefallen)

Steiermärkisches Pflanzenschutzgesetz (Stmk. PSG) Fundstelle seit 13.12.2019 weggefallen. mehr lesen...


Aktualisiert am 26.09.17

8 Paragrafen zu Steiermärkisches Landes-Forderungsverkaufs-Gesetz 2002 (Stmk. LFG 2002) aktualisiert


§ 7 Stmk. LFG 2002

(1) Dieses Gesetz tritt an dem seiner Kundmachung folgenden Tag, das ist der 18. Mai 2002, in Kraft.(2) Gleichzeitig tritt das Gesetz vom 10. April 1992 über den Verkauf von Forderungen des Landes Steiermark (Steiermärkisches Landes-Forderungsverkaufs-Gesetz 1992), LGBl. Nr. 34/1992, mit der Maßg... mehr lesen...


§ 6 Stmk. LFG 2002

(1) Die Nettoerlöse aus den Forderungsverkäufen können zur Rückzahlung von zur Finanzierung des Landeshaushaltes aufgenommenen Fremdmitteln (Darlehen, Anleihen und Kredite) und für die Wohnbauförderung gemäß dem Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetz 1993 verwendet werden.(2) Zur Teilfinanzieru... mehr lesen...


§ 5 Stmk. LFG 2002

Den Förderungsnehmern wird das Recht eingeräumt, auch nach dem Verkauf der Darlehensforderungen an Geldinstitute von den Möglichkeiten einer landesgesetzlichen Begünstigung für die vorzeitige Rückzahlung von Wohnbauförderungsdarlehen Gebrauch zu machen. mehr lesen...


§ 4 Stmk. LFG 2002

(1) Die zum Zeitpunkt des Verkaufs gültigen Bedingungen für die Gewährung der Wohnbauförderungsdarlehen bleiben weiterhin vollinhaltlich aufrecht; insbesondere gilt dies für die Verzinsung, Tilgung einschließlich verstärkter Tilgung, Laufzeit usw.(2) Zum Zweck der fortdauernden Sicherstellung der... mehr lesen...


§ 3 Stmk. LFG 2002

Bei der Ermittlung des Barwertes sind die noch nicht fälligen Annuitäten (Tilgung und Zinsen) der Förderungsdarlehen gemäß Schuldschein bzw. Tilgungsplan, unter Berücksichtigung einer allenfalls festgelegten verstärkten Tilgung, auf den Verkaufszeitpunkt abzuzinsen. mehr lesen...


§ 2 Stmk. LFG 2002

Die Steiermärkische Landesregierung hat festzulegen, zu welchem Zeitpunkt welche Kategorien von Förderungsdarlehen zu welchen Konditionen den Geldinstituten zum Ankauf anzubieten sind. mehr lesen...


§ 1 Stmk. LFG 2002

(1) Die Steiermärkische Landesregierung wird ermächtigt, Forderungen aus gewährten Wohnbauförderungsdarlehen an Geldinstitute zum Barwert zu verkaufen.(2) Das Land Steiermark übernimmt gegenüber den Käufern die Haftung für die Einbringlichkeit der Forderungen; zugunsten des Landes bestehende Sich... mehr lesen...


Steiermärkisches Landes-Forderungsverkaufs-Gesetz 2002 (Stmk. LFG 2002) Fundstelle

Gesetz vom 3. Februar 2002 über den Verkauf von Forderungen des Landes Steiermark (Steiermärkisches Landes-Forderungsverkaufs-Gesetz 2002)Stammfassung: LGBl. Nr. 47/2002 (XIV. GPStLT RV EZ 742/1 AB EZ 742/4) Änderung LGBl. Nr. 20/2012 (XVI. GPStLT IA EZ 886/1 AB EZ 886/3) mehr lesen...


Aktualisiert am 26.09.17

17 Paragrafen zu Steiermärkische Kehrordnung 2000 (Stmk. KO 2000) aktualisiert


§ 15 Stmk. KO 2000 (weggefallen)

§ 15 Stmk. KO 2000 seit 31.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 14 Stmk. KO 2000 (weggefallen)

§ 14 Stmk. KO 2000 seit 31.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 13a Stmk. KO 2000 (weggefallen)

§ 13a Stmk. KO 2000 seit 31.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 13 Stmk. KO 2000 (weggefallen)

§ 13 Stmk. KO 2000 seit 31.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 12 Stmk. KO 2000 (weggefallen)

§ 12 Stmk. KO 2000 seit 31.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 11 Stmk. KO 2000 (weggefallen)

§ 11 Stmk. KO 2000 seit 31.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 10 Stmk. KO 2000 (weggefallen)

§ 10 Stmk. KO 2000 seit 31.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 9 Stmk. KO 2000 (weggefallen)

§ 9 Stmk. KO 2000 seit 31.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 8 Stmk. KO 2000 (weggefallen)

§ 8 Stmk. KO 2000 seit 31.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 7 Stmk. KO 2000 (weggefallen)

§ 7 Stmk. KO 2000 seit 31.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 6 Stmk. KO 2000 (weggefallen)

§ 6 Stmk. KO 2000 seit 31.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 5 Stmk. KO 2000 (weggefallen)

§ 5 Stmk. KO 2000 seit 31.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 4 Stmk. KO 2000 (weggefallen)

§ 4 Stmk. KO 2000 seit 31.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 3 Stmk. KO 2000 (weggefallen)

§ 3 Stmk. KO 2000 seit 31.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 2 Stmk. KO 2000 (weggefallen)

§ 2 Stmk. KO 2000 seit 31.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 1 Stmk. KO 2000 (weggefallen)

§ 1 Stmk. KO 2000 seit 31.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


Steiermärkische Kehrordnung 2000 (Stmk. KO 2000) Fundstelle (weggefallen)

Steiermärkische Kehrordnung 2000 (Stmk. KO 2000) Fundstelle seit 31.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


Aktualisiert am 26.09.17

35 Paragrafen zu Satzungen der Steiermärkischen Berg- und Naturwacht (Stmk. SBN) aktualisiert


§ 35 Stmk. SBN (weggefallen)

§ 35 Stmk. SBN seit 27.06.2024 weggefallen. mehr lesen...


§ 34 Stmk. SBN (weggefallen)

§ 34 Stmk. SBN seit 27.06.2024 weggefallen. mehr lesen...


§ 32 Stmk. SBN (weggefallen)

§ 32 Stmk. SBN seit 27.06.2024 weggefallen. mehr lesen...


§ 31 Stmk. SBN (weggefallen)

§ 31 Stmk. SBN seit 27.06.2024 weggefallen. mehr lesen...


§ 30 Stmk. SBN (weggefallen)

§ 30 Stmk. SBN seit 27.06.2024 weggefallen. mehr lesen...


§ 29 Stmk. SBN (weggefallen)

§ 29 Stmk. SBN seit 27.06.2024 weggefallen. mehr lesen...


§ 28 Stmk. SBN (weggefallen)

§ 28 Stmk. SBN seit 27.06.2024 weggefallen. mehr lesen...


§ 27 Stmk. SBN (weggefallen)

§ 27 Stmk. SBN seit 27.06.2024 weggefallen. mehr lesen...


§ 26 Stmk. SBN (weggefallen)

§ 26 Stmk. SBN seit 27.06.2024 weggefallen. mehr lesen...


§ 25 Stmk. SBN (weggefallen)

§ 25 Stmk. SBN seit 27.06.2024 weggefallen. mehr lesen...


§ 24 Stmk. SBN (weggefallen)

§ 24 Stmk. SBN seit 27.06.2024 weggefallen. mehr lesen...


§ 23 Stmk. SBN (weggefallen)

§ 23 Stmk. SBN seit 27.06.2024 weggefallen. mehr lesen...


§ 22 Stmk. SBN (weggefallen)

§ 22 Stmk. SBN seit 27.06.2024 weggefallen. mehr lesen...


§ 21 Stmk. SBN (weggefallen)

§ 21 Stmk. SBN seit 27.06.2024 weggefallen. mehr lesen...


§ 20 Stmk. SBN (weggefallen)

§ 20 Stmk. SBN seit 27.06.2024 weggefallen. mehr lesen...


§ 19 Stmk. SBN (weggefallen)

§ 19 Stmk. SBN seit 27.06.2024 weggefallen. mehr lesen...


§ 18 Stmk. SBN (weggefallen)

§ 18 Stmk. SBN seit 27.06.2024 weggefallen. mehr lesen...


§ 17 Stmk. SBN (weggefallen)

§ 17 Stmk. SBN seit 27.06.2024 weggefallen. mehr lesen...


§ 16 Stmk. SBN (weggefallen)

§ 16 Stmk. SBN seit 27.06.2024 weggefallen. mehr lesen...


§ 15 Stmk. SBN (weggefallen)

§ 15 Stmk. SBN seit 27.06.2024 weggefallen. mehr lesen...


§ 14 Stmk. SBN (weggefallen)

§ 14 Stmk. SBN seit 27.06.2024 weggefallen. mehr lesen...


§ 13 Stmk. SBN (weggefallen)

§ 13 Stmk. SBN seit 27.06.2024 weggefallen. mehr lesen...


§ 12 Stmk. SBN (weggefallen)

§ 12 Stmk. SBN seit 27.06.2024 weggefallen. mehr lesen...


§ 11 Stmk. SBN (weggefallen)

§ 11 Stmk. SBN seit 27.06.2024 weggefallen. mehr lesen...


§ 10 Stmk. SBN (weggefallen)

§ 10 Stmk. SBN seit 27.06.2024 weggefallen. mehr lesen...


§ 9 Stmk. SBN (weggefallen)

§ 9 Stmk. SBN seit 27.06.2024 weggefallen. mehr lesen...


§ 8 Stmk. SBN (weggefallen)

§ 8 Stmk. SBN seit 27.06.2024 weggefallen. mehr lesen...


§ 7 Stmk. SBN (weggefallen)

§ 7 Stmk. SBN seit 27.06.2024 weggefallen. mehr lesen...


§ 6 Stmk. SBN (weggefallen)

§ 6 Stmk. SBN seit 27.06.2024 weggefallen. mehr lesen...


§ 5 Stmk. SBN (weggefallen)

§ 5 Stmk. SBN seit 27.06.2024 weggefallen. mehr lesen...


§ 4 Stmk. SBN (weggefallen)

§ 4 Stmk. SBN seit 27.06.2024 weggefallen. mehr lesen...


§ 3 Stmk. SBN (weggefallen)

§ 3 Stmk. SBN seit 27.06.2024 weggefallen. mehr lesen...


§ 2 Stmk. SBN (weggefallen)

§ 2 Stmk. SBN seit 27.06.2024 weggefallen. mehr lesen...


§ 1 Stmk. SBN (weggefallen)

§ 1 Stmk. SBN seit 27.06.2024 weggefallen. mehr lesen...


Satzungen der Steiermärkischen Berg- und Naturwacht (Stmk. SBN) Fundstelle (weggefallen)

Satzungen der Steiermärkischen Berg- und Naturwacht (Stmk. SBN) Fundstelle seit 27.06.2024 weggefallen. mehr lesen...


Aktualisiert am 26.09.17
Gesetze 231-240 von 310