§ 18a StUIG Inkrafttreten von Novellen

Steiermärkisches Umweltinformationsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 07.07.2017 bis 31.12.9999

(1) Die Änderung des § 8 Abs. 5, des § 14 sowie der Überschrift des § 17 und der Entfall des § 8 Abs. 4 und 6 durch die Novelle LGBl. Nr. 87/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

(2) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 61/2017 treten die § 4 Abs. 5, § 5 Abs. 1 und 7, § 6 Abs. 2 Z 1, § 8 Abs. 1, § 13, § 16a und § 17 mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 7. Juli 2017, in Kraft.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 87/2013, LGBl. Nr. 61/2017

Stand vor dem 06.07.2017

In Kraft vom 01.10.2013 bis 06.07.2017

(1) Die Änderung des § 8 Abs. 5, des § 14 sowie der Überschrift des § 17 und der Entfall des § 8 Abs. 4 und 6 durch die Novelle LGBl. Nr. 87/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

(2) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 61/2017 treten die § 4 Abs. 5, § 5 Abs. 1 und 7, § 6 Abs. 2 Z 1, § 8 Abs. 1, § 13, § 16a und § 17 mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 7. Juli 2017, in Kraft.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 87/2013, LGBl. Nr. 61/2017

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