Gesetzesaktualisierungen

331 Gesetze aktualisiert am 26.09.2017

Gesetze 251-260 von 331

14 Paragrafen zu Steiermärkische Pflegeheimverordnung (StPHVO) aktualisiert


§ 13 StPHVO (weggefallen)

§ 13 StPHVO seit 31.12.2024 weggefallen. mehr lesen...


§ 12 StPHVO (weggefallen)

§ 12 StPHVO seit 31.12.2024 weggefallen. mehr lesen...


§ 11 StPHVO (weggefallen)

§ 11 StPHVO seit 31.12.2024 weggefallen. mehr lesen...


§ 10 StPHVO (weggefallen)

§ 10 StPHVO seit 31.12.2024 weggefallen. mehr lesen...


§ 9 StPHVO (weggefallen)

§ 9 StPHVO seit 31.12.2024 weggefallen. mehr lesen...


§ 8 StPHVO (weggefallen)

§ 8 StPHVO seit 31.12.2024 weggefallen. mehr lesen...


§ 7 StPHVO (weggefallen)

§ 7 StPHVO seit 31.12.2024 weggefallen. mehr lesen...


§ 6 StPHVO (weggefallen)

§ 6 StPHVO seit 31.12.2024 weggefallen. mehr lesen...


§ 5 StPHVO (weggefallen)

§ 5 StPHVO seit 31.12.2024 weggefallen. mehr lesen...


§ 4 StPHVO (weggefallen)

§ 4 StPHVO seit 31.12.2024 weggefallen. mehr lesen...


§ 3 StPHVO (weggefallen)

§ 3 StPHVO seit 31.12.2024 weggefallen. mehr lesen...


§ 2 StPHVO (weggefallen)

§ 2 StPHVO seit 31.12.2024 weggefallen. mehr lesen...


§ 1 StPHVO (weggefallen)

§ 1 StPHVO seit 31.12.2024 weggefallen. mehr lesen...


Steiermärkische Pflegeheimverordnung (StPHVO) Fundstelle (weggefallen)

Steiermärkische Pflegeheimverordnung (StPHVO) Fundstelle seit 31.12.2024 weggefallen. mehr lesen...


Aktualisiert am 26.09.17

22 Paragrafen zu Steiermärkisches Wettgesetz (Stmk. WG) aktualisiert


§ 20 Stmk. WG (weggefallen)

§ 20 Stmk. WG seit 31.12.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 19a Stmk. WG (weggefallen)

§ 19a Stmk. WG seit 31.12.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 19 Stmk. WG (weggefallen)

§ 19 Stmk. WG seit 31.12.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 18 Stmk. WG (weggefallen)

§ 18 Stmk. WG seit 31.12.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 17 Stmk. WG (weggefallen)

§ 17 Stmk. WG seit 31.12.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 16 Stmk. WG (weggefallen)

§ 16 Stmk. WG seit 31.12.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 15 Stmk. WG (weggefallen)

§ 15 Stmk. WG seit 31.12.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 14 Stmk. WG (weggefallen)

§ 14 Stmk. WG seit 31.12.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 13 Stmk. WG (weggefallen)

§ 13 Stmk. WG seit 31.12.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 12 Stmk. WG (weggefallen)

§ 12 Stmk. WG seit 31.12.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 11 Stmk. WG (weggefallen)

§ 11 Stmk. WG seit 31.12.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 10 Stmk. WG (weggefallen)

§ 10 Stmk. WG seit 31.12.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 9 Stmk. WG (weggefallen)

§ 9 Stmk. WG seit 31.12.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 8 Stmk. WG (weggefallen)

§ 8 Stmk. WG seit 31.12.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 7 Stmk. WG (weggefallen)

§ 7 Stmk. WG seit 31.12.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 6 Stmk. WG (weggefallen)

§ 6 Stmk. WG seit 31.12.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 5 Stmk. WG (weggefallen)

§ 5 Stmk. WG seit 31.12.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 4 Stmk. WG (weggefallen)

§ 4 Stmk. WG seit 31.12.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 3 Stmk. WG (weggefallen)

§ 3 Stmk. WG seit 31.12.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 2 Stmk. WG (weggefallen)

§ 2 Stmk. WG seit 31.12.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 1 Stmk. WG (weggefallen)

§ 1 Stmk. WG seit 31.12.2017 weggefallen. mehr lesen...


Steiermärkisches Wettgesetz (Stmk. WG) Fundstelle (weggefallen)

Steiermärkisches Wettgesetz (Stmk. WG) Fundstelle seit 31.12.2017 weggefallen. mehr lesen...


Aktualisiert am 26.09.17

16 Paragrafen zu Steiermärkisches Nationalparkorganegesetz (Stmk. NPOG) aktualisiert


Anl. 1 Stmk. NPOG

EidesformelIch gelobe, die Bundesverfassung und die Landesverfassung sowie alle übrigen Gesetze des Bundes und des Landes Steiermark unverbrüchlich zu beachten und die mir als Nationalparkorgan übertragenen Aufgaben in meinem Dienstbereich stets gewissenhaft sowie nach den Weisungen meiner Vorges... mehr lesen...


§ 14 Stmk. NPOG Inkrafttreten von Novellen

Die Änderung des § 3 Abs. 2 und der Entfall des § 11 Abs. 2 durch die Novelle LGBl. Nr. 87/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 87/2013 mehr lesen...


§ 13 Stmk. NPOG Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten, das ist der 1. Oktober 2003, in Kraft. mehr lesen...


§ 12 Stmk. NPOG Verweise

(1) Verweise in diesem Gesetz auf andere Landesgesetze sind als Verweise auf die jeweils gültige Fassung zu verstehen.(2) Verweise in diesem Gesetz auf Bundesgesetze sind als Verweise auf folgende Fassungen zu verstehen:1.Bundesgesetz vom 23. Jänner 1974 über die mit gerichtlicher Strafe bedrohte... mehr lesen...


§ 11 Stmk. NPOG Strafbestimmungen

(1) Wer1.bei Ausübung seines Dienstes das Dienstabzeichen nicht sichtbar trägt oder den Dienstausweis nicht mitführt,2.den Dienstausweis über Verlangen der oder des Betretenen nicht vorweist,3.der Landesregierung nicht unverzüglich jede Änderung in den die Bestellung betreffenden Umständen mittei... mehr lesen...


§ 10 Stmk. NPOG Dienstzeit und Dienstplan

(1) Die Nationalparkorgane haben pro Jahr mindestens 60 Stunden Dienst zu versehen.(2) Zur Verteilung der Jahresmindestdienstzeit und im Vorhinein bekannt gegebener freiwilliger zusätzlicher Dienstleistungen hat die Nationalparkverwaltung einen Dienstplan zu führen. Bei Verteilung der Jahresminde... mehr lesen...


§ 9 Stmk. NPOG Dienstabzeichen und Dienstausweis

(1) Die Landesregierung hat dem Nationalparkorgan unmittelbar nach der Beeidigung das Dienstabzeichen und den Dienstausweis auszufolgen.(2) Das Nationalparkorgan hat der Landesregierung jede Änderung des Namens und des Wohnortes unverzüglich mitzuteilen und gleichzeitig den Dienstausweis zur Ände... mehr lesen...


§ 8 Stmk. NPOG Diensteid

Die bestellten Nationalparkorgane sind nach der in der Anlage enthaltenen Eidesformel zu vereidigen. mehr lesen...


§ 7 Stmk. NPOG Befugnisse

Nationalparkorgane haben folgende Befugnisse:1.das Recht in Ausübung ihres Dienstes die zum Nationalpark gehörenden Grundstücke zu betreten;2.Anhaltung von Personen, die sie bei Begehung einer Verwaltungsübertretung nach dem Nationalparkgesetz Gesäuse antreffen, zum Zweck der Feststellung der Ide... mehr lesen...


§ 6 Stmk. NPOG Aufgaben und Pflichten

(1) Nationalparkorgane haben folgende Aufgaben:1.Information der Bevölkerung über die Ziele des Nationalparks, deren Umsetzung und Mitwirkung an anderen Maßnahmen der Bewusstseinsbildung für die Notwendigkeit des Schutzes der Natur und2.Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen des Nationalpark... mehr lesen...


§ 5 Stmk. NPOG Beendigung

(1) Die Funktion als Nationalparkorgan endet durch1.Tod oder2.Verzichtserklärung oder3.Abberufung.(2) Die Abberufung ist mit Bescheid der Landesregierung auszusprechen, wenn1.eine der persönlichen Voraussetzungen für die Bestellung wegfällt oder ihr Fehlen nachträglich bekannt wird oder2.das Nati... mehr lesen...


§ 4 Stmk. NPOG Fachliche Voraussetzungen

(1) Zum Nationalparkorgan können nur Personen bestellt werden, die fachlich geeignet sind. Fachlich geeignet sind Personen, die über ausreichende Kenntnisse über die in diesem Gesetz geregelten Aufgaben, Befugnisse und Pflichten verfügen.(2) Die Erfüllung der fachlichen Voraussetzungen ist der La... mehr lesen...


§ 3 Stmk. NPOG Persönliche Voraussetzungen

(1) Zum Nationalparkorgan können nur Personen bestellt werden, die folgende persönliche Voraussetzungen erfüllen:1.österreichische Staatsbürgerschaft,2.Volljährigkeit,3.Vertrauenswürdigkeit,4.körperliche und geistige Eignung.(2) Als vertrauenswürdig gilt nicht, wer von einem ordentlichen Gericht ... mehr lesen...


§ 2 Stmk. NPOG Bestellung

(1) Nationalparkorgane sind auf Antrag mit Bescheid der Landesregierung zu bestellen.(2) Zu Nationalparkorganen dürfen nur Personen bestellt werden, die die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen erfüllen. mehr lesen...


§ 1 Stmk. NPOG Zweck

Dieses Gesetz regelt die Bestellung sowie die Aufgaben, Befugnisse und Pflichten der Nationalparkorgane. mehr lesen...


Steiermärkisches Nationalparkorganegesetz (Stmk. NPOG) Fundstelle

Gesetz über NationalparkorganeStammfassung: LGBl. Nr. 69/2003 (XIV. GPStLT RV EZ 1088/1 AB EZ 1088/8) Änderung LGBl. Nr. 87/2013 (XVI. GPStLT RV EZ 2008/1 AB EZ 2008/4) mehr lesen...


Aktualisiert am 26.09.17

13 Paragrafen zu Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz (VGÜ-VO) aktualisiert


Anl. 1 VGÜ-VO

Zeitabstände der Untersuchungen zur Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz1 EinwirkungenZeitabständeBlei, seine Legierungen oder Verbindungen1 Jahr; Glasherstellung und Akkumulartorenfertigung: 3 Monate; Rostschutzarbeiten: 4 Wochen;Spritzlackierarbeiten: 6 MonateQuecksilber o... mehr lesen...


§ 11 VGÜ-VO Inkrafttreten von Novellen

(1) Die Änderung des § 4 Abs. 1 und Abs. 3, § 5 Abs. 1, § 8, § 9 Abs. 2 und der Anlage 1 durch die Novelle LGBl. Nr. 127/2006 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten, das ist der 1. November 2006, in Kraft.(2) Die Änderung des § 5 Abs. 1 Z 3, des § 8 Abs. 2, des § 9 Abs. 2 und der An... mehr lesen...


§ 10 VGÜ-VO Inkrafttreten von Rechtsvorschriften

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 14. August 2002, in Kraft. mehr lesen...


§ 9 VGÜ-VO

(1) Anlage 1 regelt die Zeitabstände für die Untersuchungen.(2) Anlage 2 der Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz, BGBl. Nr. 27/1997, in der Fassung BGBl. II Nr. 179/2016, gilt sinngemäß.Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 127/2006, LGBl. Nr. 18/2011, LGBl. Nr. 157/2016 mehr lesen...


§ 8 VGÜ-VO Information der Arbeitnehmer/innen

(1) Arbeitgeber/innen sind verpflichtet, jeden Arbeitnehmer/jede Arbeitnehmerin vor Aufnahme der Beschäftigung mit einer Tätigkeit, für die diese Verordnung Untersuchungen vorsieht, zu informieren,1.dass vor Aufnahme der Tätigkeit sowie bei Fortdauer der Tätigkeit Gesundheitsuntersuchungen auf Ko... mehr lesen...


§ 7 VGÜ-VO Gesundheitliche Eignung

(1) Eine Beschäftigung von Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen mit Tätigkeiten, bei denen die Gefahr einer Berufskrankheit besteht, ist nicht zulässig, wenn durch ein vom Arbeitnehmer/von der Arbeitnehmerin vorgelegtes ärztliches Zeugnis nachgewiesen wird, dass sein/ihr Gesundheitszustand eine derart... mehr lesen...


§ 6 VGÜ-VO Gemeinsame Bestimmungen

(1) Bei Aufnahme der Tätigkeit dürfen Eignungsuntersuchungen höchstens zwei Monate zurückliegen.(2) Die Zeitabstände der Folgeuntersuchungen sowie der wiederkehrenden Untersuchungen der Hörfähigkeit werden in der Anlage 1 dieser Verordnung festgelegt.(3) Eignungs- und Folgeuntersuchungen, Untersu... mehr lesen...


§ 5 VGÜ-VO Sonstige besondere Untersuchungen

(1) Arbeitgeber/innen müssen dafür sorgen, dass Arbeitnehmer/innen, die eine Tätigkeit ausüben, bei der sie einer der nachstehenden Einwirkungen ausgesetzt sind, sich auf eigenen Wunsch vor Aufnahme dieser Tätigkeit sowie bei Fortdauer der Tätigkeit in regelmäßigen Zeitabständen einer ärztlichen ... mehr lesen...


§ 4 VGÜ-VO Untersuchung bei Lärmeinwirkung

(1) Eine gesundheitsgefährdende Lärmeinwirkung im Sinne des § 130 STLAO liegt vor, wenn für DienstnehmerInnen Expositionsgrenzwerte überschritten werden, wobei die dämmende Wirkung von persönlicher Schutzausrüstung nicht zu berücksichtigen ist:1.LA,EX,8h = 85 dB, sofern nicht die Lärmexposition v... mehr lesen...


§ 3 VGÜ-VO Eignungs- und Folgeuntersuchung

(1) Arbeitnehmer/innen dürfen mit nachfolgenden Tätigkeiten nur beschäftigt werden, wenn vor Aufnahme der Tätigkeit Eignungsuntersuchungen durchgeführt wurden und bei Fortdauer der Tätigkeit in regelmäßigen Zeitabständen Folgeuntersuchungen durchgeführt werden:1.Tätigkeiten, bei denen Atemschutzg... mehr lesen...


§ 2 VGÜ-VO Eignungs- und Folgeuntersuchung

(1) Arbeitnehmer/innen dürfen mit Tätigkeiten, bei denen sie einer der nachstehenden Einwirkungen ausgesetzt sind, nur beschäftigt werden, wenn vor Aufnahme der Tätigkeit Eignungsuntersuchungen durchgeführt wurden und bei Fortdauer der Tätigkeit in regelmäßigen Zeitabständen Folgeuntersuchungen d... mehr lesen...


§ 1 VGÜ-VO Geltungsbereich

Diese Verordnung gilt für die Beschäftigung von Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen bei Untersuchungen gemäß § 134 STLAO 2001 (Eignungs- und Folgeuntersuchungen). mehr lesen...


Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz (VGÜ-VO) Fundstelle

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 8. Juli 2002 über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz (VGÜ-VO)Stammfassung: LGBl. Nr. 87/2002Änderung LGBl. Nr. 127/2006 (CELEX-Nr. 303L0010, 302L0044)LGBl. Nr. 18/2011 (CELEX-Nr. 32006L0025)LGBl. Nr. 157/2016Präambel/Promulgationskl... mehr lesen...


Aktualisiert am 26.09.17

16 Paragrafen zu Kennzeichnungsverordnung (Kenn-VO) aktualisiert


Anl. 3 Kenn-VO

(Anm: Die Handzeichen sind als PDF dokumentiert.) mehr lesen...


Anl. 2 Kenn-VO

Anhang 2: Sicherheitsfarben SicherheitsfarbeBedeutungHinweise – AngabenRotVerbotszeichenGefährliches Verhalten Gefahr – AlarmHalt, Stillstand,  Not-Aus-Schalteinrichtung, Evakuierung Material undKennzeichnung und Standort Ausrüstungen zur  Brandbekämpfung Gelb oder Gelb-OrangeWarnzeichenAchtung, ... mehr lesen...


Anl. 1 Kenn-VO

Anhang 1: Schilder(Anm: Die Schilder sind als PDF dokumentiert.)Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 75/2016 mehr lesen...


§ 9 Kenn-VO Inkrafttreten von Novellen

In der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 75/2016 treten § 1a, § 1b, die Überschrift des § 3, § 3 Abs. 1, Abs. 1a und Abs. 4, § 7 Abs. 2, § 7a sowie Anhang 1 Punkt 1.2 mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten, das ist der 1. August 2016, in Kraft.Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 75/2016 mehr lesen...


§ 8 Kenn-VO Schlussbestimmungen

(1) Die Bestimmungen dieser Verordnung sind Mindestvorschriften nach der Richtlinie 92/58/EWG des Rates vom 24. Juni 1992 (ABl. Nr. L245 vom 26. August 1992). Die Land- und Forstwirtschaftsinspektion darf von den Bestimmungen dieser Verordnung keine Ausnahmen zulassen.(2) Zeichen zum Hinweis auf ... mehr lesen...


§ 7a Kenn-VO EU-Recht

Durch diese Verordnung wird die Richtlinie 2014/27/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Änderung der Richtlinien 92/58/EWG, 92/85/EWG, 94/33/EG und 98/24/EG des Rates sowie der Richtlinie 2003/37/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zum Zweck ihrer Anpassu... mehr lesen...


§ 7 Kenn-VO Information und Unterweisung

(1) Arbeitgeber/innen müssen alle betroffenen Arbeitnehmer/innen über die Bedeutung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung und über die damit in Zusammenhang stehenden zu ergreifenden Maßnahmen im Sinne des § 107 STLAO 2001 informieren.(2) Arbeitgeber/innen müssen alle betroffenen Ar... mehr lesen...


§ 6 Kenn-VO Anforderungen an verwendete Sprech- und Handzeichen

(1) Werden Sprechzeichen verwendet, müssen Arbeitgeber/innen dafür sorgen, dass diese so kurz, einfach und klar wie möglich, akustisch einwandfrei wahrnehmbar und ihre Aussagen für die betroffenen Arbeitnehmer/innen leicht verständlich sind.(2) Werden Handzeichen verwendet, müssen Arbeitgeber/inn... mehr lesen...


§ 5 Kenn-VO Anforderungen an verwendete Leucht- und Schallzeichen

(1) Es dürfen nur Leuchtzeichen verwendet werden,1.deren Farbe der Bedeutung der Sicherheitsfarben laut Anhang 2 entspricht,2.deren Licht deutlich sichtbar ist, mit der Umgebung kontrastiert und nicht blendet,3.bei denen allenfalls enthaltene Bildzeichen dem § 3 Abs. 1 Z 2 bis 4 und Abs. 2 entspr... mehr lesen...


§ 4 Kenn-VO Verwendung von Leucht-, Schall-, Sprech- und Handzeichen

(1) Im Sinne dieser Verordnung sind1.Leuchtzeichen: Zeichen, die von einer Vorrichtung erzeugt werden, die aus durchsichtigem Material besteht, das von innen oder von hinten durchleuchtet wird,2.Schallzeichen: codierte akustische Signale, die von einer spezifischen Vorrichtung ohne Verwendung ein... mehr lesen...


§ 3 Kenn-VO Anforderungen an verwendete Schilder, Aufkleber und Sicherheitsfarben

(1) Es dürfen nur Schilder und Aufkleber verwendet werden, die1.aus gegen Schlag und Umgebungsbedingungen möglichst widerstandsfähigem und witterungsbeständigem Material bestehen,2.möglichst leicht verständlich sind und keine für das Verständnis nicht erforderlichen Details enthalten,3.die Eigenm... mehr lesen...


§ 2 Kenn-VO Verwendung von Schildern und Sicherheitsfarben

(1) Schilder mit Verbots-, Warn-, Gebots-, Rettungs- oder Hinweiszeichen sind zu verwenden:1.zur Kennzeichnung von Gefahrenbereichen und2.zur Kennzeichnung von sonstigen sicherheitsrelevanten Bereichen, wie insbesondere von Fluchtwegen, Erste-Hilfe-Einrichtungen oder Mitteln zur Brandbekämpfung.(... mehr lesen...


§ 1b Kenn-VO Arbeitsstoffkennzeichnung – Räume oder Bereiche

(1) Eine Kennzeichnung von Räumen oder Bereichen (einschließlich Schränken) nach § 127 Abs. 4 STLAO muss bei Lagerung erheblichen Mengen gefährlicher Arbeitsstoffe erfolgen, sofern nicht bei Betreten des Raumes oder Bereiches die Kennzeichnung der einzelnen Behälter eindeutig erkennbar ist. Lager... mehr lesen...


§ 1a Kenn-VO Arbeitsstoffkennzeichnung – Behälter

(1) Die Kennzeichnung nach § 127 Abs. 2 STLAO von Behältern (einschließlich sichtbar verlegter Rohrleitungen), die gefährliche chemische Arbeitsstoffe enthalten, muss eine Bezeichnung des Arbeitsstoffs sowie Angaben über die möglichen Gefahren, die mit seiner Einwirkung verbunden sind, und über n... mehr lesen...


§ 1 Kenn-VO Allgemeine Vorschriften

(1) Diese Verordnung gilt für Arbeitsstätten, Baustellen und auswärtige Arbeitsstellen im Sinne der LAO.(2) Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung ist jedes Zeichen (Schild, Sicherheitsfarbe, Leucht- oder Schallzeichen, Sprech- oder Handzeichen), das für einen bestimmten Bereich oder für... mehr lesen...


Kennzeichnungsverordnung (Kenn-VO) Fundstelle

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 8. Juli 2002 über die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung – Kennzeichnungsverordnung (Kenn-VO)Stammfassung: LGBl. Nr. 83/2002Änderung LGBl. Nr. 75/2016 (CELEX-Nr.: 32014L0027, 31992L0058, 31992L0085, 31994L0033, 32008R1272)Präam... mehr lesen...


Aktualisiert am 26.09.17

18 Paragrafen zu Steiermärkisches Pflanzenschutzgesetz (Stmk. PSG) aktualisiert


§ 12 Stmk. PSG (weggefallen)

§ 12 Stmk. PSG seit 13.12.2019 weggefallen. mehr lesen...


§ 11 Stmk. PSG (weggefallen)

§ 11 Stmk. PSG seit 13.12.2019 weggefallen. mehr lesen...


§ 10c Stmk. PSG (weggefallen)

§ 10c Stmk. PSG seit 13.12.2019 weggefallen. mehr lesen...


§ 10b Stmk. PSG (weggefallen)

§ 10b Stmk. PSG seit 13.12.2019 weggefallen. mehr lesen...


§ 10a Stmk. PSG (weggefallen)

§ 10a Stmk. PSG seit 13.12.2019 weggefallen. mehr lesen...


§ 10 Stmk. PSG (weggefallen)

§ 10 Stmk. PSG seit 13.12.2019 weggefallen. mehr lesen...


§ 9b Stmk. PSG (weggefallen)

§ 9b Stmk. PSG seit 13.12.2019 weggefallen. mehr lesen...


§ 9a Stmk. PSG (weggefallen)

§ 9a Stmk. PSG seit 13.12.2019 weggefallen. mehr lesen...


§ 9 Stmk. PSG (weggefallen)

§ 9 Stmk. PSG seit 13.12.2019 weggefallen. mehr lesen...


§ 8 Stmk. PSG (weggefallen)

§ 8 Stmk. PSG seit 13.12.2019 weggefallen. mehr lesen...


§ 7 Stmk. PSG (weggefallen)

§ 7 Stmk. PSG seit 13.12.2019 weggefallen. mehr lesen...


§ 6 Stmk. PSG (weggefallen)

§ 6 Stmk. PSG seit 13.12.2019 weggefallen. mehr lesen...


§ 5 Stmk. PSG (weggefallen)

§ 5 Stmk. PSG seit 13.12.2019 weggefallen. mehr lesen...


§ 4 Stmk. PSG (weggefallen)

§ 4 Stmk. PSG seit 13.12.2019 weggefallen. mehr lesen...


§ 3 Stmk. PSG (weggefallen)

§ 3 Stmk. PSG seit 13.12.2019 weggefallen. mehr lesen...


§ 2 Stmk. PSG (weggefallen)

§ 2 Stmk. PSG seit 13.12.2019 weggefallen. mehr lesen...


§ 1 Stmk. PSG (weggefallen)

§ 1 Stmk. PSG seit 13.12.2019 weggefallen. mehr lesen...


Steiermärkisches Pflanzenschutzgesetz (Stmk. PSG) Fundstelle (weggefallen)

Steiermärkisches Pflanzenschutzgesetz (Stmk. PSG) Fundstelle seit 13.12.2019 weggefallen. mehr lesen...


Aktualisiert am 26.09.17

11 Paragrafen zu Steiermärkisches Zuweisungsgesetz (Stmk. ZG) aktualisiert


§ 10 Stmk. ZG Inkrafttreten von Novellen

Die Änderungen des § 5 Abs. 2 Z 3 lit. a und b und Z 5 sowie Abs. 3 Z 3 lit. a und b und der Überschrift des § 8 durch die Novelle LGBl. Nr. 87/2013 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 87/2013 mehr lesen...


§ 9 Stmk. ZG Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Monatsersten, das ist der 1. August 2002, in Kraft. mehr lesen...


§ 8 Stmk. ZG EU-Recht

Mit diesem Gesetz wird die Richtlinie 77/187/EWG des Rates vom 14. Februar 1977 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Unternehmens- oder Betriebsteilen, Abl. Nr. L 61 vom 5. März 19... mehr lesen...


§ 7 Stmk. ZG Betriebsübergang auf das Land

Geht ein Unternehmen, Betrieb oder Betriebsteil im Sinne der Richtlinie 77/187/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Unternehmens- oder Betriebsteilen, Abl. Nr. L 61 vom 5. März... mehr lesen...


§ 6 Stmk. ZG Vertragliche Vereinbarung

Über die Zuweisung ist zwischen dem Dienstgeber und dem Rechtsträger eine vertragliche Vereinbarung zu treffen. Diese Vereinbarung hat insbesondere zu enthalten:1.Zweck der Zuweisung,2.Dauer der Zuweisung,3.ob und in welchem Ausmaß der Rechtsträger dem Dienstgeber die während der Zuweisung entsta... mehr lesen...


§ 5 Stmk. ZG Dienstbehörden

(1) Die Ausübung der Diensthoheit gegenüber den dem Rechtsträger im Sinne des § 3 Abs. 1 zugewiesenen Landesbeamten erfolgt durch das für Personalangelegenheiten zuständige Mitglied des Vorstandes oder der Geschäftsführung des Rechtsträgers.(2) In dieser Funktion ist das zuständige Mitglied des V... mehr lesen...


§ 4 Stmk. ZG Ansprüche des zugewiesenen Landesbediensteten

(1) Der zugewiesene Landesbedienstete verbleibt für die Dauer der Zuweisung im Dienststand. Durch die Zuweisung erfolgt keine Änderung der dienst- und besoldungsrechtlichen Stellung des Landesbediensteten.(2) Zugewiesene Landesbedienstete haben Anspruch auf Fortzahlung ihrer Bezüge. Der Landesbed... mehr lesen...


§ 3 Stmk. ZG Zuweisung

(1) Landesbedienstete können unter den in Abs. 2 genannten Voraussetzungen unter Wahrung ihrer Rechte und Pflichten als Landesbedienstete an juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechtes sowie an Personengesellschaften des Handelsrechtes zugewiesen werden (Rechtsträger).(2) Eine Zuw... mehr lesen...


§ 2 Stmk. ZG Begriffsbestimmungen

(1) Zuweisung ist die Zurverfügungstellung von Landesbediensteten zur Dienstleistung an einen vom Land verschiedenen Rechtsträger.(2) Zugewiesene Landesbedienstete sind die im Dienststand stehenden Landesbeamten und Landesvertragsbediensteten, die an einen vom Land verschiedenen Rechtsträger zur ... mehr lesen...


§ 1 Stmk. ZG Regelungsgegenstand

Dieses Gesetz regelt die Voraussetzungen, unter denen Landesbedienstete einem vom Land verschiedenen Rechtsträger zugewiesen werden können, die bei einer Zuweisung einzuhaltende Vorgangsweise, die Rechtsbeziehungen zwischen dem Land Steiermark und den zugewiesenen Landesbediensteten sowie die Rec... mehr lesen...


Steiermärkisches Zuweisungsgesetz (Stmk. ZG) Fundstelle

Gesetz vom 12. März 2002 über die Zuweisung von Landesbediensteten an Dritte (Steiermärkisches Zuweisungsgesetz)Stammfassung: LGBl. Nr. 64/2002 (XIV. GPStLT RV EZ 642/1 AB EZ 642/4) Änderung LGBl. Nr. 87/2013 (XVI. GPStLT RV EZ 2008/1 AB EZ 2008/4) mehr lesen...


Aktualisiert am 26.09.17

8 Paragrafen zu Steiermärkisches Landes-Forderungsverkaufs-Gesetz 2002 (Stmk. LFG 2002) aktualisiert


§ 7 Stmk. LFG 2002

(1) Dieses Gesetz tritt an dem seiner Kundmachung folgenden Tag, das ist der 18. Mai 2002, in Kraft.(2) Gleichzeitig tritt das Gesetz vom 10. April 1992 über den Verkauf von Forderungen des Landes Steiermark (Steiermärkisches Landes-Forderungsverkaufs-Gesetz 1992), LGBl. Nr. 34/1992, mit der Maßg... mehr lesen...


§ 6 Stmk. LFG 2002

(1) Die Nettoerlöse aus den Forderungsverkäufen können zur Rückzahlung von zur Finanzierung des Landeshaushaltes aufgenommenen Fremdmitteln (Darlehen, Anleihen und Kredite) und für die Wohnbauförderung gemäß dem Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetz 1993 verwendet werden.(2) Zur Teilfinanzieru... mehr lesen...


§ 5 Stmk. LFG 2002

Den Förderungsnehmern wird das Recht eingeräumt, auch nach dem Verkauf der Darlehensforderungen an Geldinstitute von den Möglichkeiten einer landesgesetzlichen Begünstigung für die vorzeitige Rückzahlung von Wohnbauförderungsdarlehen Gebrauch zu machen. mehr lesen...


§ 4 Stmk. LFG 2002

(1) Die zum Zeitpunkt des Verkaufs gültigen Bedingungen für die Gewährung der Wohnbauförderungsdarlehen bleiben weiterhin vollinhaltlich aufrecht; insbesondere gilt dies für die Verzinsung, Tilgung einschließlich verstärkter Tilgung, Laufzeit usw.(2) Zum Zweck der fortdauernden Sicherstellung der... mehr lesen...


§ 3 Stmk. LFG 2002

Bei der Ermittlung des Barwertes sind die noch nicht fälligen Annuitäten (Tilgung und Zinsen) der Förderungsdarlehen gemäß Schuldschein bzw. Tilgungsplan, unter Berücksichtigung einer allenfalls festgelegten verstärkten Tilgung, auf den Verkaufszeitpunkt abzuzinsen. mehr lesen...


§ 2 Stmk. LFG 2002

Die Steiermärkische Landesregierung hat festzulegen, zu welchem Zeitpunkt welche Kategorien von Förderungsdarlehen zu welchen Konditionen den Geldinstituten zum Ankauf anzubieten sind. mehr lesen...


§ 1 Stmk. LFG 2002

(1) Die Steiermärkische Landesregierung wird ermächtigt, Forderungen aus gewährten Wohnbauförderungsdarlehen an Geldinstitute zum Barwert zu verkaufen.(2) Das Land Steiermark übernimmt gegenüber den Käufern die Haftung für die Einbringlichkeit der Forderungen; zugunsten des Landes bestehende Sich... mehr lesen...


Steiermärkisches Landes-Forderungsverkaufs-Gesetz 2002 (Stmk. LFG 2002) Fundstelle

Gesetz vom 3. Februar 2002 über den Verkauf von Forderungen des Landes Steiermark (Steiermärkisches Landes-Forderungsverkaufs-Gesetz 2002)Stammfassung: LGBl. Nr. 47/2002 (XIV. GPStLT RV EZ 742/1 AB EZ 742/4) Änderung LGBl. Nr. 20/2012 (XVI. GPStLT IA EZ 886/1 AB EZ 886/3) mehr lesen...


Aktualisiert am 26.09.17

17 Paragrafen zu Steiermärkische Kehrordnung 2000 (Stmk. KO 2000) aktualisiert


§ 15 Stmk. KO 2000 (weggefallen)

§ 15 Stmk. KO 2000 seit 31.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 14 Stmk. KO 2000 (weggefallen)

§ 14 Stmk. KO 2000 seit 31.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 13a Stmk. KO 2000 (weggefallen)

§ 13a Stmk. KO 2000 seit 31.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 13 Stmk. KO 2000 (weggefallen)

§ 13 Stmk. KO 2000 seit 31.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 12 Stmk. KO 2000 (weggefallen)

§ 12 Stmk. KO 2000 seit 31.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 11 Stmk. KO 2000 (weggefallen)

§ 11 Stmk. KO 2000 seit 31.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 10 Stmk. KO 2000 (weggefallen)

§ 10 Stmk. KO 2000 seit 31.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 9 Stmk. KO 2000 (weggefallen)

§ 9 Stmk. KO 2000 seit 31.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 8 Stmk. KO 2000 (weggefallen)

§ 8 Stmk. KO 2000 seit 31.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 7 Stmk. KO 2000 (weggefallen)

§ 7 Stmk. KO 2000 seit 31.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 6 Stmk. KO 2000 (weggefallen)

§ 6 Stmk. KO 2000 seit 31.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 5 Stmk. KO 2000 (weggefallen)

§ 5 Stmk. KO 2000 seit 31.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 4 Stmk. KO 2000 (weggefallen)

§ 4 Stmk. KO 2000 seit 31.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 3 Stmk. KO 2000 (weggefallen)

§ 3 Stmk. KO 2000 seit 31.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 2 Stmk. KO 2000 (weggefallen)

§ 2 Stmk. KO 2000 seit 31.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 1 Stmk. KO 2000 (weggefallen)

§ 1 Stmk. KO 2000 seit 31.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


Steiermärkische Kehrordnung 2000 (Stmk. KO 2000) Fundstelle (weggefallen)

Steiermärkische Kehrordnung 2000 (Stmk. KO 2000) Fundstelle seit 31.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


Aktualisiert am 26.09.17

6 Paragrafen zu Steiermärkisches Jagdkartenabgabegesetz 1999 ( JKAG) aktualisiert


§ 5 JKAG

(1) Dieses Gesetz tritt mit dem seiner Kundmachung folgenden Monatsersten, das ist der 1. Oktober 1999, in Kraft.(2) Gleichzeitig tritt das Gesetz vom 16. November 1982 über die Festsetzung der Jagdkartenabgabe, LGBl. Nr. 5/1983, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 51/1987, außer Kraft.(3) Die ... mehr lesen...


§ 4 JKAG (weggefallen)

§ 4 JKAG seit 31.12.2012 weggefallen. mehr lesen...


§ 3 JKAG

Die Abgabe für Jagdkarten verbleibt dem Land Steiermark. mehr lesen...


§ 2 JKAG

Zur Abgabenkontrolle hat die/der Jagdberechtigte über die gelösten und ausgegebenen Jagdgastkarten einen Vormerk zu führen. Dieser hat die Anzahl und das Datum der gelösten Jagdgastkarten und den Namen, die Anschrift des Hauptwohnsitzes des Jagdgastes sowie die Daten des hiefür erbrachten Nachwei... mehr lesen...


§ 1 JKAG

(1) Die jährliche Jagdkartenabgabe beträgta)je Landesjagdkarte für Angehörige der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und sonstiger Vertragspartner des EWR-Abkommens€ 27,50b)je Landesjagdkarte für Angehörige von Staaten, die nicht unter lit. a fallen€ 209,00c)sowie je ermäßigte Jagdkarte des ... mehr lesen...


Steiermärkisches Jagdkartenabgabegesetz 1999 ( JKAG) Fundstelle

Gesetz über die Festsetzung einer Jagdkartenabgabe (Steiermärkisches Jagdkartenabgabegesetz 1999 – JKAG)Stammfassung: LGBl. Nr. 84/1999 (EZ 905 Blg.Nr. 148 XIII.GPStLT)Änderung LGBl. Nr. 24/2013 (XVI. GPStLT AA/AB EZ 1018/12) mehr lesen...


Aktualisiert am 26.09.17
Gesetze 251-260 von 331