§ 16 T-VPG (weggefallen)

Vergabenachprüfungsgesetz 2006, Tiroler

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 22.08.2018 bis 31.12.9999
Parteien eines Feststellungsverfahrens nach § 3 Abs. 3 § 16 T-VPGbis 5 sind der Antragsteller, der Auftraggeber und ein allfälliger Zuschlagsempfänger seit 21.08.2018 weggefallen.

Stand vor dem 21.08.2018

In Kraft vom 01.01.2014 bis 21.08.2018
Parteien eines Feststellungsverfahrens nach § 3 Abs. 3 § 16 T-VPGbis 5 sind der Antragsteller, der Auftraggeber und ein allfälliger Zuschlagsempfänger seit 21.08.2018 weggefallen.

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