§ 10 PrävD-V

Präventivdienst-Verordnung – PrävD-V

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 23.12.2015 bis 31.12.9999

Durch diese Verordnung werden folgende Richtlinien umgesetzt:

1.

Richtlinie 89/391/EWG des Rates über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit, ABl. 1989 Nr. L 183, S. 1, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1137/2008, ABl. 2008 Nr. L 311, S. 1;

2.

Richtlinie 91/383/EWG des Rates zur Ergänzung der Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von Arbeitnehmern mit befristetem Arbeitsverhältnis oder Leiharbeitsverhältnis, ABl. 1991 Nr. L 206, S. 19, in der Fassung der Richtlinie 07/30/EG, ABl. 2007 Nr. L 165, S. 21.

Stand vor dem 22.12.2015

In Kraft vom 31.12.2003 bis 22.12.2015

Durch diese Verordnung werden folgende Richtlinien umgesetzt:

1.

Richtlinie 89/391/EWG des Rates über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit, ABl. 1989 Nr. L 183, S. 1, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1137/2008, ABl. 2008 Nr. L 311, S. 1;

2.

Richtlinie 91/383/EWG des Rates zur Ergänzung der Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von Arbeitnehmern mit befristetem Arbeitsverhältnis oder Leiharbeitsverhältnis, ABl. 1991 Nr. L 206, S. 19, in der Fassung der Richtlinie 07/30/EG, ABl. 2007 Nr. L 165, S. 21.

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