§ 23 T-VPG (weggefallen)

Vergabenachprüfungsgesetz 2006, Tiroler

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 22.08.2018 bis 31.12.9999
(1) Dieses Gesetz tritt mit 1§ 23 T-VPG seit 21.08.2018 weggefallen. Jänner 2007 in Kraft.

(2) Gleichzeitig treten das Tiroler Vergabenachprüfungsgesetz 2002, LGBl. Nr. 123, und die Tiroler Vergabepublikations- und -verwaltungsabgabenverordnung, LGBl. Nr. 13/2003, außer Kraft.

(3) Die beim In-Kraft-Treten dieses Gesetzes anhängigen Verfahren sind nach den bisherigen Bestimmungen weiterzuführen.

(4) Die am 31. Dezember 2013 beim unabhängigen Verwaltungssenat anhängigen Verfahren sind vom Landesverwaltungsgericht fortzuführen. § 2 Abs. 1, 3 und 4 und § 3 Abs. 6 und 7 des Verwaltungsgerichtsbarkeits-Übergangsgesetzes, BGBl. I Nr. 33/2013, sind sinngemäß anzuwenden.

Stand vor dem 21.08.2018

In Kraft vom 01.01.2014 bis 21.08.2018
(1) Dieses Gesetz tritt mit 1§ 23 T-VPG seit 21.08.2018 weggefallen. Jänner 2007 in Kraft.

(2) Gleichzeitig treten das Tiroler Vergabenachprüfungsgesetz 2002, LGBl. Nr. 123, und die Tiroler Vergabepublikations- und -verwaltungsabgabenverordnung, LGBl. Nr. 13/2003, außer Kraft.

(3) Die beim In-Kraft-Treten dieses Gesetzes anhängigen Verfahren sind nach den bisherigen Bestimmungen weiterzuführen.

(4) Die am 31. Dezember 2013 beim unabhängigen Verwaltungssenat anhängigen Verfahren sind vom Landesverwaltungsgericht fortzuführen. § 2 Abs. 1, 3 und 4 und § 3 Abs. 6 und 7 des Verwaltungsgerichtsbarkeits-Übergangsgesetzes, BGBl. I Nr. 33/2013, sind sinngemäß anzuwenden.

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