§ 7 Dok-V Umsetzung von Unionsrecht

Dokumentations-Verordnung – Dok-V

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 23.12.2015 bis 31.12.9999

Durch diese Verordnung werden folgende Richtlinien umgesetzt:

1.

Richtlinie 8389/477391/EWG des Rates über den Schutzdie Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Asbest am Arbeitsplatzbei der Arbeit, ABl. 19831989 Nr. L 263183, S. 251, zuletzt geändert durch die Richtlinie 03Verordnung (EG) Nr. 1137/18/EG2008, ABl. 20032008 Nr. L 97311, S.11S. 1;

2.

Richtlinie 86/188/EWG des Rates über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Lärm am Arbeitsplatz, ABl. 1986 Nr. L 137, S. 28, in der Fassung des Art. 13 der Richtlinie 98/24/EG des Rates zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit, ABl. 1998 Nr. L 131, S.11S. 11, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2014/27/EU, ABl. 2014 Nr. L 65, S. 1;

3.

Richtlinie 8900/39154/EWGEG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzesden Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe bei der Arbeit, ABl. 19892000 Nr. L 183262, S. 121;

4.

Richtlinie 9002/39444/EWGEG des Europäischen Parlaments und des Rates über denMindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer gegenvor der Gefährdung durch Karzinogene bei der Arbeitphysikalische Einwirkungen (Vibrationen), ABl. 19902002 Nr. L 196177, S. 113, zuletzt geändert durch die Richtlinie 99Verordnung (EG) Nr. 1137/38/EG2008, ABl. 19992008 Nr. L 138311, S. 661;

5.

Richtlinie 9803/2410/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestvorschriften zum Schutz von GesundheitSicherheit und SicherheitGesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeitphysikalische Einwirkungen (Lärm), ABl. 19982003 Nr. L 13142, S. 1138, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1137/2008, ABl. 2008 Nr. L 311, S. 1;

6.

Richtlinie 0004/5437/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch biologische ArbeitsstoffeKarzinogene oder Mutagene bei der Arbeit, ABl. 20002004 Nr. L 262158, S. 2150, in der Fassung der Richtlinie 2014/27/EU, ABl. 2014 Nr. L 65, S. 1;

7.

Richtlinie 0209/44148/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestvorschriften zumden Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor dergegen Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (Vibrationen)Asbest am Arbeitsplatz, ABl. 20022009 Nr. L 177330, S. 13;28.

8. Richtlinie 03/10/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (Lärm), ABl. 2003 Nr. L 42, S. 38.

Stand vor dem 22.12.2015

In Kraft vom 31.12.2003 bis 22.12.2015

Durch diese Verordnung werden folgende Richtlinien umgesetzt:

1.

Richtlinie 8389/477391/EWG des Rates über den Schutzdie Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Asbest am Arbeitsplatzbei der Arbeit, ABl. 19831989 Nr. L 263183, S. 251, zuletzt geändert durch die Richtlinie 03Verordnung (EG) Nr. 1137/18/EG2008, ABl. 20032008 Nr. L 97311, S.11S. 1;

2.

Richtlinie 86/188/EWG des Rates über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Lärm am Arbeitsplatz, ABl. 1986 Nr. L 137, S. 28, in der Fassung des Art. 13 der Richtlinie 98/24/EG des Rates zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit, ABl. 1998 Nr. L 131, S.11S. 11, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2014/27/EU, ABl. 2014 Nr. L 65, S. 1;

3.

Richtlinie 8900/39154/EWGEG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzesden Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe bei der Arbeit, ABl. 19892000 Nr. L 183262, S. 121;

4.

Richtlinie 9002/39444/EWGEG des Europäischen Parlaments und des Rates über denMindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer gegenvor der Gefährdung durch Karzinogene bei der Arbeitphysikalische Einwirkungen (Vibrationen), ABl. 19902002 Nr. L 196177, S. 113, zuletzt geändert durch die Richtlinie 99Verordnung (EG) Nr. 1137/38/EG2008, ABl. 19992008 Nr. L 138311, S. 661;

5.

Richtlinie 9803/2410/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestvorschriften zum Schutz von GesundheitSicherheit und SicherheitGesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeitphysikalische Einwirkungen (Lärm), ABl. 19982003 Nr. L 13142, S. 1138, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1137/2008, ABl. 2008 Nr. L 311, S. 1;

6.

Richtlinie 0004/5437/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch biologische ArbeitsstoffeKarzinogene oder Mutagene bei der Arbeit, ABl. 20002004 Nr. L 262158, S. 2150, in der Fassung der Richtlinie 2014/27/EU, ABl. 2014 Nr. L 65, S. 1;

7.

Richtlinie 0209/44148/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestvorschriften zumden Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor dergegen Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (Vibrationen)Asbest am Arbeitsplatz, ABl. 20022009 Nr. L 177330, S. 13;28.

8. Richtlinie 03/10/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (Lärm), ABl. 2003 Nr. L 42, S. 38.

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