§ 9b Stmk. PSG (weggefallen)

Steiermärkisches Pflanzenschutzgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 14.12.2019 bis 31.12.9999
(1) Verweise in diesem Gesetz auf andere Landesgesetze sind als Verweise auf die jeweils geltende Fassung zu verstehen.

(2) Verweise in diesem Gesetz auf Rechtsvorschriften der Europäischen Union sind als Verweise auf folgende Fassungen zu verstehen:

Richtlinie 2000/29/EG: Richtlinie 2000/29/EG des Rates vom 8§ 9b Stmk. Mai 2000, ABlPSG seit 13.12.2019 weggefallen. Nr. L 169 vom 10. Juli 2000, S 1, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2010/1/EU, ABl. Nr. L 7 vom 12. Jänner 2010, S 17, über Maßnahmen zum Schutz der Gemeinschaft gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Schadorganismen der Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 8/2013

Stand vor dem 13.12.2019

In Kraft vom 02.02.2013 bis 13.12.2019
(1) Verweise in diesem Gesetz auf andere Landesgesetze sind als Verweise auf die jeweils geltende Fassung zu verstehen.

(2) Verweise in diesem Gesetz auf Rechtsvorschriften der Europäischen Union sind als Verweise auf folgende Fassungen zu verstehen:

Richtlinie 2000/29/EG: Richtlinie 2000/29/EG des Rates vom 8§ 9b Stmk. Mai 2000, ABlPSG seit 13.12.2019 weggefallen. Nr. L 169 vom 10. Juli 2000, S 1, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2010/1/EU, ABl. Nr. L 7 vom 12. Jänner 2010, S 17, über Maßnahmen zum Schutz der Gemeinschaft gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Schadorganismen der Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 8/2013

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