Gesetzesaktualisierungen

336 Gesetze aktualisiert am 08.09.2017

Gesetze 11-20 von 336

25 Paragrafen zu Anfechtungsordnung (AnfO) aktualisiert


§ 1 AnfO (weggefallen)

§ 1 AnfO seit 30.06.2021 weggefallen. mehr lesen...


§ 2 AnfO (weggefallen)

§ 2 AnfO seit 30.06.2021 weggefallen. mehr lesen...


§ 3 AnfO (weggefallen)

§ 3 AnfO seit 30.06.2021 weggefallen. mehr lesen...


§ 4 AnfO (weggefallen)

§ 4 AnfO seit 30.06.2021 weggefallen. mehr lesen...


§ 5 AnfO (weggefallen)

§ 5 AnfO seit 30.06.2021 weggefallen. mehr lesen...


§ 6 AnfO (weggefallen)

§ 6 AnfO seit 30.06.2021 weggefallen. mehr lesen...


§ 7 AnfO (weggefallen)

§ 7 AnfO seit 30.06.2021 weggefallen. mehr lesen...


§ 8 AnfO (weggefallen)

§ 8 AnfO seit 30.06.2021 weggefallen. mehr lesen...


§ 9 AnfO (weggefallen)

§ 9 AnfO seit 30.06.2021 weggefallen. mehr lesen...


§ 10 AnfO (weggefallen)

§ 10 AnfO seit 30.06.2021 weggefallen. mehr lesen...


§ 11 AnfO (weggefallen)

§ 11 AnfO seit 30.06.2021 weggefallen. mehr lesen...


§ 12 AnfO (weggefallen)

§ 12 AnfO seit 30.06.2021 weggefallen. mehr lesen...


§ 13 AnfO (weggefallen)

§ 13 AnfO seit 30.06.2021 weggefallen. mehr lesen...


§ 14 AnfO (weggefallen)

§ 14 AnfO seit 30.06.2021 weggefallen. mehr lesen...


§ 15 AnfO (weggefallen)

§ 15 AnfO seit 30.06.2021 weggefallen. mehr lesen...


§ 16 AnfO (weggefallen)

§ 16 AnfO seit 30.06.2021 weggefallen. mehr lesen...


§ 17 AnfO (weggefallen)

§ 17 AnfO seit 30.06.2021 weggefallen. mehr lesen...


§ 18 AnfO (weggefallen)

§ 18 AnfO seit 30.06.2021 weggefallen. mehr lesen...


§ 19 AnfO (weggefallen)

§ 19 AnfO seit 30.06.2021 weggefallen. mehr lesen...


§ 20 AnfO (weggefallen)

§ 20 AnfO seit 30.06.2021 weggefallen. mehr lesen...


Anfechtungsordnung (AnfO) Fundstelle (weggefallen)

Anfechtungsordnung (AnfO) Fundstelle seit 30.06.2021 weggefallen. mehr lesen...


§ 21 AnfO (weggefallen)

§ 21 AnfO seit 30.06.2021 weggefallen. mehr lesen...


Art. 18 § 4 AnfO (weggefallen)

Art. 18 § 4 AnfO seit 30.06.2021 weggefallen. mehr lesen...


Art. 18 § 1 AnfO (weggefallen)

Art. 18 § 1 AnfO seit 30.06.2021 weggefallen. mehr lesen...


Art. 11 § 3 AnfO (weggefallen)

Art. 11 § 3 AnfO seit 30.06.2021 weggefallen. mehr lesen...


Aktualisiert am 08.09.17

19 Paragrafen zu Bauproduktegesetz (BauPG) aktualisiert


§ 1 BauPG (weggefallen)

§ 1 BauPG seit 31.12.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 2 BauPG (weggefallen)

§ 2 BauPG seit 31.12.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 3 BauPG (weggefallen)

§ 3 BauPG seit 31.12.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 4 BauPG (weggefallen)

§ 4 BauPG seit 31.12.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 5 BauPG (weggefallen)

§ 5 BauPG seit 31.12.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 6 BauPG (weggefallen)

§ 6 BauPG seit 31.12.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 7 BauPG (weggefallen)

§ 7 BauPG seit 31.12.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 8 BauPG (weggefallen)

§ 8 BauPG seit 31.12.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 9 BauPG (weggefallen)

§ 9 BauPG seit 31.12.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 10 BauPG (weggefallen)

§ 10 BauPG seit 31.12.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 11 BauPG (weggefallen)

§ 11 BauPG seit 31.12.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 12 BauPG (weggefallen)

§ 12 BauPG seit 31.12.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 13 BauPG (weggefallen)

§ 13 BauPG seit 31.12.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 14 BauPG (weggefallen)

§ 14 BauPG seit 31.12.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 15 BauPG (weggefallen)

§ 15 BauPG seit 31.12.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 16 BauPG (weggefallen)

§ 16 BauPG seit 31.12.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 17 BauPG (weggefallen)

§ 17 BauPG seit 31.12.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 18 BauPG (weggefallen)

§ 18 BauPG seit 31.12.2018 weggefallen. mehr lesen...


Bauproduktegesetz (BauPG) Fundstelle (weggefallen)

Bauproduktegesetz (BauPG) Fundstelle seit 31.12.2018 weggefallen. mehr lesen...


Aktualisiert am 08.09.17

20 Paragrafen zu Bauträgervertragsgesetz (BTVG) aktualisiert


§ 1 BTVG Geltungsbereich

(1) Dieses Bundesgesetz ist auf Bauträgerverträge anzuwenden, bei denen der Erwerber vor der Fertigstellung vereinbarungsgemäß Zahlungen von mehr als 150 Euro pro Quadratmeter Nutzfläche (§ 2 Abs. 7 und § 7 WEG 2002) an den Bauträger oder an Dritte entrichten muss. Dabei sind auch solche Zahlunge... mehr lesen...


§ 2 BTVG Begriffsbestimmungen

(1) Ein Bauträgervertrag ist ein Vertrag über den Erwerb des Eigentums, des Wohnungseigentums, des Baurechts, des Bestandrechts oder eines sonstigen Nutzungsrechts einschließlich Leasings an zu errichtenden oder durchgreifend zu erneuernden Gebäuden, Wohnungen oder Geschäftsräumen.(2) Bauträger i... mehr lesen...


§ 3 BTVG Form des Vertrags

(1) Der Bauträgervertrag bedarf der Schriftform.(2) Auf den Mangel der Form kann sich nur der Erwerber bis zum Ende der Sicherungspflicht (§ 7 Abs. 5) berufen. mehr lesen...


§ 4 BTVG Vertragsinhalt

(1) Der Bauträgervertrag muss jedenfalls folgende Punkte enthalten:1.das Gebäude, die Wohnung oder den Geschäftsraum samt Zugehör (eigentlicher Vertragsgegenstand) und die vom Erwerber gewöhnlich nutzbaren Teile der Gesamtanlage, wobei das Ausmaß, die Lage und die Widmung des eigentlichen Vertrag... mehr lesen...


§ 5 BTVG Gesetzliche Rücktrittsrechte des Erwerbers

(1) Der Erwerber kann von seiner Vertragserklärung oder vom Vertrag zurücktreten, wenn ihm der Bauträger nicht spätestens eine Woche vor Abgabe der Vertragserklärung schriftlich Folgendes mitgeteilt hat:1.den vorgesehenen Vertragsinhalt (§ 4);2.wenn die Sicherungspflicht nach § 7 Abs. 6 Z 2 erfül... mehr lesen...


§ 6 BTVG Vertragliche Rücktrittsrechte des Bauträgers

(1) Ein Recht des Bauträgers, vom Vertrag zurückzutreten, kann nur für den Fall vereinbart werden, daß1.Bauträgerverträge über eine bestimmte Mindestanzahl von eigentlichen Vertragsgegenständen desselben Vorhabens oder über einen bestimmten Anteil der Gesamtnutzfläche nicht zustande kommen; diese... mehr lesen...


§ 7 BTVG Sicherung des Erwerbers

(1) Der Bauträger hat den Erwerber gegen den Verlust der von diesem auf Grund des Bauträgervertrags geleisteten Zahlungen (§ 1 Abs. 1) mit Ausnahme seiner Zahlungen für Abgaben und Steuern sowie für die Kosten der Vertragserrichtung und -abwicklung zu sichern.(2) Die Sicherung kann entweder durch... mehr lesen...


§ 8 BTVG Schuldrechtliche Sicherung

(1) Allfällige Rückforderungsansprüche des Erwerbers können durch eine ihm eingeräumte Garantie oder eine geeignete Versicherung gesichert werden. Die Sicherungspflicht erstreckt sich auch auf nicht länger als drei Jahre rückständige Zinsen bis zu der in § 14 Abs. 1 genannten Höhe. Eine Einschrän... mehr lesen...


§ 9 BTVG Grundbücherliche Sicherstellung

(1) Der Erwerber aus einem Bauträgervertrag über den Erwerb des Eigentums, des Wohnungseigentums oder des Baurechts kann auch durch eine ausreichende bücherliche Sicherstellung des Rechtserwerbs auf der zu bebauenden Liegenschaft in Verbindung mit der Zahlung nach Ratenplan (§ 10) gesichert werde... mehr lesen...


§ 10 BTVG Zahlung nach Ratenplan

(1) Bei der Zahlung nach Ratenplan ist der vereinbarte Preis in Raten zu entrichten, die jeweils erst nach Abschluß der in Abs. 2 festgelegten Bauabschnitte fällig werden.(2) Zu nachstehenden Terminen sind höchstens folgende Teile des Preises fällig:1.im Ratenplan A (§ 9 Abs. 4):a)15 vom Hundert ... mehr lesen...


§ 11 BTVG Pfandrechtliche Sicherung

(1) Allfällige Rückforderungsansprüche des Erwerbers können auch durch ein ausreichende Deckung bietendes Pfandrecht auf einer Liegenschaft gesichert werden. Die Sicherungspflicht erstreckt sich auch auf nicht länger als drei Jahre rückständige Zinsen in der in § 14 Abs. 1 genannten Höhe.(2) Allf... mehr lesen...


§ 12 BTVG Bestellung eines Treuhänders

(1) Der Bauträger ist verpflichtet, spätestens bei der Unterfertigung des Bauträgervertrags einen Treuhänder zu bestellen, dessen Tätigkeit erst mit dem Ende der Sicherungspflicht des Bauträgers (§ 7 Abs. 5) dem jeweiligen Erwerber gegenüber endet. Auf die Bestellung des Treuhänders kann nur verz... mehr lesen...


§ 13 BTVG Feststellung des Baufortschritts, Bewertung des Pfandrechts

(1) Der Abschluß eines Bauabschnitts (§ 10 Abs. 2) ist nach dem Fertigstellungsgrad der Hauptanlage zu beurteilen. Bei mehreren selbständigen Bauwerken ist der Fertigstellungsgrad desjenigen Bauwerks maßgeblich, auf das sich der Anspruch des Erwerbers bezieht.(2) Zur Feststellung des Abschlusses ... mehr lesen...


§ 14 BTVG Rückforderungsansprüche des Erwerbers bei vorzeitiger Zahlung

(1) Der Erwerber kann alle Leistungen, die er oder der Treuhänder für ihn entgegen den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes erbracht hat, zurückfordern. Der Bauträger hat für Rückforderungsansprüche Zinsen ab dem Zahlungstag in einer den jeweiligen Basiszinssatz um acht Prozentpunkte übersteigenden... mehr lesen...


§ 15 BTVG Haftung des Bauträgers für Rückforderungsansprüche des Erwerbers

Rückforderungsansprüche des Erwerbers nach § 14 und aus anderen Rechtsgründen richten sich auch dann gegen den Bauträger, wenn der Erwerber entsprechend dem Bauträgervertrag Zahlungen an Dritte geleistet hat. mehr lesen...


§ 16 BTVG Abtretung von Ansprüchen auf Grund mangelhafter Leistung

Ist die Durchsetzung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen auf Grund mangelhafter Leistung gegen den Bauträger durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen oder aus anderen Gründen unmöglich oder erheblich erschwert, so kann der Erwerber die Abtretung der dem Bauträger ge... mehr lesen...


§ 17 BTVG Strafbestimmungen

Ein Bauträger, der1.es unterläßt, einen den § 3 Abs. 1 oder § 4 Abs. 1 entsprechenden Vertrag zu errichten,2.Zahlungen entgegen den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes vereinbart, fordert oder entgegennimmt oder3.es entgegen dem § 12 unterläßt, von der Vertragsschließung bis zum Ende der Sicherung... mehr lesen...


§ 18 BTVG Inkrafttreten, Verweisungen und Vollziehungsklausel

(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 1997 in Kraft. Es ist auf nach seinem Inkrafttreten geschlossene Bauträgerverträge über Bauvorhaben anzuwenden, bei denen der Baubeginn nach dem 30. November 1996 der Baubehörde angezeigt worden ist.(2) Soweit in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen and... mehr lesen...


Bauträgervertragsgesetz (BTVG) Fundstelle

Bundesgesetz, mit dem Regelungen über den Erwerb von Rechten an Gebäuden und Wohnungen von Bauträgern getroffen werden (Bauträgervertragsgesetz - BTVG) und das Wohnungseigentumsgesetz 1975 geändert wirdStF: BGBl. I Nr. 7/1997 (NR: GP XX RV 312 AB 450 S. 53. BR: AB 5358 S. 620.) Änderung B... mehr lesen...


Art. 11 § 12 BTVG

Die in diesem Bundesgesetz verwendeten personenbezogenen Ausdrücke betreffen, soweit dies inhaltlich in Betracht kommt, Frauen und Männer gleichermaßen. mehr lesen...


Aktualisiert am 08.09.17

12 Paragrafen zu Bundesluftreinhaltegesetz (BLRG) aktualisiert


§ 1 BLRG Ziel des Gesetzes

Ziel dieses Bundesgesetzes ist die Erhaltung der natürlichen Zusammensetzung der Luft in einem Ausmaß, welches1.den dauerhaften Schutz der Gesundheit und des Wohlbefindens des Menschen,2.den Schutz des Lebens von Tieren und Pflanzen und3.den Schutz von Sachen in ihren für den Menschen wertvollen ... mehr lesen...


§ 2 BLRG Verpflichtung zur Reinhaltung der Luft

(1) Jedermann ist verpflichtet, bei allen seinen Handlungen und Unterlassungen darauf zu achten, dass die natürliche Zusammensetzung der Luft durch Luftschadstoffe im Sinne des § 2 Abs. 1 des Immissionsschutzgesetzes-Luft, BGBl. I Nr. 115/1997 in der jeweils geltenden Fassung, wie Partikel, Gase,... mehr lesen...


§ 3 BLRG Verbrennen von Materialien außerhalb von Anlagen

(1) Sowohl das punktuelle als auch das flächenhafte Verbrennen von Materialien außerhalb dafür bestimmter Anlagen ist verboten.(2) Im Falle des Verstoßes gegen Abs. 1 hat die Bezirksverwaltungsbehörde dem Verpflichteten das unverzügliche Löschen des Feuers aufzutragen und bei Nichtbefolgung des A... mehr lesen...


§ 4 BLRG Behörde und Rechtsmittel

(1) Behörde im Sinne dieses Bundesgesetzes ist, soweit nicht anderes bestimmt ist, die Bezirksverwaltungsbehörde.(2) Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft kann gegen Bescheide, die eine Verwaltungsbehörde nach diesem Bundesgesetz erlassen hat, wegen Rechtsw... mehr lesen...


§ 5 BLRG Kontrollbefugnisse

(1) Soweit dies zur Vollziehung dieses Bundesgesetzes erforderlich ist, sind die Organe der mit der Vollziehung betrauten Behörde im Rahmen ihrer Zuständigkeit sowie die von diesen herangezogenen amtlichen und nicht amtlichen Sachverständigen ermächtigt, Liegenschaften und Anlagen zu betreten, um... mehr lesen...


§ 6 BLRG Mitwirkung von Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes

(1) Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes haben den nach diesem Bundesgesetz zuständigen Behörden und Organen über deren Ersuchen zur Sicherung der Ausübung der Kontrollbefugnisse (§ 5) im Rahmen ihres gesetzmäßigen Wirkungsbereiches Hilfe zu leisten.(2) Ein Organ des öffentlichen Siche... mehr lesen...


§ 7 BLRG Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften

(1) Die in anderen bundes- und landesrechtlichen Vorschriften enthaltenen Bestimmungen über die Reinhaltung der Luft und feuerpolizeiliche Bestimmungen werden durch dieses Gesetz nicht berührt; insbesondere bleiben Verordnungen des Landeshauptmannes, die auf Grund des Bundesgesetzes über das Verb... mehr lesen...


§ 8 BLRG Strafbestimmungen

(1) Sofern die Tat nicht mit gerichtlicher Strafe bedroht ist oder den Tatbestand einer mit strengerer Strafe bedrohten Verwaltungsübertretung bildet, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist von der Bezirksverwaltungsbehörde mit Geldstrafe bis zu 3 630 € zu bestrafen, wer1.gegen die Bestimmung... mehr lesen...


§ 9 BLRG Vollziehung

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betraut. mehr lesen...


§ 10 BLRG Inkrafttreten; Außerkrafttreten

(1) Die mit Art. VIII der B-VG-Novelle 1988, BGBl. Nr. 685, in das Bundesrecht übergeleiteten landesrechtlichen Vorschriften über die Luftreinhaltung treten - soweit sie noch als partikuläres Bundesrecht in Geltung stehen – mit In-Kraft-Treten dieses Bundesgesetzes außer Kraft.Dazu zählen insbeso... mehr lesen...


Bundesluftreinhaltegesetz (BLRG) Fundstelle

Bundesgesetz über das Verbrennen von Materialien außerhalb von Anlagen (Bundesluftreinhaltegesetz – BLRG)StF: BGBl. I Nr. 137/2002 (NR: GP XXI RV 1159 AB 1226 S. 110. BR: AB 6719 S. 690.) Änderung BGBl. I Nr. 151/2004 (NR: GP XXII RV 643 AB 723 S. 89. BR: 7156 AB 7164 S. 717.)BGBl. I Nr. ... mehr lesen...


§ 1a BLRG Begriffsbestimmungen

(1) Materialien im Sinne dieses Bundesgesetzes sind sowohl biogene als auch nicht biogene Materialien. Dabei gelten als1.biogene Materialien unbehandelte Materialien pflanzlicher Herkunft, insbesondere Stroh, Holz, Rebholz, Schilf, Baumschnitt, Grasschnitt und Laub, und2.nicht biogene Materialien... mehr lesen...


Aktualisiert am 08.09.17

31 Paragrafen zu Asylgerichtshofgesetz (AsylGHG) aktualisiert


§ 1 AsylGHG (weggefallen)

§ 1 AsylGHG (weggefallen) seit 01.01.2014 weggefallen. mehr lesen...


§ 2 AsylGHG (weggefallen)

§ 2 AsylGHG (weggefallen) seit 01.01.2014 weggefallen. mehr lesen...


§ 3 AsylGHG (weggefallen)

§ 3 AsylGHG (weggefallen) seit 01.02.2012 weggefallen. mehr lesen...


§ 4 AsylGHG (weggefallen)

§ 4 AsylGHG (weggefallen) seit 01.02.2012 weggefallen. mehr lesen...


§ 5 AsylGHG (weggefallen)

§ 5 AsylGHG (weggefallen) seit 01.02.2012 weggefallen. mehr lesen...


§ 6 AsylGHG (weggefallen)

§ 6 AsylGHG (weggefallen) seit 01.01.2014 weggefallen. mehr lesen...


§ 7 AsylGHG (weggefallen)

§ 7 AsylGHG (weggefallen) seit 01.01.2014 weggefallen. mehr lesen...


§ 8 AsylGHG (weggefallen)

§ 8 AsylGHG (weggefallen) seit 01.01.2014 weggefallen. mehr lesen...


§ 9 AsylGHG (weggefallen)

§ 9 AsylGHG (weggefallen) seit 01.01.2014 weggefallen. mehr lesen...


§ 10 AsylGHG (weggefallen)

§ 10 AsylGHG (weggefallen) seit 01.01.2014 weggefallen. mehr lesen...


§ 11 AsylGHG (weggefallen)

§ 11 AsylGHG (weggefallen) seit 01.01.2014 weggefallen. mehr lesen...


§ 12 AsylGHG (weggefallen)

§ 12 AsylGHG (weggefallen) seit 01.01.2014 weggefallen. mehr lesen...


§ 13 AsylGHG (weggefallen)

§ 13 AsylGHG (weggefallen) seit 01.01.2014 weggefallen. mehr lesen...


§ 14 AsylGHG (weggefallen)

§ 14 AsylGHG (weggefallen) seit 01.01.2014 weggefallen. mehr lesen...


§ 15 AsylGHG (weggefallen)

§ 15 AsylGHG (weggefallen) seit 01.01.2014 weggefallen. mehr lesen...


§ 16 AsylGHG (weggefallen)

§ 16 AsylGHG (weggefallen) seit 01.01.2014 weggefallen. mehr lesen...


§ 17 AsylGHG (weggefallen)

§ 17 AsylGHG (weggefallen) seit 01.01.2014 weggefallen. mehr lesen...


§ 18 AsylGHG (weggefallen)

§ 18 AsylGHG (weggefallen) seit 01.01.2014 weggefallen. mehr lesen...


§ 19 AsylGHG (weggefallen)

§ 19 AsylGHG (weggefallen) seit 01.01.2014 weggefallen. mehr lesen...


§ 20 AsylGHG (weggefallen)

§ 20 AsylGHG (weggefallen) seit 01.01.2014 weggefallen. mehr lesen...


§ 21 AsylGHG (weggefallen)

§ 21 AsylGHG (weggefallen) seit 01.01.2014 weggefallen. mehr lesen...


§ 22 AsylGHG (weggefallen)

§ 22 AsylGHG (weggefallen) seit 01.01.2014 weggefallen. mehr lesen...


§ 23 AsylGHG (weggefallen)

§ 23 AsylGHG (weggefallen) seit 01.01.2014 weggefallen. mehr lesen...


§ 24 AsylGHG (weggefallen)

§ 24 AsylGHG (weggefallen) seit 01.01.2014 weggefallen. mehr lesen...


§ 25 AsylGHG (weggefallen)

§ 25 AsylGHG (weggefallen) seit 01.01.2014 weggefallen. mehr lesen...


§ 26 AsylGHG (weggefallen)

§ 26 AsylGHG (weggefallen) seit 01.01.2014 weggefallen. mehr lesen...


§ 27 AsylGHG (weggefallen)

§ 27 AsylGHG (weggefallen) seit 01.01.2014 weggefallen. mehr lesen...


§ 28 AsylGHG (weggefallen)

§ 28 AsylGHG (weggefallen) seit 01.01.2014 weggefallen. mehr lesen...


§ 29 AsylGHG (weggefallen)

§ 29 AsylGHG (weggefallen) seit 01.01.2014 weggefallen. mehr lesen...


§ 30 AsylGHG (weggefallen)

§ 30 AsylGHG (weggefallen) seit 01.01.2014 weggefallen. mehr lesen...


Asylgerichtshofgesetz (AsylGHG) Fundstelle

Asylgerichtshofgesetz (AsylGHG) Fundstelle seit 01.01.2014 weggefallen. mehr lesen...


Aktualisiert am 08.09.17

20 Paragrafen zu Eigenkapitalersatz-Gesetz (EKEG GIRÄG 2003) aktualisiert


§ 1 EKEG GIRÄG 2003 Grundtatbestand

Ein Kredit, den eine Gesellschafterin oder ein Gesellschafter der Gesellschaft in der Krise gewährt, ist Eigenkapital ersetzend. mehr lesen...


§ 2 EKEG GIRÄG 2003 Krise

(1) Die Gesellschaft befindet sich in der Krise, wenn sie1.zahlungsunfähig (§ 66 IO) oder2.überschuldet (§ 67 IO) ist oder wenn3.die Eigenmittelquote (§ 23 URG) der Gesellschaft weniger als 8% und die fiktive Schuldentilgungsdauer (§ 24 URG) mehr als 15 Jahre betragen, es sei denn, die Gesellscha... mehr lesen...


§ 3 EKEG GIRÄG 2003 Kreditgewährung

(1) Ein Kredit im Sinne des § 1 liegt nicht vor, wenn1.ein Geldkredit für nicht mehr als 60 Tage oder2.ein Waren- oder sonstiger Kredit für nicht mehr als sechs Monate zur Verfügung gestellt wird oder3.ein vor der Krise gewährter Kredit verlängert oder dessen Rückzahlung gestundet wird.(2) Die Fr... mehr lesen...


§ 4 EKEG GIRÄG 2003 Erfasste Gesellschaften

Gesellschaften im Sinne des § 1 sind1.Kapitalgesellschaften,2.Genossenschaften mit beschränkter Haftung sowie3.Personengesellschaften, bei denen kein unbeschränkt haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist. mehr lesen...


§ 5 EKEG GIRÄG 2003 Erfasste Gesellschafter

(1) Gesellschafter im Sinne des § 1 ist, wer1.an einer Gesellschaft kontrollierend oder2.mit einem Anteil von zumindest 25% beteiligt ist, und zwar bei einer Kapitalgesellschaft am Nennkapital, bei einer Genossenschaft mit beschränkter Haftung am Geschäftsanteilskapital und bei einer Personengese... mehr lesen...


§ 6 EKEG GIRÄG 2003 Abgestimmtes Verhalten

Werden Kredite auf Grund abgestimmten Verhaltens durch mehrere Gesellschafter oder durch einen Gesellschafter auf Grund Absprache mit anderen gewährt, so werden die Kredit gebenden Gesellschafter erfasst, wenn sie und die an der Absprache beteiligten Gesellschafter zusammen im Ausmaß des § 5 bete... mehr lesen...


§ 7 EKEG GIRÄG 2003 Treuhandschaft

(1) Hält ein Gesellschafter einen Gesellschaftsanteil als Treuhänder für einen Dritten als Treugeber, so gilt der Treugeber als Gesellschafter im Sinne des § 1. Daneben gilt auch der Treuhänder als Gesellschafter, es sei denn, die Treuhandschaft wurde schriftlich im Kreditvertrag der Gesellschaft... mehr lesen...


§ 8 EKEG GIRÄG 2003 Verbundene Unternehmen

Als Gesellschafter im Sinne des § 1 gilt weiters der Kreditgeber, wenn er1.Anteilsrechte oder sonstige Rechte an einem anderen Rechtsträger als der Kredit nehmenden Gesellschaft hat, die mittelbar einen beherrschenden Einfluss auf diese ermöglichen (mittelbar kontrollierende Beteiligung), oder2.m... mehr lesen...


§ 9 EKEG GIRÄG 2003 Konzern

(1) Ist der Kreditgeber mit anderen rechtlich selbständigen Unternehmen zu wirtschaftlichen Zwecken unter einheitlicher Leitung oder kontrollierender Beteiligung zusammengefasst (Konzern), so gilt der Kreditgeber auch dann als erfasster Gesellschafter, wenn er nicht an der Kredit nehmenden Gesell... mehr lesen...


§ 10 EKEG GIRÄG 2003 Stille Gesellschaft

(1) Beteiligt sich ein erfasster Gesellschafter in einem Zeitpunkt, in dem eine Kreditgewährung Eigenkapital ersetzend wäre, zusätzlich als stiller Gesellschafter, so wird seine stille Einlage einem Kredit gleich gehalten.(2) Ein stiller Gesellschafter ist einem erfassten Gesellschafter gleichges... mehr lesen...


§ 11 EKEG GIRÄG 2003 Kommanditgesellschaft

Ein Kredit, den ein Kommanditist einer Personengesellschaft, bei der kein unbeschränkt haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist, der Komplementärgesellschaft gewährt, steht einem der Personengesellschaft gewährten Kredit gleich. mehr lesen...


§ 12 EKEG GIRÄG 2003 Nicht zu berücksichtigende Beteiligungen

Beteiligungen, die im Rahmen1.des Beteiligungsfondsgesetzes,2.des Investmentfondsgesetzes,3.des Pensionskassengesetzes,4.des Betrieblichen Mitarbeitervorsorgegesetzes oder5.des Mittelstandsfinanzierungsgeschäfts nach § 6b KStG gehalten werden, bleiben außer Betracht. mehr lesen...


§ 13 EKEG GIRÄG 2003 Anteilserwerb zur Sanierung

Erwirbt jemand an einer in der Krise befindlichen Gesellschaft eine Beteiligung zum Zweck der Überwindung der Krise, so sind die im Rahmen eines Sanierungskonzepts zu diesem Zweck neu gewährten Kredite nicht Eigenkapital ersetzend. mehr lesen...


§ 14 EKEG GIRÄG 2003 Rückzahlungssperre

(1) Der Gesellschafter kann einen Eigenkapital ersetzenden Kredit samt den darauf entfallenden Zinsen nicht zurückfordern, solange die Gesellschaft nicht saniert ist und, wenn das Insolvenzverfahren nach einem bestätigten Sanierungsplan aufgehoben ist, soweit der Rückzahlungsanspruch die Sanierun... mehr lesen...


§ 15 EKEG GIRÄG 2003 Eigenkapital ersetzende Gesellschaftersicherheiten

(1) Bürgt ein Gesellschafter in einem Zeitpunkt, in dem eine Kreditgewährung Eigenkapital ersetzend wäre, für die Rückzahlung des Kredits eines Dritten, bestellt er ein Pfand oder leistet er eine vergleichbare Sicherheit, so kann sich der Dritte bis zur Sanierung der Gesellschaft trotz entgegenst... mehr lesen...


§ 16 EKEG GIRÄG 2003

Vor der Sanierung der Gesellschaft kann der Dritte die Rückzahlung des vom Gesellschafter besicherten Kredits von der Gesellschaft nur insoweit verlangen, als er bei der Inanspruchnahme der Sicherheit einen Ausfall erlitten hat oder hätte, wenn1.er die Krise im Zeitpunkt der Gewährung des Kredits... mehr lesen...


§ 17 EKEG GIRÄG 2003 Verweisungen

Soweit in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden. mehr lesen...


§ 18 EKEG GIRÄG 2003 In-Kraft-Treten

(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2004 in Kraft. Es ist auf Sachverhalte anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2003 verwirklicht werden.(2) Die §§ 14 Abs. 1 und 15 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 58/2010 treten mit 1. August 2010 in Kraft. mehr lesen...


§ 19 EKEG GIRÄG 2003 Vollziehung

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Justiz betraut. mehr lesen...


Eigenkapitalersatz-Gesetz (EKEG GIRÄG 2003) Fundstelle

Bundesgesetz über Eigenkapital ersetzende Gesellschafterleistungen (Eigenkapitalersatz-Gesetz – EKEG)StF: BGBl. I Nr. 92/2003 (NR: GP XXII RV 124 AB 211 S. 32. BR: AB 6866 S. 701.) Änderung BGBl. I Nr. 29/2010 (NR: GP XXIV RV 612 AB 651 S. 60. BR: 8302 AB 8304 S. 784.)BGBl. I Nr. 58/2010 ... mehr lesen...


Aktualisiert am 08.09.17

24 Paragrafen zu Geschworenen- und Schöffengesetz 1990 (GSchG) aktualisiert


§ 1 GSchG Persönliche Voraussetzungen der Berufung

(1) Das Amt eines Geschworenen oder Schöffen ist ein Ehrenamt; seine Ausübung ist Mitwirkung des Volkes an der Rechtsprechung und in der demokratischen Republik Österreich allgemeine Bürgerpflicht.(2) Zum Amt eines Geschworenen oder Schöffen sind österreichische Staatsbürger zu berufen, die zu Be... mehr lesen...


§ 2 GSchG

Vom Amt eines Geschworenen oder Schöffen sind Personen ausgeschlossen,1.die infolge ihres körperlichen oder geistigen Zustandes die Pflichten des Amtes nicht erfüllen können,2.die der Gerichtssprache nicht so weit mächtig sind, daß sie dem Gang einer Verhandlung verläßlich zu folgen vermögen,3.di... mehr lesen...


§ 3 GSchG

Als Geschworene oder Schöffen sind nicht zu berufen:1.der Bundespräsident,2.die Mitglieder der Bundesregierung, die Staatssekretäre, die Mitglieder einer Landesregierung sowie der gesetzgebenden Körperschaften des Bundes und der Länder,3.der Präsident und der Vizepräsident des Rechnungshofes sowi... mehr lesen...


§ 4 GSchG Befreiungsgründe

Vom Amt eines Geschworenen oder Schöffen sind auf Antrag für einen Zeitraum von höchstens zwei Jahren (Geltungsdauer der Jahreslisten nach § 12) zu befreien:1.Personen, die während der Geltungsdauer der vorangegangenen Jahreslisten ihrer Berufung als Geschworene oder Schöffen nachgekommen sind;2.... mehr lesen...


§ 5 GSchG Verfahren der Gemeinden

(1) Der Bürgermeister oder eine von ihm bestimmte oder sonst zu seiner Vertretung befugte Person hat jedes zweite Jahr die Namen von fünf (in Wien zehn) von tausend der in der Wählerevidenz (§ 1 des Wählerevidenzgesetzes 1973, BGBl. Nr. 601) enthaltenen Personen durch ein Zufallsverfahren zu ermi... mehr lesen...


§ 6 GSchG

Spätestens im September des Jahres der Auslosung hat der Bürgermeister das Verzeichnis unter Anschluß aller Schriftstücke, die sich auf Einsprüche, Befreiungsanträge und Bemerkungen beziehen, der Bezirksverwaltungsbehörde vorzulegen. mehr lesen...


§ 7 GSchG Verfahren der Bezirksverwaltungsbehörden

(1) Die Bezirksverwaltungsbehörde prüft die von den Gemeinden einlangenden Verzeichnisse und stellt diese dem Bürgermeister zur Berichtigung und Wiedervorlage binnen angemessener Frist zurück, wenn sie Verstöße gegen die gesetzlichen Vorschriften über die Anlegung oder sonstige Mängel wahrnimmt.(... mehr lesen...


§ 8 GSchG

Nach Einholung von Strafregisterauskünften streicht die Bezirksverwaltungsbehörde ohne weiteres Verfahren diejenigen Personen in den Verzeichnissen, die nach § 2 Z 3 vom Amt eines Geschworenen oder Schöffen ausgeschlossen sind, und unterrichtet die übrigen allgemein über die mit dem Amt eines Ges... mehr lesen...


§ 9 GSchG

(1) Die Bezirksverwaltungsbehörde entscheidet über Einsprüche und Befreiungsanträge. Hat der Bürgermeister bei einer ausgelosten Person Bemerkungen angebracht (§ 5 Abs. 5), so hat die Bezirksverwaltungsbehörde gegebenenfalls mit Bescheid festzustellen, daß eine persönliche Voraussetzung der Beruf... mehr lesen...


§ 10 GSchG

(1) Die Bezirksverwaltungsbehörde übersendet die erhobenen Beschwerden dem zuständigen Verwaltungsgericht des Landes. Die Bezirksverwaltungsbehörde übersendet das Verzeichnis dem Präsidenten des für die jeweilige Gemeinde örtlich zuständigen in Strafsachen tätigen Gerichtshofs erster Instanz und ... mehr lesen...


§ 11 GSchG Verfahren in Städten mit eigenem Statut

Für Städte mit eigenem Statut gilt § 5 Abs. 1 bis 5, wobei in Wien die ausgelosten Personen nach ihrer Wohnanschrift in Bezirksverzeichnisse aufzunehmen und diese im jeweiligen Gemeindebezirk zur Einsicht aufzulegen sind. Im übrigen sind in allen Städten mit eigenem Statut die Vorschriften der §§... mehr lesen...


§ 12 GSchG Verfahren bei Gericht

Für eine Geltungsdauer von zwei Jahren bilden die Verzeichnisse der Gemeinden (Gemeindebezirke) der Umgebung des Amtsgebäudes des Gerichtshofes die Jahresergänzungsliste, die übrigen Verzeichnisse die Jahreshauptliste. Näheres hat der Bundesminister für Justiz durch Verordnung in der Weise zu bes... mehr lesen...


§ 13 GSchG

(1) Vor Beginn der Geltungsdauer der Jahresliste bildet der Präsident des Landesgerichts spätestens in der ersten Dezemberwoche in öffentlicher, durch öffentlichen Anschlag kundzumachender Sitzung durch Auslosen (§ 5 Abs. 1) aus den Jahreslisten zunächst die Dienstlisten (Haupt- und Ergänzungslis... mehr lesen...


§ 14 GSchG

(1) Die Geschworenen und Schöffen sind in der Reihenfolge der Dienstlisten mit der Ladung zur ersten Hauptverhandlung zu ihrem Amt zu berufen. Hiebei sind ihnen womöglich auch schon die weiteren Verhandlungstage bekanntzugeben, an denen sie im ersten Jahr zum Dienst herangezogen werden sollen, un... mehr lesen...


§ 15 GSchG

(1) Wird das Fehlen einer persönlichen Voraussetzung der Berufung erst nach Bildung der Dienstlisten bekannt oder ein Befreiungsgrund erst nach diesem Zeitpunkt geltend gemacht, so entscheidet darüber der Vorsitzende des Schwurgerichtshofes oder Schöffengerichtes mit Beschluß.(2) Bis zum Beginn d... mehr lesen...


§ 16 GSchG

(1) Über einen Geschworenen oder Schöffen, der einer Verhandlung fernbleibt oder sich in anderer Weise seinen Obliegenheiten entzieht, ohne ein unabwendbares Hindernis zu bescheinigen, verhängt der Vorsitzende eine Ordnungsstrafe bis zu 1 000 Euro, enthebt ihn seines Amtes und streicht ihn aus de... mehr lesen...


§ 17 GSchG

Die Ansprüche der Geschworenen und Schöffen auf Gebühren sind im Gebührenanspruchsgesetz 1975 geregelt. mehr lesen...


§ 18 GSchG Sonderbestimmungen für Jugendstrafsachen

(1) Geschworene und Schöffen in Jugendstrafsachen müssen die Voraussetzungen der §§ 1 bis 3 erfüllen und sollen im Lehrberuf, als Erzieher oder in der öffentlichen oder freien Jugendwohlfahrt oder Jugendbetreuung tätig sein oder tätig gewesen sein (§ 28 JGG).(2) Zur Bildung der Jahreslisten für J... mehr lesen...


§ 19 GSchG Anwendung der Verfahrensgesetze

Soweit in diesem Bundesgesetz nichts anderes bestimmt ist, sind auf das Verfahren der Verwaltungsbehörden nach diesem Bundesgesetz die Bestimmungen des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1950, auf das gerichtliche Verfahren die Bestimmungen der Strafprozeßordnung 1975 anzuwenden. mehr lesen...


§ 20 GSchG Schluß- und Übergangsbestimmungen

(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 1991 in Kraft. Seine Bestimmungen treten jedoch insoweit schon mit 1. Juli 1990 in Kraft, als sie auf die Erstellung der Verzeichnisse und Listen für die Jahre 1991 und 1992 sowie auf die Berufung der Geschworenen und Schöffen, die in diesen Jahren täti... mehr lesen...


§ 21 GSchG

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind betraut:1.hinsichtlich der §§ 1 bis 4 und 19 die Bundesminister für Inneres und für Justiz je nach ihrem Wirkungsbereich,2.hinsichtlich der §§ 5 bis 11 der Bundesminister für Inneres,3.hinsichtlich der §§ 12 bis 18 der Bundesminister für Justiz. mehr lesen...


Geschworenen- und Schöffengesetz 1990 (GSchG) Fundstelle

Bundesgesetz vom 25. April 1990 über die Berufung der Geschworenen und Schöffen (Geschworenen- und Schöffengesetz 1990 - GSchG)StF: BGBl. Nr. 256/1990 (NR: GP XVII RV 1193 AB 1261 S. 139. BR: AB 3848 S. 529.)Änderung BGBl. Nr. 505/1994 (NR: GP XVIII RV 1334 AB 1608 S. 168. BR: AB 4818 S. 5... mehr lesen...


Art. 24 GSchG

Die durch dieses Bundesgesetz geänderten Strafbestimmungen sind in Strafsachen nicht anzuwenden, in denen vor ihrem Inkrafttreten das Urteil in erster Instanz gefällt worden ist. Nach Aufhebung eines Urteils infolge Nichtigkeitsbeschwerde, Berufung, Wiederaufnahme oder Erneuerung des Strafverfahr... mehr lesen...


Art. 12 GSchG

(1) Die durch dieses Bundesgesetz geänderten Strafbestimmungen sind in Strafsachen nicht anzuwenden, in denen vor ihrem In-Kraft-Treten das Urteil in erster Instanz gefällt worden ist. Nach Aufhebung eines Urteils infolge Nichtigkeitsbeschwerde, Berufung, Wiederaufnahme oder Erneuerung des Strafv... mehr lesen...


Aktualisiert am 08.09.17

48 Paragrafen zu Denkmalschutzgesetz (DMSG) aktualisiert


§ 1 DMSG Begriffsbestimmungen, Geltungsbereich

(1) Die in diesem Bundesgesetz enthaltenen Bestimmungen finden auf von Menschen geschaffene unbewegliche und bewegliche Gegenstände (einschließlich Überresten und Spuren gestaltender menschlicher Bearbeitung sowie künstlich errichteter oder gestalteter Bodenformationen) von geschichtlicher, künst... mehr lesen...


§ 2 DMSG Vorläufige Unterschutzstellung kraft gesetzlicher Vermutung

§2. (1) 1. Bei Denkmalen gemäß § 1 Abs. 1 und 3, die sich im alleinigen oder überwiegenden Eigentum des Bundes, eines Landes oder von anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Anstalten, Fonds sowie von gesetzlich anerkannten Kirchen oder Religionsgesellschaften einschließlich ihrer Einricht... mehr lesen...


§ 2a DMSG Vorläufige Unterschutzstellung durch Verordnung

(1) Das Bundesdenkmalamt wird ermächtigt, unbewegliche Denkmale, die gemäß § 2 oder § 6 Abs. 1 kraft gesetzlicher Vermutung unter Denkmalschutz stehen, durch Verordnung unter die Bestimmungen dieses Paragrafen zu stellen. Für die solcherart festgestellten Denkmale gilt weder die Beendigung der Un... mehr lesen...


§ 3 DMSG Unterschutzstellung durch Bescheid

(1) Bei Denkmalen, die nicht bloß kraft gesetzlicher Vermutung oder durch Verordnung unter Denkmalschutz stehen, gilt ein öffentliches Interesse an ihrer Erhaltung erst dann als gegeben, wenn sein Vorhandensein vom Bundesdenkmalamt durch Bescheid festgestellt worden ist (Unterschutzstellung durch... mehr lesen...


§ 4 DMSG Anzeige kleiner Reparaturarbeiten, Absicherungsarbeiten bei Gefahr

(1) Bei Denkmalen, die unter Denkmalschutz stehen, ist die Zerstörung sowie jede Veränderung, die den Bestand (Substanz), die überlieferte (gewachsene) Erscheinung oder künstlerische Wirkung beeinflussen könnte, ohne Bewilligung gemäß § 5 Abs. 1 verboten. Im Einzelnen gelten nachfolgende Regelung... mehr lesen...


§ 5 DMSG Denkmalschutzaufhebungsverfahren

(1) Die Zerstörung sowie jede Veränderung eines Denkmals gemäß § 4 Abs. 1 bedarf der Bewilligung des Bundesdenkmalamtes, es sei denn, es handelt sich um eine Maßnahme bei Gefahr im Verzug (§ 4 Abs. 2). Der Nachweis des Zutreffens der für eine Zerstörung oder Veränderung geltendgemachten Gründe ob... mehr lesen...


§ 6 DMSG Einheit von Sammlungen

(1) Die freiwillige Veräußerung von Denkmalen, die lediglich kraft gesetzlicher Vermutung unter Denkmalschutz stehen (§ 2 Abs. 1), bedarf der Bewilligung des Bundesdenkmalamtes. Werden derartige Denkmale ohne Bewilligung des Bundesdenkmalamtes freiwillig veräußert, sodass daran zumindest zur Hälf... mehr lesen...


§ 7 DMSG Umgebungsschutz

(1) Zur Vermeidung der Gefährdung und Beeinträchtigung des Bestandes oder Erscheinungsbildes von unbeweglichen Denkmalen durch Veränderung in ihrer Umgebung (zB durch Anbringung von Reklameschildern, Schaukästen, Aufschriften und dergleichen) hat die Bezirksverwaltungsbehörde auf Antrag des Bunde... mehr lesen...


§ 8 DMSG Zufallsfunde von Bodendenkmalen

(1) Werden unter der Erd- bzw. Wasseroberfläche Gegenstände, die infolge ihrer Lage, Form oder Beschaffenheit offenkundig den Beschränkungen dieses Bundesgesetzes unterliegen könnten (Bodendenkmale), aufgefunden (Zufallsfunde), so ist dies im Hinblick auf die für Bodenfunde zumeist besondere Gefä... mehr lesen...


§ 9 DMSG Maßnahmen zur Sicherung der Fundstelle und der Funde von Bodendenkmalen

(1) Der Zustand der Fundstelle und der aufgefundenen Gegenstände (Fund) ist bis zum Ablauf von fünf Werktagen ab erfolgter Meldung unverändert zu belassen, wenn nicht ein Organ des Bundesdenkmalamtes oder ein vom Bundesdenkmalamt Beauftragter diese Beschränkung zuvor aufhebt oder die Fortsetzung ... mehr lesen...


§ 10 DMSG Erwerb von Miteigentumsanteilen bei Bodendenkmalen durch Gebietskörperschaften

(1) Werden bei Grabungen und anderen wissenschaftlichen Nachforschungen, die durch Organe von Gebietskörperschaften einschließlich deren Museen, Sammlungen oder sonstigen wissenschaftlichen Einrichtungen oder auf deren Anordnung bzw. Ersuchen durchgeführt werden, bewegliche Gegenstände gefunden o... mehr lesen...


§ 11 DMSG Bewilligungen und Verpflichtungen bei Grabungen nach Bodendenkmalen

(1) Die Nachforschung durch Veränderung der Erdoberfläche bzw. des Grundes unter Wasser (Grabung) und sonstige Nachforschungen an Ort und Stelle zum Zwecke der Entdeckung und Untersuchung beweglicher und unbeweglicher Denkmale unter der Erd- bzw. Wasseroberfläche dürfen nur mit Bewilligung des Bu... mehr lesen...


§ 12 DMSG Kennzeichnung von geschützten Denkmalen

Zur Information der Allgemeinheit können unter Denkmalschutz stehende bewegliche und unbewegliche Gegenstände mit einem Zeichen (Plakette, Aufkleber, Stempel usw.) versehen werden, das darauf hinweist, dass diese Gegenstände unter Denkmalschutz stehen. Diese Zeichen sind jedenfalls so zu gestalte... mehr lesen...


§ 13 DMSG Maßnahmen gemäß der Haager Konvention

(1) Unbewegliche Denkmale (einschließlich Bestandteile und Zubehör), sowie bewegliche Denkmale, die im Sinne des Artikels 1 der UNESCO-Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten (Haager Konvention), BGBl. Nr. 58/1964, für das kulturelle Erbe aller Völker von großer Bedeutung s... mehr lesen...


§ 14 DMSG Auszeichnungen, sonstige Anerkennungen

Besondere Leistungen auf dem Gebiete des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege können von der Bundesministerin/vom Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur durch die Verleihung von Medaillen und Diplomen, aber auch durch finanzielle Anerkennungen gewürdigt werden. mehr lesen...


§ 15 DMSG Denkmalbeirat

(1) Der Denkmalbeirat ist ein Gremium zur Beratung des Bundesdenkmalamtes (in Fällen des § 33 auch der Bundesministerin/des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Kultur) bei der Lösung von Fragen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege. Ständige Mitglieder werden von der Bundesministerin/vo... mehr lesen...


§ 16 DMSG Umfang der geschützten Kulturgüter

(1) Die Verbringung von Denkmalen (Kulturgut) über die österreichische Staatsgrenze (Ausfuhr) ohne Bewilligung (§§ 17, 19 und 22) oder Bestätigung (§ 18) ist nicht gestattet, wenn es sich1.um Kulturgut, das unter Denkmalschutz steht oder hinsichtlich dessen zumindest ein Unterschutzstellungsverfa... mehr lesen...


§ 17 DMSG Bewilligung der Ausfuhr

(1) 1. In allen Fällen des § 16 Abs. 1 Z 1 und 3 ist für die Ausfuhr eine Bewilligung des Bundesdenkmalamtes erforderlich. Diese kann nur in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen erteilt werden. Ein Antrag auf Erteilung einer Bewilligung stellt zugleich einen allenfalls notwendigen Antrag au... mehr lesen...


§ 18 DMSG Bestätigung

(1) Durch eine Bestätigung stellt das Bundesdenkmalamt fest, dass eine Erhaltung im Inland nicht im nationalen Interesse gelegen ist. Bestätigungen können zum Zweck des gesicherten Nachweises der rechtmäßigen Ausfuhr auch in jenen Fällen ausgestellt werden, in denen es sich um Gegenstände handelt... mehr lesen...


§ 19 DMSG Ausfuhr und vorübergehende Einfuhr von Kulturgut über die Zollgrenzen der Europäischen Union

(1) Soweit die Ausfuhr von Kulturgütern über die Zollgrenzen der Europäischen Union gemäß ihrer einschlägigen Vorschriften Bewilligungen bedarf, sind gesonderte Genehmigungen durch das Bundesdenkmalamt nach den einschlägigen Verordnungen der Europäischen Union erforderlich. Das gleiche gilt für d... mehr lesen...


§ 20 DMSG Ersatzkauf, Wert

(1) Erklärt sich im Falle des Vorliegens eines Antrages auf Ausfuhr (§§ 17 und 19) eine Person rechtsverbindlich unter gleichzeitiger Hinterlegung einer Sicherstellung in Höhe von 10% des erklärten Kaufpreises gegenüber dem Bundesdenkmalamt bereit, das Kulturgut um den inländischen Wert (oder um ... mehr lesen...


§ 21 DMSG Erlöschen der Bewilligungen und Bestätigungen

Bewilligungen gemäß § 17 sowie die Wirksamkeit der Bestätigungen gemäß § 18 erlöschen fünf Jahre nach Ausstellung. Verlängerungen um jeweils drei Jahre (auch mehrmals) sind über entsprechenden Antrag (Anträge) möglich. mehr lesen...


§ 22 DMSG Genehmigung der vorübergehenden Ausfuhr und der Wiederausfuhr nach vorübergehender Einfuhr

(1) Sollen Gegenstände, die dem Verbot dieses Bundesgesetzes unterliegen, nur vorübergehend ausgeführt werden (wie etwa als Leihgaben für Ausstellungen, für Zwecke der Restaurierung oder wissenschaftlicher Studien, für persönliche Bedürfnisse des Eigentümers im Falle vorübergehender Auslandsaufen... mehr lesen...


§ 23 DMSG Ausnahme von Ausfuhrbeschränkungen durch Verordnung

Zur rascheren klaren Bereinigung von Fragen der Ausfuhr von Kulturgut, dessen Erhaltung im Inland auf Grund dieses Bundesgesetzes im öffentlichen Interesse gelegen ist, kann die Bundesministerin/der Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur aus grundsätzlichen Billigkeitsgründen sowie insbe... mehr lesen...


§ 24 DMSG Zuständige Behörde

Soweit es sich bei Denkmalen um Archivalien gemäß § 25 Abs. 1 handelt, tritt an die Stelle des Bundesdenkmalamtes das Österreichische Staatsarchiv und an die Stelle der Bundesministerin/des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Kultur der Bundeskanzler. mehr lesen...


§ 25 DMSG Archivalien, Schriftgut (Begriffsbestimmungen)

(1) Archivalien sind Schriftgut sowie zu dokumentarischen Zwecken oder zur Information der Öffentlichkeit hergestelltes Bild-, Film-, Video- und Tonmaterial, das von geschichtlicher oder kultureller Bedeutung für die Erforschung und das Verständnis der Geschichte und Gegenwart in politischer, wir... mehr lesen...


§ 25a DMSG Vorläufige Unterschutzstellung von Archivalien durch Verordnung

Abweichend von den Bestimmungen des § 2a ist das Österreichische Staatsarchiv (§ 24) ermächtigt, durch Verordnung auch bestimmte Archivalien vorläufig unter Denkmalschutz zu stellen, die für besondere im öffentlichen Interesse und auf Grund öffentlichen Auftrags durchgeführte Untersuchungen von B... mehr lesen...


§ 26 DMSG Partei- und Antragsrechte

Soweit bei den einzelnen Bestimmungen dies es Bundesgesetzes nicht noch zusätzliche gesonderte Detailregelungen getroffen sind, bestehen im Rahmen dieses Bundesgesetzes nachfolgende grundlegende Partei- und Antragsrechte:1.Bei Verfahren gemäß §§ 2 Abs. 1 und 2, 2a Abs. 5 und 6, 3 Abs. 1 und 5, 5 ... mehr lesen...


§ 27 DMSG Eigentümer unbeweglicher Denkmale

(1) Als Eigentümer im Sinne dieses Bundesgesetzes gilt bei unbeweglichen Gegenständen stets der grundbücherliche Eigentümer. Grundbuch im Sinne dieses Bundesgesetzes ist auch das Eisenbahnbuch. Als Bauberechtigter gilt der in der grundbücherlichen Baurechtseinlage Eingetragene.(2) Sind im Grundbu... mehr lesen...


§ 28 DMSG Form der Anträge und Bescheide

(1) Sämtliche Bescheide, die auf Grund dieses Bundesgesetzes ergehen, sind schriftlich zu erlassen und auch bei voller Stattgebung zu begründen; § 58 Abs. 2 AVG hinsichtlich einer möglichen Begründungsfreiheit gilt nicht. Ausgenommen sind Bescheide gemäß § 5 Abs. 2 über Instandsetzungsmaßnahmen s... mehr lesen...


§ 29 DMSG Rechtsmittel, aufschiebende Wirkung

(1) Über Beschwerden gegen Bescheide des Bundesdenkmalamtes entscheidet das Bundesverwaltungsgericht, über Beschwerden gegen Bescheide einer Bezirksverwaltungsbehörde das Verwaltungsgericht des Landes.(2) In Verfahren zur Unterschutzstellung eines Denkmals gilt als Gefahr im Verzug gemäß § 57 Abs... mehr lesen...


§ 30 DMSG Auskunftspflicht, Besichtigungsrecht des Bundesdenkmalamtes

(1) Jedermann ist verpflichtet, zur Ermittlung und Auffindung von Denkmalen und zur Verzeichnung, zur Beaufsichtigung (Kontrolle) und Bewahrung (Rettung) vorhandener Denkmalbestände der in § 1 bezeichneten Art dem Bundesdenkmalamt und dessen Organen alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen und d... mehr lesen...


§ 31 DMSG Sicherungsmaßnahmen

(1) Besteht Gefahr, dass Denkmale (vor allem entgegen den Bestimmungen der §§ 4 bis 6) zerstört, verändert oder veräußert werden und dadurch das Interesse an der unversehrten Erhaltung des Denkmals wesentlich geschädigt würde, so hat die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde auf Antrag des Bundesd... mehr lesen...


§ 32 DMSG Förderungsmaßnahmen und Ersatzleistungen

(1) Zu den Kosten, die bei der Sicherung, Erhaltung und Erforschung von Denkmalen (einschließlich ihrer für sie wichtigen Umgebung) entstehen, oder die auf Grund einer Veränderung zur Erzielung eines denkmalgerechten Zustandes und einer denkmalgerechten Erhaltung verursacht werden, können im Rahm... mehr lesen...


§ 33 DMSG Denkmalfonds

(1) Für die zusätzliche Finanzierung der in § 32 aufgezählten Maßnahmen, insbesondere zur Rettung von unter Denkmalschutz stehenden beweglichen und unbeweglichen Objekten, die unmittelbar vom Verfall oder von der Verbringung ins Ausland bedroht sind, ist ein „Denkmalfonds“ als Verwaltungsfonds ei... mehr lesen...


§ 34 DMSG Anheimfall von Kulturgut

(1) Wird ein Kulturgut aufgefunden, dessen Eigentümer unbekannt ist, und welches allem Anschein nach Objekt einer strafbaren Handlung nach den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes war, so fällt dieser Gegenstand mit der Auffindung dem Bund anheim, es sei denn, es kommen die Bestimmungen des Eigentu... mehr lesen...


§ 35 DMSG Beschlagnahme bei Verdacht widerrechtlicher Ausfuhr

(1) Die Organe der Zollverwaltung sind in Ausübung ihres Dienstes befugt, Waren zu beschlagnahmen, wenn1.der Verdacht besteht, dass es sich um Gegenstände handelt, die entgegen den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes oder der einschlägigen Bestimmungen der Europäischen Union (§ 19) ausgeführt werd... mehr lesen...


§ 36 DMSG Verfügung der Wiederherstellung und Rückholung

(1) Auf Antrag des Bundesdenkmalamtes kann die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde verfügen, dass im Falle einer widerrechtlich erfolgten Veränderung oder Zerstörung eines Denkmals der Schuldtragende auf seine Kosten den der letzten oder den schon einer früher von ihm verschuldeten widerrechtlic... mehr lesen...


§ 37 DMSG Strafbestimmungen

(1) Wer entgegen den Bestimmungen des § 4 Abs. 1 und § 5 Abs. 1 ein Einzeldenkmal oder ein als Einheit unter Denkmalschutz gestelltes Ensemble oder eine als Einheit unter Denkmalschutz gestellte Sammlung zerstört, ist, wenn die Tat nicht nach einer anderen Bestimmung mit strengerer gerichtlicher ... mehr lesen...


§ 38 DMSG Gebührenbefreiung

Die durch dieses Bundesgesetz unmittelbar veranlaßten Schriften sind von der Stempelgebühr befreit. mehr lesen...


§ 39 DMSG Abgabenbefreiung, Kostentragung

(1) Verfahren auf Grund dieses Bundesgesetzes sind von Verwaltungsabgaben befreit. Kosten im Sinne der §§ 75 ff AVG sind stets von Amts wegen zu tragen, es sei denn, sie wurden von Schuldtragenden veranlasst und die Schuld durch ein strafrechtliches Erkenntnis festgestellt.(2) Soweit einer Partei... mehr lesen...


§ 40 DMSG Zweckgebundene Gebarung

Im Sinne des § 36 des Bundeshaushaltsgesetzes 2013, BGBl. I Nr. 139/2009, in der jeweils geltenden Fassung, sind zu verwenden:1.die Mittel des Denkmalfonds für die in § 33 Abs. 1 erwähnten Maßnahmen,2.die Einnahmen des Bundesdenkmalamtes im Rahmen der Aufgabenbereichea)„Konservierung und Restauri... mehr lesen...


§ 41 DMSG Vollziehung

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesministerin/der Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur, in Fällen, die Archivalien betreffen, der Bundeskanzler betraut. In Fällen des § 2 Abs. 3, des § 2a Abs. 7 und des § 3 Abs. 3, soweit sie Angelegenheiten des Grundbuchs betreffe... mehr lesen...


Anl. 1 DMSG

Signet für „Denkmalschutz“ gemäß § 12   mehr lesen...


Anl. 2 DMSG

 VerfassungsbestimmungVerzeichnis der Park- und Gartenanlagen gemäß § 1 Abs. 12Burgenland:1.Draßburg, Schlosspark2.Eisenstadt, Schlosspark3.Halbturn, Schlosspark4.Kittsee, SchlossparkKärnten:5.Damtschach, Schlosspark6.Rosegg, Schlossgarten7.Wolfsberg, Schlosspark8.Zwischenwässern, bischöflicher R... mehr lesen...


Denkmalschutzgesetz (DMSG) Fundstelle

Bundesgesetz betreffend den Schutz von Denkmalen wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen oder sonstigen kulturellen Bedeutung (Denkmalschutzgesetz - DMSG)StF: BGBl. Nr. 533/1923 (NR: GP I 1513 AB 1703 S. 209.) Änderung BGBl. Nr. 167/1978 (NR: GP XIV RV 308 AB 795 S. 87. BR: 1807 AB 18... mehr lesen...


§ 42 DMSG Inkrafttreten

In der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 92/2013 treten in Kraft:1.Das Inhaltsverzeichnis, § 2a Abs. 7, § 8 Abs. 1, § 12, § 13 Abs. 4 und 8, § 14, § 15 Abs. 1 und 5, § 16 Abs. 3, § 17 Abs. 2, die Überschrift zu § 19, § 19 Abs. 1 und 2, § 22 Abs. 5, § 23, § 24, § 28 Abs. 6, § 32 Abs. 3, § 33 ... mehr lesen...


Art. 2 DMSG

(Anm.: Abs. 1 durch Art. 2 § 2 Abs. 2 Z 73, BGBl. I Nr. 2/2008, als nicht mehr geltend festgestellt)(2) Mit dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes treten außer Kraft:1.Das Ausfuhrverbotsgesetz für Kulturgut - AusfVKG idF BGBl. Nr. 391/1986.2.Die Verordnung des Bundeskanzleramtes und des Bundesmi... mehr lesen...


Aktualisiert am 08.09.17

14 Paragrafen zu Grundrechtsbeschwerde-Gesetz (GRBG) aktualisiert


§ 1 GRBG

(1) Wegen Verletzung des Grundrechtes auf persönliche Freiheit durch eine strafgerichtliche Entscheidung oder Verfügung steht dem Betroffenen nach Erschöpfung des Instanzenzuges die Grundrechtsbeschwerde an den Obersten Gerichtshof zu.(2) Abs. 1 gilt nicht für die Verhängung und den Vollzug von F... mehr lesen...


§ 2 GRBG

(1) Das Grundrecht auf persönliche Freiheit (Bundesverfassungsgesetz über den Schutz der persönlichen Freiheit, BGBl. Nr. 684/1988, Art. 5 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, BGBl. Nr. 210/1958) ist insbesondere dann verletzt, wenn die Verhängung oder A... mehr lesen...


§ 3 GRBG

(1) In der Beschwerde ist anzugeben und zu begründen, worin der Beschwerdeführer die Verletzung des Grundrechtes auf persönliche Freiheit erblickt. Die angefochtene oder zum Anlaß der Beschwerde genommene Entscheidung oder Verfügung ist genau zu bezeichnen. Der Tag, der für den Beginn der Beschwe... mehr lesen...


§ 4 GRBG

(1) Die Beschwerde ist binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem der Betroffene von der Entscheidung oder Verfügung Kenntnis erlangt hat, beim Gericht erster Instanz einzubringen. Die Frist ist auch gewahrt, wenn die Beschwerde rechtzeitig bei einem im Instanzenzug befaßten Gericht oder beim Obersten Ge... mehr lesen...


§ 5 GRBG

Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung. mehr lesen...


§ 6 GRBG

Der Oberste Gerichtshof entscheidet über die Beschwerde nach Anhörung des Generalprokurators in nichtöffentlicher Sitzung in einem Senat von drei Richtern durch Erkenntnis. mehr lesen...


§ 7 GRBG

(1) Das Erkenntnis des Obersten Gerichtshofes hat auszusprechen, ob eine Verletzung des Grundrechtes auf persönliche Freiheit stattgefunden hat, und erforderlichenfalls die angefochtene Entscheidung oder Verfügung aufzuheben.(2) Wird der Beschwerde stattgegeben, so sind die Gerichte verpflichtet,... mehr lesen...


§ 8 GRBG

In einem stattgebenden Erkenntnis ist dem Bund der Ersatz der Beschwerdekosten an den Beschwerdeführer aufzuerlegen. mehr lesen...


§ 9 GRBG

Der Bundesminister für Justiz hat mit Verordnung die Höhe der Beschwerdekosten nach den für eine gleichartige Tätigkeit eines Rechtsanwaltes geltenden Tarifbestimmungen in einem Pauschbetrag festzusetzen und bei erheblicher Änderung der Verhältnisse anzupassen. mehr lesen...


§ 10 GRBG

Im Verfahren über Grundrechtsbeschwerden sind, soweit dieses Bundesgesetz nichts anderes vorsieht, die für den Obersten Gerichtshof und die für das gerichtliche Strafverfahren geltenden Vorschriften sinngemäß anzuwenden. mehr lesen...


§ 11 GRBG

Bei der Anwendung des Strafrechtlichen Entschädigungsgesetzes bedarf es keines Antrages und keiner Beschlußfassung des übergeordneten Gerichtshofes nach § 6 Abs. 1 StEG, soweit der Oberste Gerichtshof aus Anlaß einer Grundrechtsbeschwerde festgestellt hat, daß der Geschädigte im Grundrecht auf pe... mehr lesen...


§ 12 GRBG

(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 1993 in Kraft.(2) Ab dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes können Beschwerden erhoben werden, ohne daß es darauf ankäme, wann die Grundrechtsverletzung erfolgt ist. mehr lesen...


§ 13 GRBG

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Justiz betraut. mehr lesen...


Grundrechtsbeschwerde-Gesetz (GRBG) Fundstelle

Bundesgesetz über die Beschwerde an den Obersten Gerichtshof wegen Verletzung des Grundrechtes auf persönliche Freiheit (Grundrechtsbeschwerde-Gesetz - GRBG)StF: BGBl. Nr. 864/1992 (NR: GP XVIII IA 408/A AB 852 S. 95. BR: AB 4409 S. 563.) mehr lesen...


Aktualisiert am 08.09.17

22 Paragrafen zu EU-Verschmelzungsgesetz (EU-VerschG) aktualisiert


§ 1 EU-VerschG (weggefallen)

§ 1 EU-VerschG seit 31.07.2023 weggefallen. mehr lesen...


§ 2 EU-VerschG (weggefallen)

§ 2 EU-VerschG seit 31.07.2023 weggefallen. mehr lesen...


§ 3 EU-VerschG (weggefallen)

§ 3 EU-VerschG seit 31.07.2023 weggefallen. mehr lesen...


§ 4 EU-VerschG (weggefallen)

§ 4 EU-VerschG seit 31.07.2023 weggefallen. mehr lesen...


§ 5 EU-VerschG (weggefallen)

§ 5 EU-VerschG seit 31.07.2023 weggefallen. mehr lesen...


§ 6 EU-VerschG (weggefallen)

§ 6 EU-VerschG seit 31.07.2023 weggefallen. mehr lesen...


§ 7 EU-VerschG (weggefallen)

§ 7 EU-VerschG seit 31.07.2023 weggefallen. mehr lesen...


§ 8 EU-VerschG (weggefallen)

§ 8 EU-VerschG seit 31.07.2023 weggefallen. mehr lesen...


§ 9 EU-VerschG (weggefallen)

§ 9 EU-VerschG seit 31.07.2023 weggefallen. mehr lesen...


§ 10 EU-VerschG (weggefallen)

§ 10 EU-VerschG seit 31.07.2023 weggefallen. mehr lesen...


§ 11 EU-VerschG (weggefallen)

§ 11 EU-VerschG seit 31.07.2023 weggefallen. mehr lesen...


§ 12 EU-VerschG (weggefallen)

§ 12 EU-VerschG seit 31.07.2023 weggefallen. mehr lesen...


§ 13 EU-VerschG (weggefallen)

§ 13 EU-VerschG seit 31.07.2023 weggefallen. mehr lesen...


§ 14 EU-VerschG (weggefallen)

§ 14 EU-VerschG seit 31.07.2023 weggefallen. mehr lesen...


§ 15 EU-VerschG (weggefallen)

§ 15 EU-VerschG seit 31.07.2023 weggefallen. mehr lesen...


§ 16 EU-VerschG (weggefallen)

§ 16 EU-VerschG seit 31.07.2023 weggefallen. mehr lesen...


§ 17 EU-VerschG (weggefallen)

§ 17 EU-VerschG seit 31.07.2023 weggefallen. mehr lesen...


§ 18 EU-VerschG (weggefallen)

§ 18 EU-VerschG seit 31.07.2023 weggefallen. mehr lesen...


EU-Verschmelzungsgesetz (EU-VerschG) Fundstelle (weggefallen)

EU-Verschmelzungsgesetz (EU-VerschG) Fundstelle seit 31.07.2023 weggefallen. mehr lesen...


Art. 10 EU-VerschG (weggefallen)

Art. 10 EU-VerschG seit 31.07.2023 weggefallen. mehr lesen...


Art. 4 EU-VerschG (weggefallen)

Art. 4 EU-VerschG seit 31.07.2023 weggefallen. mehr lesen...


Art. 1 EU-VerschG (weggefallen)

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Aktualisiert am 08.09.17
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