§ 18 AsylGHG (weggefallen)

Asylgerichtshofgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.12.9999
Die näheren Regelungen über die Geschäftsführung und den Geschäftsgang des Asylgerichtshofes sind in der Geschäftsordnung vorzusehen§ 18 AsylGHG (weggefallen) seit 01.01.2014 weggefallen. Die Geschäftsordnung ist von der Vollversammlung auf Vorschlag des Geschäftsverteilungsausschusses zu beschließen und vom Präsidenten zur allgemeinen Einsicht aufzulegen; diese kann auch auf andere Weise öffentlich zugänglich gemacht werden.

Stand vor dem 31.12.2013

In Kraft vom 01.07.2008 bis 31.12.2013
Die näheren Regelungen über die Geschäftsführung und den Geschäftsgang des Asylgerichtshofes sind in der Geschäftsordnung vorzusehen§ 18 AsylGHG (weggefallen) seit 01.01.2014 weggefallen. Die Geschäftsordnung ist von der Vollversammlung auf Vorschlag des Geschäftsverteilungsausschusses zu beschließen und vom Präsidenten zur allgemeinen Einsicht aufzulegen; diese kann auch auf andere Weise öffentlich zugänglich gemacht werden.

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