Art. 10 EU-VerschG (weggefallen)

EU-Verschmelzungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.2023 bis 31.12.9999
Mit diesem Bundesgesetz wird die Richtlinie 2009/109/EG zur Änderung der Richtlinien 77/91/EWG, 78/855/EWG und 82/891/EWG des Rates sowie der Richtlinie 2005/56/EG hinsichtlich der Berichts- und Dokumentationspflichten bei Verschmelzungen und Spaltungen, ABlArt. Nr10 EU-VerschG seit 31.07.2023 weggefallen. L 259 vom 2.10.2009 S. 14, umgesetzt.

Stand vor dem 31.07.2023

In Kraft vom 28.07.2011 bis 31.07.2023
Mit diesem Bundesgesetz wird die Richtlinie 2009/109/EG zur Änderung der Richtlinien 77/91/EWG, 78/855/EWG und 82/891/EWG des Rates sowie der Richtlinie 2005/56/EG hinsichtlich der Berichts- und Dokumentationspflichten bei Verschmelzungen und Spaltungen, ABlArt. Nr10 EU-VerschG seit 31.07.2023 weggefallen. L 259 vom 2.10.2009 S. 14, umgesetzt.

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