§ 26a HVertrG 1993 Anwendbarkeit auf Versicherungsvertreter

Handelsvertretergesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2006 bis 31.12.9999

Die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes finden auf die Vermittlung und den Abschluss von Versicherungsverträgen durch Versicherungsvertreter (Versicherungsagenten) nach Maßgabe der §§ 26b bis 26d Anwendung.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2006 bis 31.12.9999

Die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes finden auf die Vermittlung und den Abschluss von Versicherungsverträgen durch Versicherungsvertreter (Versicherungsagenten) nach Maßgabe der §§ 26b bis 26d Anwendung.