§ 4 EKEG GIRÄG 2003 Erfasste Gesellschaften

Eigenkapitalersatz-Gesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2004 bis 31.12.9999

Gesellschaften im Sinne des § 1 sind

1.

Kapitalgesellschaften,

2.

Genossenschaften mit beschränkter Haftung sowie

3.

Personengesellschaften, bei denen kein unbeschränkt haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2004 bis 31.12.9999

Gesellschaften im Sinne des § 1 sind

1.

Kapitalgesellschaften,

2.

Genossenschaften mit beschränkter Haftung sowie

3.

Personengesellschaften, bei denen kein unbeschränkt haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist.

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