Art. 4 EU-VerschG (weggefallen)

EU-Verschmelzungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.2023 bis 31.12.9999
Mit diesem Bundesgesetz wird die Richtlinie 2012/17/EU zur Änderung der Richtlinie 89/666/EWG sowie der Richtlinien 2005/56/EG und 2009/101/EG in Bezug auf die Verknüpfung von Zentral-, Handels- und Gesellschaftsregistern, ABlArt. Nr4 EU-VerschG seit 31.07.2023 weggefallen. L 156 vom 16.06.2012 S. 1, umgesetzt.

Stand vor dem 31.07.2023

In Kraft vom 25.04.2017 bis 31.07.2023
Mit diesem Bundesgesetz wird die Richtlinie 2012/17/EU zur Änderung der Richtlinie 89/666/EWG sowie der Richtlinien 2005/56/EG und 2009/101/EG in Bezug auf die Verknüpfung von Zentral-, Handels- und Gesellschaftsregistern, ABlArt. Nr4 EU-VerschG seit 31.07.2023 weggefallen. L 156 vom 16.06.2012 S. 1, umgesetzt.

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