(1)Absatz eins,Jeder Entwurf einer technischen Vorschrift ist dem Bund zwecks Übermittlung an die Europäische Kommission mitzuteilen (Notifikation).(2)Absatz 2,Mit dem Entwurf der technischen Vorschrift sind gleichzeitig die Gründe mitzuteilen, die die Festlegung einer derartigen technischen Vors... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Der Entfall der §§ 6, 11 und 12 sowie die Änderung des § 14 Abs. 2 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 13. Juni 2012, in Kraft.Der Entfall der Paragraphen 6, 11 und 12 sowie die Änderung des Paragraph 14, Absatz 2, treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag,... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Voraussetzung für die finanzielle Förderung (§ 4 Abs. 2 Z. 1) durch das Land ist die Einbringung eines vollständigen Ansuchens (Abs. 2) beim Amt der Landesregierung. Die Einbringung hat mittels Online-Formular zu erfolgen, sofern es im Einzelfall nicht unzweckmäßig oder unzumutbar ... mehr lesen...
(1)Absatz eins,In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 136/2016 treten das Inhaltsverzeichnis, § 7, § 11 und § 12 mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 26. November 2016, in Kraft; gleichzeitig treten die §§ 8 bis 10 und § 13 außer Kraft.In der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr... mehr lesen...
Fachliche Anstellungserfordernisse sind:1.Ziffer einsfür Elementarpädagoginnen/Elementarpädagogen die erfolgreiche Ablegung eines der folgenden Ausbildungsabschlüsse:a)Litera aReife- und Diplomprüfung oder Diplomprüfung für Elementarpädagogik;b)Litera bReife- und Diplomprüfung oder Diplomprüfung ... mehr lesen...
§ 0 heute § 0 gültig ab 14.03.2026 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 24/2026 § 0 gültig von 01.09.2025 bis 13.03.2026 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 68/2025... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Förderungswerber haben dem Land die Wohnungskosten gemäß § 4 Abs. 9 durch Vorlage von Zahlungsbelegen gleichzeitig mit dem Förderansuchen, spätestens aber einen Monat nach diesem Zeitpunkt nachzuweisen. Überdies haben sie dem Land auf dessen Nachfrage während des Förderzeitraums di... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Bei der Bemessung der Förderung sind das Einkommen und das verwertbare Vermögen nach Maßgabe der folgenden Absätze zu berücksichtigen.(2)Absatz 2,Als Einkommen gelten alle zufließenden Einkünfte, ausgenommen die erhöhte Familienbeihilfe, der Ausbildungsbeitrag gemäß § 3 Pflegeausbi... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Förderungswerber sind Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und zu einer der folgenden Personengruppen zählen:1.Ziffer einsösterreichische Staatsbürger;2.Ziffer 2Angehörige österreichischer Staatsbürger, die über einen Aufenthaltstitel „Familienangehöriger“ gemäß § 47 Ab... mehr lesen...
Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes können rückwirkend in Kraft gesetzt werden.Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 26/2026Anmerkung, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 26 aus 2026, mehr lesen...
(1)Absatz eins,Dieses Gesetz regelt die Gewährung von Landesförderungen als Maßnahme zur Unterstützung der Wohnversorgung. Die Förderung wird in Form eines Zuschusses zu den Wohnkosten gewährt.(2)Absatz 2,Auf Leistungen nach Abs. 1 besteht kein Rechtsanspruch.Auf Leistungen nach Absatz eins, best... mehr lesen...
Die Verwertung von Vermögen darf nicht verlangt werden, wenn dadurch eine Notlage erst ausgelöst, verlängert oder deren Überwindung gefährdet werden könnte. Dies ist insbesondere anzunehmen bei:1.Ziffer einsGegenständen, die der Erwerbsausübung oder der Befriedigung angemessener geistig-kulturell... mehr lesen...
Der Nachweis der Deutschkenntnisse gemäß § 2 Abs. 3 Z 2 StWUG gilt als erfüllt durch VorlageDer Nachweis der Deutschkenntnisse gemäß Paragraph 2, Absatz 3, Ziffer 2, StWUG gilt als erfüllt durch Vorlage1.Ziffer einseines Nachweises des Österreichischen Integrationsfonds über die erfolgreiche Abso... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Die Änderung des § 29 Abs. 2 durch die Novelle LGBl. Nr. 22/2013 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 6. März 2013, in Kraft.Die Änderung des Paragraph 29, Absatz 2, durch die Novelle Landesgesetzblatt Nr. 22 aus 2013, tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Dieses Landesgesetz gilt für die Durchführung öffentlicher Veranstaltungen, sofern Abs. 2 nichts anderes bestimmt.Dieses Landesgesetz gilt für die Durchführung öffentlicher Veranstaltungen, sofern Absatz 2, nichts anderes bestimmt.(2)Absatz 2,Dieses Landesgesetz gilt nicht für 1. 1... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Die Änderung des § 4 Abs. 4, § 14 Abs. 2 erster Satz, der Überschrift des § 15, des § 15 Abs. 2, § 16 Abs. 2, § 19 letzter Satz, § 23 Abs. 1 und 2, § 24 Abs. 2, § 25 Abs. 1 erster Satz, § 29 Abs. 1 lit. g zweiter Satz, § 31 Abs. 4, § 32 Abs. 4, § 33 Abs. 3, § 34 Abs. 1 lit. e, § 34... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Berufungen gegen Bescheide sind ausgeschlossen in den1.Ziffer einslandesgesetzlich geregelten Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde;2.Ziffer 2Angelegenheiten der Kommunal- und Grundsteuer.Der Gemeinderat übt in diesen Angelegenheiten die in den verfahrensgesetz... mehr lesen...
§ 0 heute § 0 gültig ab 27.02.2026 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 19/2026 § 0 gültig von 01.09.2025 bis 26.02.2026 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 68/2025... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Die Neufassung des § 4 Abs. 1 durch die Novelle LGBl. Nr. 24/1982 ist mit 1. Mai 1982 in Kraft getreten.Die Neufassung des Paragraph 4, Absatz eins, durch die Novelle Landesgesetzblatt Nr. 24 aus 1982, ist mit 1. Mai 1982 in Kraft getreten.(2)Absatz 2,Die Neufassung der §§ 3 Z 2 un... mehr lesen...
Paragraph 13 a(1)Absatz eins,Soweit in diesem Gesetz auf Landesgesetze verwiesen wird, sind diese in der jeweils gültigen Fassung anzuwenden.(2)Absatz 2,Verweise in diesem Gesetz auf Bundesvorschriften sind als Verweise auf folgende Fassungen zu verstehen:a)Litera aArbeitsruhegesetz, BGBl. Nr. 14... mehr lesen...
Paragraph 12Wer als Diensteanbieter/Diensteanbieterin im Sinn des § 3 Z. 2 des E-Commerce-Gesetzes die Aufzeichnungs- und Übermittlungspflicht nach § 4a Abs. 3 verletzt, wird mit einer Geldstrafe bis zu 20.000 Euro durch die Bezirksverwaltungsbehörde bestraft. Die Geldstrafen fließen dem Land zu.... mehr lesen...
Paragraph 6 a(1)Absatz eins,Die Gemeinde kann zur Durchführung der Kontrolle der Einhebungspflichtigen Kontrollorgane bestellen.(2)Absatz 2,Zu Kontrollorganen dürfen nur Personen bestellt werden, die persönlich und fachlich geeignet sind. Personen sind persönlich geeignet, wenn sie die in § 3 Ste... mehr lesen...
Paragraph 7 a(1)Absatz eins,Die Landesregierung kann zur Überprüfung der ordnungsgemäßen und vollständigen Einhebung der Nächtigungsabgabe durch die Einhebungspflichtigen sowie zur Überwachung der Mitwirkung der Gemeinden Kontrollorgane bestellen.(2)Absatz 2,Zu Kontrollorganen dürfen nur Personen... mehr lesen...
Paragraph 4 a(1)Absatz eins,Die Einhebungspflichtigen haben die in § 2 genannten Unterkünfte unter Bekanntgabe der Adressen innerhalb von zwei Wochen nach Entstehung der Abgabepflicht (§ 2) der Gemeinde anzuzeigen.Die Einhebungspflichtigen haben die in Paragraph 2, genannten Unterkünfte unter Bek... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Die Anerkennung wird von der Landesregierung vorrangig für Einrichtungen erteilt, die den Betrieb gemeinnützig führen, und über eine Errichtungsbewilligung (§ 44) verfügen. Gemeinnützige Einrichtungen sind Einrichtungen, die im Sinne der §§ 34 ff der Bundesabgabenordnung (BAO) gefü... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Die Änderung des Inhaltsverzeichnisses, des § 12 Abs. 1, der §§ 14 und 33 Abs. 2 und 4, der §§ 34 und 35 Abs. 1, des § 43 Abs. 1, der Überschrift des § 44 durch die Novelle LGBl. Nr. 87/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.Die Änderung des Inhaltsverzeichnisses, des Paragraph 12... mehr lesen...
(1)Absatz eins,In Verfahren nach § 24 Abs. 3 und § 36 Abs. 1 gilt die Genehmigung eines Antrages von Gesetzes wegen als erteilt, wenn der Bescheid nicht innerhalb der Entscheidungsfrist von drei Monaten erlassen wurde. Verfügt die Antragstellerin/der Antragsteller für die Zustellung von Dokumente... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Für jeden Friedhof und jede Feuerbestattungsanstalt muss eine Aufbahrungshalle oder Leichenkammer für alle Bestattungen zur Verfügung stehen. Diese muss nach Maßgabe der örtlichen Verhältnisse möglichst nahe bei der Bestattungsanlage liegen.(2)Absatz 2,Zur Errichtung und Erhaltung ... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Bestattungsanlagen sind regelmäßig, längstens jedoch in siebenjährigen Intervallen, von der Bezirksverwaltungsbehörde auf ihren bewilligungskonformen Betrieb zu überprüfen.(2)Absatz 2,Befindet sich eine Bestattungsanlage in einem derartigen Zustand, dass die Weiterbenützung sanität... mehr lesen...
Eine Leiche ist frühestens nach Vorliegen des Totenbeschauscheines und vor Ablauf von 14 Tagen nach dem Eintritt des Todes zu bestatten. Ein längerer Aufschub der Bestattung ist nur zulässig, wenn sanitätspolizeiliche Bedenken nicht dagegenstehen bzw. wenn durch geeignete Konservierungsmaßnahmen ... mehr lesen...