(1)Absatz eins,Die Nächtigungstaxe beträgt 0,50 Euro.(1a)Absatz eins a,Der Höhe der von Eigentümern von Ferienwohnungen (§ 4 Abs. 4) und von Mietern von Stellflächen dauernd abgestellter Wohnwägen (§ 4 Abs. 6) zu entrichtenden pauschalierten Nächtigungstaxe ist die Nächtigungstaxe gemäß Abs. 1 zu... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Sofern die Tat nicht den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet oder nach anderen Verwaltungsstrafbestimmungen mit strengerer Strafe bedroht ist, begeht eine Verwaltungsübertretung, wera)Litera abewilligungspflichtige Veranstaltungen... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Verboten sinda)Litera aVeranstaltungen, die den Strafgesetzen zuwiderlaufen;b)Litera bExperimente, durch welche die Besucher der Veranstaltung gefährdet werden können, insbesondere Experimente auf dem Gebiet der Hypnose oder der Suggestion, bei denen sich der Veranstalter aus dem K... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Mitteilungspflichtig sind:a)Litera adie Errichtung, die Änderung und der Abbruch von 1.Ziffer einsGebäuden bis zu 25 m2 Grundfläche und 3,50 m Höhe;2.Ziffer 2zentralen Feuerungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung bis zu 50 kW;3.Ziffer 3Einfriedungen in Leichtbauweise bis zu 2 m Höh... mehr lesen...
Mit diesem Gesetz werden umgesetzt:a)Litera adie Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme, ABl. Nr. L 197 vom 21. Juli 2001, S 30;b)Litera bArt. 1 und 2 der Richtlinie 2003/35/EG des Eu... mehr lesen...
Dem 2. Abschnitt unterliegen Entwürfe, deren Inhalt auf die Erlassung oder Änderung eines der nachstehend bezeichneten Pläne und Programme gerichtet ist, soweit die §§ 4 bis 6a nichts anderes bestimmen:Dem 2. Abschnitt unterliegen Entwürfe, deren Inhalt auf die Erlassung oder Änderung eines der n... mehr lesen...
In diesem Gesetz bedeuten die Ausdrücke:a)Litera a“Planungsbehörde”: das zur Erlassung des Plans oder Programms nach den Verwaltungsvorschriften jeweils zuständige Organ;b)Litera b“öffentliche Umweltstellen”: die für fachliche Angelegenheiten des Umweltschutzes und des Naturschutzes jeweils zustä... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Soweit in diesem Gesetz auf Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in der nachstehenden Fassung anzuwenden:a)Litera aEisenbahn-Enteignungsentschädigungsgesetz (EisbEG), BGBl Nr 71/1954, zuletzt geändert durch BGBl I Nr 111/2010;Eisenbahn-Enteignungsentschädigungsgesetz (EisbEG), ... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Die Behörde hat die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb zu erteilen, wenn die elektrische Leitungsanlage dem öffentlichen Interesse an der Versorgung der Bevölkerung oder eines Teiles derselben mit elektrischer Energie nicht widerspricht. In der Bewilligung zur Errichtung ha... mehr lesen...
Durch dieses Gesetz werden folgende Richtlinien der Europäischen Union umgesetzt:1.Richtlinie 2000/43/EG des Rates vom 29. Juni 2000 zur Anwendung desGleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft, ABl.Nr. L 180 vom 18. Juli 2000, S. 22;2.Richtlinie 2000/78/E... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das NÖ Antidiskriminierungsgesetz, LGBl. 9290, außer Kraft.Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das NÖ Antidiskriminierungsgesetz, Landesgesetzblatt 9290, außer Kraft.(2)Absatz 2,Für Sachverhalte, die vor dem Inkrafttreten dieses G... mehr lesen...
Personen, die1.Ziffer einsdem Diskriminierungsverbot des § 3 zuwiderhandeln,dem Diskriminierungsverbot des Paragraph 3, zuwiderhandeln,2.Ziffer 2dem Benachteiligungsverbot des § 10 zuwiderhandeln,dem Benachteiligungsverbot des Paragraph 10, zuwiderhandeln,begehen eine Verwaltungsübertretung und s... mehr lesen...
Personen, die auf Grund einer behaupteten Verletzung des Diskriminierungsverbots ihre Rechte wahrnehmen oder sich beschweren, dürfen aus diesem Grund in keiner Weise benachteiligt werden; dasselbe gilt für Personen, die in einem Verfahren wegen Verletzung des Diskriminierungsverbotes als Zeuge od... mehr lesen...
(1) Bei einem Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot nach § 3 hat die benachteiligte Person Anspruch auf Schadenersatz nach den Bestimmungen des bürgerlichen Rechts. Der Schaden ist nur in Geld zu ersetzen.(2) Besteht der erlittene Nachteil nicht nur in einer Vermögenseinbuße, ist neben dem Ver... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie oder der NÖ Gleichbehandlungsbeauftragte hat als NÖ Antidiskriminierungsstelle die Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung nach § 3 Abs. 1 zu fördern und Schlichtungsversuche nach Abs. 4 durchzuführen.Die oder der NÖ Gleichbehandlungsbeauftragte hat als NÖ Antidiskri... mehr lesen...
(1) Ziel dieses Gesetzes ist die Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung. Jegliche Ungleichbehandlung (Diskriminierung) auf Grund der ethnischen Zugehörigkeit, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orientierung (Diskriminie... mehr lesen...
§ 0 heute § 0 gültig ab 31.03.2026 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 21/2026 § 0 gültig von 08.07.2025 bis 30.03.2026 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 63/2025... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Die von den Gemeinden Bergern im Dunkelsteinerwald, Dürnstein, Mautern, Rossatz-Arnsdorf, Spitz und Weißenkirchen in der Wachau beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes „Gemeindeverband Musikschule Wachau” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 2016 wirksam.(2)Abs... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Die von den Gemeinden Altendorf, Buchbach, Grafenbach-St. Valentin, Ternitz, Wartmannstetten und Wimpassing beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes „Gemeindeverband Musikschule Schwarzatal Mitte“ wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 2025 wirksam.(2)Absatz 2,Der... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Die von den Gemeinden Mistelbach und Wilfersdorf beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband Interkommunaler Wirtschaftspark A5 Mistelbach-Wilfersdorf” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 2011 wirksam.(2)Absatz 2,Die von allen verbandsangehörigen G... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Die von den Gemeinden Aspang-Markt und Aspangberg-St. Peter beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Aspang” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 2005 wirksam.(2)Absatz 2,Der Beitritt der Gemeinde Mönichkirchen sowie die von Ver... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Die von den Gemeinden Pfaffstätten und Alland beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Pfaffstätten-Alland” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 2002 wirksam.(2)Absatz 2,Der Beitritt der Gemeinde Gumpoldskirchen sowie die von al... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Die von den Gemeinden Ebergassing, Maria-Lanzendorf und Zwölfaxing beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschulen Ebergassing – Maria-Lanzendorf – Zwölfaxing” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 2002 wirksam.(2)Absatz 2,Der Beitritt... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Die von den Gemeinden Heidenreichstein, Amaliendorf-Aalfang und Eggern beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Musikschulverband Heidenreichstein” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 2002 wirksam.(2)Absatz 2,Der Beitritt der Gemeinden Eisgarn, Haugschlag, Li... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Die von den Gemeinden Gmünd, Schrems, Weitra, Brand-Nagelberg, Hoheneich und Kirchberg am Walde beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Oberes Waldviertel” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 2002 wirksam.(2)Absatz 2,Der Beitr... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Die von den Gemeinden Paudorf, Gedersdorf und Inzersdorf-Getzersdorf beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Musikschulverband Paudorf-Gedersdorf” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 2002 wirksam.(2)Absatz 2,Der Beitritt der Gemeinde Furth bei Göttweig und d... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Die von den Gemeinden Obritzberg-Rust, Statzendorf und Wölbling beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Wölbling, Obritzberg-Rust, Statzendorf” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 2001 wirksam.(2)Absatz 2,Die von der Verbandsve... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Die von den Gemeinden Edlitz, Grimmenstein, Thomasberg und Zöbern beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Edlitz, Grimmenstein, Thomasberg, Zöbern” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 1997 wirksam.(2)Absatz 2,Die von den betroff... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Die von den Gemeinden Bromberg, Scheiblingkirchen-Thernberg und Warth beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeabwasserverband Scheiblingkirchen-Warth-Bromberg” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 1994 wirksam.(2)Absatz 2,Die von der Verbandsversammlung... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Die von den Gemeinden Altenburg, Brunn an der Wild, Gars am Kamp, Geras, Horn, Pölla, Röhrenbach, St. Bernhard-Frauenhofen und St. Leonhard am Hornerwald beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Horn” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Die von den Gemeinden Kirnberg an der Mank und Texingtal beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband-Abwasserbeseitigung Kirnberg an der Mank – Texingtal” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 1992 wirksam.(2)Absatz 2,Die von der Verbandsversammlung... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Die von den Gemeinden Feistritz am Wechsel, Kirchberg am Wechsel, Otterthal, Raach am Hochgebirge, St. Corona am Wechsel und Trattenbach beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Kirchberg am Wechsel” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. ... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Die von den Gemeinden Biedermannsdorf und Laxenburg beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Laxenburg und Biedermannsdorf” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 1991 wirksam.(2)Absatz 2,Der Beitritt der Gemeinde Wiener Neudorf so... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Die von den Gemeinden Blindenmarkt, Neumarkt an der Ybbs und Ferschnitz beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Ybbsfeld” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 1990 wirksam.(2)Absatz 2,Der Beitritt der Gemeinden Steinakirchen am F... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Die von den Gemeinden Gerersdorf und Nußdorf ob der Traisen sowie von der Verbandsversammlung am 16. Dezember 1987 beschlossene Änderung der Satzung (§ 5 Abs. 1 bis 3, § 6 Abs. 3 bis 5, § 7 Abs. 1 und 4, § 9 Abs. 1, § 12, § 13 Abs. 1 und § 15 Abs. 4) wird genehmigt. Die Satzungsänd... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Die von der Verbandsversammlung am 25. März 1987 beschlossene Änderung der Satzung (§ 5 Abs. 1, 2 und 4, § 6 Abs. 3 bis 5, § 7 Abs. 1, 2 und 4, § 10 Abs. 3, § 11 Abs. 1, § 12 Abs. 2, § 14 Abs. 1, § 15 Abs. 4 und § 16) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wird am 1. Jänner 1988 wirk... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt am 1. Juni 2014 in Kraft.(2)Absatz 2,Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die NÖ Pflegebeitragsverordnung, LGBl. 9270/1, außer Kraft.(3)Absatz 3,§ 1 Abs. 1 und § 2 Abs. 1 in der Fassung der Verordnung, LGBl. Nr. 6/2016 treten am 1. Jänner 2016 in Kra... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Die Höhe der pensionsrechtlichen Absicherung beträgt € 417,14 monatlich, das entspricht 22,8 % von € 1.829,57 und wird in vollem Ausmaß gewährt, wenn die antragstellende Person nach § 6 über kein Einkommen verfügt.Die Höhe der pensionsrechtlichen Absicherung beträgt € 417,14 monatl... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Pflegepersonen ist bei entsprechender Eignung für die kurzfristige, längstens sechs Monate vorgesehene Betreuung eines Pflegekindes für diesen Zeitraum ein monatliches Pflegekindergeld in der Höhe von € 1.151,00 zu bezahlen.(2)Absatz 2,§ 1 Abs. 2 und Abs. 3 gelten sinngemäß.Paragra... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Das monatliche Pflegekindergeld an Pflegepersonen im Sinne des § 64 Abs. 1 NÖ KJHG, LGBl. 9270, zur Abgeltung des mit der Pflege und Erziehung eines Pflegekindes verbundenen Aufwandes beträgtDas monatliche Pflegekindergeld an Pflegepersonen im Sinne des Paragraph 64, Absatz eins, N... mehr lesen...
§ 0 heute § 0 gültig ab 26.03.2026 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 20/2026 § 0 gültig von 04.02.2025 bis 25.03.2026 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 28/2025... mehr lesen...
§ 0 heute § 0 gültig ab 04.03.2026 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 17/2026 § 0 gültig von 17.11.2006 bis 03.03.2026 mehr lesen...
(1)Absatz eins,Soweit in dieser Verordnung auf Landesgesetze oder -verordnungen verwiesen wird, sind diese in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.(2)Absatz 2,Rechtsvorschriften des Bundes, auf die in dieser Verordnung Bezug genommen wird, sind in folgender Fassung anzuwenden:1.Ziffer einsArb... mehr lesen...
Die Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz 2025, samt deren Anlagen (VGÜ) gilt nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen als Verordnung zu § 56 Abs. 4 Oö. BSG 2017:Die Verordnung der Bundesminist... mehr lesen...
Die Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft über Grenzwerte für Arbeitsstoffe sowie über gefährliche Arbeitsstoffe (Grenzwerteverordnung 2025 - GKV) samt deren Anhängen I, III und V gilt nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen als Verordnung zu § 56 Abs. 3 Oö. BSG 2017:Die Verord... mehr lesen...