§ 9 Oö. BSV 2017

Oö. Bedienstetenschutzverordnung 2017

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 27.02.2026 bis 31.12.9999

Die Verordnung des Bundesministersder Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und WirtschaftKonsumentenschutz über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz 20242025, samt deren Anlagen (VGÜ) gilt nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen als Verordnung zu § 56 Abs. 4 Oö. BSG 2017:Die Verordnung des Bundesministersder Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und WirtschaftKonsumentenschutz über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz 20242025, samt deren Anlagen (VGÜ) gilt nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen als Verordnung zu Paragraph 56, Absatz 4, Oö. BSG 2017:

  1. 1.Ziffer einsIm § 1 VGÜ tritt an die Stelle des Zitats „5. Abschnitts des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes“ das Zitat „4. Abschnitts des Oö. BSG 2017“.Im Paragraph eins, VGÜ tritt an die Stelle des Zitats „5. Abschnitts des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes“ das Zitat „4. Abschnitts des Oö. BSG 2017“.
  2. 2.Ziffer 2Die §§ 9, 10 und 1112 VGÜ entfallen.Die Paragraphen 9,, 10 und 1112 VGÜ entfallen.
(Anm: LGBl. NrLGBl.Nr. 135/2018, 44/2021, 132/2024, 15/2026)Anmerkung, Landesgesetzblatt Nr. 135 aus 2018,LGBl.Nr. 135/2018, 44/202144/2021, 132/2024132/2024, 15/2026)

Stand vor dem 26.02.2026

In Kraft vom 03.12.2024 bis 26.02.2026

Die Verordnung des Bundesministersder Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und WirtschaftKonsumentenschutz über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz 20242025, samt deren Anlagen (VGÜ) gilt nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen als Verordnung zu § 56 Abs. 4 Oö. BSG 2017:Die Verordnung des Bundesministersder Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und WirtschaftKonsumentenschutz über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz 20242025, samt deren Anlagen (VGÜ) gilt nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen als Verordnung zu Paragraph 56, Absatz 4, Oö. BSG 2017:

  1. 1.Ziffer einsIm § 1 VGÜ tritt an die Stelle des Zitats „5. Abschnitts des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes“ das Zitat „4. Abschnitts des Oö. BSG 2017“.Im Paragraph eins, VGÜ tritt an die Stelle des Zitats „5. Abschnitts des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes“ das Zitat „4. Abschnitts des Oö. BSG 2017“.
  2. 2.Ziffer 2Die §§ 9, 10 und 1112 VGÜ entfallen.Die Paragraphen 9,, 10 und 1112 VGÜ entfallen.
(Anm: LGBl. NrLGBl.Nr. 135/2018, 44/2021, 132/2024, 15/2026)Anmerkung, Landesgesetzblatt Nr. 135 aus 2018,LGBl.Nr. 135/2018, 44/202144/2021, 132/2024132/2024, 15/2026)

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