§ 9 Oö. BSV 2017

Oö. BSV 2017 - Oö. Bedienstetenschutzverordnung 2017

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 27.05.2026

Die Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz 2025, samt deren Anlagen (VGÜ) gilt nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen als Verordnung zu § 56 Abs. 4 Oö. BSG 2017:Die Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz 2025, samt deren Anlagen (VGÜ) gilt nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen als Verordnung zu Paragraph 56, Absatz 4, Oö. BSG 2017:

  1. 1.Ziffer einsIm § 1 VGÜ tritt an die Stelle des Zitats „5. Abschnitts des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes“ das Zitat „4. Abschnitts des Oö. BSG 2017“.Im Paragraph eins, VGÜ tritt an die Stelle des Zitats „5. Abschnitts des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes“ das Zitat „4. Abschnitts des Oö. BSG 2017“.
  2. 2.Ziffer 2Die §§ 9, 10 und 12 VGÜ entfallen.Die Paragraphen 9, 10 und 12 VGÜ entfallen.
(Anm: LGBl.Nr. 135/2018, 44/2021, 132/2024, 15/2026)Anmerkung, LGBl.Nr. 135/2018, 44/2021, 132/2024, 15/2026)
In Kraft seit 27.02.2026 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 9 Oö. BSV 2017


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 9 Oö. BSV 2017 selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 9 Oö. BSV 2017


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 9 Oö. BSV 2017


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 9 Oö. BSV 2017 eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis Oö. BSV 2017 Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 8 Oö. BSV 2017
§ 10 Oö. BSV 2017