§ 14 Oö. BSV 2017 § 14

Oö. BSV 2017 - Oö. Bedienstetenschutzverordnung 2017

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024

Die Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Soziales über die Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente (DOK-VO) samt deren Anlage gilt mit Ausnahme von § 5 als Verordnung zu § 56 Abs. 1 Oö. BSG 2017.

In Kraft seit 01.04.2017 bis 31.12.9999
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