(1)Absatz eins,Die Änderung des § 11 Abs. 1 durch die Novelle LGBl. 16/1994 ist mit 1. Jänner 1994 in Kraft getreten.Die Änderung des Paragraph 11, Absatz eins, durch die Novelle Landesgesetzblatt 16 aus 1994, ist mit 1. Jänner 1994 in Kraft getreten.(2)Absatz 2,Die Einfügung des § 2 Abs. 1a sowi... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Alle anerkannten Rettungsorganisationen unterstehen der Aufsicht durch die Landesregierung. Die Aufsicht hat sich auf die ordnungsgemäße Erfüllung der den Organisationen gesetzlich und vertraglich übertragenen Aufgaben und Verpflichtungen zu erstrecken.(2)Absatz 2,Zum Zweck der Auf... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Die Neufassung des § 14 durch die Novelle LGBl. Nr. 58/2000 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.Die Neufassung des Paragraph 14, durch die Novelle Landesgesetzblatt Nr. 58 aus 2000, tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.(2)Absatz 2,Der Entfall des § 7 Abs. 2 sowie die Neufassung des § 10... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Die Steiermärkische Landesregierung hat zur Schaffung der Grundlagen für die Beurteilung des durch Schadstoffeintrag, Erosion und Verdichtung gegebenen Belastungsgrades und der möglichen Belastbarkeit landwirtschaftlicher Böden mit Schadstoffen laufend Zustandskontrollen zu veranla... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Die Neufassung des § 42 durch die Novelle LGBl. Nr. 71/2001 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.Die Neufassung des Paragraph 42, durch die Novelle Landesgesetzblatt Nr. 71 aus 2001, tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.(2)Absatz 2,Die Änderungen des § 5 Abs. 3 lit. c, des § 5 Abs. 5 und... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Wer den Bestimmungen des § 2 Abs. 1 und 3 bis 5, § 4 Abs. 10 und 11, § 5 Abs. 1 bis 3 und 7, § 9, § 10 Abs. 1, §§ 11 bis 13, § 14 Abs. 1, 3 und 4, §§ 16, 19 Abs. 1 und 2, § 20 Abs. 5 und 6, § 22 Abs. 1 und 2 und § 39 Abs. 4 zuwiderhandelt oder in Entscheidungen nach diesem Gesetz e... mehr lesen...
Die Gemeinde hat ihre in den §§ 20 und 23 geregelten Aufgaben im eigenen Wirkungsbereich zu besorgen.Die Gemeinde hat ihre in den Paragraphen 20 und 23 geregelten Aufgaben im eigenen Wirkungsbereich zu besorgen.Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 19/2026Anmerkung, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr.... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Die elektrische Einrichtung und die Blitzschutzanlage der Betriebsstätte sind alle zwei Jahre durch einen befugten Fachmann auf ihren einwandfreien Zustand zu überprüfen. Die hierüber auszustellende Bescheinigung bzw. das Prüfprotokoll für Blitzschutzanlagen sind der Landesregierun... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Für die erste Löschhilfe ist im Warteraum und im Vorführraum je ein Handfeuerlöscher entsprechender Größe bereitzuhalten; bei einem Fassungsraum der Betriebsstätte von über 350 Sitzplätzen auch einer im Zuschauerraum oder ein zweiter im Warteraum.(2)Absatz 2,Die Handfeuerlöscher si... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Bei Erteilung von Bewilligungen zur Veranstaltung von Lichtspielen mit festem Standort ist auf gleichartige am Standort oder im unmittelbaren Einzugsbereich desselben bestehende Betriebe Bedacht zu nehmen.(2)Absatz 2,Bewilligungen für einen festen Standort dürfen – soferne nicht § ... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Die Bewilligung ist zu erteilen, wenn der Bewerber berechtigt ist, sein Vermögen selbst zu verwalten und nicht auf Grund seines bisherigen Verhaltens zu befürchten ist, daß er die für die Ausübung der Bewilligung erforderliche Verläßlichkeit nicht besitzt.(2)Absatz 2,(Anm.: entfall... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Bewilligungen sind – unbeschadet der Bestimmungen der Abs. 2 bis 6 – persönlich auszuüben.Bewilligungen sind – unbeschadet der Bestimmungen der Absatz 2 bis 6 – persönlich auszuüben.(2)Absatz 2,Die Bestellung eines Geschäftsführers und die Verpachtung bedürfen einer Genehmigung. Zu... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Die Bewilligung kann sich erstrecken:a)Litera aauf die Vorführung von Filmen mittels Vorführapparaten;b)Litera bauf die Wiedergabe von auf sonstigen Bildträgern aufgezeichneten Laufbildern oderc)Litera cauf die Wiedergabe von durch Funk übertragenen Laufbildern mittels Projektion a... mehr lesen...
Mit diesem Gesetz werden folgende Richtlinien umgesetzt:1.Ziffer einsRichtlinie 2003/109/EG des Rates betreffend die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen, ABl. 2004 Nr. L 16, S. 44, in der Fassung der Richtlinie 2011/51/EU, ABl. 2011 Nr. L 132, S. 1,Richtl... mehr lesen...
Den nachstehend angeführten selbständigen Landwirtschaftlichen Fachschulen werden folgende land- und forstwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen angeschlossen:a)Litera ader Landwirtschaftlichen Fachschule Imst:die Fachschule für ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement Imst, die Landwirtscha... mehr lesen...
Die Fachrichtungen, die Bezeichnungen, die Organisationsformen, die Anzahl der Schulstufen und das Unterrichtsausmaß der land- und forstwirtschaftlichen Berufsschulen werden wie folgt festgesetzt:a)Litera aBerufsschule der Fachrichtung Gartenbau:Bezeichnung: Fachberufsschule für GartenbauOrganisa... mehr lesen...
Durch diese Verordnung werden folgende Richtlinien umgesetzt:1.Ziffer einsRichtlinie 89/391/EWG des Rates über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit, ABl. 1989 Nr. L 183, S. 1, zuletzt geändert durch die Verordnu... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Auf die Durchführung von Eignungs- und Folgeuntersuchungen sind die §§ 2 und 3 und die darauf Bezug habenden Teile der Anlagen 1 und 2 der Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz 2025 (VGÜ), BGBl. II Nr. 27/1997, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr.... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Auf a)Litera adie Aufsicht und Koordination bei Bauarbeiten und die Eignung der Bediensteten, b)Litera bArbeitsplätze und Verkehrswege, Absturzsicherungen, Abgrenzungen und sonstige im Zusammenhang mit Bauarbeiten stehende Schutzmaßnahmen, c)Litera cArbeitsvorgänge und Arbeitsverfa... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Durch dieses Gesetz werden folgende Richtlinien umgesetzt:1.Ziffer einsRichtlinie 2003/109/EG des Rates betreffend die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen, ABl. 2004 Nr. L 16, S. 44, in der Fassung der Richtlinie 2011/51/EU, ABl. 2011 Nr. L... mehr lesen...
Mit diesem Gesetz werden folgende Richtlinien umgesetzt:1.Ziffer einsRichtlinie 2003/109/EG des Rates betreffend die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen, ABl. 2004 Nr. L 16, S. 44, in der Fassung der Richtlinie 2011/51/EU, ABl. 2011 Nr. L 132, S. 1,Richtl... mehr lesen...
Durch dieses Gesetz werden folgende Richtlinien umgesetzt:1.Ziffer einsRichtlinie 2003/109/EG des Rates betreffend die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen, ABl. 2004 Nr. L 16, S. 44, in der Fassung der Richtlinie 2011/51/EU, ABl. 2011 Nr. L 132, S. 1,Rich... mehr lesen...