(1)Absatz eins,Die Anerkennung wird von der Landesregierung vorrangig für Einrichtungen erteilt, die den Betrieb gemeinnützig führen, und über eine Errichtungsbewilligung (§ 44) verfügen. Gemeinnützige Einrichtungen sind Einrichtungen, die im Sinne der §§ 34 ff der Bundesabgabenordnung (BAO) gefü... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Die Änderung des Inhaltsverzeichnisses, des § 12 Abs. 1, der §§ 14 und 33 Abs. 2 und 4, der §§ 34 und 35 Abs. 1, des § 43 Abs. 1, der Überschrift des § 44 durch die Novelle LGBl. Nr. 87/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.Die Änderung des Inhaltsverzeichnisses, des Paragraph 12... mehr lesen...
(1)Absatz eins,In Verfahren nach § 24 Abs. 3 und § 36 Abs. 1 gilt die Genehmigung eines Antrages von Gesetzes wegen als erteilt, wenn der Bescheid nicht innerhalb der Entscheidungsfrist von drei Monaten erlassen wurde. Verfügt die Antragstellerin/der Antragsteller für die Zustellung von Dokumente... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Für jeden Friedhof und jede Feuerbestattungsanstalt muss eine Aufbahrungshalle oder Leichenkammer für alle Bestattungen zur Verfügung stehen. Diese muss nach Maßgabe der örtlichen Verhältnisse möglichst nahe bei der Bestattungsanlage liegen.(2)Absatz 2,Zur Errichtung und Erhaltung ... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Bestattungsanlagen sind regelmäßig, längstens jedoch in siebenjährigen Intervallen, von der Bezirksverwaltungsbehörde auf ihren bewilligungskonformen Betrieb zu überprüfen.(2)Absatz 2,Befindet sich eine Bestattungsanlage in einem derartigen Zustand, dass die Weiterbenützung sanität... mehr lesen...
Eine Leiche ist frühestens nach Vorliegen des Totenbeschauscheines und vor Ablauf von 14 Tagen nach dem Eintritt des Todes zu bestatten. Ein längerer Aufschub der Bestattung ist nur zulässig, wenn sanitätspolizeiliche Bedenken nicht dagegenstehen bzw. wenn durch geeignete Konservierungsmaßnahmen ... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Bauprodukte, die mit Wasser für den menschlichen Gebrauch in Berührung kommen, dürfen unbeschadet der §§ 5, 10 und 13 nur verwendet werden, wenn dieseBauprodukte, die mit Wasser für den menschlichen Gebrauch in Berührung kommen, dürfen unbeschadet der Paragraphen 5, 10 und 13 nur v... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Die Änderung des § 8 Abs. 5, des § 14 sowie der Überschrift des § 17 und der Entfall des § 8 Abs. 4 und 6 durch die Novelle LGBl. Nr. 87/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.Die Änderung des Paragraph 8, Absatz 5,, des Paragraph 14, sowie der Überschrift des Paragraph 17 und der... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Die Landesregierung hat alle vier Jahre dem Landtag einen umfassenden Umweltschutzbericht vorzulegen.(2)Absatz 2,Der Umweltschutzbericht hat jedenfalls Auskunft über den Stand und die Zielsetzungen auf den Gebieten der Raumordnung und Raumplanung, des Gewässerschutzes, der Abfall- ... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Mit der Gewährung der Förderung aus der allgemeinen und besonderen Seniorinnen- und Seniorenförderung ist der Förderungswerber vertraglich insbesondere zu verpflichten:a)Litera adie Förderungsmittel entsprechend den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Die Änderung des § 20 durch die Novelle LGBl. Nr. 56/2006 tritt mit 1. Juli 2005 in Kraft.Die Änderung des Paragraph 20, durch die Novelle Landesgesetzblatt Nr. 56 aus 2006, tritt mit 1. Juli 2005 in Kraft.(2)Absatz 2,In der Fassung der Novelle LGBl. Nr. 87/2014 treten in Kraft:In ... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Die Abfallwirtschaftsverbände haben nach Maßgabe der Ziele und Grundsätze dieses Gesetzes sowie zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben regionale Abfallwirtschaftspläne zu erstellen. In diesen regionalen Abfallwirtschaftsplänen sind die organisatorischen, fachlichen und technischen... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Zur Umsetzung der Ziele und Grundsätze (Abfallhierarchie) gemäß § 1 hat die Landesregierung nach Anhörung des Steiermärkischen Gemeindebundes, des Österreichischen Städtebundes (Landesgruppe Steiermark), der Abfallwirtschaftsverbände (§ 14), der Wirtschaftskammer Steiermark, der Ka... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Abfälle sind bewegliche Sachen,1.Ziffer einsderen sich der Besitzer/die Besitzerin entledigen will oder entledigt hat oder2.Ziffer 2deren Sammlung, Lagerung, Beförderung und Behandlung als Abfall erforderlich ist, um die öffentlichen Interessen (§ 1 Abs. 4) nicht zu beeinträchtigen... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Die Änderung des § 11 Abs. 1 durch die Novelle LGBl. 16/1994 ist mit 1. Jänner 1994 in Kraft getreten.Die Änderung des Paragraph 11, Absatz eins, durch die Novelle Landesgesetzblatt 16 aus 1994, ist mit 1. Jänner 1994 in Kraft getreten.(2)Absatz 2,Die Einfügung des § 2 Abs. 1a sowi... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Alle anerkannten Rettungsorganisationen unterstehen der Aufsicht durch die Landesregierung. Die Aufsicht hat sich auf die ordnungsgemäße Erfüllung der den Organisationen gesetzlich und vertraglich übertragenen Aufgaben und Verpflichtungen zu erstrecken.(2)Absatz 2,Zum Zweck der Auf... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Die Neufassung des § 14 durch die Novelle LGBl. Nr. 58/2000 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.Die Neufassung des Paragraph 14, durch die Novelle Landesgesetzblatt Nr. 58 aus 2000, tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.(2)Absatz 2,Der Entfall des § 7 Abs. 2 sowie die Neufassung des § 10... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Die Steiermärkische Landesregierung hat zur Schaffung der Grundlagen für die Beurteilung des durch Schadstoffeintrag, Erosion und Verdichtung gegebenen Belastungsgrades und der möglichen Belastbarkeit landwirtschaftlicher Böden mit Schadstoffen laufend Zustandskontrollen zu veranla... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Die Neufassung des § 42 durch die Novelle LGBl. Nr. 71/2001 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.Die Neufassung des Paragraph 42, durch die Novelle Landesgesetzblatt Nr. 71 aus 2001, tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.(2)Absatz 2,Die Änderungen des § 5 Abs. 3 lit. c, des § 5 Abs. 5 und... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Wer den Bestimmungen des § 2 Abs. 1 und 3 bis 5, § 4 Abs. 10 und 11, § 5 Abs. 1 bis 3 und 7, § 9, § 10 Abs. 1, §§ 11 bis 13, § 14 Abs. 1, 3 und 4, §§ 16, 19 Abs. 1 und 2, § 20 Abs. 5 und 6, § 22 Abs. 1 und 2 und § 39 Abs. 4 zuwiderhandelt oder in Entscheidungen nach diesem Gesetz e... mehr lesen...
Die Gemeinde hat ihre in den §§ 20 und 23 geregelten Aufgaben im eigenen Wirkungsbereich zu besorgen.Die Gemeinde hat ihre in den Paragraphen 20 und 23 geregelten Aufgaben im eigenen Wirkungsbereich zu besorgen.Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 19/2026Anmerkung, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr.... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Die elektrische Einrichtung und die Blitzschutzanlage der Betriebsstätte sind alle zwei Jahre durch einen befugten Fachmann auf ihren einwandfreien Zustand zu überprüfen. Die hierüber auszustellende Bescheinigung bzw. das Prüfprotokoll für Blitzschutzanlagen sind der Landesregierun... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Für die erste Löschhilfe ist im Warteraum und im Vorführraum je ein Handfeuerlöscher entsprechender Größe bereitzuhalten; bei einem Fassungsraum der Betriebsstätte von über 350 Sitzplätzen auch einer im Zuschauerraum oder ein zweiter im Warteraum.(2)Absatz 2,Die Handfeuerlöscher si... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Bei Erteilung von Bewilligungen zur Veranstaltung von Lichtspielen mit festem Standort ist auf gleichartige am Standort oder im unmittelbaren Einzugsbereich desselben bestehende Betriebe Bedacht zu nehmen.(2)Absatz 2,Bewilligungen für einen festen Standort dürfen – soferne nicht § ... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Die Bewilligung ist zu erteilen, wenn der Bewerber berechtigt ist, sein Vermögen selbst zu verwalten und nicht auf Grund seines bisherigen Verhaltens zu befürchten ist, daß er die für die Ausübung der Bewilligung erforderliche Verläßlichkeit nicht besitzt.(2)Absatz 2,(Anm.: entfall... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Bewilligungen sind – unbeschadet der Bestimmungen der Abs. 2 bis 6 – persönlich auszuüben.Bewilligungen sind – unbeschadet der Bestimmungen der Absatz 2 bis 6 – persönlich auszuüben.(2)Absatz 2,Die Bestellung eines Geschäftsführers und die Verpachtung bedürfen einer Genehmigung. Zu... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Die Bewilligung kann sich erstrecken:a)Litera aauf die Vorführung von Filmen mittels Vorführapparaten;b)Litera bauf die Wiedergabe von auf sonstigen Bildträgern aufgezeichneten Laufbildern oderc)Litera cauf die Wiedergabe von durch Funk übertragenen Laufbildern mittels Projektion a... mehr lesen...
Mit diesem Gesetz werden folgende Richtlinien umgesetzt:1.Ziffer einsRichtlinie 2003/109/EG des Rates betreffend die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen, ABl. 2004 Nr. L 16, S. 44, in der Fassung der Richtlinie 2011/51/EU, ABl. 2011 Nr. L 132, S. 1,Richtl... mehr lesen...