§ 41 Stmk. LSG 1983 Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde

Steiermärkisches Lichtspielgesetz 1983

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 27.02.2026 bis 31.12.9999

Die Gemeinde hat ihre in den §§ 7 Abs. 1§§ 20 ,und 23 geregelten Aufgaben im eigenen Wirkungsbereich zu besorgen.Die Gemeinde hat ihre in den Paragraphen 20 und 23 geregelten Aufgaben im eigenen Wirkungsbereich zu besorgen.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 19/2026Anmerkung, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 19 aus 2026,

Stand vor dem 26.02.2026

In Kraft vom 01.10.1983 bis 26.02.2026

Die Gemeinde hat ihre in den §§ 7 Abs. 1§§ 20 ,und 23 geregelten Aufgaben im eigenen Wirkungsbereich zu besorgen.Die Gemeinde hat ihre in den Paragraphen 20 und 23 geregelten Aufgaben im eigenen Wirkungsbereich zu besorgen.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 19/2026Anmerkung, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 19 aus 2026,

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