§ 7 Stmk. LSG 1983 Sachliche Voraussetzungen für die Erteilung der Bewilligung

Stmk. LSG 1983 - Steiermärkisches Lichtspielgesetz 1983

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024

(1) Bei Erteilung von Bewilligungen zur Veranstaltung von Lichtspielen mit festem Standort ist auf gleichartige am Standort oder im unmittelbaren Einzugsbereich desselben bestehende Betriebe Bedacht zu nehmen. Die Gemeinde des beantragten Standortes und die Kammer der gewerblichen Wirtschaft für Steiermark sind im Verfahren zu hören und einzuladen, sich zur Bedarfsfrage zu äußern; letztere auch bei Erteilung von Bewilligungen gemäß § 4 Abs. 7.

(2) Bewilligungen für einen festen Standort dürfen – soferne nicht § 23 anzuwenden ist – nur erteilt werden, wenn dem Bewerber eine Betriebsstätte zur Verfügung steht, die von der Landesregierung genehmigt worden ist (§ 22). Vor erfolgter vorschriftsmäßiger Herstellung der Betriebsstätte kann dem Bewerber die Erteilung der Bewilligung zugesichert werden. Eine solche Zusicherung ist entsprechend, jedoch maximal mit einem Jahr zu befristen.

(3) Betriebsstätten in der Nähe von Krankenhäusern und sonstigen Heil- und Pflegeanstalten, Altersheimen, Kirchen und Schulen sind nur zulässig, wenn diesen Anstalten aus dem Betriebe keine Störung erwächst.

In Kraft seit 01.10.1983 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 7 Stmk. LSG 1983


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 7 Stmk. LSG 1983 selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 7 Stmk. LSG 1983


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 7 Stmk. LSG 1983


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 7 Stmk. LSG 1983 eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
§ 6 Stmk. LSG 1983
§ 8 Stmk. LSG 1983