§ 12 Stmk. LSG 1983 Vorführer

Stmk. LSG 1983 - Steiermärkisches Lichtspielgesetz 1983

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.04.2024

Als Vorführer dürfen nur körperlich und geistig geeignete Fachkräfte beschäftigt werden, die mit der Handhabung der Betriebseinrichtung und den Schaltanlagen vertraut sind. Sie müssen mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben.

In Kraft seit 01.10.1983 bis 31.12.9999
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