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(1) Die Änderung des § 20 durch die Novelle LGBl. Nr. 56/2006 tritt mit 1. Juli 2005 in Kraft.
(2) In der Fassung der Novelle LGBl. Nr. 87/2014 treten in Kraft:
1. | die §§ 1 und 4 Abs. 1 und 3, die §§ 5 und 15 Abs. 2 sowie die §§ 18a und 24a mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 18. Juli 2014; | |||||||||
2. | § 14 mit 1. Jänner 2015. |
(3) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 149/2016 treten § 13 Abs. 4, 5 und 6 mit 1. Jänner 2017 in Kraft.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 56/2006, LGBl. Nr. 87/2014, LGBl. Nr. 149/2016
(1) Die Änderung des § 20 durch die Novelle LGBl. Nr. 56/2006 tritt mit 1. Juli 2005 in Kraft.
(2) In der Fassung der Novelle LGBl. Nr. 87/2014 treten in Kraft:
1. | die §§ 1 und 4 Abs. 1 und 3, die §§ 5 und 15 Abs. 2 sowie die §§ 18a und 24a mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 18. Juli 2014; | |||||||||
2. | § 14 mit 1. Jänner 2015. |
(3) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 149/2016 treten § 13 Abs. 4, 5 und 6 mit 1. Jänner 2017 in Kraft.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 56/2006, LGBl. Nr. 87/2014, LGBl. Nr. 149/2016