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(1) DiesesMit diesem Gesetz tritt mit Ausnahme der §§ 18 bis 25wird die Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und 35 mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft. Gleichzeitig trittRates über die Tiroler WaldordnungAnerkennung von Berufsqualifikationen, LGBlABl. 2005 Nr. 29/1979L 255, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 27/2002 mit Ausnahme der §§ 19 bis 26S. 22, 37 und 38 außer Kraft.
(2) Die §§ 18 bis 25 und 35 treten mit 1. Jänner 2006 in Kraft. Gleichzeitig tretenzuletzt geändert durch die §§ 19 bis 26Richtlinie 2013/55/EU, 37 und 38 der Tiroler Waldordnung, LGBlABl. 2013 Nr. 29/1979L 354, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 27/2002 außer KraftS. 132, umgesetzt.
(1) DiesesMit diesem Gesetz tritt mit Ausnahme der §§ 18 bis 25wird die Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und 35 mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft. Gleichzeitig trittRates über die Tiroler WaldordnungAnerkennung von Berufsqualifikationen, LGBlABl. 2005 Nr. 29/1979L 255, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 27/2002 mit Ausnahme der §§ 19 bis 26S. 22, 37 und 38 außer Kraft.
(2) Die §§ 18 bis 25 und 35 treten mit 1. Jänner 2006 in Kraft. Gleichzeitig tretenzuletzt geändert durch die §§ 19 bis 26Richtlinie 2013/55/EU, 37 und 38 der Tiroler Waldordnung, LGBlABl. 2013 Nr. 29/1979L 354, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 27/2002 außer KraftS. 132, umgesetzt.