NÖ Pflegekindergeld-Verordnung 2014 (NÖ PKGV 2014) Fundstelle

NÖ Pflegekindergeld-Verordnung 2014

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2023 bis 31.12.9999

LGBl. Nr. 6/2016

LGBl. Nr. 79/2016

LGBl. Nr. 74/2018

LGBl. Nr. 91/2019

LGBl. Nr. 83/2020

LGBl. Nr. 91/2021

LGBl. Nr. 90/2022

Abschnitt 1

Aufwandsersatz für Pflegekinder

§ 1

Pflegekindergeld

§ 2

Pflegekindergeld für kurzfristige Pflege

§ 3

Sonderbedarf

Abschnitt 2

Pflegekindergeld für nahe Angehörige und Personen, die vom Gericht mit der Obsorge betraut wurden

§ 4

Pflegekindergeld für nahe Angehörige

§ 5

Pflegekindergeld für Personen, die vom Gericht mit der Obsorge betraut wurden

Abschnitt 3

Pensionsrechtliche Absicherung von Pflegepersonen

§ 6

Leistungsvoraussetzungen

§ 7

Ausschluss einer Mehrfachversicherung

§ 8

Höhe der pensionsrechtlichen Absicherung

§ 9

Aus- und Fortbildung

Abschnitt 4

Sozialversicherungsrechtliche Absicherung von Pflegepersonen

§ 10

Kostentragung für die Anstellung von Pflegepersonen durch private Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen

§ 11

Kurzfristige Pflege

§ 12

Professionelle Pflege

§ 13

Pflege für schulpflichtige Kinder

Abschnitt 5

Schluss- und Übergangsbestimmungen

Verjährungs-, Schluss- und Übergangsbestimmungen

§ 14 Verjährung

Inkrafttreten

§ 15 Übergangsbestimmungen

§ 15 Inkrafttreten

§ 16 Übergangsbestimmungen

Stand vor dem 31.12.2022

In Kraft vom 22.12.2022 bis 31.12.2022

LGBl. Nr. 6/2016

LGBl. Nr. 79/2016

LGBl. Nr. 74/2018

LGBl. Nr. 91/2019

LGBl. Nr. 83/2020

LGBl. Nr. 91/2021

LGBl. Nr. 90/2022

Abschnitt 1

Aufwandsersatz für Pflegekinder

§ 1

Pflegekindergeld

§ 2

Pflegekindergeld für kurzfristige Pflege

§ 3

Sonderbedarf

Abschnitt 2

Pflegekindergeld für nahe Angehörige und Personen, die vom Gericht mit der Obsorge betraut wurden

§ 4

Pflegekindergeld für nahe Angehörige

§ 5

Pflegekindergeld für Personen, die vom Gericht mit der Obsorge betraut wurden

Abschnitt 3

Pensionsrechtliche Absicherung von Pflegepersonen

§ 6

Leistungsvoraussetzungen

§ 7

Ausschluss einer Mehrfachversicherung

§ 8

Höhe der pensionsrechtlichen Absicherung

§ 9

Aus- und Fortbildung

Abschnitt 4

Sozialversicherungsrechtliche Absicherung von Pflegepersonen

§ 10

Kostentragung für die Anstellung von Pflegepersonen durch private Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen

§ 11

Kurzfristige Pflege

§ 12

Professionelle Pflege

§ 13

Pflege für schulpflichtige Kinder

Abschnitt 5

Schluss- und Übergangsbestimmungen

Verjährungs-, Schluss- und Übergangsbestimmungen

§ 14 Verjährung

Inkrafttreten

§ 15 Übergangsbestimmungen

§ 15 Inkrafttreten

§ 16 Übergangsbestimmungen

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