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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Bezieht die antragstellende Person ein Einkommen, so wird zur Berechnung das durchschnittliche Jahreseinkommen inklusive Sonderzahlungen aliquot herangezogen. Liegt das durchschnittliche Bruttoeinkommen monatlich unter dem Betrag von € 1.448,-, wird ein Pensionsbeitrag in der Höhe des Differenzbetrages zu diesem Betrag geleistet.
(2) Bezieht die antragstellende Person ein Einkommen, so wird zur Berechnung das durchschnittliche Jahreseinkommen inklusive Sonderzahlungen aliquot herangezogen. Liegt das durchschnittliche Bruttoeinkommen monatlich unter dem Betrag von € 1.448,-, wird ein Pensionsbeitrag in der Höhe des Differenzbetrages zu diesem Betrag geleistet.