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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Dieses Gesetz gilt für:
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(3) Durch dieses Gesetz werden Vorschriften über die Gleichbehandlung im NÖ Gleichbehandlungsgesetz, LGBl. 2060, und in der NÖ Landarbeitsordnung 1973, LGBl. 9020, nicht berührt.
(2) Dieses Gesetz gilt für:
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(3) Durch dieses Gesetz werden Vorschriften über die Gleichbehandlung im NÖ Gleichbehandlungsgesetz, LGBl. 2060, und in der NÖ Landarbeitsordnung 1973, LGBl. 9020, nicht berührt.