§ 8c StWUG Rückwirkung von Verordnungen

Steiermärkisches Wohnunterstützungsgesetz – StWUG

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.04.2026 bis 31.12.9999

DieVerordnungen auf Grund dieses Gesetzes können rückwirkend in diesem Gesetz verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gelten, soweit darin nicht anderes angeordnet ist, für alle Geschlechter gleichermaßen. Ungeachtet dessen haben die Organe des Landes personenbezogene Bezeichnungen unter Bedachtnahme auf die betroffenen Personen geschlechtergerecht bzw. geschlechtsneutral zu verwendenKraft gesetzt werden.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 68/2025LGBl. Nr. 26/2026Anmerkung, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 6826 aus 20252026,

Stand vor dem 31.03.2026

In Kraft vom 01.09.2025 bis 31.03.2026

DieVerordnungen auf Grund dieses Gesetzes können rückwirkend in diesem Gesetz verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gelten, soweit darin nicht anderes angeordnet ist, für alle Geschlechter gleichermaßen. Ungeachtet dessen haben die Organe des Landes personenbezogene Bezeichnungen unter Bedachtnahme auf die betroffenen Personen geschlechtergerecht bzw. geschlechtsneutral zu verwendenKraft gesetzt werden.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 68/2025LGBl. Nr. 26/2026Anmerkung, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 6826 aus 20252026,

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