§ 8c StWUG Rückwirkung von Verordnungen

StWUG - Steiermärkisches Wohnunterstützungsgesetz – StWUG

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 12.04.2026

Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes können rückwirkend in Kraft gesetzt werden.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 26/2026Anmerkung, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 26 aus 2026,

In Kraft seit 01.04.2026 bis 31.12.9999
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