(1)Absatz eins,In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 63/2018 treten das Inhaltsverzeichnis, § 3 Abs. 2 Z 2, § 7 Abs. 4, § 17 Abs. 1 Z 1 und Z 3 sowie § 19 mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 10. Juli 2018, in Kraft; gleichzeitig tritt § 22 außer Kraft.In der Fassung des Gesetzes La... mehr lesen...
Übergangsbestimmungen zur Novelle LGBl. 43/2026Übergangsbestimmungen zur Novelle Landesgesetzblatt 43 aus 2026,(1)Absatz eins,§ 6 Abs. 8 in der Fassung der Novelle LGBl. Nr. 43/2026 gilt ausschließlich für die Gewährung von Leistungen, die nach Inkrafttreten der Novelle LGBl. Nr. 43/2026 beantrag... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Durch dieses Gesetz werden folgende Richtlinien umgesetzt:1.Ziffer einsRichtlinie 2001/55/EG des Rates vom 20. Juli 2001 über Mindestnormen für die Gewährung vorübergehenden Schutzes im Falle eines Massenzustroms von Vertriebenen und Maßnahmen zur Förderung einer ausgewogenen Verte... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Eine Verwaltungsübertretung begeht, wer1.Ziffer einsentgegen einer Verordnung gemäß § 10 Abs. 1 eine organisierte Unterkunft unbefugt betritt oder sich in dieser aufhält;entgegen einer Verordnung gemäß Paragraph 10, Absatz eins, eine organisierte Unterkunft unbefugt betritt oder si... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Das Amt der Landesregierung ist ermächtigt, zum Zweck der Prüfung der Gewährung, Einstellung, Einschränkung, des Ruhens der Leistungen und der Rückerstattung folgende personenbezogene Daten im Rahmen des aufgrund des Art. 1 Abs. 3 der Grundversorgungsvereinbarung iVm § 8 Abs. 3 Gru... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Auf Ersuchen der Bezirksverwaltungsbehörden, der Landesregierung und des Landesverwaltungsgerichtes sind – soweit dies zur Erfüllung ihres jeweiligen Wirkungsbereiches notwendig ist – die erforderlichen Auskünfte zu erteilen, von:1.Ziffer einsBundes- und Landesorganen über relevant... mehr lesen...
Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes haben an der Aufrechterhaltung der Ruhe, Ordnung und Sicherheit sowie an der Sicherung der Sachausstattung in organisierten Unterkünften insbesondere an der Vollziehung der gemäß § 10 Abs. 1 erlassenen Verordnung mitzuwirken. Dabei haben sieDie Orga... mehr lesen...
Leistungsberechtigte, bei Minderjährigen deren gesetzliche Vertreter, haben der Landesregierung jede Änderung der für die gewährten Leistungen maßgeblichen Umstände, wie die Einkommens-, Vermögens-, Wohn- und Familienverhältnisse, die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, umgehend, jedoch längstens in... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Im Falle einer Beschwerde gegen Bescheide gemäß § 13 Abs. 3 Z 1 ist Leistungsberechtigten unentgeltliche Rechtsberatung und Rechtsvertretung zu gewähren, wenn der Leistungsberechtigte nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, um selbst für eine Rechtsberatung und Rechtsve... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Die Gewährung, Einstellung oder Einschränkung von Leistungen erfolgt – vorbehaltlich des Abs. 3 – durch die Landesregierung im Weg der Privatwirtschaftsverwaltung.Die Gewährung, Einstellung oder Einschränkung von Leistungen erfolgt – vorbehaltlich des Absatz 3, – durch die Landesre... mehr lesen...
Leistungen werden – auch nach Leistungsunterbrechung – nur auf – neuerlichen – Antrag gewährt. Der Antrag ist bei der Landesregierung zu stellen. Die Befolgung der Zuweisung durch die Koordinationsstelle des Bundes in eine organisierte Unterkunft mit Zustimmung der Landesregierung gilt als Antrag... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Zu Unrecht empfangene Leistungen sind rückzuerstatten, wenn1.Ziffer einsnachträglich bekannt wird, dass im Zeitpunkt der Gewährung Einkommen oder verwertbares Vermögen bestanden hat oder rückwirkend zuerkannt wurde, das nicht berücksichtigt wurde oder2.Ziffer 2die Leistung durch fa... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Die Landesregierung kann durch Verordnung, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Ordnung oder zur Vorbeugung gefährlicher Angriffe auf Leben, Gesundheit oder Freiheit von Menschen oder Eigentum oder zur Sicherung der Sachausstattung erforderlich ist, unbefugtes Betreten oder unbefugt... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Zur Erbringung der Leistungen und zur Schaffung und Erhaltung der dafür notwendigen Infrastruktur kann sich das Land vertraglich humanitärer, kirchlicher oder sonstiger privater Einrichtungen bedienen. Diese haben der Landesregierung über Aufforderung oder bei sonstiger Notwendigke... mehr lesen...
Die Unterstützung für Leistungsberechtigte, die für mindestens 24 Stunden angehalten werden, ruht für die Dauer der Anhaltung.Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 43/2026Anmerkung, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 43 aus 2026, mehr lesen...
(1)Absatz eins,Zuwendungen zur Deckung des täglichen Bedarfs (§ 2 Z 9) sind einzustellen oder einzuschränken, wenn LeistungsberechtigteZuwendungen zur Deckung des täglichen Bedarfs (Paragraph 2, Ziffer 9,) sind einzustellen oder einzuschränken, wenn Leistungsberechtigte1.Ziffer einseine angeboten... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Leistungen sind vorrangig in Form von Sachleistungen zu erbringen. Geldleistungen sind so weit wie möglich hintanzuhalten und, soweit ein entsprechendes System vorhanden ist, über eine Sachleistungskarte abzuwickeln. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Leistungsform.(2)Absa... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Unbegleitete minderjährige Fremde sind über die Leistungen gemäß § 4 hinausgehend durch Hilfen zur Stabilisierung zu unterstützen. Diese Hilfen dienen der psychischen Festigung und der Schaffung einer Vertrauensbasis. Im Bedarfsfall ist darüber hinaus sozialpädagogische und psychol... mehr lesen...
Grundversorgung umfasst folgende materielle Leistungen (§ 2 Z 8):Grundversorgung umfasst folgende materielle Leistungen (Paragraph 2, Ziffer 8,):1.Ziffer einsUnterbringunga)Litera ain individuellen Unterkünften;b)Litera bin geeigneten organisierten Unterkünften nach geschlechts- und altersspezifi... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Grundversorgung wird Leistungsberechtigten gewährt, die – soweit im Folgenden nicht anderes bestimmt ist – ihren Aufenthalt und Hauptwohnsitz in der Steiermark haben oder diesen im Fall der Zuweisung unmittelbar in der Steiermark begründen.(2)Absatz 2,Keinen Anspruch auf Grundverso... mehr lesen...
Im Sinne dieses Gesetzes gelten:1.Ziffer einsLeistungsberechtigte: hilfs- und schutzbedürftige Fremde;2.Ziffer 2Fremde: Personen, die nicht Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder einer Vertragspartei des Europäischen Wirtschaftsraumes oder Schweizer Bürger sind, und St... mehr lesen...
Ziel dieses Gesetzes ist die Gewährung der vorübergehenden Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde.Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 43/2026Anmerkung, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 43 aus 2026, mehr lesen...
§ 0 heute § 0 gültig ab 12.06.2026 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 43/2026 § 0 gültig von 01.09.2025 bis 11.06.2026 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 68/2025... mehr lesen...
(Anm.: Die Anlage 3 ist als PDF dokumentiert.)Anmerkung, Die Anlage 3 ist als PDF dokumentiert.)Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 32/2016, LGBl. Nr. 24/2017, LGBl. Nr. 33/2018, LGBl. Nr. 41/2019, LGBl. Nr. 47/2020, LGBl. Nr. 33/2021, LGBl. Nr. 129/2021, LGBl. Nr. 80/2022, LGBl. Nr. 30/2023, LGBl. N... mehr lesen...
(Anm.: Die Anlage 2 ist als PDF dokumentiert.)Anmerkung, Die Anlage 2 ist als PDF dokumentiert.)Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 32/2016, LGBl. Nr. 24/2017, LGBl. Nr. 33/2018, LGBl. Nr. 41/2019, LGBl. Nr. 47/2020, LGBl. Nr. 33/2021, LGBl. Nr. 129/2021, LGBl. Nr. 80/2022, LGBl. Nr. 30/2023, LGBl. N... mehr lesen...
(1)Absatz eins,In der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 124/2015 tritt § 10 Abs. 6, 7 und 8 mit 30. Dezember 2015 in Kraft.In der Fassung der Verordnung Landesgesetzblatt Nr. 124 aus 2015, tritt Paragraph 10, Absatz 6, 7 und 8 mit 30. Dezember 2015 in Kraft.(2)Absatz 2,In der Fassung der Novelle L... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Für die Inanspruchnahme von Hilfe durch Training wird Menschen mit Sinnesbeeinträchtigungen – zur Förderung der Selbständigkeit und Befähigung ihr Leben in ihrer gewohnten oder gewählten Umgebung zu führen – über Antrag ein Kostenzuschuss gewährt.(2)Absatz 2,Ein Kostenzuschuss erfo... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Für auf Grund der individuellen Bedarfe eines Menschen mit Behinderung erforderliche Ausstattungen bei der Neuanschaffung oder beim Umbau von Kraftfahrzeugen wird ein Kostenzuschuss in Höhe von maximal 3.200 Euro gewährt.(2)Absatz 2,Ein Antrag auf Kostenzuschuss gemäß Abs. 1 kann f... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Der Kostenzuschuss für Hilfsmittel beträgt 50 %, sofern das Hilfsmittel weder von einem Sozialversicherungsträger noch von einem anderen Kostenträger finanziert wird. Hilfs- und Zuschussmöglichkeiten von Sozialversicherungsträgern und anderen Kostenträgern sind vorrangig auszuschöp... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Für folgende Therapien wird ein Kostenzuschuss gewährt:1.Ziffer einsPhysiotherapie,2.Ziffer 2Ergotherapie,3.Ziffer 3Psychotherapie,4.Ziffer 4Logopädie,5.Ziffer 5Psychologische Behandlung,6.Ziffer 6Musiktherapie.(2)Absatz 2,Kostenzuschüsse gemäß Abs. 1 werden nur gewährt, wennKosten... mehr lesen...
Übergangsbestimmungen zur Novelle LGBl. Nr. 77/2022Übergangsbestimmungen zur Novelle Landesgesetzblatt Nr. 77 aus 2022,Die im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Novelle LGBl. Nr. 77/2022 bewilligte Leistung I. A. (WG-KIJU) gemäß Anlage 1 in der Fassung LGBl. Nr. 10/2022 kann längstens bis 30. Septe... mehr lesen...
Übergangsbestimmungen zur Novelle LGBl. Nr. 41/2024Übergangsbestimmungen zur Novelle Landesgesetzblatt Nr. 41 aus 2024,(1)Absatz eins,Die im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Novelle LGBl. Nr. 77/2022 bewilligte Leistung I. A. (WG-KIJU) gemäß Anlage 1 in der Fassung LGBl. Nr. 10/2022 kann mit dem ... mehr lesen...
§ 0 heute § 0 gültig ab 01.04.2026 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 31/2026 § 0 gültig von 01.09.2025 bis 31.03.2026 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 38/2025... mehr lesen...
(1)Absatz eins,In der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 96/2009 ist § 1 Abs. 1 mit 1. Dezember 2009 in Kraft getreten.In der Fassung der Verordnung Landesgesetzblatt Nr. 96 aus 2009, ist Paragraph eins, Absatz eins, mit 1. Dezember 2009 in Kraft getreten.(2)Absatz 2,In der Fassung der Verordnung L... mehr lesen...
Der Tagsatz für Frauenschutzeinrichtungen, die in der Form eines Frauenhauses betrieben werden, beträgt je Frau und je Minderjähriger/Minderjährigem exklusive Steuer 117,74 Euro.Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 96/2009, LGBl. Nr. 48/2012, LGBl. Nr. 33/2014, LGBl. Nr. 29/2015, LGBl. Nr. 40/2019, LGB... mehr lesen...