Gesetzesaktualisierungen

96 Gesetze aktualisiert am 07.10.2024

Gesetze 71-80 von 96

6 Paragrafen zu Kulturförderungsabgabegesetz 2006, Tiroler (T-KFAG) aktualisiert


§ 6 T-KFAG

(1)Absatz einsDie Gesellschaft hat die vereinnahmten Abgabenbeträge vierteljährlich zum 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember jeden Jahres abzurechnen und die nach Abzug der Einhebungsvergütung nach Abs. 2 verbleibenden Abgabenbeträge innerhalb eines Monats dem Land Tirol zu überweis... mehr lesen...


§ 5 T-KFAG

(1)Absatz einsFür das Verfahren zur Erhebung der Abgabe gilt das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, BGBl. Nr. 51/1991, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 88/2023.Für das Verfahren zur Erhebung der Abgabe gilt das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, Bundesgesetzblatt ... mehr lesen...


§ 4 T-KFAG

(1)Absatz einsAbgabenbehörde nach diesem Gesetz ist die ORF-Beitrags Service GmbH, im Folgenden kurz Gesellschaft genannt, sachlich in Betracht kommende Oberbehörde ist die Landesregierung.(2)Absatz 2Die Gesellschaft unterliegt bei der Erfüllung der ihr durch dieses Gesetz übertragenen Aufgaben d... mehr lesen...


§ 3 T-KFAG

(1)Absatz einsDie Abgabe ist jeweils für jenen Zeitraum zu entrichten, für den eine Beitragspflicht nach § 8 des ORF-Beitrags-Gesetzes 2024 besteht.Die Abgabe ist jeweils für jenen Zeitraum zu entrichten, für den eine Beitragspflicht nach Paragraph 8, des ORF-Beitrags-Gesetzes 2024 besteht.(2)Abs... mehr lesen...


§ 2 T-KFAG

(1)Absatz einsBemessungsgrundlage für die Berechnung der Abgabe sind die monatlich aufgrund eines Hauptwohnsitzes oder einer Betriebsstätte in Tirol zu entrichtenden ORF-Beiträge nach dem ORF-Beitrags-Gesetz 2024. Für Abgabenschuldner, deren Anzahl an zu entrichtenden ORF-Beiträgen nach § 4 Abs. ... mehr lesen...


§ 1 T-KFAG

(1)Absatz einsZur Gewährung von Förderungen und Zuweisungen nach § 6 Abs. 4 wird eine Kulturförderungsabgabe – im Folgenden kurz Abgabe genannt – als ausschließliche Landesabgabe erhoben.Zur Gewährung von Förderungen und Zuweisungen nach Paragraph 6, Absatz 4, wird eine Kulturförderungsabgabe – i... mehr lesen...


Aktualisiert am 07.10.24

1 Paragraf zu Aufzugs- und Hebeanlagengesetz 2012 - TAHG 2012, Tiroler (TAHG 2012) aktualisiert


§ 22 TAHG 2012 Umsetzung von Unionsrecht

Durch dieses Gesetz werden folgende Richtlinien umgesetzt:1.Ziffer einsRichtlinie 2005/36/EG des europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, ABl. 2005 Nr. L 255, S. 22, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 213/2011, ABl. 2011 Nr. L 59, S. 4,Rich... mehr lesen...


Aktualisiert am 07.10.24

3 Paragrafen zu Pflanzenschutzmittelgesetz 2012, Tiroler (T-PSMG) aktualisiert


§ 26 T-PSMG

(1)Absatz einsDurch dieses Gesetz werden folgende Richtlinien umgesetzt:1.Ziffer einsRichtlinie 2003/109/EG des Rates betreffend die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen, ABl. 2004 Nr. L 16, S. 44, in der Fassung der Richtlinie 2011/51/EU, ABl. 2011 Nr. L ... mehr lesen...


§ 9 T-PSMG

(1)Absatz einsBerufliche Verwender von Pflanzenschutzmitteln und Berater müssen über eine gültige Ausbildungsbescheinigung verfügen.(2)Absatz 2Die Ausbildungsbescheinigung ist nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig. Sie hat insbesondere zu enthalten:a)Litera adie Überschrif... mehr lesen...


§ 5 T-PSMG

(1)Absatz einsBerufliche Verwender sind verpflichtet, Aufzeichnungen über die Art und die Menge der erworbenen Pflanzenschutzmittel und, sofern diese nicht verwendet werden, über ihre Entsorgung zu führen. Die Aufzeichnungen haben jedenfalls zu enthalten:a)Litera adie Handelsbezeichnung und die P... mehr lesen...


Aktualisiert am 07.10.24

16 Paragrafen zu Verkehrsaufschließungsabgabengesetz 2011 - TVAG 2011, Tiroler (TVAG 2011) aktualisiert


§ 26 TVAG 2011

(1)Absatz einsDer Abgabenanspruch entsteht mit dem Eintritt der Rechtskraft der Entscheidung über die Befreiung. Dieser Zeitpunkt ist auch für die Bemessung der Ausgleichsabgabe maßgebend.(2)Absatz 2Die Ausgleichsabgabe ist in den Fällen des § 12 Abs. 1 der Tiroler Bauordnung 2022 nach dem Baubeg... mehr lesen...


§ 23 TVAG 2011

(1)Absatz einsDie Gemeinden werden ermächtigt, für jeden Kinderspielplatz, für den eine Befreiung nach § 12 Abs. 2 lit. a oder c der Tiroler Bauordnung 2022 erteilt wird, eine Ausgleichsabgabe zu erheben.Die Gemeinden werden ermächtigt, für jeden Kinderspielplatz, für den eine Befreiung nach Para... mehr lesen...


§ 22 TVAG 2011

(1)Absatz einsDer Abgabenanspruch entstehta)Litera aim Fall des § 19 Abs. 1 lit. aim Fall des Paragraph 19, Absatz eins, Litera a,1.Ziffer einsbei bewilligungspflichtigen Bauvorhaben mit dem Eintritt der Rechtskraft der Baubewilligung, wenn jedoch aufgrund des § 65 Abs. 1 der Tiroler Bauordnung 2... mehr lesen...


§ 21 TVAG 2011

(1)Absatz einsDer Gehsteigbeitrag ist die Summe aus dem Bauplatzanteil (Abs. 2) und dem Baumassenanteil (Abs. 3).Der Gehsteigbeitrag ist die Summe aus dem Bauplatzanteil (Absatz 2,) und dem Baumassenanteil (Absatz 3,).(2)Absatz 2Der Bauplatzanteil ist das Produkt aus der Fläche des Bauplatzes in ... mehr lesen...


§ 18 TVAG 2011

(1)Absatz einsBei unbebauten Grundstücken, die im Zeitpunkt der erstmaligen Erhebung des vorgezogenen Erschließungsbeitrages bereits als Bauland gewidmet sind, entsteht der Abgabenanspruch vorbehaltlich des Abs. 3Bei unbebauten Grundstücken, die im Zeitpunkt der erstmaligen Erhebung des vorgezoge... mehr lesen...


§ 17 TVAG 2011

(1)Absatz einsDer vorgezogene Erschließungsbeitrag ist zurückzuzahlen, wenn innerhalb von zehn Jahren nach dem Entstehen des Abgabenanspruchesa)Litera adie Widmung als Bauland aufgehoben oderb)Litera beine Kennzeichnung nach § 35 Abs. 2 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2022 festgelegteine Kennzei... mehr lesen...


§ 16 TVAG 2011

(1)Absatz einsDer Abgabenanspruch entsteht mit dem Inkrafttreten der Widmung als Bauland, im Fall von Grundstücken im Sinn des § 13 Abs. 2 lit. a und b jedoch erst mit dem Abschluss des Umlegungsverfahrens bzw. mit dem Wegfall der Voraussetzungen nach § 54 Abs. 8 des Tiroler Raumordnungsgesetzes ... mehr lesen...


§ 13 TVAG 2011

(1)Absatz einsDie Gemeinden werden ermächtigt, durch Verordnung auf unbebaute Grundstücke, die als Bauland gewidmet sind, einen vorgezogenen Erschließungsbeitrag zu erheben. Bei Grundstücken, die nur teilweise als Bauland gewidmet sind, darf ein vorgezogener Erschließungsbeitrag nur hinsichtlich ... mehr lesen...


§ 12 TVAG 2011

(1)Absatz einsDer Abgabenanspruch entstehta)Litera abei bewilligungspflichtigen Bauvorhaben mit dem Eintritt der Rechtskraft der Baubewilligung, wenn jedoch aufgrund des § 65 Abs. 1 der Tiroler Bauordnung 2022 bereits vor diesem Zeitpunkt mit dem Bau begonnen wird, mit dem Baubeginn,bei bewilligu... mehr lesen...


§ 9 TVAG 2011

(1)Absatz einsDer Erschließungsbeitrag ist die Summe aus dem Bauplatzanteil (Abs. 2) und dem Baumassenanteil (Abs. 4).Der Erschließungsbeitrag ist die Summe aus dem Bauplatzanteil (Absatz 2,) und dem Baumassenanteil (Absatz 4,).(2)Absatz 2Der Bauplatzanteil ist vorbehaltlich des Abs. 3 das Produk... mehr lesen...


§ 6 TVAG 2011

(1)Absatz einsDer Abgabenanspruch entsteht mit dem Eintritt der Rechtskraft der Entscheidung über die Befreiung. Dieser Zeitpunkt ist auch für die Bemessung der Ausgleichsabgabe maßgebend.(2)Absatz 2Die Ausgleichsabgabe ist in den Fällen des § 8 Abs. 1 der Tiroler Bauordnung 2022 nach dem Baubegi... mehr lesen...


§ 5 TVAG 2011

(1)Absatz einsDie Ausgleichsabgabe beträgt für jede Abstellmöglichkeit, für die eine Befreiung erteilt wird, das Zwanzigfache, wenn jedoch aufgrund des § 8 Abs. 2 der Tiroler Bauordnung 2022 oder einer Verordnung nach § 8 Abs. 10 der Tiroler Bauordnung 2022 Parkdecks oder unterirdische Garagen er... mehr lesen...


§ 3 TVAG 2011

(1)Absatz einsDie Gemeinden werden ermächtigt, für jede Abstellmöglichkeit, für die eine Befreiung nach § 8 Abs. 11 der Tiroler Bauordnung 2022 erteilt wird, eine Ausgleichsabgabe zu erheben.Die Gemeinden werden ermächtigt, für jede Abstellmöglichkeit, für die eine Befreiung nach Paragraph 8, Abs... mehr lesen...


§ 2 TVAG 2011

(1)Absatz einsBauplatz ist ein Grundstück, auf dem ein Gebäude errichtet werden soll oder besteht. Grundstück ist eine Grundfläche, die im Grundsteuerkataster oder im Grenzkataster mit einer eigenen Nummer bezeichnet ist oder die in einem Zusammenlegungsverfahren als Grundabfindung gebildet wurde... mehr lesen...


§ 1 TVAG 2011

(1)Absatz einsDieses Gesetz regelt die Erhebung von:a)Litera aAusgleichsabgaben im Fall der Befreiung von der Verpflichtung zur Schaffung von Abstellmöglichkeiten nach § 8 Abs. 11 der Tiroler Bauordnung 2022, LGBl. Nr. 44/2022, in der jeweils geltenden Fassung (Ausgleichsabgabe für Abstellmöglich... mehr lesen...


§ 27 TVAG 2011

(1)Absatz einsDie Gemeinden und der Stadtmagistrat Innsbruck sind Verantwortliche nach Art. 4 Z 7 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Rich... mehr lesen...


Aktualisiert am 07.10.24

9 Paragrafen zu Stiftungs- und Fondsgesetz 2008, Tiroler (T-SF) aktualisiert


§ 23 T-SF

(1)Absatz einsWirtschaftliche Eigentümer der diesem Gesetz unterliegenden Stiftungen und Fonds sind die im § 2 Z 3 lit. b des Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetzes, BGBl. I Nr.136/2017, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 97/2023, genannten Personen.Wirtschaftliche Eigentümer der ... mehr lesen...


§ 19 T-SF

(1)Absatz einsEine Stiftung ist in einen Fonds umzuwandeln, wenn die Erträge des Stiftungsvermögens zur dauernden Erfüllung des Stiftungszweckes nicht mehr ausreichen, der Stiftungszweck aber durch die Heranziehung des Stiftungsvermögens voraussichtlich mindestens fünf Jahre hindurch erfüllt werd... mehr lesen...


§ 18 T-SF

(1)Absatz einsIst aufgrund pflichtwidrigen Verhaltens des Stiftungsvorstandes oder einzelner seiner Mitglieder die Erhaltung des Stammvermögens der Stiftung oder die Erfüllung des Stiftungszweckes in sonstiger Weise gefährdet und reichen die Maßnahmen nach § 17 nicht aus, um die drohende Gefahr a... mehr lesen...


§ 16 T-SF

(1)Absatz einsRechtsgeschäfte über die Belastung oder Veräußerung von unbeweglichem Stiftungsvermögen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung der Landesregierung. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn dadurch die Erfüllung des Stiftungszweckes nicht gefährdet wird. Solche Rechtsgeschäfte we... mehr lesen...


§ 15 T-SF

(1)Absatz einsDie Stiftungen unterliegen der Aufsicht der Landesregierung.(2)Absatz 2Die Landesregierung hat die Verwaltung der Stiftungen, insbesondere die Erhaltung des Stammvermögens, die Anlage des Stiftungsvermögens, die Verwendung der Stiftungserträge und die laufende Erfüllung des Stiftung... mehr lesen...


§ 12 T-SF

(1)Absatz einsIn der Stiftungssatzung kann die Einrichtung eines Stiftungsbeirates vorgesehen werden. Diesem obliegt die Beratung des Stiftungsvorstandes.(2)Absatz 2In den Stiftungsbeirat dürfen nur Personen bestellt werden, die geeignet und mit ihrer Bestellung einverstanden sind. Die Bestellung... mehr lesen...


§ 11 T-SF

(1)Absatz einsAls Organ der Stiftung ist ein Stiftungsvorstand, bestehend aus drei Mitgliedern, einzurichten.(2)Absatz 2Der Stiftungsvorstand hat die Stiftung zu verwalten und zu vertreten und insbesondere für die Erhaltung des Stammvermögens und die Erfüllung des Stiftungszweckes zu sorgen. Er h... mehr lesen...


§ 5 T-SF

Die Stiftungssatzung hat zu enthalten:a)Litera adie Bezeichnung der Stiftung, der der Zusatz „Stiftung“ beizufügen ist,b)Litera bden Sitz der Stiftung, der in Tirol liegen muss, sowie eine Zustelladresse im Inland,c)Litera cden näher bestimmten Zweck der Stiftung,d)Litera ddie detaillierte Beschr... mehr lesen...


§ 2 T-SF

(1)Absatz einsStiftungen sind durch privatrechtliche Erklärung eines Stifters dauernd gewidmete Vermögen mit Rechtspersönlichkeit, deren Erträge der Erfüllung gemeinnütziger oder mildtätiger Zwecke dienen.(2)Absatz 2Fonds sind durch privatrechtliche Erklärung eines Fondsgründers gewidmete Vermöge... mehr lesen...


Aktualisiert am 07.10.24

6 Paragrafen zu Zweite Durchführungsverordnung zum Tiroler Jagdgesetz 2004 (T-ZDJ 2004) aktualisiert


§ 7 T-ZDJ 2004 In-Kraft-Treten

(1)Absatz einsDiese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.(2)Absatz 2Gleichzeitig tritt die Zweite Durchführungsverordnung zum Tiroler Jagdgesetz 1983, LGBl. Nr. 16/1995, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 14/2004, außer Kraft.Gleichzeitig tritt die Zweit... mehr lesen...


§ 6 T-ZDJ 2004 Geschlechtsspezifische Bezeichnung

Die in dieser Verordnung verwendeten personenbezogenen Begriffe haben keine geschlechtsspezifische Bedeutung. Sie sind bei der Anwendung auf bestimmte Personen in der jeweils geschlechtsspezifischen Form zu verwenden. mehr lesen...


§ 3 T-ZDJ 2004 Abschussplan

(1)Absatz einsDer Abschussplan ist für Schalenwild und Murmeltiere (Anlage 1) – mit Ausnahme von Schwarzwild – durch den Jagdausübungsberechtigten zu erstellen. Die Erstellung des Abschussplanes hat nach der auf dem Formblatt (Anlage 1) angegebenen Anleitung zu erfolgen. Das Zählblatt entsprechen... mehr lesen...


§ 1 T-ZDJ 2004 Jagd- und Schonzeit

(1)Absatz einsSoweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist, dürfen die nachstehend angeführten Wildarten nur während der angegebenen Zeiten (Jagdzeiten) bejagt werden:1.Ziffer einsRotwild:a)Litera aHirsche der Klasse I vom 1. August bis 15. November;Hirsche der Klasse römisch eins vom 1. Augus... mehr lesen...


Aktualisiert am 07.10.24

6 Paragrafen zu Dritte Durchführungsverordnung zum Tiroler Jagdgesetz 2004 (T-DDJ 2004) aktualisiert


§ 8 T-DDJ 2004 Geschlechtsspezifische Bezeichnung

Die in dieser Verordnung verwendeten personenbezogenen Begriffe haben keine geschlechtsspezifische Bedeutung. Sie sind bei der Anwendung auf bestimmte Personen in der jeweils geschlechtsspezifischen Form zu verwenden. mehr lesen...


§ 7 T-DDJ 2004 Abrechnungsmodalitäten

(1)Absatz einsDer Aufwand- und Reisekostenersatz nach § 5 ist von den Bezirksjägermeistern gegenüber dem Tiroler Jägerverband geltend zu machen. Der Tiroler Jägerverband hat die ihm gegenüber geltend gemachten Aufwand- und Reisekostenersätze bis längstens 31. Juli des darauffolgenden Jagdjahres b... mehr lesen...


§ 6 T-DDJ 2004 Aufwand- und Reisekostenersatz für Hegemeister

Der dem Hegemeister für die Tätigkeiten im übertragenen Wirkungsbereich nach dem Tiroler Jagdgesetz 2004 gebührende Aufwand- und Reisekostenersatz wird als Pauschalbetrag pro Jagdjahr für die jeweils angeführten Hegebezirke in nachstehender Höhe festgesetzt:  Aufwand- und Reisekostenersatz pro Ja... mehr lesen...


§ 5 T-DDJ 2004 Aufwand- und Reisekostenersatz für Bezirksjägermeister

(1)Absatz einsDer dem Bezirksjägermeister für folgende Tätigkeiten im übertragenen Wirkungsbereich nach dem Tiroler Jagdgesetz 2004 gebührende Aufwandersatz wird in nachstehender Höhe festgesetzt:  Aufwandersatza)für jeden Teilnehmer des Ausbildungslehrganges nach § 62b Abs. 2 lit. b in Verbindun... mehr lesen...


§ 4 T-DDJ 2004 Aufwandersatz für Vorstandsmitglieder

Für die Teilnahme an Sitzungen zur Vorbereitung und Beschlussfassung der Erlassung bzw. Änderung von Ausbildungsrichtlinien gemäß den §§ 28a Abs. 1 und 33 Abs. 1 in Verbindung mit § 61 Abs. 2 lit. n des Tiroler Jagdgesetzes 2004, LGBl. Nr. 41, steht den Mitgliedern des Vorstandes ein Aufwandersat... mehr lesen...


§ 2 T-DDJ 2004 Vergütung

Unbeschadet des Anspruches nach § 67 Abs. 12 erster Satz des Tiroler Jagdgesetzes 2004, LGBl. Nr. 41/2004, in der jeweils geltenden Fassung erhalten die Mitglieder des Bezirksjagdbeirates eine Vergütung für den entgangenen Verdienst und für ihre Mühewaltung von 9,50 Euro für jede angefangene Sitz... mehr lesen...


Aktualisiert am 07.10.24

1 Paragraf zu Bedienstetenschutzgesetz 2003 - TBSG 2003, Tiroler (TBSG 2003) aktualisiert


§ 33 TBSG 2003 Umsetzung von Unionsrecht

Durch dieses Gesetz werden folgende Richtlinien umgesetzt:1.Ziffer einsRichtlinie 89/391/EWG des Rates über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit, ABl. 1989 Nr. L 183, S. 1, zuletzt geändert durch die Verordnung ... mehr lesen...


Aktualisiert am 07.10.24

3 Paragrafen zu Gemeinde-Bezügegesetz 1998, Tiroler (T-GB) aktualisiert


§ 11 T-GB

Bei der Beratung und der Beschlußfassung über die Erhöhung der Bezüge nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 sowie über die Festsetzung der Bezüge nach § 5 Abs. 1 und 2 und § 6 Abs. 2 im Gemeinderat darf die Öffentlichkeit nicht ausgeschlossen werden. Diese Beschlüsse sind nach § 60 Abs. 8 der Tiroler Ge... mehr lesen...


§ 8 T-GB Anfall und Einstellung der Bezüge

(1)Absatz einsDer Anspruch auf Bezüge beginnt mit dem Tag des Beginnes der Funktion und endet mit dem Tag des Ausscheidens aus der Funktion.(2)Absatz 2Wird – außer im Fall des Abs. 3 – die Funktion nicht während des ganzen Monats ausgeübt, so gebührt in diesem Monat nur für jeden Tag der Funktion... mehr lesen...


§ 6 T-GB Bezüge des Bürgermeisters, der Bürgermeister-Stellvertreter, der amtsführenden Stadträte und der Stadträte; Bezugsfortzahlung

(1)Absatz einsDem Bürgermeister gebührt ein monatlicher Bezug. Dieser beträgt 165 v. H. des Ausgangsbetrages.(2)Absatz 2Den Bürgermeister-Stellvertretern, den amtsführenden Stadträten und den Stadträten gebührt ein monatlicher Bezug. Der Gemeinderat hat diesen entsprechend dem besonderen Maß der ... mehr lesen...


Aktualisiert am 07.10.24

1 Paragraf zu Fischereiabgabegesetz, Tiroler (T-FischAG) aktualisiert


§ 7 T-FischAG

Der Abgabenschuldner hat auf Verlangen der Abgabenbehörde eine Abgabenerklärung über die für die Bemessung der Abgabe maßgeblichen Verhältnisse zu übermitteln. Hiefür ist eine angemessene, zwei Monate nicht übersteigende Frist festzusetzen. mehr lesen...


Aktualisiert am 07.10.24
Gesetze 71-80 von 96