Gesetzesaktualisierungen

103 Gesetze aktualisiert am 07.10.2024

Gesetze 51-60 von 103

4 Paragrafen zu Oö. Einreihungsverordnung 2005 (Oö. EV 2005) aktualisiert


Anl. 1 Oö. EV 2005

1. ReinigungskraftAufgaben:Vornahme von allgemeinen ReinigungsarbeitenVerwendungsvoraussetzungen:Grundkenntnisse über Wirkung und Anwendung von Reinigungsmitteln und -geräten2. Hilfsarbeiter und HilfsarbeiterinAufgaben:Vornahme von manuellen Tätigkeiten, wie Tragen von Gegenständen, Küchenhilfsdi... mehr lesen...


§ 5 Oö. EV 2005 Verweisungen

Soweit in dieser Verordnung oder ihrem Anhang auf Bundesgesetze oder Bundesverordnungen verwiesen wird, sind diese in folgender Fassung anzuwenden:-Strichaufzählung mehr lesen...


§ 3 Oö. EV 2005

(1)Absatz einsDie Verwendungen „Referent/Referentin in Ausbildung“ (LD 18) und „akademische(r) Referent/Referentin in Ausbildung“ (LD 15) dürfen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen die Dauer von 24 Monaten nicht übersteigen. Länger als drei Monate dauernde Karenzurlaube oder sonstige Abwesenh... mehr lesen...


§ 2 Oö. EV 2005

(1)Absatz einsFolgende Verwendungen werden gemäß § 21 Oö. GG 2001 den einzelnen Funktionslaufbahnen (LD) zugeordnet:Folgende Verwendungen werden gemäß Paragraph 21, Oö. GG 2001 den einzelnen Funktionslaufbahnen (LD) zugeordnet:LDFunktionDienststelle   25   1. Reinigungskraft  2. Hilfsarbeiter/Hil... mehr lesen...


Aktualisiert am 07.10.24

2 Paragrafen zu Oö. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz 2002 (Oö. LuftREnTG) aktualisiert


§ 47 Oö. LuftREnTG

(1)Absatz einsEine Verwaltungsübertretung begeht und ist von der Bezirksverwaltungsbehörde mit Geldstrafe bis zu 1.000 Euro zu bestrafen, wer bei der Erstellung von Abnahmebefunden nicht die in einer Verordnung gemäß § 22 Abs. 4 vorgeschriebenen näheren Bestimmungen einhält. (Anm.: LGBl.Nr. 90/20... mehr lesen...


§ 18 Oö. LuftREnTG

(1)Absatz einsDie Errichtung, die wesentliche Änderung und der Betrieb von Heizungsanlagen muss unter Bedachtnahme auf die Ziele und Grundsätze dieses Landesgesetzes (§ 1) erfolgen und insbesondere mit den Bestimmungen des III. Abschnitts in Einklang stehen sowie den sicherheitstechnischen Anford... mehr lesen...


Aktualisiert am 07.10.24

1 Paragraf zu Oö. Gemeinde-Bezügegesetz 1998 (Oö. GB 1998) aktualisiert


§ 2 Oö. GB 1998

(1)Absatz einsDie Bezüge betragen für1.Ziffer einsden Bürgermeister von Linz 165%2.Ziffer 2den Bürgermeister von Wels 150%3.Ziffer 3den Bürgermeister von St... mehr lesen...


Aktualisiert am 07.10.24

20 Paragrafen zu Oö. Straßengesetz 1991 (Oö. StG 1991) aktualisiert


§ 41 Oö. StG 1991

(1)Absatz einsSoweit in diesem Landesgesetz auf Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in folgender Fassung anzuwenden:-StrichaufzählungStraßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159/1960, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 129/2023;Straßenverkehrsordnung 1960, Bundesgesetzblatt Nr. 159 ... mehr lesen...


§ 38 Oö. StG 1991

(1)Absatz einsWird der Gegenstand der Enteignung ganz oder zum Teil nicht für den Enteignungszweck verwendet, so kann der Enteignete die bescheidmäßige Rückübereignung des Gegenstandes der Enteignung bzw. dessen Teiles nach Ablauf von sechs Jahren ab Rechtskraft des Enteignungsbescheides bei der ... mehr lesen...


§ 36 Oö. StG 1991

(1)Absatz einsUm die Enteignung ist unter Vorlage der zur Beurteilung der Angelegenheit erforderlichen Pläne und sonstigen Behelfe, insbesondere eines Verzeichnisses der hievon betroffenen Personen, der beanspruchten dinglichen Rechte und des voraussichtlichen Ausmaßes der beanspruchten Grundfläc... mehr lesen...


§ 35 Oö. StG 1991

(1)Absatz einsFür den Bau einer öffentlichen Straße kann das Eigentum an Grundstücken oder die dauernde oder zeitweilige Einräumung, Einschränkung oder Aufhebung von dinglichen und obligatorischen Rechten an solchen im Wege der Enteignung in Anspruch genommen werden. Auch die für Grundflächen gem... mehr lesen...


§ 34 Oö. StG 1991

(1)Absatz einsÜber Antrag der Straßenverwaltung kann die Behörde, um notwendige Vorarbeiten für den Bau einer öffentlichen Straße zu ermöglichen, mit Bescheid die Bewilligung erteilen, fremde Grundstücke zu betreten oder zu befahren und auf diesen Bodenuntersuchungen und sonstige technische Maßna... mehr lesen...


§ 33 Oö. StG 1991

(1)Absatz einsZur Sicherung des Neubaues, der Umlegung und des Umbaues von Verkehrsflächen des Landes kann die Behörde bestimmte Grundflächen, die für den Straßenbau in Betracht kommen, durch Verordnung als Straßenplanungsgebiet erklären. Bei Erlassung einer solchen Verordnung sind festgelegte Pl... mehr lesen...


§ 31 Oö. StG 1991

(1)Absatz einsFür den Bau einer öffentlichen Straße einschließlich allfälliger Grundflächen gemäß § 11 Abs. 1a ist eine Bewilligung der Behörde erforderlich. Eine Bewilligung ist - sofern die Schutzgüter des § 13 Abs. 1 sowie fremde Rechte nur in einem geringfügigen Ausmaß nachteilig berührt werd... mehr lesen...


§ 22 Oö. StG 1991

(1)Absatz einsDie Kosten der Herstellung und des Grunderwerbs der im Zuge von Landesstraßen gelegenen Radfahrstreifen, sofern sie nicht Teil der Fahrbahn sind, Gehsteige, Gehwege, Radwege, Geh- und Radwege, Fahrbahnteiler, Querungshilfen (außer solche für Radhauptrouten), Parkplätzen, Abstellfläc... mehr lesen...


§ 20 Oö. StG 1991

(1)Absatz einsInnerhalb des Ortsgebiets dürfen Anschlüsse von Verkehrsflächen der Gemeinde sowie Anschlüsse von nichtöffentlichen Straßen einschließlich Grundstückszufahrten an Verkehrsflächen des Landes nur mit Zustimmung der Straßenverwaltung des Landes hergestellt werden. Die Zustimmung ist zu... mehr lesen...


§ 19 Oö. StG 1991

(1)Absatz einsEinzelne Bäume, Baumreihen und Sträucher dürfen neben öffentlichen Straßen mit Ausnahme von Verkehrsflächen nach § 8 Abs. 2 Z 3 im Ortsgebiet (§ 2 Abs. 1 Z 15 Straßenverkehrsordnung 1960) nur in einem Abstand von einem Meter, außerhalb des Ortsgebietes nur in einem Abstand von drei ... mehr lesen...


§ 18 Oö. StG 1991

(1)Absatz einsSoweit der Bebauungsplan nichts anderes festlegt, dürfen Bauwerke und sonstige Anlagen, wie lebende Zäune, Hecken, Park- und Lagerplätze, Teiche, Sand- und Schottergruben, an öffentlichen Straßen, ausgenommen Verkehrsflächen gemäß § 8 Abs. 2 Z 3, innerhalb eines Bereichs von acht Me... mehr lesen...


§ 17 Oö. StG 1991

(1)Absatz einsDer Winterdienst (Aufstellen von Schneezeichen und Schneezäunen, Schneeräumung und Streuung) auf den Verkehrsflächen des Landes (§ 8 Abs. 1), ausgenommen auf den im Zuge von Landesstraßen gelegenen Radfahrstreifen, sofern sie nicht Teil der Fahrbahn sind, Gehsteigen, Gehwegen, Radwe... mehr lesen...


§ 16 Oö. StG 1991

(1)Absatz einsSoll eine öffentliche Straße wegen besonderer Verkehrsinteressen oder wegen der besonderen Art der Benützung durch einen Verkehrsinteressenten in einer kostspieligeren Weise gebaut oder umgebaut werden, als dies mit Rücksicht auf den auf dieser Straße ansonsten üblichen Verkehr notw... mehr lesen...


§ 15 Oö. StG 1991

(1)Absatz einsWerden durch den Bau einer öffentlichen Straße bestehende andere Straßen oder Zu- und Abfahrten zu einzelnen Grundstücken unterbrochen oder sonst unbenützbar, so hat die verursachende Straßenverwaltung auf ihre Kosten die erforderlichen Vorkehrungen zur Aufrechterhaltung der Verkehr... mehr lesen...


§ 12 Oö. StG 1991

(1)Absatz einsDie Straßenverwaltung umfaßt die Herstellung und die Erhaltung der ihr obliegenden Verkehrsflächen. (Anm: LGBl.Nr. 82/1997)Die Straßenverwaltung umfaßt die Herstellung und die Erhaltung der ihr obliegenden Verkehrsflächen. Anmerkung, LGBl.Nr. 82/1997)(2)Absatz 2Die Straßenverwaltun... mehr lesen...


§ 11 Oö. StG 1991

(1)Absatz einsDie Widmung einer Straße für den Gemeingebrauch und ihre Einreihung in eine bestimmte Straßengattung hat unter Berücksichtigung der Grundsätze des § 13 Abs. 1 und 2 sowie des Umweltberichtes gemäß § 13 Abs. 4 bei Verkehrsflächen des Landes durch Verordnung der Landesregierung, bei V... mehr lesen...


§ 10 Oö. StG 1991

(1)Absatz einsHat die Gemeinde zur Bezeichnung einer Verkehrsfläche der Gemeinde einen Namen bestimmt, ist diese am Beginn und am Ende durch eine Straßennamenstafel zu kennzeichnen.(2)Absatz 2Den im Gemeindegebiet gelegenen Gebäuden (ausgenommen Nebengebäuden und Gebäuden von untergeordneter Bede... mehr lesen...


§ 8 Oö. StG 1991

(1)Absatz einsVerkehrsflächen des Landes sind:1.Ziffer einsLandesstraßen, das sind Straßen, die durch Verordnung der Landesregierung gewidmet und als solche eingereiht (§ 11 Abs. 1) sind;Landesstraßen, das sind Straßen, die durch Verordnung der Landesregierung gewidmet und als solche eingereiht (... mehr lesen...


§ 7 Oö. StG 1991

(1)Absatz einsJede über den Gemeingebrauch hinausgehende Benützung der öffentlichen Straßen durch Einrichtungen auf, unter oder über der Straße bedarf - unbeschadet der in anderen gesetzlichen Vorschriften vorgesehenen Voraussetzungen - der schriftlichen Zustimmung der Straßenverwaltung. Die Zust... mehr lesen...


§ 2 Oö. StG 1991

Im Sinn dieses Landesgesetzes bedeutet:1.Ziffer einsStraße: eine Grundfläche, die ohne Rücksicht auf ihre Bezeichnung (Straße, Weg, Platz und dgl.) dem bestimmungsgemäßen Verkehr von Menschen, Fahrzeugen und Tieren dient oder dienen soll;2.Ziffer 2Bestandteil einer Straße:a)Litera adie unmittelba... mehr lesen...


Aktualisiert am 07.10.24

2 Paragrafen zu Oö. Dienst- und Naturalwohnungs-Verordnung (Oö. DNW-V) aktualisiert


§ 9 Oö. DNW-V

(1)Absatz einsDiese Verordnung gilt für alle Dienst- und Naturalwohnungen des Landes Oberösterreich mit Ausnahme jener Wohnungen, die von der Direktion Straßenbau und Verkehr - Abteilung Gesamtverkehrsplanung und öffentlicher Verkehr (§ 1 Z 6 der Geschäftseinteilung des Amtes der Oö. Landesregier... mehr lesen...


§ 3 Oö. DNW-V

(1)Absatz einsDie Nettobenützungsvergütung für eine Naturalwohnung beträgt je Quadratmeter der Nutzfläche und Monat:1.Ziffer eins2,64 Euro für eine Wohnung der Ausstattungskategorie A, das ist eine Wohnung in brauchbarem Zustand, deren Nutzfläche mindestens 30 m² beträgt, die zumindest aus Zimmer... mehr lesen...


Aktualisiert am 07.10.24

13 Paragrafen zu Salzburger Landtagswahlordnung 1998 (LTWO 1998) aktualisiert


§ 113 LTWO 1998

(1)Absatz eins§ 11 Abs 5, die Überschrift des 3. Abschnittes im II. Hauptstück, die §§ 25 Abs 4, 28 bis 31 und 32 Abs 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 106/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.Paragraph 11, Absatz 5,, die Überschrift des 3. Abschnittes im römisch II. Hauptstück, die Paragr... mehr lesen...


§ 37 LTWO 1998

(1)Absatz einsWählbar sind alle Personen, die am Stichtag die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, in einer Gemeinde des Landes Salzburg ihren Hauptwohnsitz haben und am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben. Nicht wählbar ist, wer durch ein inländisches Gericht wegen einer oder... mehr lesen...


§ 27 LTWO 1998

(1)Absatz einsDie Gemeinden haben den Parteien (§ 38) für Zwecke des § 1 Abs 2 des Parteiengesetzes 2012 sowie für Zwecke der Statistik auf Antrag spätestens am ersten Tag der Auflage des Wählerverzeichnisses Abschriften desselben gegen Ersatz der Druckkosten auszufolgen.Die Gemeinden haben den P... mehr lesen...


§ 18 LTWO 1998

(1)Absatz einsÜbt ein Beisitzer oder Ersatzbeisitzer sein Mandat in der Wahlbehörde aus irgendeinem Grund, ausgenommen die vorübergehende Verhinderung, nicht aus, hat die Partei, die den Vorschlag auf seine Entsendung erstattet hat, einen neuen Vorschlag für die Besetzung des frei gewordenen Mand... mehr lesen...


§ 16 LTWO 1998

(1)Absatz einsDie Wahlbehörden fassen ihre Beschlüsse entweder in einer Sitzung oder nach Maßgabe des Abs 3 im Umlaufweg.Die Wahlbehörden fassen ihre Beschlüsse entweder in einer Sitzung oder nach Maßgabe des Absatz 3, im Umlaufweg.(2)Absatz 2In einer Sitzung sind Wahlbehörden beschlussfähig, wen... mehr lesen...


§ 15 LTWO 1998

(1)Absatz einsSpätestens am 21. Tag nach dem Stichtag haben die von ihren Vorsitzenden einzuberufenden Wahlbehörden ihre konstituierende Sitzung abzuhalten.(2)Absatz 2In dieser Sitzung haben die Beisitzer und Ersatzbeisitzer vor Antritt ihres Amtes ihre strenge Unparteilichkeit und gewissenhafte ... mehr lesen...


§ 14 LTWO 1998

(1)Absatz einsDie Berufung der Beisitzer und Ersatzbeisitzer obliegt:1.Ziffer einsbei den Sprengelwahlwahlbehörden dem Wahlleiter der Gemeindewahlbehörde und bei den Gemeindewahlbehörden dem Wahlleiter der Bezirkswahlbehörde;2.Ziffer 2bei den Bezirkswahlbehörden dem Wahlleiter der Landeswahlbehör... mehr lesen...


§ 13 LTWO 1998

(1)Absatz einsSpätestens am 10. Tag nach dem Stichtag, bezüglich der Sprengelwahlbehörden spätestens am 42. Tag nach dem Stichtag, haben die Vertreter der Parteien, die sich an der Wahlwerbung (§ 38) beteiligen wollen, ihre Vorschläge für die gemäß § 14 Abs 1 und 3 zu berufenden Beisitzer und Ers... mehr lesen...


§ 12 LTWO 1998

(1)Absatz einsDie Bestellung der in den §§ 7, 10 und 11 genannten ständigen Vertreter der Wahlleiter und deren Stellvertreter hat außer im Fall des § 13 Abs 4 spätestens am 7. Tag nach dem Stichtag, die Bestellung der Sprengelwahlleiter und deren Stellvertreter (§ 9 Abs 2 und 3) spätestens am 35.... mehr lesen...


§ 9 LTWO 1998

(1)Absatz einsIn Gemeinden, die in Wahlsprengel eingeteilt sind, ist für jeden Wahlsprengel eine Sprengelwahlbehörde einzusetzen. In einem der Wahlsprengel kann die Gemeindewahlbehörde auch die Geschäfte der Sprengelwahlbehörde versehen.(2)Absatz 2Die Sprengelwahlbehörde besteht aus dem vom Bürge... mehr lesen...


§ 8 LTWO 1998

In Gemeinden ohne Sprengeleinteilung, versieht die Gemeindewahlbehörde auch die Geschäfte der Sprengelwahlbehörde. mehr lesen...


§ 7 LTWO 1998

(1)Absatz einsFür jede Gemeinde wird eine Gemeindewahlbehörde eingesetzt.(2)Absatz 2Sie besteht, unbeschadet der Bestimmung des § 10 Abs. 5, aus dem Bürgermeister oder einem von ihm zu bestellenden ständigen Vertreter als Vorsitzendem und Gemeindewahlleiter sowie aus sieben Beisitzern.Sie besteht... mehr lesen...


§ 5 LTWO 1998

(1)Absatz einsZur Leitung und Durchführung der Wahl sind vor jeder Landtagswahl Wahlbehörden zu bilden.(2)Absatz 2Die Wahlbehörden bestehen aus einem Vorsitzenden als Wahlleiter oder seinem Stellvertreter sowie einer Anzahl von Beisitzern. Für jeden Beisitzer ist für den Fall seiner Verhinderung ... mehr lesen...


Aktualisiert am 07.10.24

2 Paragrafen zu Salzburger Schulorganisations-Ausführungsgesetz 1995 (SchuOG 1995) aktualisiert


§ 6 SchuOG 1995

(1)Absatz einsMittelschulen sind nach den örtlichen Erfordernissen zu führen:1.Ziffer einsals selbstständige Mittelschulen,2.Ziffer 2als Klassen einer Mittelschule, die einer Volksschule, einer Sonderschule oder einer Polytechnischen Schule angeschlossen sind, oder3.Ziffer 3als Expositurklasse ei... mehr lesen...


§ 1 SchuOG 1995

(1)Absatz einsDieses Gesetz regelt die äußere Organisation (Aufbau, Organisationsformen, Errichtung, Erhaltung, Stilllegung, Auflassung, Bestimmung einer Schule als ganztägige Schulform und deren Rücknahme sowie die Bildung von Sprengeln)1.Ziffer einsder folgenden, in ihrer Gesamtheit als „Schule... mehr lesen...


Aktualisiert am 07.10.24

3 Paragrafen zu Salzburger Berufsqualifikationen-Anerkennungsgesetz – BQ AnerG (BQ AnerG) aktualisiert


§ 1 BQ AnerG

(1)Absatz einsDieses Gesetz regelt:1.Ziffer einsdie Anerkennung von Berufsausbildungen und -qualifikationen, die in einem oder mehreren anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU-Mitgliedsstaaten), in einem oder mehreren anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtsch... mehr lesen...


§ 36 BQ AnerG

(1)Absatz einsDie §§ 1 Abs 1, 17 Abs 5, 23 Abs 1 sowie der 5. und 6. Abschnitt mit den §§ 26 bis 36 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 98/2020 treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.Die Paragraphen eins, Absatz eins,, 17 Absatz 5,, 23 Absatz eins, sowie der 5. und 6. Abschnitt... mehr lesen...


§ 34 BQ AnerG

Dieses Gesetz dient der Umsetzung folgender Richtlinien:1.Ziffer einsRichtlinie 2003/109/EG des Rates vom 25. November 2003 betreffend die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen, ABl Nr L 16 vom 23. Jänner 2004, in der Fassung der Richtlinie 2011/51/EU des E... mehr lesen...


Aktualisiert am 07.10.24

14 Paragrafen zu Salzburger Tourismusgesetz 2003 (Sbg. TG 2003) aktualisiert


§ 66 Sbg. TG 2003

(1)Absatz einsDie §§ 2 Abs 1, 3 Abs 3, 12 Abs 3, 31 Abs 1, 35, 37a, 40, 53a, 56 und 58 Abs 3 bis 5 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 118/2009 treten mit 1. Jänner 2010 in Kraft.Die Paragraphen 2, Absatz eins,, 3 Absatz 3,, 12 Absatz 3,, 31 Absatz eins,, 35, 37a, 40, 53a, 56 und 58 Absatz 3 bis ... mehr lesen...


§ 55 Sbg. TG 2003

(1)Absatz einsDie Tourismusverbände und der Tourismusförderungsfonds unterstehen der Aufsicht der Landesregierung.(2)Absatz 2Die Aufsicht ist dahin auszuüben, dass die Tourismusverbände und der Tourismusförderungsfonds ihre gesetzlichen Verpflichtungen erfüllen.(3)Absatz 3Der Tourismusverband ist... mehr lesen...


§ 41 Sbg. TG 2003

(1)Absatz einsFür die Überprüfung der Beitragserklärungen und die Einhebung und Einbringung der Verbandsbeiträge ist das Landesabgabenamt zuständig. Die Landesregierung ist sachlich in Betracht kommende Oberbehörde gegenüber dem Landesabgabenamt in Vollziehung dieser Zuständigkeit.(2)Absatz 2Auf ... mehr lesen...


§ 40 Sbg. TG 2003

(1)Absatz einsJedes Pflichtmitglied hat bis 31. Mai, bei Fälligkeit der Verbandsbeiträge am 15. Oktober (Abs 2 zweiter Satz) bis 30. September eines jeden Jahres dem Landesabgabenamt eine Beitragserklärung über den für die Beitragsbemessung nach den vorstehenden Bestimmungen maßgebenden Umsatz un... mehr lesen...


§ 36 Sbg. TG 2003

(1)Absatz einsIst ein Pflichtmitglied in mehrere Beitragsgruppen eingereiht, ist der Verbandsbeitrag nach Beitragsgruppen getrennt zu berechnen, jedoch in einem Gesamtbetrag zu entrichten.(2)Absatz 2Bei Geld- und Kreditinstituten einschließlich der Bausparkassen ist der beitragspflichtige Umsatz ... mehr lesen...


§ 35 Sbg. TG 2003

(1)Absatz einsDer beitragspflichtige Umsatz ist die Summe der im zweitvorangegangenen Jahr erzielten steuerbaren Umsätze im Sinn des § 1 Abs 1 Z 1 und 2 UStG 1994 sowie die Umsätze aus Bauleistungen im Sinn des § 19 Abs 1a UStG 1994, soweit nachstehend nicht anderes bestimmt ist.Der beitragspflic... mehr lesen...


§ 31 Sbg. TG 2003

(1)Absatz einsDer Verbandsbeitrag ist an den Tourismusverband zu entrichten, innerhalb dessen Gebiet der Sitz oder die Betriebsstätte im Sinn der §§ 27, 29 und 30 BAO gelegen ist, in der die Tätigkeit ausgeübt wird, die gemäß § 2 Abs. 1 die Pflichtmitgliedschaft begründet. Bei einer Erwerbstätigk... mehr lesen...


§ 30 Sbg. TG 2003

(1)Absatz einsDie Pflichtmitglieder eines Tourismusverbandes haben an diesen für jedes Kalenderjahr (Beitragszeitraum) Verbandsbeiträge zu entrichten, die freiwilligen Mitglieder als Verbandsbeiträge jeweils den Mindestbeitrag (§ 39 Abs. 2 und 3).Die Pflichtmitglieder eines Tourismusverbandes hab... mehr lesen...


§ 29 Sbg. TG 2003

(1)Absatz einsNach Ablauf des Wirtschaftsjahres hat der Finanzreferent im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden den Jahresabschluss aufzustellen. Dieser umfasst eine Jahresbilanz zum Ende des Kalenderjahres sowie eine detaillierte Gewinn- und Verlustrechnung. Sie sind nach den Grundsätzen ordnungsmäß... mehr lesen...


§ 28 Sbg. TG 2003

(1)Absatz einsDer Finanzreferent hat den Entwurf des Haushaltsplans (Budget) für das kommende Wirtschaftsjahr bis 30. November im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden dem Ausschuss zur Beratung und Beschlussfassung bis 31. Dezember vorzulegen. Vor der Behandlung durch den Ausschuss ist der Haushalts... mehr lesen...


§ 26 Sbg. TG 2003

(1)Absatz einsDie Tourismusverbände sind zum Wohl der Mitglieder nach den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu führen. Für das Rechnungswesen der Tourismusverbände gelten die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung des Dritten Buches des Unternehmensgesetzbuches mi... mehr lesen...


§ 25 Sbg. TG 2003

(1)Absatz einsWird in einem Kurort, für den nach § 18 Abs. 1 des Salzburger Heilvorkommen- und Kurortegesetzes 1997 ein Kurfonds besteht, ein Tourismusverband gebildet, gehen die Aufgaben des Kurfonds gemäß § 18 Abs. 4 leg cit mit Beginn des nächstfolgenden Kalenderjahres auf den Tourismusverband... mehr lesen...


§ 22 Sbg. TG 2003

(1)Absatz einsBei der Erfüllung ihrer Aufgaben haben die Organe des Tourismusverbandes auf die Auswirkungen des Tourismus auf sittliche, kulturelle, soziale, ökonomische und ökologische Belange zu achten.(2)Absatz 2Hinsichtlich der Befangenheit von Mitgliedern des Ausschusses und des Vorstandes g... mehr lesen...


§ 16 Sbg. TG 2003

(1)Absatz einsDem Ausschuss obliegt neben den in diesem Gesetz besonders zugewiesenen Aufgaben:1.Ziffer einsdie Bestellung und Abberufung eines Geschäftsführers;2.Ziffer 2die Erlassung der Geschäftsordnung;3.Ziffer 3die Beschlussfassung des Haushaltsplans;4.Ziffer 4die Beschlussfassung über außer... mehr lesen...


Aktualisiert am 07.10.24

4 Paragrafen zu Nebengebührenverordnung (NG-VO) aktualisiert


§ 9 NG-VO

(1)Absatz einsDiese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2016 in Kraft.(2)Absatz 2Die Nebengebühren jener Bediensteten, die im Winter 2015/2016 im Winterdienst eingesetzt werden und entweder bis zum 31. Dezember 2016 vom Optionsrecht gemäß § 44 LB-GG Gebrauch machen oder mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2... mehr lesen...


§ 8 NG-VO

(1)Absatz einsDie Höhe der Erschwernisabgeltung gemäß § 35 Abs 1 LB-GG beträgt für jeden kurzfristig übernommenen Dienst, für den keine Wochenend- und Feiertagsabgeltung gemäß § 2 gebührt, bei verlängerten Diensten gemäß § 4 KA-AZG 5,44 % und im Schicht- und Wechseldienst 3,364 % aus E 1/1/2. Ein... mehr lesen...


§ 3 NG-VO

(1)Absatz einsSoweit nicht Abs 2 anzuwenden ist, wird die Journaldienstabgeltung je Stunde in der Höhe folgender Prozentsätze aus E/1/1/1 festgelegt:Soweit nicht Absatz 2, anzuwenden ist, wird die Journaldienstabgeltung je Stunde in der Höhe folgender Prozentsätze aus E/1/1/1 festgelegt:Bedienste... mehr lesen...


§ 2 NG-VO

Die Erschwernisabgeltung gemäß § 30 Abs 5 LB-GG wird je Dienst in der Höhe folgender Prozentsätze aus E/1/1/2 festgelegt:Die Erschwernisabgeltung gemäß Paragraph 30, Absatz 5, LB-GG wird je Dienst in der Höhe folgender Prozentsätze aus E/1/1/2 festgelegt:Modellfunktion, der die während des Dienst... mehr lesen...


Aktualisiert am 07.10.24
Gesetze 51-60 von 103