Gesetzesaktualisierungen

153 Gesetze aktualisiert am 07.10.2024

Gesetze 61-70 von 153

4 Paragrafen zu NÖ Landschaftsabgabeverordnung 2015 (NÖ LAV 2015) aktualisiert


§ 2 NÖ LAV 2015

Diese Hebesätze sind für die Berechnung der Landschaftsabgabe für die ab dem 1. Jänner 2024 gewonnenen mineralischen Rohstoffe heranzuziehen. mehr lesen...


§ 1 NÖ LAV 2015

Der Hebesatz beträgt für:1.Ziffer einsGrundeigene mineralische Rohstoffe gemäß § 5 MinroG (z. B. Kies, Sand, Schotter, Steine)€ 0,2462.Ziffer 2Kalkstein, unabhängig vom CaCO3-Anteil, soweit dieser als Festgestein vorliegt und nicht für Zement-, Kalk- bzw. Putzerzeugung verwendet wird€ 0,2463.Ziff... mehr lesen...


NÖ Landschaftsabgabeverordnung 2015 (NÖ LAV 2015) Fundstelle

§ 0 heute § 0 gültig ab 01.01.2024 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 73/2023 § 0 gültig von 22.12.2023 bis 31.12.2023 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 73/2023... mehr lesen...


§ 3 NÖ LAV 2015

(1)Absatz einsDer Titel sowie §§ 1 und 2 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 94/2018 treten am 1. Jänner 2019 in Kraft.Der Titel sowie Paragraphen eins und 2 in der Fassung der Verordnung Landesgesetzblatt Nr. 94 aus 2018, treten am 1. Jänner 2019 in Kraft.(2)Absatz 2Der Titel sowie §§ 1 und ... mehr lesen...


Aktualisiert am 07.10.24

4 Paragrafen zu Gestaltung der Drucksorten zur Vollziehung der NÖ Gemeinderatswahlordnung 1994 (NÖ GDVG 1994) aktualisiert


Anl. 1 NÖ GDVG 1994

Muster 1:Kundmachung der Verordnung über die Wahlausschreibung Muster 2:Kundmachung der Mitglieder der GemeindewahlbehördeMuster 3:Kundmachung der Mitglieder der Sprengelwahlbehörde(n) und der besonderen Wahlbehörde(n)Muster 4:Wähleranlageblatt Muster 5:Kundmachung über die Auflegung des Wählerv... mehr lesen...


§ 3 NÖ GDVG 1994

(1)Absatz einsDer amtliche Stimmzettel hat zumindest ein Ausmaß von 29,2 bis 30,2 cm in der Länge und 20,5 bis 21,5 cm in der Breite aufzuweisen. Die Größe des amtlichen Stimmzettels hat sich nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Listennummern und nach der Anzahl der Bewerberinnen und Bewerbe... mehr lesen...


Gestaltung der Drucksorten zur Vollziehung der NÖ Gemeinderatswahlordnung 1994 (NÖ GDVG 1994) Fundstelle

§ 0 heute § 0 gültig ab 16.02.2024 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 19/2024 § 0 gültig von 11.05.2022 bis 15.02.2024 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 28/2022... mehr lesen...


§ 4 NÖ GDVG 1994

(1)Absatz einsDie Muster 6, 7, 11, 12, 13, 16, 17, 18 und 19 der Anlage in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 66/2021 treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft. Abweichend davon ist für Wahlverfahren mit einem Stichtag, der vor dem 31. Oktober 2021 liegt, das Muster 11 der Anlage in ... mehr lesen...


Aktualisiert am 07.10.24

3 Paragrafen zu NÖ Einsatzopfergesetz (NÖ EOG) aktualisiert


§ 9 NÖ EOG

(1)Absatz einsVorsitzender des Kuratoriums ist der Landeshauptmann. Er ist im Falle seiner Verhinderung vom Geschäftsführer zu vertreten.(2)Absatz 2Geschäftsführer ist das mit den Angelegenheiten des Einsatzopferfonds nach der Geschäftsverteilung der Landesregierung betraute Mitglied der Landesre... mehr lesen...


§ 1 NÖ EOG

(1)Absatz einsZur Unterstützung von1.Ziffer einsFeuerwehrleuten, die bei Erfüllung der ihnen obliegenden Pflichten verunglückt sind,2.Ziffer 2anderen Personen, die in einem auf Grund landesgesetzlicher Vorschriften erfolgten Hilfs-, Rettungs- oder Katastropheneinsatz verunglückt sind und3.Ziffer ... mehr lesen...


NÖ Einsatzopfergesetz (NÖ EOG) Fundstelle

§ 0 heute § 0 gültig ab 12.12.2023 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 65/2023 § 0 gültig von 12.04.2022 bis 11.12.2023 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 23/2022... mehr lesen...


Aktualisiert am 07.10.24

6 Paragrafen zu NÖ Bodenschutzgesetz (NÖ BSG) aktualisiert


§ 15 NÖ BSG

Gerinne- und Teichräumgut darf entsprechend den Vorgaben des Bundes- Abfallwirtschaftsplans 2023, (Kapitel. 4.7),insbesondere zur Untergrundverfüllung, zur Bodenrekultivierung oder zum Ausgleich des durch Erosion abgeschwemmten Bodens zur Schließung von Stoffkreisläufen auf Böden aufgebracht werd... mehr lesen...


§ 14 NÖ BSG Voraussetzungen für die Aufbringung von Bankettschälgut

Die Auf- oder Einbringung von Bankettschälgut auf landwirtschaftliche Böden ist zulässig, wenn die landwirtschaftliche Nützlichkeit gegeben ist und die Vorgaben des Bundes-Abfallwirtschaftsplans 2023 (Kapitel 4.7) eingehalten sind. mehr lesen...


§ 13 NÖ BSG Voraussetzungen für die Aufbringung von nicht verunreinigtem Bodenaushubmaterial

(1)Absatz einsDie Auf- oder Einbringung von nicht verunreinigtem Bodenaushubmaterial auf Böden ist zulässig, wenn die Vorgaben des Bundes-Abfallwirtschaftsplans 2023 (Kapitel 4.7) eingehalten werden.(2)Absatz 2Unterliegt die Auf- oder Einbringung von nicht verunreinigtem Bodenaushubmaterial dem A... mehr lesen...


§ 8 NÖ BSG Klärschlammverordnung

(1)Absatz einsDie Landesregierung kann unter Bedachtnahme auf den Stand der Technik im Sinne der Zielsetzung dieses Gesetzes durch Verordnung insbesondere Bestimmungen erlassen über1.Ziffer einsdie Anzahl und Art der für Verträglichkeitsgutachten und Unbedenklichkeitszeugnis notwendigen Untersuch... mehr lesen...


§ 3 NÖ BSG Begriffsbestimmungen

1.Ziffer einsBöden sind alle bebauten und unbebauten Flächen, die nach ihrer Beschaffenheit zur landwirtschaftlichen Nutzung geeignet sind, sowie Flächen, von denen Auswirkungen auf landwirtschaftliche Böden in Hinblick auf Bodenfruchtbarkeit und landwirtschaftliche Produktionskraft ausgehen könn... mehr lesen...


NÖ Bodenschutzgesetz (NÖ BSG) Fundstelle

§ 0 heute § 0 gültig ab 08.11.2023 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 57/2023 § 0 gültig von 07.05.2019 bis 07.11.2023 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 40/2019... mehr lesen...


Aktualisiert am 07.10.24

1 Paragraf zu NÖ Umweltschutzgesetz (NÖ USG) aktualisiert


NÖ Umweltschutzgesetz (NÖ USG) Fundstelle (weggefallen)

NÖ Umweltschutzgesetz (NÖ USG) Fundstelle seit 07.07.2025 weggefallen. mehr lesen...


Aktualisiert am 07.10.24

3 Paragrafen zu NÖ Geflügelhygienegebührenverordnung 2009 (NÖ GHGV 2009) aktualisiert


§ 2 NÖ GHGV 2009

(1)Absatz einsDiese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Kundmachung in Kraft.(2)Absatz 2§ 1 Abs. 1 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 77/2023 tritt am 1. Jänner 2024 in Kraft.Paragraph eins, Absatz eins, in der Fassung der Verordnung Landesgesetzblatt Nr. 77 aus 2023, tritt am 1. Jänner 2024... mehr lesen...


§ 1 NÖ GHGV 2009

(1)Absatz einsDie Höhe der Gebühren für amtliche Probenahmen und Untersuchungen sowie für Veterinärkontrollen (Kontrolluntersuchungen) in Betrieben gemäß § 1 Abs. 1 der Geflügelhygieneverordnung 2007 beträgt je Betriebsbesuch für denDie Höhe der Gebühren für amtliche Probenahmen und Untersuchunge... mehr lesen...


NÖ Geflügelhygienegebührenverordnung 2009 (NÖ GHGV 2009) Fundstelle

§ 0 heute § 0 gültig ab 29.12.2023 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 77/2023 § 0 gültig von 18.04.2009 bis 28.12.2023 mehr lesen...


Aktualisiert am 07.10.24

1 Paragraf zu Oö. Landes-Kommissionsgebührenverordnung 2013 (Oö. LKommGebV 2013) aktualisiert


§ 3 Oö. LKommGebV 2013

(1)Absatz einsDer Tarif der Kommissionsgebühren beträgt für Amtshandlungen des Amtes der Landesregierung, einer Bezirkshauptmannschaft oder des Magistrates einer Stadt mit eigenem Statut, einer sonstigen Gemeindebehörde oder des Landesverwaltungsgerichtes für jede angefangene halbe Stunde und für... mehr lesen...


Aktualisiert am 07.10.24

1 Paragraf zu Oö. SDLG-Übertragungsverordnung (Oö. SDLG-ÜV) aktualisiert


§ 1 Oö. SDLG-ÜV

Die Besorgung der im § 2 angeführten Angelegenheiten der Sittlichkeitspolizei wird von den genannten Gemeinden mit Wirksamkeit ab dem angegebenen Datum auf die angeführten Bezirkshauptmannschaften übertragen:Die Besorgung der im Paragraph 2, angeführten Angelegenheiten der Sittlichkeitspolizei wi... mehr lesen...


Aktualisiert am 07.10.24

1 Paragraf zu Oö. Bautechnikverordnung 2013 (Oö. BauTV 2013) aktualisiert


§ 24 Oö. BauTV 2013

Soweit für Bauprodukte nach § 72 Oö. Bautechnikgesetz 2013 in Durchführungsrechtsakten nach Art. 11 Abs. 2 der Richtlinie (EU) 2020/2184 spezifische Mindesthygieneanforderungen festgelegt sind, wird den Anforderungen nach § 72 Z 1 bis 4 Oö. Bautechnikgesetz 2013 entsprochen, wenn die in den Durch... mehr lesen...


Aktualisiert am 07.10.24

1 Paragraf zu Oö. Gemeindeverwaltungsabgabenverordnung 2012 (Oö. GVV 2012) aktualisiert


Anl. 1 Oö. GVV 2012

Tarifüber das Ausmaß der Verwaltungsabgaben in Angelegenheiten der Gemeindeverwaltung:A. Allgemeiner Teil1.Verleihung von Berechtigungen sowie Prüfung von Anzeigen16,40 Euro2.Ausstellung von Bescheinigungen, Ausweisen, Zeugnissen und sonstigen Bestätigungen (ausgenommen Übernahmebestätigungen und... mehr lesen...


Aktualisiert am 07.10.24
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