Gesetz vom 18. Juni 1985 über die Leistung von Ruhe und Versorgungsgenüssen sowie Abfertigungen an Bedienstete der steirischen Gemeinden, mit Ausnahme der Städte mit eigenem Statut (Steiermärkisches Gemeindebediensteten-Ruhebezugsleistungsgesetz 1985)
Stammfassung: LGBl. Nr. 65/1985 (X. GPStLT EZ 857)