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Verfall
JugendgefährdendeAlkoholische Getränke (§ 36 Abs 1), Tabakwaren (§ 36 Abs 2), jugendgefährdende Gegenstände im Sinn des (§ 37 Abs 1und), pyrotechnische Gegenstände (§ 37 Abs 6) sowie nicht freigegebene Videokassetten udgl (§ 38), die Kinder und Jugendliche entgegen den Bestimmungen dieses Gesetzes erwerben, besitzen oder benutzenbesitzen, sind unter den Voraussetzungen des § 17 VStG für verfallen zu erklären.
Verfall
JugendgefährdendeAlkoholische Getränke (§ 36 Abs 1), Tabakwaren (§ 36 Abs 2), jugendgefährdende Gegenstände im Sinn des (§ 37 Abs 1und), pyrotechnische Gegenstände (§ 37 Abs 6) sowie nicht freigegebene Videokassetten udgl (§ 38), die Kinder und Jugendliche entgegen den Bestimmungen dieses Gesetzes erwerben, besitzen oder benutzenbesitzen, sind unter den Voraussetzungen des § 17 VStG für verfallen zu erklären.