(1)Absatz einsFür Wohnungen, die von Gemeinden, Gemeindeverbänden oder gewerblichen Bauträgern errichtet und nach dem II. Hauptstück gefördert worden sind, setzt sich der Hauptmietzins, sofern nicht eine andere Höhe in Form einer Förderungsvoraussetzung festgelegt wird, wie folgt zusammen:Für Woh... mehr lesen...
(1)Absatz einsGeförderte Wohnungen dürfen in das Wohnungseigentum übertragen werden:1.Ziffer einsbegünstigten Personen (§ 2 Z 12), die österreichische Staatsbürger oder diesen gleichgestellt (§ 7 Abs. 5) sind,begünstigten Personen (Paragraph 2, Ziffer 12,), die österreichische Staatsbürger oder d... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Förderung der Errichtung von Gebäuden mit mehr als 2 Wohnungen darf nur erfolgen, wenn1.Ziffer einsdas für die Bebauung vorgesehene Grundstück die Bauplatzeignung gemäß § 5 Abs. 1 Steiermärkisches Baugesetz aufweist;das für die Bebauung vorgesehene Grundstück die Bauplatzeignung... mehr lesen...
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 94/2023Anmerkung, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 94 aus 2023, mehr lesen...
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 94/2023Anmerkung, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 94 aus 2023, mehr lesen...
(1)Absatz einsEs sind aufzubewahren:1.Ziffer einsStammblätter oder diese ersetzende Aufzeichnungen und die daraus zu bildenden Kataloge siebzig Jahre nach der letzten Eintragung;2.Ziffer 2Klassenbücher fünf Jahre nach Ende des betreffenden Schuljahres;3.Ziffer 3Protokolle über Prüfungen gemäß § 2... mehr lesen...
Es haben zu enthalten:1.Ziffer einsSchülerstammblätter: alle für die Ausstellung von Zeugnissen nach § 49 Steiermärkisches land- und forstwirtschaftliches Schulgesetz notwendigen Daten sowie die Noten der Schulnachrichten, Schulbesuchsbestätigungen und der Jahres- und Abschlusszeugnisse und die d... mehr lesen...
(1)Absatz einsDas Jahreszeugnis ist gemäß Anlage 3 zu gestalten. Für das Formular ist ein hellgrüner Unterdruck gemäß Anlage 1 zu verwenden.(2)Absatz 2In das Jahreszeugnis sind folgende Vermerke mit der erforderlichen Ergänzung aufzunehmen:1.Ziffer einswenn die Schülerin/der Schüler gemäß § 51 St... mehr lesen...
Das Land und die Gemeinden sollen gemeinsam durch entsprechende Vereinbarungen dafür Sorge tragen, dass spezialisierte Kinderschutzeinrichtungen im regional erforderlichen und zweckentsprechenden Ausmaß errichtet, erhalten und betrieben werden können. Die Kosten werden vom Land und von den Gemein... mehr lesen...
Für die Tragung der Kosten der Hilfeleistungen gelten die Bestimmungen des Steiermärkischen Sozial- und Pflegeleistungsfinanzierungsgesetzes (StSPFLG), LGBl. Nr. 110/2023, in der jeweils geltenden Fassung.Für die Tragung der Kosten der Hilfeleistungen gelten die Bestimmungen des Steiermärkischen ... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Tourismusverbände unterliegen der Aufsicht der Steiermärkischen Landesregierung. Die einschlägigen Bestimmungen der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967 gelten sinngemäß.(2)Absatz 2Die Wahlleiterin/Der Wahlleiter hat das Ergebnis der Wahl der Mitglieder der Tourismuskommission ... mehr lesen...
(1)Absatz einsNatürliche Personen haben ihr Stimmrecht persönlich auszuüben.(2)Absatz 2Juristische Personen, Personengesellschaften sowie verwandte rechtsfähige Gesellschaftsformen haben ihr Stimmrecht durch ein vertretungsbefugtes Organ (Vorstandsmitglied, Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prok... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Wahl der von der Vollversammlung zu entsendenden Mitglieder der Tourismuskommission wird vom bisherigen Vorsitzenden (Vorsitzenden-Stellvertreter) geleitet (Wahlleiter). Zur Unterstützung des Wahlleiters bei der Überwachung der Stimmabgabe und bei der Auszählung der Stimmen hat ... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Vollversammlung besteht aus sämtlichen Mitgliedern gemäß § 8. Gesetzliche Mitglieder (§ 8 Abs. 1) und freiwillige Mitglieder (§ 8 Abs. 2) haben in der Vollversammlung Sitz und Stimme; außerordentliche Mitglieder (§ 8 Abs. 3) nehmen an der Vollversammlung beratend ohne Stimmrecht... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Änderung des § 16 Abs. 1 und 2 durch die Novelle LGBl. Nr. 44/2012 tritt mit Beginn der der Kundmachung dieses Gesetzes folgenden Gesetzgebungsperiode in Kraft. Dieser Zeitpunkt ist von der Präsidentin/vom Präsidenten des Landtages in der Grazer Zeitung und im Internet kundzumac... mehr lesen...
(1)Absatz einsDieses Gesetz regelt die Zahlung aller von den Gemeinden auf Grund des Gemeindebedienstetengesetzes, LGBl. Nr. 64/1953, in der Fassung der 1. Gemeindebedienstetengesetz-Novelle, LGBl. Nr. 54/1955, sowie auf Grund des Gemeindebedienstetengesetzes 1957, LGBl. Nr. 34, in der jeweils ge... mehr lesen...
(1)Absatz einsVom Wahlrecht ist ausgeschlossen, wer durch ein inländisches Gericht nach § 22 Abs. 1 NRWO vom Wahlrecht ausgeschlossen wurde.Vom Wahlrecht ist ausgeschlossen, wer durch ein inländisches Gericht nach Paragraph 22, Absatz eins, NRWO vom Wahlrecht ausgeschlossen wurde.(2)Absatz 2Der A... mehr lesen...
(1)Absatz einsDiese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.(2)Absatz 2Diese Verordnung wurde einem Informationsverfahren nach der Richtlinie 2015/1535/EU, ABl. 2015 Nr. L 241, S. 1, unterzogen (Notifikationsnummer 2016/0046/A).Diese Verordnung wurde einem Informationsv... mehr lesen...
(1)Absatz einsBescheinigungen (Kontrollbericht und Kontrollplakette) über die Kontrolle von Pflanzenschutzgeräten eines anderen Bundeslandes, nach bundesrechtlichen Vorschriften sowie eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, eines Vertragsstaates des EWR-Abkommens oder der Schweizeri... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie autorisierte Werkstätte hat anlässlich jeder Kontrolle einen Kontrollbericht in zweifacher Ausfertigung auszustellen. Ein Exemplar ist dem Verfügungsberechtigten auszuhändigen, ein Exemplar verbleibt bei der Werkstätte. Die Kontrollberichte sind vom jeweiligen Verfügungsberechti... mehr lesen...
(1)Absatz einsKontrollpflichtige Pflanzenschutzgeräte sind innerhalb von fünf Jahren ab deren Erwerb als Neugerät erstmalig einer Kontrolle durch eine autorisierte Werkstätte zu unterziehen.(2)Absatz 2Kontrollpflichtige Pflanzenschutzgeräte sind nach der erstmaligen Kontrolle alle drei Jahre eine... mehr lesen...
(1)Absatz einsPflanzenschutzgeräte, die beruflich eingesetzt werden, sind vom Verfügungsberechtigten regelmäßigen Kontrollen gemäß den Bestimmungen dieser Verordnung zu unterziehen.(2)Absatz 2Folgende Pflanzenschutzgeräte unterliegen nicht der Kontrollpflicht nach Abs. 1:Folgende Pflanzenschutzge... mehr lesen...
Mit diesem Gesetz werden folgende Richtlinien umgesetzt:1.Ziffer einsRichtlinie 2003/109/EG des Rates betreffend die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen, ABl. 2004 Nr. L 16, S. 44, in der Fassung der Richtlinie 2011/51/EU, ABl. 2011 Nr. L 132, S. 1,Richtl... mehr lesen...
(1)Absatz einsBeim Amt der Landesregierung wird die Gleichbehandlungskommission für Lehrerinnen und Lehrer, im Folgenden Gleichbehandlungskommission genannt, eingerichtet.(2)Absatz 2Die Gleichbehandlungskommission hat die nach den dienstrechtlichen Vorschriften des Bundes der Gleichbehandlungskom... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Einberufung und Vorbereitung der Sitzungen der Senate der Leistungsfeststellungskommission und der Disziplinarkommission obliegt dem jeweiligen Senatsvorsitzenden.(2)Absatz 2Sitzungen der Senate der Leistungsfeststellungskommission können unter Verwendung vorhandener technischer... mehr lesen...