(1)Absatz einsPrüforgane müssena)Litera abesondere Kenntnisse über die Durchführung von Emissions- und Abgasmessungen sowie über Prüfungen entsprechend den einschlägigen technischen Richtlinien einschließlich der Funktion und Wartungserfordernisse von Messgeräten,b)Litera bGrundkenntnisse über di... mehr lesen...
(1)Absatz einsUm die Erteilung der Errichtungsbewilligung ist bei der Behörde schriftlich anzusuchen.(2)Absatz 2Dem Ansuchen sind das von einem nach den berufsrechtlichen Vorschriften hierzu Befugten erstellte Projekt (Vorhaben) bei physischer Einbringung in zweifacher Ausfertigung und alle zur B... mehr lesen...
Durch dieses Gesetz werden folgende Richtlinien umgesetzt:1.Ziffer einsRichtlinie 2003/109/EG des Rates betreffend die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen, ABl. 2004 Nr. L 16, S. 44, in der Fassung der Richtlinie 2011/51/EU, ABl. 2011 Nr. L 132, S. 1,Rich... mehr lesen...
(1)Absatz einsPflegepersonen und Personen, die Minderjährige oder junge Erwachsene im Rahmen einer sozialpädagogischen Pflegestelle oder als Bereitschaftspflegerinnen betreuen, haben zur Erleichterung der mit der Pflege verbundenen Lasten gegenüber dem Land Tirol Anspruch auf Pflegeelterngeld. Be... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Kosten von Erziehungshilfen für Minderjährige und junge Erwachsene sowie für private Pflegeverhältnisse nach § 31 hat, soweit gesetzlich nicht anderes bestimmt ist, das Land Tirol zu tragen.Die Kosten von Erziehungshilfen für Minderjährige und junge Erwachsene sowie für private ... mehr lesen...
(1)Absatz einsZur Beratung der Landesregierung in den Angelegenheiten der Kinder- und Jugendhilfe ist beim Amt der Tiroler Landesregierung ein Kinder- und Jugendhilfebeirat einzurichten.(2)Absatz 2Dem Kinder- und Jugendhilfebeirat gehören an:a)Litera adas nach der Geschäftsverteilung der Landesre... mehr lesen...
Durch dieses Gesetz werden folgende Richtlinien umgesetzt:1.Ziffer einsRichtlinie 2005/36/EG des europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, ABl. 2005 Nr. L 255, S. 22, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 213/2011, ABl. 2011 Nr. L 59, S. 4,Rich... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Sitzungen des Schulbeirates sind vom Vorsitzenden nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, unter Bekanntgabe der Tagesordnung einzuberufen. Die Einladung hat mindestens zwei Wochen vorher nachweislich zu erfolgen. Wenn es mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Mitgli... mehr lesen...
(1)Absatz einsParteien im Sinn dieses Gesetzes sind jedenfalls die Schüler, über deren Ansuchen oder sonstige rechtliche Interessen abzusprechen ist, im Fall der Minderjährigkeit deren Erziehungsberechtigte.(2)Absatz 2Vor der Erlassung einer Entscheidung ist der Sachverhalt, soweit er nicht offen... mehr lesen...
(1)Absatz einsZur Förderung und Festigung der Schulgemeinschaft ist in den Berufs- und Fachschulen ein Schulgemeinschaftsausschuss zu bilden.(2)Absatz 2Dem Schulgemeinschaftsausschuss gehören der Schulleiter sowie je drei Vertreter der Lehrer, der Schüler und der Erziehungsberechtigten an.(3)Absa... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Ausstellung einer Ersatzbestätigung für ein verlorenes Zeugnis kann bei der Schulbehörde beantragt werden. Der Antragsteller hat glaubhaft zu machen, dass die Bemühungen um die Wiedererlangung des verlorenen Zeugnisses oder die Ausstellung einer Zweitschrift ohne sein Verschulde... mehr lesen...
(1)Absatz einsZeugnisse über einen im Ausland zurückgelegten Schulbesuch oder über im Ausland abgelegte Prüfungen von Personen mit Hauptwohnsitz im Inland oder von österreichischen Staatsbürgern mit Hauptwohnsitz im Ausland sind auf deren Ansuchen von der Schulbehörde mit einem Zeugnis über einen... mehr lesen...
(1)Absatz einsLehrerkonferenzen sind zur Erfüllung der ihnen durch dieses Gesetz und die aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen übertragenen Aufgaben und zur Beratung gemeinsamer Fragen, insbesondere der Planungs-, Unterrichts-, Erziehungs- und Bildungsarbeit, der Evaluation oder der be... mehr lesen...
(1)Absatz einsDurch dieses Gesetz werden folgende Richtlinien umgesetzt:1.Ziffer einsRichtlinie 2003/109/EG des Rates betreffend die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen, ABl. 2004 Nr. L 16, S. 44, in der Fassung der Richtlinie 2011/51/EU, ABl. 2011 Nr. L ... mehr lesen...
(1)Absatz einsBerufliche Verwender von Pflanzenschutzmitteln und Berater müssen über eine gültige Ausbildungsbescheinigung verfügen.(2)Absatz 2Die Ausbildungsbescheinigung ist nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig. Sie hat insbesondere zu enthalten:a)Litera adie Überschrif... mehr lesen...
(1)Absatz einsBerufliche Verwender sind verpflichtet, Aufzeichnungen über die Art und die Menge der erworbenen Pflanzenschutzmittel und, sofern diese nicht verwendet werden, über ihre Entsorgung zu führen. Die Aufzeichnungen haben jedenfalls zu enthalten:a)Litera adie Handelsbezeichnung und die P... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Abgabenanspruch entsteht mit dem Eintritt der Rechtskraft der Entscheidung über die Befreiung. Dieser Zeitpunkt ist auch für die Bemessung der Ausgleichsabgabe maßgebend.(2)Absatz 2Die Ausgleichsabgabe ist in den Fällen des § 12 Abs. 1 der Tiroler Bauordnung 2022 nach dem Baubeg... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Gemeinden werden ermächtigt, für jeden Kinderspielplatz, für den eine Befreiung nach § 12 Abs. 2 lit. a oder c der Tiroler Bauordnung 2022 erteilt wird, eine Ausgleichsabgabe zu erheben.Die Gemeinden werden ermächtigt, für jeden Kinderspielplatz, für den eine Befreiung nach Para... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Abgabenanspruch entstehta)Litera aim Fall des § 19 Abs. 1 lit. aim Fall des Paragraph 19, Absatz eins, Litera a,1.Ziffer einsbei bewilligungspflichtigen Bauvorhaben mit dem Eintritt der Rechtskraft der Baubewilligung, wenn jedoch aufgrund des § 65 Abs. 1 der Tiroler Bauordnung 2... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Gehsteigbeitrag ist die Summe aus dem Bauplatzanteil (Abs. 2) und dem Baumassenanteil (Abs. 3).Der Gehsteigbeitrag ist die Summe aus dem Bauplatzanteil (Absatz 2,) und dem Baumassenanteil (Absatz 3,).(2)Absatz 2Der Bauplatzanteil ist das Produkt aus der Fläche des Bauplatzes in ... mehr lesen...
(1)Absatz einsBei unbebauten Grundstücken, die im Zeitpunkt der erstmaligen Erhebung des vorgezogenen Erschließungsbeitrages bereits als Bauland gewidmet sind, entsteht der Abgabenanspruch vorbehaltlich des Abs. 3Bei unbebauten Grundstücken, die im Zeitpunkt der erstmaligen Erhebung des vorgezoge... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer vorgezogene Erschließungsbeitrag ist zurückzuzahlen, wenn innerhalb von zehn Jahren nach dem Entstehen des Abgabenanspruchesa)Litera adie Widmung als Bauland aufgehoben oderb)Litera beine Kennzeichnung nach § 35 Abs. 2 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2022 festgelegteine Kennzei... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Abgabenanspruch entsteht mit dem Inkrafttreten der Widmung als Bauland, im Fall von Grundstücken im Sinn des § 13 Abs. 2 lit. a und b jedoch erst mit dem Abschluss des Umlegungsverfahrens bzw. mit dem Wegfall der Voraussetzungen nach § 54 Abs. 8 des Tiroler Raumordnungsgesetzes ... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Gemeinden werden ermächtigt, durch Verordnung auf unbebaute Grundstücke, die als Bauland gewidmet sind, einen vorgezogenen Erschließungsbeitrag zu erheben. Bei Grundstücken, die nur teilweise als Bauland gewidmet sind, darf ein vorgezogener Erschließungsbeitrag nur hinsichtlich ... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Abgabenanspruch entstehta)Litera abei bewilligungspflichtigen Bauvorhaben mit dem Eintritt der Rechtskraft der Baubewilligung, wenn jedoch aufgrund des § 65 Abs. 1 der Tiroler Bauordnung 2022 bereits vor diesem Zeitpunkt mit dem Bau begonnen wird, mit dem Baubeginn,bei bewilligu... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Erschließungsbeitrag ist die Summe aus dem Bauplatzanteil (Abs. 2) und dem Baumassenanteil (Abs. 4).Der Erschließungsbeitrag ist die Summe aus dem Bauplatzanteil (Absatz 2,) und dem Baumassenanteil (Absatz 4,).(2)Absatz 2Der Bauplatzanteil ist vorbehaltlich des Abs. 3 das Produk... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Abgabenanspruch entsteht mit dem Eintritt der Rechtskraft der Entscheidung über die Befreiung. Dieser Zeitpunkt ist auch für die Bemessung der Ausgleichsabgabe maßgebend.(2)Absatz 2Die Ausgleichsabgabe ist in den Fällen des § 8 Abs. 1 der Tiroler Bauordnung 2022 nach dem Baubegi... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Ausgleichsabgabe beträgt für jede Abstellmöglichkeit, für die eine Befreiung erteilt wird, das Zwanzigfache, wenn jedoch aufgrund des § 8 Abs. 2 der Tiroler Bauordnung 2022 oder einer Verordnung nach § 8 Abs. 10 der Tiroler Bauordnung 2022 Parkdecks oder unterirdische Garagen er... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Gemeinden werden ermächtigt, für jede Abstellmöglichkeit, für die eine Befreiung nach § 8 Abs. 11 der Tiroler Bauordnung 2022 erteilt wird, eine Ausgleichsabgabe zu erheben.Die Gemeinden werden ermächtigt, für jede Abstellmöglichkeit, für die eine Befreiung nach Paragraph 8, Abs... mehr lesen...
(1)Absatz einsBauplatz ist ein Grundstück, auf dem ein Gebäude errichtet werden soll oder besteht. Grundstück ist eine Grundfläche, die im Grundsteuerkataster oder im Grenzkataster mit einer eigenen Nummer bezeichnet ist oder die in einem Zusammenlegungsverfahren als Grundabfindung gebildet wurde... mehr lesen...
(1)Absatz einsDieses Gesetz regelt die Erhebung von:a)Litera aAusgleichsabgaben im Fall der Befreiung von der Verpflichtung zur Schaffung von Abstellmöglichkeiten nach § 8 Abs. 11 der Tiroler Bauordnung 2022, LGBl. Nr. 44/2022, in der jeweils geltenden Fassung (Ausgleichsabgabe für Abstellmöglich... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Gemeinden und der Stadtmagistrat Innsbruck sind Verantwortliche nach Art. 4 Z 7 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Rich... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Landesregierung hat zu ihrer Beratung in den Angelegenheiten des Rettungsdienstes einen Beirat für den Rettungsdienst einzurichten.(2)Absatz 2Dem Beirat gehören an:a)Litera aein von der Landesregierung bestellter rechtskundiger Bediensteter der nach der Geschäftseinteilung des A... mehr lesen...
(1)Absatz einsDem Ärztlichen Leiter Rettungsdienst obliegen nach Maßgabe der zwischen dem Land Tirol und den Rettungseinrichtungen abgeschlossenen Verträge nach § 3 Abs. 3 insbesondere:Dem Ärztlichen Leiter Rettungsdienst obliegen nach Maßgabe der zwischen dem Land Tirol und den Rettungseinrichtu... mehr lesen...
(1)Absatz einsWirtschaftliche Eigentümer der diesem Gesetz unterliegenden Stiftungen und Fonds sind die im § 2 Z 3 lit. b des Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetzes, BGBl. I Nr.136/2017, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 97/2023, genannten Personen.Wirtschaftliche Eigentümer der ... mehr lesen...
(1)Absatz einsEine Stiftung ist in einen Fonds umzuwandeln, wenn die Erträge des Stiftungsvermögens zur dauernden Erfüllung des Stiftungszweckes nicht mehr ausreichen, der Stiftungszweck aber durch die Heranziehung des Stiftungsvermögens voraussichtlich mindestens fünf Jahre hindurch erfüllt werd... mehr lesen...
(1)Absatz einsIst aufgrund pflichtwidrigen Verhaltens des Stiftungsvorstandes oder einzelner seiner Mitglieder die Erhaltung des Stammvermögens der Stiftung oder die Erfüllung des Stiftungszweckes in sonstiger Weise gefährdet und reichen die Maßnahmen nach § 17 nicht aus, um die drohende Gefahr a... mehr lesen...
(1)Absatz einsRechtsgeschäfte über die Belastung oder Veräußerung von unbeweglichem Stiftungsvermögen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung der Landesregierung. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn dadurch die Erfüllung des Stiftungszweckes nicht gefährdet wird. Solche Rechtsgeschäfte we... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Stiftungen unterliegen der Aufsicht der Landesregierung.(2)Absatz 2Die Landesregierung hat die Verwaltung der Stiftungen, insbesondere die Erhaltung des Stammvermögens, die Anlage des Stiftungsvermögens, die Verwendung der Stiftungserträge und die laufende Erfüllung des Stiftung... mehr lesen...
(1)Absatz einsIn der Stiftungssatzung kann die Einrichtung eines Stiftungsbeirates vorgesehen werden. Diesem obliegt die Beratung des Stiftungsvorstandes.(2)Absatz 2In den Stiftungsbeirat dürfen nur Personen bestellt werden, die geeignet und mit ihrer Bestellung einverstanden sind. Die Bestellung... mehr lesen...
(1)Absatz einsAls Organ der Stiftung ist ein Stiftungsvorstand, bestehend aus drei Mitgliedern, einzurichten.(2)Absatz 2Der Stiftungsvorstand hat die Stiftung zu verwalten und zu vertreten und insbesondere für die Erhaltung des Stammvermögens und die Erfüllung des Stiftungszweckes zu sorgen. Er h... mehr lesen...
Die Stiftungssatzung hat zu enthalten:a)Litera adie Bezeichnung der Stiftung, der der Zusatz „Stiftung“ beizufügen ist,b)Litera bden Sitz der Stiftung, der in Tirol liegen muss, sowie eine Zustelladresse im Inland,c)Litera cden näher bestimmten Zweck der Stiftung,d)Litera ddie detaillierte Beschr... mehr lesen...
(1)Absatz einsStiftungen sind durch privatrechtliche Erklärung eines Stifters dauernd gewidmete Vermögen mit Rechtspersönlichkeit, deren Erträge der Erfüllung gemeinnütziger oder mildtätiger Zwecke dienen.(2)Absatz 2Fonds sind durch privatrechtliche Erklärung eines Fondsgründers gewidmete Vermöge... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Wahlkommissionen sind möglichst frühzeitig nach dem im § 71 Abs. 3 genannten Zeitpunkt zu ihrer konstituierenden Sitzung einzuberufen.Die Wahlkommissionen sind möglichst frühzeitig nach dem im Paragraph 71, Absatz 3, genannten Zeitpunkt zu ihrer konstituierenden Sitzung einzuber... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Wahlkommission Landwirtschaftskammer besteht aus dem nach der Geschäftsverteilung der Landesregierung für die Angelegenheiten der Landwirtschaft zuständigen Mitglied der Landesregierung oder einem von ihm zu bestellenden ständigen Vertreter, der ein rechtskundiger Bediensteter d... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Wahlen sind von der Landesregierung durch Kundmachung im Verordnungsblatt für Tirol auszuschreiben. Der Auszählungstag darf nicht mehr als acht Wochen vor und nicht mehr als acht Wochen nach dem Ablauf von sechs Jahren nach dem letzten Auszählungstag liegen. Die Wahlausschreibun... mehr lesen...
(1)Absatz einsRichtlinien der Landwirtschaftskammer und der Landarbeiterkammer sind in den Landwirtschaftlichen Blättern kundzumachen.(2)Absatz 2Kundmachungen in den Landwirtschaftlichen Blättern treten, sofern in der kundzumachenden Vorschrift nichts anderes bestimmt ist, mit dem Ablauf des Tage... mehr lesen...
(1)Absatz einsZur Überprüfung der ziffernmäßigen Richtigkeit, der Rechtmäßigkeit, der Sparsamkeit, der Wirtschaftlichkeit und der Zweckmäßigkeit der Gebarung der Landarbeiterkammer hat die Vollversammlung aus ihrer Mitte mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen für die Dauer ihrer Funktions... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Vorstand der Landarbeiterkammer besteht aus:a)Litera adem Präsidenten,b)Litera bdem Vizepräsidenten undc)Litera cdrei weiteren Mitgliedern.(2)Absatz 2Die weiteren Mitglieder nach Abs. 1 lit. c sind von der Vollversammlung aus ihrer Mitte mit einfacher Mehrheit der abgegebenen St... mehr lesen...
(1)Absatz einsZur Überprüfung der ziffernmäßigen Richtigkeit, der Rechtmäßigkeit, der Sparsamkeit, der Wirtschaftlichkeit und der Zweckmäßigkeit der Gebarung der Landwirtschaftskammer hat die Vollversammlung aus ihrer Mitte mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen für die Dauer ihrer Funkti... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Vorstand der Landwirtschaftskammer besteht aus:a)Litera adem Präsidenten,b)Litera bdem Vizepräsidenten undc)Litera cvier weiteren Mitgliedern, von denen mindestens zwei Obmänner einer Bezirkslandwirtschaftskammer sein müssen.(2)Absatz 2Die weiteren Mitglieder nach Abs. 1 lit. c ... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Landwirtschaftskammer hat eine land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle einzurichten.(2)Absatz 2Die land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle führt ihre Geschäfte unter der Leitung eines Ausschusses. Dem Ausschuss gehören an:a... mehr lesen...
(1)Absatz einsDiese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.(2)Absatz 2Gleichzeitig tritt die Zweite Durchführungsverordnung zum Tiroler Jagdgesetz 1983, LGBl. Nr. 16/1995, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 14/2004, außer Kraft.Gleichzeitig tritt die Zweit... mehr lesen...
Die in dieser Verordnung verwendeten personenbezogenen Begriffe haben keine geschlechtsspezifische Bedeutung. Sie sind bei der Anwendung auf bestimmte Personen in der jeweils geschlechtsspezifischen Form zu verwenden. mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Abschussplan ist für Schalenwild und Murmeltiere (Anlage 1) – mit Ausnahme von Schwarzwild – durch den Jagdausübungsberechtigten zu erstellen. Die Erstellung des Abschussplanes hat nach der auf dem Formblatt (Anlage 1) angegebenen Anleitung zu erfolgen. Das Zählblatt entsprechen... mehr lesen...
(1)Absatz einsSoweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist, dürfen die nachstehend angeführten Wildarten nur während der angegebenen Zeiten (Jagdzeiten) bejagt werden:1.Ziffer einsRotwild:a)Litera aHirsche der Klasse I vom 1. August bis 15. November;Hirsche der Klasse römisch eins vom 1. Augus... mehr lesen...