Gesetzesaktualisierungen

1 Gesetz aktualisiert am 29.07.2026

Gesetze 1-1 von 1

43 Paragrafen zu Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 2001 (Gem-VBG) aktualisiert


Anl. 1 Gem-VBG (weggefallen)

Anl. 1 Gem-VBG seit 15.07.2026 weggefallen. mehr lesen...


§ 130 Gem-VBG

(1)Absatz eins,§ 8 Abs 1 und 2a in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 51/2010 tritt mit 1. August 2010 in Kraft.Paragraph 8, Absatz eins und 2 a in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr 51 aus 2010, tritt mit 1. August 2010 in Kraft.(2)Absatz 2,Die §§ 16 Abs 3, 50 Abs 4, 55 Abs 1, 2 und 4, ... mehr lesen...


§ 127 Gem-VBG

(1)Absatz eins,Die in diesem Gesetz enthaltenen Verweisungen auf bundesrechtliche Vorschriften gelten, soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt wird, als Verweisungen auf die letztzitierte Fassung:1.Ziffer einsAllgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB), JGS Nr 946/1811; Gesetz BGBl I Nr 175/202... mehr lesen...


§ 116 Gem-VBG

(1)Absatz eins,Das Dienstverhältnis kann unter Einhaltung der im § 117 geregelten Fristen schriftlich gekündigt werden. Wenn das Dienstverhältnis ununterbrochen zwei Jahre gedauert hat, müssen bei einer Kündigung durch die Gemeinde die Gründe dafür angegeben werden. Auch befristete Dienstverhältn... mehr lesen...


§ 105 Gem-VBG

(1)Absatz eins,Die Vertragsbediensteten haben nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen auf Antrag Anspruch auf den Ersatz des Mehraufwandes, der durch eine Dienstreise, eine Dienstzuteilung (§ 13) oder eine Dienstzuweisung (§ 14) an eine Dienststelle außerhalb des Gemeindegebietes verursacht wird.... mehr lesen...


§ 103 Gem-VBG

(1)Absatz eins,Der Dienstgeber kann Vertragsbedienstete entweder1. Ziffer einsdurch ein Jobticket nach Abs 3, sofern die Gemeindevorstehung dies beschlossen hat, oder durch ein Jobticket nach Absatz 3,, sofern die Gemeindevorstehung dies beschlossen hat, oder 2.Ziffer 2durch einen Fahrtkostenzusc... mehr lesen...


§ 98 Gem-VBG

Nach Maßgabe der vorhandenen Mittel können Vertragsbediensteten entweder im Einzelfall für besondere Leistungen oder allgemein aus Anlass des Jahreswechsels Belohnungen gewährt werden. § 126 Abs 2 Z 2 ist zu beachten.Nach Maßgabe der vorhandenen Mittel können Vertragsbediensteten entweder im Einz... mehr lesen...


§ 94 Gem-VBG

(1)Absatz eins,Soweit im Abs 4 nicht anderes bestimmt ist, gebührt den Vertragsbediensteten für jede Stunde der Dienstleistungen an einem Sonntag oder gesetzlichen Feiertag an Stelle der Überstundenvergütung nach § 92 eine Sonn- und Feiertagsvergütung.Soweit im Absatz 4, nicht anderes bestimmt is... mehr lesen...


§ 92 Gem-VBG

(1)Absatz eins,Eine Überstunden- oder Mehrstundenvergütung gebührt für Überstunden bzw Mehrstunden, die1.Ziffer einsnicht gemäß § 30 Abs 3 Z 1 oder Abs 4 Z 1 odernicht gemäß Paragraph 30, Absatz 3, Ziffer eins, oder Absatz 4, Ziffer eins, oder2.Ziffer 2gemäß § 30 Abs 3 Z 3 oder Abs 4 Z 3 im Verhä... mehr lesen...


§ 90 Gem-VBG

(1)Absatz eins,Nebengebühren sind:1.Ziffer einsdie Überstunden- und Mehrstundenvergütung (§ 92)die Überstunden- und Mehrstundenvergütung (Paragraph 92,)2.Ziffer 2(entfallen auf Grund LGBl Nr 35/2014),(entfallen auf Grund Landesgesetzblatt Nr 35 aus 2014,),3.Ziffer 3die Sonn- und Feiertagsvergütun... mehr lesen...


§ 79 Gem-VBG

(1)Absatz eins,Vertragsbedienstete der Schemas VD und HD können befördert werden. Eine Beförderung setzt eine engagierte Leistungserbringung und einen guten, zumindest aber zufrieden stellenden Arbeitserfolg voraus (Normbeförderung). Dieser Arbeitserfolg muss während eines Zeitraumes von zumindes... mehr lesen...


§ 74 Gem-VBG

(1)Absatz eins,Eine Kinderzulage in der Höhe von 1 % des Gehalts eines Gemeindebeamten der Dienstklasse V, Gehaltsstufe 2 monatlich gebührt, soweit in den Abs. 2 bis 6 nicht anderes bestimmt ist, für eheliche Kinder, legitimierte Kinder, Wahlkinder und uneheliche Kinder. Für sonstige Kinder gebüh... mehr lesen...


§ 73 Gem-VBG

(1)Absatz eins,Den Leiterinnen oder Leitern von Kinderbetreuungseinrichtungen gebührt je nach Anzahl der Kindergruppen folgende monatliche Leiterzulage in Euro:1Gruppe80,0 €2Gruppen110,0 €3Gruppen140,0 €4Gruppen180,0 €5Gruppen200,0 €6Gruppen230,0 €7Gruppen260,0 €8Gruppen290,0 €9Gruppen320,0 €ab 1... mehr lesen...


§ 69 Gem-VBG

Vertragsbedienstete in Gemeindekrankenanstalten mit abgeschlossener Sonderausbildung gemäß § 65 GuKG erhalten als Bestandteil des Monatsbezuges eine Sonderausbildungszulage in der Höhe von 2,5 % des Gehaltsansatzes eines Gemeindebeamten der Dienstklasse V, Gehaltsstufe 2, wenn sie in einer der fo... mehr lesen...


§ 67 Gem-VBG

(1)Absatz eins,Vertragsbediensteten, die zur Ausübung von Tätigkeiten im Sinn des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes, des MTD- Gesetzes 2024, des Bundesgesetzes für die Regelung des medizinisch- technischen Fachdienstes und der Sanitätshilfsdienste oder des Hebammengesetzes berechtigt sind, g... mehr lesen...


§ 62 Gem-VBG

(1)Absatz eins,Im Gemeindedienst bestehen die Entlohnungsschemas Verwaltungs- und Pflegedienst (VD), Handwerklicher Dienst (HD) und Kinderpädagogischer Dienst (KD). Diese Entlohnungsschemas unterteilen sich in Entlohnungsgruppen, das Entlohnungsschema VD zusätzlich in Dienstklassen.(2)Absatz 2,Di... mehr lesen...


§ 60 Gem-VBG

(1)Absatz eins,Für Vertragsbedienstete, die Bürgermeister einer Gemeinde oder Mitglied des Gemeinderates der Stadt Salzburg mit Ausnahme der von § 59 Z 2 erfassten Funktionen sind, gelten die Bestimmungen des § 58 Abs 1 und 2 sinngemäß. § 51 Abs 5 der Salzburger Gemeindeordnung 2019 bleibt davon ... mehr lesen...


§ 56 Gem-VBG

(1)Absatz eins,Vertragsbediensteten ist, wenn nicht zwingende dienstliche Gründe entgegenstehen, auf Antrag für die Dauer eines Kuraufenthaltes Dienstbefreiung zu gewähren, wenn1.Ziffer einsein Sozialversicherungsträger oder ein Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen die Kosten der Kur trägt... mehr lesen...


§ 55a Gem-VBG

(1)Absatz eins,Zum Zweck der Sterbebegleitung einer oder eines nahen Angehörigen (§ 55 Abs. 2), der Schwiegereltern oder Schwiegerkinder oder zur Betreuung von im gemeinsamen Haushalt lebenden schwerst erkrankten Kindern (Wahl- oder Pflegekindern) ist der oder dem Vertragsbediensteten auf Antrag ... mehr lesen...


§ 54 Gem-VBG

(Anm: entfallen aufgrund LGBl Nr 66/2026).Anmerkung, entfallen aufgrund Landesgesetzblatt Nr 66 aus 2026,). mehr lesen...


§ 52a Gem-VBG

(1)Absatz eins,Einer Vertragsbediensteten oder einem Vertragsbediensteten ist auf ihr oder sein Ansuchen für den Zeitraum von der Geburt eines Kindes oder, im Fall von Mehrlingsgeburten, mehrerer Kinder bis längstens zum Ende des Beschäftigungsverbotes der Mutter gemäß § 5 Abs 1 und 2 MSchG, glei... mehr lesen...


§ 51 Gem-VBG

(1)Absatz eins,Die Zeit eines Karenzurlaubs (§§ 50, 52a und 53 sowie § 54 in der Fassung vor dem Inkrafttreten des Gesetzes LGBl Nr 66/2026) ist, soweit im Folgenden nicht anderes bestimmt ist, für Rechte, die von der Dauer des Dienstverhältnisses abhängen, nicht zu berücksichtigen.Die Zeit eines... mehr lesen...


§ 48 Gem-VBG

(Anm: entfallen aufgrund LGBl Nr 66/2026).Anmerkung, entfallen aufgrund Landesgesetzblatt Nr 66 aus 2026,). mehr lesen...


§ 47 Gem-VBG

(1)Absatz eins,Vertragsbedienstete haben Anspruch auf eine Entschädigung, wenn das Dienstverhältnis nach dem Entstehen des Urlaubsanspruchs, jedoch vor Verbrauch des Erholungsurlaubs endet (Urlaubsentschädigung). Für bereits verfallenen Erholungsurlaub gebührt keine Urlaubsentschädigung. Vertrags... mehr lesen...


§ 43 Gem-VBG

(1)Absatz eins,Der Anspruch auf Erholungsurlaub verfällt, wenn Vertragsbedienstete den Erholungsurlaub nicht bis zum 31. Dezember des dem Urlaubsjahr folgenden Kalenderjahres verbraucht haben. Ist der Verbrauch bis zu diesem Zeitpunkt aus dienstlichen Gründen nicht möglich, tritt der Verfall erst... mehr lesen...


§ 49a Gem-VBG

(1)Absatz eins,Vertragsbedienstete, die 1.Ziffer einsauf Grund außergewöhnlicher Verhältnisse oder2.Ziffer 2auf Grund behördlicher oder gerichtlicher Verfügungenaus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen verhindert sind, ihren Dienst zu versehen, gelten als für die Dauer der Verhinderung dienstfr... mehr lesen...


§ 39 Gem-VBG

(1)Absatz eins,Vertragsbedienstete haben Anspruch auf Erhöhung des ihnen gemäß § 38 gebührenden Urlaubsausmaßes um zwei Werktage bzw 16 Stunden (§ 41), wenn am 1. Juli des jeweiligen Kalenderjahres eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:Vertragsbedienstete haben Anspruch auf Erhöhung des ... mehr lesen...


§ 37b Gem-VBG

(Anm: entfallen aufgrund LGBl Nr 66/2026).Anmerkung, entfallen aufgrund Landesgesetzblatt Nr 66 aus 2026,). mehr lesen...


§ 38a Gem-VBG

(1)Absatz eins,Für Vertragsbedienstete des Entlohnungsschemas KD, die in einer Einrichtung zur familienergänzenden Bildung und Betreuung von Kindern gemäß § 1 des Salzburger Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes 2019 eingesetzt werden, gelten zusätzlich folgende Bestimmungen:Für Vertragsbediens... mehr lesen...


§ 17 Gem-VBG

(1)Absatz eins,Vertragsbedienstete sind verpflichtet, die ihnen übertragenen Arbeiten und Verrichtungen fleißig und gewissenhaft nach bestem Wissen und Können zu vollziehen. Sie haben sich sowohl im Dienst wie auch außerhalb des Dienstes ihrer Stellung angemessen und ehrenhaft zu betragen.Sie hab... mehr lesen...


§ 12f Gem-VBG § 12f

(1)Die Prüfungstermine werden festgelegt:1.für die kommissionelle Prüfung von der oder vom Vorsitzenden des Prüfungssenats;2.für Einzelprüfungen vom jeweiligen Einzelprüfer.Die Prüfungstermine sind den Personen, die sich zur Prüfung fristgerecht angemeldet haben, so rechtzeitig bekanntzugeben, da... mehr lesen...


§ 12d Gem-VBG

Vom Vorliegen der Voraussetzung gemäß Z 3 kann die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister in begründeten Ausnahmefällen absehen. mehr lesen...


§ 12c Gem-VBG

Die Ausbildungslehrgänge sind in einzelne Module zu gliedern.Die Mindestdauer dieser Module beträgt jeweils 8 Vortragseinheiten.Die Mindestdauer dieser Module beträgt:a)Die Mindestdauer dieser Module beträgt jeweils 8 Vortragseinheiten.Ein Ausbildungslehrgang gilt als erfolgreich absolviert, wenn... mehr lesen...


§ 12b Gem-VBG

(1)Absatz eins,Die Grundausbildung wird ersetzt:1.Ziffer einsdurch die erfolgreiche Absolvierung einer dienstlichen Ausbildung des Bundes, eines Landes oder einer Gemeinde,a)Litera adie für eine vergleichbare Verwendung im Verwaltungsdienst vorgesehen ist oder war undb)Litera bbei der die Gegenst... mehr lesen...


§ 12a Gem-VBG § 12a

(1) Die Grundausbildung soll gewährleisten, dass die Vertragsbediensteten die für ihre Verwendung erforderlichen Kenntnisse in den im § 12c aufgezählten Wissensbereichen erwerben. (2) Die erfolgreiche Absolvierung der Grundausbildung ist im Entlohnungsschema VD eine Voraussetzung für die Beförder... mehr lesen...


§ 10 Gem-VBG § 10

(1) Vertragsbediensteten ist spätestens zwei Monate nach dem Beginn des Dienstverhältnisses und spätestens einen Monat nach dem Wirksamkeitsbeginn jeder Änderung eine schriftliche Ausfertigung des Dienstvertrages und allfälliger Nachträge zum Dienstvertrag auszufolgen. Die Ausfertigung ist von be... mehr lesen...


§ 9a Gem-VBG

(1)Absatz eins,Geht ein Unternehmen, ein Betrieb oder ein Unternehmens- oder Betriebsteil im Sinn des Art. 1 der Richtlinie 2001/23/EG (§ 127a Z 5) von einem anderen Rechtsträger (Veräußerer) auf eine Gemeinde über, gehen die Rechte und Pflichten des Veräußerers aus einem zum Zeitpunkt des Betrie... mehr lesen...


§ 4 Gem-VBG

(1)Absatz eins,Von der Gemeindevertretung ist jährlich ein Stellenplan nach den Bestimmungen des § 52 Abs 2 der Salzburger Gemeindeordnung 2019 zu beschließen, der durch die Festlegung von Planstellen die höchstzulässige Personalkapazität der Gemeinde für das betreffende Jahr bestimmt.Von der Gem... mehr lesen...


§ 1 Gem-VBG

(1)Absatz eins,Dieses Gesetz ist, soweit die Abs 2 bis 4 nicht anderes bestimmen, auf Personen anzuwenden, die in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis zu einer Gemeinde des Landes Salzburg mit Ausnahme der Landeshauptstadt Salzburg stehen.Dieses Gesetz ist, soweit die Absatz 2 bis 4 nicht and... mehr lesen...


Aktualisiert am 29.07.26
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