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(1Anm: entfallen aufgrund LGBl Nr 66/2026) Vertragsbedienstete können einen Karenzurlaub zu Bildungszwecken (Bildungskarenz) vereinbaren.Anmerkung, wenn keine zwingenden Gründe entgegenstehen. Die Dauer der Bildungskarenz muss mindestens drei Monate und darf höchstens ein Jahr betragen. Voraussetzung für eine solche Vereinbarung ist
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Eine neuerliche Bildungskarenz kann erst drei Jahre nach der Rückkehrentfallen aufgrund Landesgesetzblatt Nr 66 aus einer Bildungskarenz vereinbart werden2026,).
(1Anm: entfallen aufgrund LGBl Nr 66/2026) Vertragsbedienstete können einen Karenzurlaub zu Bildungszwecken (Bildungskarenz) vereinbaren.Anmerkung, wenn keine zwingenden Gründe entgegenstehen. Die Dauer der Bildungskarenz muss mindestens drei Monate und darf höchstens ein Jahr betragen. Voraussetzung für eine solche Vereinbarung ist
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Eine neuerliche Bildungskarenz kann erst drei Jahre nach der Rückkehrentfallen aufgrund Landesgesetzblatt Nr 66 aus einer Bildungskarenz vereinbart werden2026,).