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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Die Pflegedienstzulage beträgt monatlich:
1. | für Vertragsbedienstete der Sanitätshilfsdienste | 55,5 €; | ||||||||||||||||||||||||||||||
2. | für Vertragsbedienstete der medizinisch-technischen Dienste | 145,7 €; | ||||||||||||||||||||||||||||||
3. | für Vertragsbedienstete des Gesundheits- und Krankenpflegedienstes nach dem GuKG und für Hebammen
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(2) Die Pflegedienstzulage beträgt monatlich:
1. | für Vertragsbedienstete der Sanitätshilfsdienste | 55,5 €; | ||||||||||||||||||||||||||||||
2. | für Vertragsbedienstete der medizinisch-technischen Dienste | 145,7 €; | ||||||||||||||||||||||||||||||
3. | für Vertragsbedienstete des Gesundheits- und Krankenpflegedienstes nach dem GuKG und für Hebammen
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