(1)Absatz einsErzeugnisse, die nicht den Bestimmungen dieser Verordnung, jedoch den Bestimmungen der Fruchtsaftverordnung, BGBl. Nr. 635/1996, entsprechen, dürfen bis zum 12. Juli 2004 in Verkehr gebracht werden.Erzeugnisse, die nicht den Bestimmungen dieser Verordnung, jedoch den Bestimmungen de... mehr lesen...
Paragraph 10, Durch diese Verordnung werden folgende Richtlinien der Europäischen Union umgesetzt: mehr lesen...
Gebräuchlicher Name der FruchtBotanischer NameMindestbrixwerte für rückverdünnten Fruchtsaft und rückverdünntes FruchtmarkApfel (*)Malus domestica Borkh.11,2Aprikose/Marille (**)Prunus armeniaca L.11,2Banane (**)Musa x paradisiaca L. (außer Mehlbananan)21,0Schwarze Johannisbeere/Ribisel (*)Ribes ... mehr lesen...
BESONDERE VORSCHRIFTEN FÜR FRUCHTNEKTARFruchtnektar ausMindestgehalt an Fruchtsaft und/oder Fruchtmark (in % vol. des fertigen Erzeugnisses)I. Früchten mit saurem Saft, die zum unmittelbaren Genuss nicht geeignet sind:römisch eins. Früchten mit saurem Saft, die zum unmittelbaren Genuss nicht geei... mehr lesen...
(1)Absatz einsWird das Erzeugnis aus einer einzigen Fruchtart hergestellt, ist deren Bezeichnung an Stelle des Wortes „Frucht“ in der Sachbezeichnung anzugeben.(2)Absatz 2Bei Erzeugnissen aus zwei oder mehr Fruchtarten, außer bei der Verwendung von Zitronensaft und/oder Limettensaft gemäß § 3, mu... mehr lesen...
(1)Absatz einsZusätzlich zu den durch die Lebensmittelkennzeichnungsverordnung 1993-LMKV, BGBl. Nr. 72, in der jeweils geltenden Fassung, vorgeschriebenen Kennzeichnungselementen sind folgende Angaben für die in § 1 Z 8 bis 12 aufgezählten Erzeugnisse zwingend, beiZusätzlich zu den durch die Lebe... mehr lesen...
(1)Absatz einsErzeugnisse, die vor dem 28. Oktober 2013 im Einklang mit der Fruchtsaftverordnung BGBl. II Nr. 83/2004 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 441/2010, in Verkehr gebracht oder etikettiert wurden, dürfen bis zum 28. April 2015 in Verkehr gebracht werden.Erzeugnisse, die vor dem... mehr lesen...
§ 3.Paragraph 3, Nur die folgenden Zutaten dürfen den in § 1 Z 8 bis 12 genannten Erzeugnissen zugesetzt werden: Nur die folgenden Zutaten dürfen den in Paragraph eins, Ziffer 8, bis 12 genannten Erzeugnissen zugesetzt werden:1.Ziffer einsVitamine und Mineralstoffe, die im Rahmen der Verordnung (... mehr lesen...
§ 4.Paragraph 4, Zur Herstellung der im § 1 Z 8 bis 12 beschriebenen Erzeugnisse sind unbeschadet des § 3 folgende Behandlungen und Stoffe zulässig: Zur Herstellung der im Paragraph eins, Ziffer 8, bis 12 beschriebenen Erzeugnisse sind unbeschadet des Paragraph 3, folgende Behandlungen und Stoffe... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie in § 1 Z 8 bis 12 genannten Bezeichnungen sind den dort definierten Erzeugnissen vorbehalten und müssen als Sachbezeichnung verwendet werden.Die in Paragraph eins, Ziffer 8, bis 12 genannten Bezeichnungen sind den dort definierten Erzeugnissen vorbehalten und müssen als Sachbeze... mehr lesen...
Paragraph eins, Im Sinne dieser Verordnung ist1.Ziffer einsFrucht: alle Früchte; Tomaten/Paradeiser gelten ebenfalls als Früchte im Sinne dieser Verordnung. Die Früchte müssen gesund, angemessen reif und frisch sein, bzw. mit physikalischen Mitteln haltbar gemacht oder behandelt worden sein, eins... mehr lesen...
II. Abschnittrömisch zwei. Abschnitt Gebühr in EuroI. Ziviles Luftfahrtpersonal (inklusive Flugmedizin)römisch eins. Ziviles Luftfahrtpersonal (inklusive Flugmedizin) 1.Ziffer einsa)Litera aPPL gemäß Zivilluftfahrt-Personalverordnung 2006 – ZLPV 2006, BGBl. II Nr. 205/2006, in der jeweils gelte... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1994 in Kraft.(2)Absatz 2,§ 1 und TP 28 in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 453/1995 treten am 1. Juli 1995 in Kraft.Paragraph eins und TP 28 in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 453 aus 1995, treten am 1. Juli 1995 in Kraft.(3... mehr lesen...
IV. Bekanntgaberömisch IV. Bekanntgabe1.Ziffer einsName, Identifikationsnummer (soweit nach nationalem Recht vorgesehen), Anschrift einschließlich NUTS-Code, Telefon- und Fax-Nummer, E-Mail- und Internet-Adresse dem Sektorenauftraggeber und, falls abweichend, der Dienststelle, bei der weitere Inf... mehr lesen...
Anhang XVIIIAnhang römisch achtzehnVerzeichnis der Verfahren, in welchen keine besonderen oder ausschließlichen Rechte gemäß § 169 Abs. 2 zuerkannt werdenVerzeichnis der Verfahren, in welchen keine besonderen oder ausschließlichen Rechte , gemäß Paragraph 169, Absatz 2, zuerkannt werden1.Ziffer e... mehr lesen...
Anhang XIVAnhang römisch vierzehnAnforderungen an die Energieeffizienz gemäß den §§ 95 und 265Anforderungen an die Energieeffizienz gemäß den Paragraphen 95 und 265Bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen sind folgende Anforderungen zu beachten:a)Litera aSoweit Waren von einer gem... mehr lesen...
Anhang XAnhang römisch zehnNachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit(1)Absatz eins,Als Nachweis für die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gemäß §§ 80 Abs. 1 Z 3 bzw. 251 Abs. 1 Z 3 kann der Auftraggeber insbesondere verlangen:Als Nachweis für die finanziel... mehr lesen...
Kerndaten1. AbschnittKerndaten für die Bekanntmachung1.Ziffer einsKerndaten für die Bekanntmachung einer Vorinformation, einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung oder des Bestehens eines Prüfsystemsa)Litera aName des Auftraggebers (alle für das Verfahren verantwortlichen Auftraggeber ... mehr lesen...
Vorgaben für die Veröffentlichung1. Veröffentlichung der Bekanntmachungena)Litera aDie Standardformulare für Bekanntmachungen sind vom Auftraggeber an das Amt für Veröffentlichungen zu übermitteln. Sie werden gemäß den folgenden Bestimmungen veröffentlicht:aa)Sub-Litera, a, aDie Bekanntmach... mehr lesen...
II. Zu erteilende zusätzliche Auskünfte, wenn die Vorinformation als Bekanntmachung dientrömisch II. Zu erteilende zusätzliche Auskünfte, wenn die Vorinformation als Bekanntmachung dient1.Ziffer einsHinweis darauf, dass interessierte Unternehmer dem öffentlichen Auftraggeber ihr Interesse an dem ... mehr lesen...
Anhang IIIAnhang römisch dreiListe der zentralen öffentlichen Auftraggeber*)1.Ziffer einsBundeskanzleramt2.Ziffer 2Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport3.Ziffer 3Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten4.Ziffer 4Bundesministerium für Arbeit, Soz... mehr lesen...
§ 382.Paragraph 382, Durch dieses Bundesgesetz werden folgende Rechtsakte der Union umgesetzt bzw. berücksichtigt:1.Ziffer einsVerordnung (EWG, EURATOM) Nr. 1182/71 zur Festlegung der Regeln für die Fristen, Daten und Termine, ABl. Nr. L 124 vom 08.06.1971 S. 1.Verordnung (EWG, EURATOM) Nr. 1182/... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Soweit in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze verwiesen wird, ist dies als Verweisung auf die jeweils geltende Fassung zu verstehen.(2)Absatz 2,Alle in diesem Bundesgesetz verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter. mehr lesen...
(1)Absatz eins,Soweit die Vollziehung der in diesem Bundesgesetz geregelten Angelegenheiten nicht Landessache ist, ist mit der Vollziehung1.Ziffer einsdes § 358 Abs. 2 vierter Satz der Bundeskanzler und die Bundesministerin für Justiz,des Paragraph 358, Absatz 2, vierter Satz der Bundeskanzler un... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Dieses Bundesgesetz tritt mit Ausnahme der Einträge im Inhaltsverzeichnis zu den §§ 62, 66, 232, 237, 367 und 368 und der §§ 54 Abs. 2, 62 samt Überschrift, 66 samt Überschrift, 223 Abs. 2, 232 samt Überschrift, 237 samt Überschrift, 367 samt Überschrift, 368 samt Überschrift und d... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Wer als Auftraggeber, dessen Organe nicht gemäß Art. 20 B-VG weisungsgebunden sind, seine Bekanntmachungs-, Bekanntgabe-, Zur-Verfügung-Stellungs-, Mitteilungs- oder Auskunftspflichten gemäß den §§ 9 Abs. 2, 35 Abs. 3, 36 Abs. 2, 37 Abs. 2, 50, 52, 56, 57, 59 bis 62, 64 bis 66, 89,... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Zur Entscheidung über Ansprüche gemäß den §§ 369 bis 371 ist ohne Rücksicht auf den Streitwert in erster Instanz der mit der Ausübung der allgemeinen Gerichtsbarkeit in bürgerlichen Rechtssachen betraute Gerichtshof ausschließlich zuständig, in dessen Sprengel der Auftraggeber sein... mehr lesen...
§ 371.Paragraph 371, Ungeachtet der vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen und –termine kann der Auftraggeber einen Vertrag beenden, wenn der Vertrag während seiner Laufzeit ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens gemäß § 365 Abs. 1 wesentlich geändert wurde oder aufgrund unmittelbar ... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Bei hinreichend qualifiziertem Verstoß gegen dieses Bundesgesetz, die aufgrund dieses Bundesgesetzes ergangenen Verordnungen oder unmittelbar anwendbares Unionsrecht durch Organe des Auftraggebers oder einer vergebenden Stelle hat ein übergangener Bewerber oder Bieter gegen den Auf... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Wesentliche Änderungen von Verträgen und Rahmenvereinbarungen während ihrer Laufzeit sind nur nach einer erneuten Durchführung eines Vergabeverfahrens zulässig. Eine Änderung eines Vertrages oder einer Rahmenvereinbarung ist wesentlich, wenn sie dazu führt, dass sich der Vertrag od... mehr lesen...
§ 362.Paragraph 362, Soweit dieses Bundesgesetz, mit Ausnahme des § 358, Mitteilungs- oder Berichtspflichten an die Kommission oder Vertragsparteien des EWR-Abkommens vorsieht, hat der Auftraggeber bei Vergabeverfahren – bei jenen, die in den Vollziehungsbereich eines Landes fallen, im Wege der j... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Jeder Auftraggeber hat bis zum 10. Februar jeden Jahres der Bundesministerin für Justiz bzw. bei Auftraggebern, die in den Vollziehungsbereich eines Landes fallen, der jeweiligen Landesregierung statistische Aufstellungen gemäß Abs. 5 über die im vorangegangenen Jahr vergebenen Pre... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Die zuständigen Behörden und die Landeskammern gemäß § 3 Abs. 1 Z 1 des Wirtschaftskammergesetzes 1998 – WKG, BGBl. I Nr. 103/1998, haben Auftraggebern gemäß Art. 2 Abs. 1 Z 1 der Richtlinie 2014/24/EU bzw. Art. 4 der Richtlinie 2014/25/EU sowie Auftraggebern einer sonstigen Vertra... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Wenn die Kommission in Angelegenheiten des öffentlichen Auftragswesens die Republik Österreich zur Stellungnahme auffordert, oder die Republik Österreich auffordert, einen vermeintlichen Verstoß gegen die im Unionsrecht enthaltenen Vergabevorschriften zu beseitigen, so ist nach Maß... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Feststellung gemäß § 334 Abs. 3 Z 1 und 5 und Abs. 4 Z 1 und 3 nur dann zu treffen, wenn die Rechtswidrigkeit für den Ausgang des Vergabeverfahrens von wesentlichem Einfluss war.Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Feststellung gemäß Paragraph... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Parteien eines Feststellungsverfahrens nach § 334 Abs. 3 und 4 sind der Antragsteller, der Auftraggeber und ein allfälliger Zuschlagsempfänger. Parteien eines Feststellungsverfahrens nach § 334 Abs. 5 sind der Antragsteller, der Auftraggeber und alle im Vergabeverfahren verbliebene... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Ein Antrag gemäß § 353 Abs. 1, 2 oder 4 hat jedenfalls zu enthalten:Ein Antrag gemäß Paragraph 353, Absatz eins, 2, oder 4 hat jedenfalls zu enthalten:1.Ziffer einsdie Darstellung der maßgeblichen Leistungsbeschaffung einschließlich – soweit sie dem Antragsteller bekannt ist bzw. b... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Ein Unternehmer, der ein Interesse am Abschluss eines dem Anwendungsbereich dieses Bundesgesetzes unterliegenden Vertrages hatte, kann, sofern ihm durch die behauptete Rechtswidrigkeit ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, die Feststellung beantragen, dass1.Ziffer ein... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Parteien des Verfahrens zur Erlassung einer einstweiligen Verfügung sind der Antragsteller und der Auftraggeber. Soweit eine zentrale Beschaffungsstelle ein Vergabeverfahren oder Teile eines Vergabeverfahrens als vergebende Stelle durchführt, tritt sie als Partei des Verfahrens zur... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Vor der Erlassung einer einstweiligen Verfügung hat das Bundesverwaltungsgericht die voraussehbaren Folgen der zu treffenden Maßnahme für alle möglicherweise geschädigten Interessen des Antragstellers, der sonstigen Bewerber oder Bieter und des Auftraggebers sowie ein allfälliges b... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Das Bundesverwaltungsgericht hat auf Antrag eines Unternehmers, dem die Antragsvoraussetzungen nach § 342 Abs. 1 nicht offensichtlich fehlen, durch einstweilige Verfügung unverzüglich vorläufige Maßnahmen anzuordnen, die nötig und geeignet erscheinen, um eine durch die behauptete R... mehr lesen...
§ 348.Paragraph 348, Über einen Antrag auf Nichtigerklärung von Entscheidungen eines Auftraggebers ist unverzüglich, längstens jedoch binnen sechs Wochen nach Einlangen des Antrages zu entscheiden. Im Fall einer Aufforderung an den Auftraggeber gemäß § 336 Abs. 3 verlängert sich diese Frist um zw... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Parteien des Nachprüfungsverfahrens vor dem Bundesverwaltungsgericht sind jedenfalls der Antragsteller und der Auftraggeber. Soweit eine zentrale Beschaffungsstelle ein Vergabeverfahren oder Teile eines Vergabeverfahrens als vergebende Stelle durchführt, tritt sie als Partei des Na... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Der Eingang eines Nachprüfungsantrages ist vom Bundesverwaltungsgericht unverzüglich im Internet bekannt zu machen.(2)Absatz 2,Die Bekanntmachung hat jedenfalls zu enthalten:1.Ziffer einsdie Bezeichnung des Auftraggebers und gegebenenfalls die Bezeichnung der vergebenden Stelle sow... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Ein Antrag gemäß § 342 Abs. 1 hat jedenfalls zu enthalten:Ein Antrag gemäß Paragraph 342, Absatz eins, hat jedenfalls zu enthalten:1.Ziffer einsdie Darstellung der maßgeblichen Leistungsbeschaffung einschließlich – soweit sie dem Antragsteller bekannt ist bzw. bekannt sein kann – d... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Für Anträge gemäß den §§ 342 Abs. 1, 350 Abs. 1 und 353 Abs. 1 und 2 hat der Antragsteller nach Maßgabe der folgenden Absätze jeweils eine Pauschalgebühr zu entrichten.Für Anträge gemäß den Paragraphen 342, Absatz eins, 350, Absatz eins und 353 Absatz eins und 2 hat der Antragstell... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Die dem Anwendungsbereich dieses Bundesgesetzes unterliegenden Auftraggeber bzw. vergebenden Stellen haben dem Bundesverwaltungsgericht alle für die Erfüllung seiner Aufgaben notwendigen Auskünfte zu erteilen und alle hierfür erforderlichen Unterlagen in geordneter Weise vorzulegen... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Ein Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe ist unmittelbar beim Bundesverwaltungsgericht einzubringen. Dem Antrag sind jene Unterlagen beizulegen, aus denen hervorgeht, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung nicht offenbar mutwillig oder aussichtslos is... mehr lesen...
§ 331.Paragraph 331, Dem Bundesverwaltungsgericht dürfen als fachkundige Laienrichter nicht angehören: Der Bundespräsident, Mitglieder der Bundesregierung oder einer Landesregierung, Staatssekretäre, der Präsident des Rechnungshofes, Mitglieder der Volksanwaltschaft des Bundes oder eines Bundesla... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Die fachkundigen Laienrichter müssen eine mindestens fünfjährige einschlägige Berufserfahrung oder besondere Kenntnisse des Vergabewesens in rechtlicher, wirtschaftlicher oder technischer Hinsicht besitzen. Es sind entsprechende Vorkehrungen zu treffen, dass zeitgerecht eine hinrei... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet in den Angelegenheiten des § 327, soweit es sich nicht um die Entscheidung über einen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe, die Entscheidung über einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, die Entscheidung über den Gebüh... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Eine elektronische Auktion ist ein iteratives, ausschließlich elektronisches Verfahren zur Ermittlung des Angebotes, dem der Zuschlag erteilt werden soll. Hierbei werden nach einer ersten vollständigen Bewertung der Angebote jeweils neue, nach unten korrigierte Preise bzw. neue, au... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Die Unternehmer, mit denen die Rahmenvereinbarung abgeschlossen werden soll, werden nach Durchführung eines offenen Verfahrens, eines nicht offenen Verfahrens – im Oberschwellenbereich mit vorheriger Bekanntmachung – oder eines Verhandlungsverfahrens ermittelt. Eine Rahmenvereinbar... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Aufträge können aufgrund einer Rahmenvereinbarung vergeben werden, sofern1.Ziffer einsdie Rahmenvereinbarung nach Durchführung eines offenen Verfahrens, eines nicht offenen Verfahrens – im Oberschwellenbereich mit vorheriger Bekanntmachung – oder eines Verhandlungsverfahrens unter ... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Für die Vergabe von besonderen Dienstleistungsaufträgen gemäß Anhang XVI gelten ausschließlich die Bestimmungen dieses Abschnittes, der 1. Teil, die §§ 167 bis 169, 176 bis 181, 183, 185 Abs. 1 Z 1 und Abs. 3, 186, 189 bis 191, 192 Abs. 1, 193 Abs. 1 bis 4 und 9, 194 bis 196, 199, ... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Der Sektorenauftraggeber hat sachdienliche Unterlagen über jedes im Oberschwellenbereich durchgeführte Vergabeverfahren bzw. über den Widerruf eines Verfahrens aufzubewahren, die es ihm ermöglichen, die von ihm getroffenen Entscheidungen zu begründen. Dies betrifft insbesondere Unt... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Der Sektorenauftraggeber darf den Zuschlag bei sonstiger absoluter Nichtigkeit nicht vor Ablauf der Stillhaltefrist erteilen. Die Stillhaltefrist beginnt mit der Übermittlung bzw. Bereitstellung der Mitteilung der Zuschlagsentscheidung. Sie beträgt bei einer Übermittlung bzw. Berei... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Der Sektorenauftraggeber hat den im Vergabeverfahren verbliebenen Bietern mitzuteilen, welchem Bieter der Zuschlag erteilt werden soll. In dieser Mitteilung sind den verbliebenen Bietern das jeweilige Ende der Stillhaltefrist, die Gründe für die Ablehnung ihres Angebotes, der Gesam... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Die Bestimmungen der folgenden Absätze gelten für Angebote bei Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich betreffend Waren mit Ursprung in Staaten,1.Ziffer einsdie nicht Vertragsparteien des EWR-Abkommens sind (Drittländer) und2.Ziffer 2mit denen überdies keine Vereinbarung der Union... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Ergeben sich bei der Prüfung der Angebote Unklarheiten über das Angebot oder über die geplante Art der Durchführung der Leistung oder werden Mängel festgestellt, so ist, sofern die Unklarheiten für die Beurteilung der Angebote von Bedeutung sind, vom Bieter eine verbindliche Aufklä... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Teilnahmeanträge haben jene Informationen zu enthalten, die der Sektorenauftraggeber im Hinblick auf die Eignung und die Auswahl der Bewerber verlangt hat.(2)Absatz 2,Unter Bedachtnahme auf die Abs. 3 bis 7 ist nur geeigneten Bewerbern, die aufgrund der Bekanntmachung rechtzeitig T... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Der Sektorenauftraggeber kann die Innovationspartnerschaft mit einem Partner oder mit mehreren Partnern bilden. Bei einer Innovationspartnerschaft mit mehreren Partnern haben die Partner getrennte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten durchzuführen.(2)Absatz 2,Die Innovationspart... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Ziel der Innovationspartnerschaft ist die Entwicklung einer innovativen Ware, Bau- oder Dienstleistung sowie der anschließende Erwerb der daraus hervorgehenden Waren, Bau- oder Dienstleistungen samt der für deren Funktionalität erforderlichen Nebenleistungen oder -produkte, sofern ... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Bestimmungen im Leistungsvertrag über den Zahlungstermin, den Verzugszinssatz oder die Entschädigung für die Betreibungskosten, die für Unternehmer grob nachteilig im Sinne des § 459 Abs. 2, 4 und 5 UGB sind, sind nichtig.Bestimmungen im Leistungsvertrag über den Zahlungstermin, de... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Die Ausschreibung darf keine Bestimmungen über den Zahlungstermin, den Verzugszinssatz oder die Entschädigung für die Betreibungskosten enthalten, die für Unternehmer grob nachteilig im Sinne des § 459 Abs. 2, 4 und 5 UGB sind.Die Ausschreibung darf keine Bestimmungen über den Zahl... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Der Sektorenauftraggeber hat bei der Vergabe von Lieferaufträgen im Oberschwellenbereich sicherzustellen, dass die beschafften Waren den in Anhang XIV genannten Anforderungen an die Energieeffizienz entsprechen, außer dies ist technisch nicht durchführbar.(2)Absatz 2,Der Sektorenau... mehr lesen...
(1)Absatz eins,In den Ausschreibungsunterlagen ist der Sektorenauftraggeber oder sind der Sektorenauftraggeber und die vergebende Stelle genau zu bezeichnen sowie anzugeben, ob die Vergabe der ausgeschriebenen Leistung nach den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes für den Ober- oder den Unterschwel... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Der Sektorenauftraggeber hat der Beurteilung der beruflichen Zuverlässigkeit des Unternehmers insbesondere die gemäß § 253 Abs. 1 bzw. 2 verlangten Nachweise und die gemäß § 253 Abs. 3 eingeholten Auskünfte zugrunde zu legen. Ergibt sich aus diesen Bescheinigungen, dass eine rechts... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Der Sektorenauftraggeber hat Nachweise für die Darlegung der beruflichen Zuverlässigkeit gemäß § 251 Abs. 1 Z 2 festzulegen, die belegen, dass in Bezug auf den Unternehmer kein Ausschlussgrund vorliegt.Der Sektorenauftraggeber hat Nachweise für die Darlegung der beruflichen Zuverlä... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Der Sektorenauftraggeber hat festzulegen, mit welchen Nachweisen ein Unternehmer, der an einem Vergabeverfahren teilnimmt, seine1.Ziffer einsberufliche Befugnis,2.Ziffer 2berufliche Zuverlässigkeit,3.Ziffer 3finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie4.Ziffer 4technisc... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Unbeschadet des § 194 Abs. 1 muss die Eignung spätestensUnbeschadet des Paragraph 194, Absatz eins, muss die Eignung spätestens1.Ziffer einsbeim offenen Verfahren zum Zeitpunkt der Angebotsöffnung,2.Ziffer 2beim nicht offenen Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung zum Zeitpunkt de... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Der Sektorenauftraggeber hat – unbeschadet des Abs. 6 – einen Unternehmer jederzeit von der Teilnahme am Vergabeverfahren auszuschließen, wennDer Sektorenauftraggeber hat – unbeschadet des Absatz 6, – einen Unternehmer jederzeit von der Teilnahme am Vergabeverfahren auszuschließen,... mehr lesen...
(1)Absatz einsEin Sektorenauftraggeber im Vollziehungsbereich des Bundes hat nach Durchführung eines Vergabeverfahrens, dessen Auftragswert oder Wertumfang oder Summe der Preisgelder mindestens 50 000 Euro beträgt, jeden vergebenen Auftrag, jede abgeschlossene Rahmenvereinbarung und das Ergebnis ... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Sektorenauftraggeber hat Bekanntmachungen im Unterschwellenbereich zu veröffentlichen, indem er die Metadaten der Kerndaten von Vergabeverfahren https://www.data.gv.at/ bereitstellt und darin auf die Kerndaten für Bekanntmachungen verweist. Der Sektorenauftraggeber hat diese Ker... mehr lesen...
§ 233.Paragraph 233, Eine Bekanntmachung in Österreich hat elektronisch entweder durch eine Bekanntmachung von Aufträgen bzw. Wettbewerben oder durch eine Bekanntmachung im Wege einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung gemäß § 235 oder durch eine Bekanntmachung über das Bestehen eines... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Sektorenauftraggeber hat nach Durchführung eines Vergabeverfahrens jeden vergebenen Auftrag, jede abgeschlossene Rahmenvereinbarung und das Ergebnis jedes Ideenwettbewerbes bekannt zu geben, indem er die Metadaten der Kerndaten von Vergabeverfahren https://www.data.gv.at/ bereit... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Sektorenauftraggeber hat nach Durchführung eines Vergabeverfahrens dem Amt für Veröffentlichungen jeden vergebenen Auftrag, jede abgeschlossene Rahmenvereinbarung und das Ergebnis jedes Ideenwettbewerbes gemäß § 225 bekannt zu geben; davon ausgenommen sind Aufträge, die aufgrund... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Sektorenauftraggeber hat Bekanntmachungen im Oberschwellenbereich zu veröffentlichen, indem er die Metadaten der Kerndaten von Vergabeverfahren https://www.data.gv.at/ bereitstellt und darin auf die Informationen gemäß dem 1. Abschnitt des Anhanges VIII (Kerndaten für Bekanntmac... mehr lesen...
§ 227.Paragraph 227, Sofern der Sektorenauftraggeber der Ansicht ist, dass die Durchführung eines Vergabeverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung im Oberschwellenbereich zulässig ist, kann der Sektorenauftraggeber dem Amt für Veröffentlichungen unter Verwendung des einschlägigen Standardformulars... mehr lesen...
§ 225.Paragraph 225, Der Sektorenauftraggeber hat Bekanntmachungen auf Unionsebene gemäß Anhang VII zu erstellen und dem Amt für Veröffentlichungen unter Verwendung des einschlägigen Standardformulars für Bekanntmachungen elektronisch zu übermitteln. Als Übermittlung gilt auch die Zur-Verfügung-S... mehr lesen...
(1)Absatz einsEine Bekanntmachung auf Unionsebene hat unter Verwendung des einschlägigen Standardformulars entweder durch eine Bekanntmachung von Aufträgen bzw. Wettbewerben oder durch eine Bekanntmachung im Wege einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung gemäß § 226 Abs. 2 oder 3 oder ... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz kann im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort durch Verordnung nähere Festlegungen hinsichtlich der Standardisierung des Kerndatenformates insbesondere in Bezug auf Darste... mehr lesen...
(1)Absatz einsBekannt zu machen sind:1.Ziffer einsdie beabsichtigte Vergabe eines Bau-, Liefer- oder Dienstleistungsauftrages im offenen Verfahren, im nicht offenen Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung, im Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung, im Rahmen eines wettbewerblichen Di... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Der Sektorenauftraggeber kann, sofern in den nachfolgenden Absätzen nicht anderes bestimmt wird, zwischen der elektronischen Kommunikation, der Kommunikation über den Postweg oder über einen anderen geeigneten Weg oder einer Kombination dieser Kommunikationswege wählen. Soweit die ... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Für die Vergabe von Aufträgen durch Sektorenauftraggeber im Wege der Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung gelten ausschließlich der 1. Teil mit Ausnahme des § 2 Z 22, die §§ 167 bis 169, 176 bis 179, 181 Abs. 1 bis 4, 183 Abs. 1, 186 bis 189, 192 Abs. 1, 193 Abs. 1 bis 4 und... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Für die Vergabe von Aufträgen durch Sektorenauftraggeber im Wege der Direktvergabe gelten ausschließlich der 1. Teil, die §§ 167 bis 169, 176 bis 179, 181 Abs. 1 bis 4, 183 Abs. 1, 186 bis 189, 192 Abs. 1, 193 Abs. 1 bis 4 und 9, 199, 200, 202, 203 Abs. 11, 237, 269, 278, der 4. Te... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Der Sektorenauftraggeber kann bei der Vergabe von Aufträgen im Unterschwellenbereich frei zwischen dem offenen Verfahren, dem nicht offenen Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung, dem Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung, der Rahmenvereinbarung, dem dynamischen Besc... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Aufträge können im Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung vergeben werden, wenn1.Ziffer einsim Rahmen eines durchgeführten Verfahrens mit vorheriger Bekanntmachung kein oder kein im Sinne des Abs. 2 geeignetes Angebot abgegeben oder kein oder kein im Sinne des Abs. 2 g... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Der Sektorenauftraggeber hat geeignete Maßnahmen zur wirksamen Verhinderung, Aufdeckung und Behebung von sich bei der Durchführung von Vergabeverfahren ergebenden Interessenkonflikten zu treffen, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden und eine Gleichbehandlung aller Unternehmer zu... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Vergabeverfahren sind nach einem in diesem Bundesgesetz vorgesehenen Verfahren, unter Beachtung der unionsrechtlichen Grundsätze wie insbesondere der Gleichbehandlung aller Bewerber und Bieter, der Nichtdiskriminierung, der Verhältnismäßigkeit, der Transparenz sowie des freien und ... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Die Bundesministerin für Justiz kann durch Verordnung anstelle der in den §§ 185 Abs. 1 und 2, 187 Abs. 3, 188 Abs. 4 und 5, 189 Abs. 5 und 6, 213 Abs. 2, 214 Abs. 2 sowie 312 Abs. 6 festgesetzten Schwellen- oder Loswerte, soweit dies aufgrund von völkerrechtlichen Verpflichtungen ... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Bei Aufträgen über die folgenden Dienstleistungen ist als geschätzter Auftragswert anzusetzen:1.Ziffer einsbei Versicherungsleistungen die Versicherungsprämie und sonstige Entgelte;2.Ziffer 2bei Bankdienstleistungen und anderen Finanzdienstleistungen die Gebühren, Provisionen und Z... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Bei Leasing, Miete, Pacht oder Ratenkauf ist als geschätzter Auftragswert anzusetzen:1.Ziffer einsbei befristeten Aufträgen mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten der geschätzte Gesamtbetrag der während der Vertragsdauer voraussichtlich zu leistenden Entgelte;2.Ziffer 2bei bef... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Vergabeverfahren von Sektorenauftraggebern unterliegen nicht diesem Bundesgesetz, wenn1.Ziffer einseine Sektorentätigkeit in Österreich auf einem Markt mit freiem Zugang unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzt ist,2.Ziffer 2ein Antrag gemäß den Abs. 4 oder 5 gestellt wurde undein Ant... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Dieses Bundesgesetz gilt nicht für Sektorenauftraggeber, die geographisch abgegrenzte Gebiete in Österreich zum Zweck der Förderung von Erdöl oder Gas im Sinne des § 174 nutzen. Bei der Vergabe von Aufträgen haben diese Sektorenauftraggeber ausschließlich die unionsrechtlichen Grun... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Dieses Bundesgesetz gilt nicht für1.Ziffer einsAufträge im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich, die dem BVergGVS 2012 unterliegen, sowie für Aufträge, die gemäß § 9 BVergGVS 2012 vom Geltungsbereich des BVergGVS 2012 ausgenommen sind,Aufträge im Verteidigungs- und Sicherheitsbere... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Eine elektronische Auktion ist ein iteratives, ausschließlich elektronisches Verfahren zur Ermittlung des Angebotes, dem der Zuschlag erteilt werden soll. Hierbei werden nach einer ersten vollständigen Bewertung der Angebote jeweils neue, nach unten korrigierte Preise bzw. neue, au... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Der öffentliche Auftraggeber hat in der Bekanntmachung oder – sofern ein Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung durchgeführt wird – in der Aufforderung zur Angebotsabgabe anzugeben, ob eine Rahmenvereinbarung mit einem einzigen oder mit mehreren Unternehmern abgeschlos... mehr lesen...
§ 153.Paragraph 153, Öffentliche Aufträge können aufgrund einer Rahmenvereinbarung vergeben werden, sofern1.Ziffer einsdie Rahmenvereinbarung nach Durchführung eines offenen Verfahrens, eines nicht offenen Verfahrens mit vorheriger Bekanntmachung oder eines Verhandlungsverfahrens gemäß den §§ 34 ... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Für die Vergabe von besonderen Dienstleistungsaufträgen gemäß Anhang XVI gelten ausschließlich die Bestimmungen dieses Abschnittes, der 1. Teil, die §§ 4 Abs. 1, 7 bis 11, 12 Abs. 1 Z 2 und Abs. 3, 13, 16 bis 18, 19 Abs. 1, 20 Abs. 1 bis 4 und 9, 21 bis 23, 26, 27, 30, 48 bis 68, 7... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Der öffentliche Auftraggeber hat mitzuteilen, dass er beabsichtigt, das Vergabeverfahren zu widerrufen,1.Ziffer einsim Fall des § 149 Abs. 1 Z 1 und 2 und des § 149 Abs. 2 Z 3 allen Bietern,im Fall des Paragraph 149, Absatz eins, Ziffer eins und 2 und des Paragraph 149, Absatz 2, Z... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Der öffentliche Auftraggeber hat einen Vergabevermerk über jeden vergebenen Auftrag und über jedes eingerichtete dynamische Beschaffungssystem bzw. einen Vermerk über den Widerruf eines Vergabeverfahrens zu erstellen, der mindestens Folgendes umfasst:1.Ziffer einsden Namen und die ... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Der öffentliche Auftraggeber darf den Zuschlag bei sonstiger absoluter Nichtigkeit nicht vor Ablauf der Stillhaltefrist erteilen. Die Stillhaltefrist beginnt mit der Übermittlung bzw. Bereitstellung der Mitteilung der Zuschlagsentscheidung. Sie beträgt bei einer Übermittlung bzw. B... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Der öffentliche Auftraggeber hat den im Vergabeverfahren verbliebenen Bietern mitzuteilen, welchem Bieter der Zuschlag erteilt werden soll. In dieser Mitteilung sind den verbliebenen Bietern das jeweilige Ende der Stillhaltefrist, die Gründe für die Ablehnung ihres Angebotes, der G... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Ergeben sich bei der Prüfung der Angebote Unklarheiten über das Angebot oder über die geplante Art der Durchführung der Leistung oder werden Mängel festgestellt, so ist, sofern die Unklarheiten für die Beurteilung der Angebote von Bedeutung sind, vom Bieter eine verbindliche Aufklä... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Beim nicht offenen Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung und beim Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung hat die Aufforderung zur Angebotsabgabe nur an geeignete Unternehmer zu erfolgen.(2)Absatz 2,Die Auswahl der aufzufordernden Unternehmer hat in nicht diskriminier... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Der öffentliche Auftraggeber kann die Innovationspartnerschaft mit einem Partner oder mit mehreren Partnern bilden. Bei einer Innovationspartnerschaft mit mehreren Partnern haben die Partner getrennte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten durchzuführen.(2)Absatz 2,Die Innovations... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Ziel der Innovationspartnerschaft ist die Entwicklung einer innovativen Ware, Bau- oder Dienstleistung sowie der anschließende Erwerb der daraus hervorgehenden Waren, Bau- oder Dienstleistungen samt der für deren Funktionalität erforderlichen Nebenleistungen oder -produkte, sofern ... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Bestimmungen im Leistungsvertrag über den Zahlungstermin oder die Entschädigung für die Betreibungskosten, die für Unternehmer grob nachteilig im Sinne des § 459 Abs. 2 und 5 UGB sind, sind nichtig.Bestimmungen im Leistungsvertrag über den Zahlungstermin oder die Entschädigung für ... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Die Ausschreibung darf keine Bestimmungen über den Zahlungstermin oder die Entschädigung für die Betreibungskosten enthalten, die für Unternehmer grob nachteilig im Sinne des § 459 Abs. 2 und 5 UGB sind.Die Ausschreibung darf keine Bestimmungen über den Zahlungstermin oder die Ents... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Der öffentliche Auftraggeber hat bei der Vergabe von Lieferaufträgen im Oberschwellenbereich sicherzustellen, dass die beschafften Waren den in Anhang XIV genannten Anforderungen an die Energieeffizienz entsprechen, außer dies ist technisch nicht durchführbar.(2)Absatz 2,Der öffent... mehr lesen...
(1)Absatz eins,In den Ausschreibungsunterlagen ist der öffentliche Auftraggeber oder sind der öffentliche Auftraggeber und die vergebende Stelle genau zu bezeichnen sowie anzugeben, ob die Vergabe der ausgeschriebenen Leistung nach den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes für den Ober- oder den Unt... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Der öffentliche Auftraggeber hat der Beurteilung der beruflichen Zuverlässigkeit des Unternehmers insbesondere die gemäß § 82 Abs. 2 verlangten Nachweise und die gemäß § 82 Abs. 3 eingeholten Auskünfte zugrunde zu legen. Ergibt sich aus diesen Bescheinigungen, dass eine rechtskräft... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Der öffentliche Auftraggeber hat Nachweise für die Darlegung der beruflichen Zuverlässigkeit gemäß § 80 Abs. 1 Z 2 festzulegen, die belegen, dass in Bezug auf den Unternehmer kein Ausschlussgrund gemäß § 78 Abs. 1 vorliegt.Der öffentliche Auftraggeber hat Nachweise für die Darlegun... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Der öffentliche Auftraggeber hat festzulegen, mit welchen Nachweisen gemäß den §§ 81 bis 87 ein Unternehmer, der an einem Vergabeverfahren teilnimmt, seineDer öffentliche Auftraggeber hat festzulegen, mit welchen Nachweisen gemäß den Paragraphen 81 bis 87 ein Unternehmer, der an ei... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Unbeschadet des § 21 Abs. 1 muss die Eignung spätestensUnbeschadet des Paragraph 21, Absatz eins, muss die Eignung spätestens1.Ziffer einsbeim offenen Verfahren zum Zeitpunkt der Angebotsöffnung,2.Ziffer 2beim nicht offenen Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung zum Zeitpunkt des ... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Der öffentliche Auftraggeber hat – unbeschadet der Abs. 3 bis 5 – einen Unternehmer jederzeit von der Teilnahme am Vergabeverfahren auszuschließen, wennDer öffentliche Auftraggeber hat – unbeschadet der Absatz 3 bis 5 – einen Unternehmer jederzeit von der Teilnahme am Vergabeverfah... mehr lesen...
(1)Absatz einsEin öffentlicher Auftraggeber im Vollziehungsbereich des Bundes hat nach Durchführung eines Vergabeverfahrens, dessen Auftragswert oder Wertumfang oder Summe der Preisgelder mindestens 50 000 Euro beträgt, jeden vergebenen Auftrag, jede abgeschlossene Rahmenvereinbarung und das Erge... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer öffentliche Auftraggeber hat Bekanntmachungen im Unterschwellenbereich zu veröffentlichen, indem er die Metadaten der Kerndaten von Vergabeverfahren https://www.data.gv.at/ bereitstellt und darin auf die Kerndaten für Bekanntmachungen verweist. Der öffentliche Auftraggeber hat d... mehr lesen...
§ 63.Paragraph 63, Eine Bekanntmachung in Österreich hat elektronisch entweder durch eine Bekanntmachung von Aufträgen bzw. Wettbewerben oder durch eine Bekanntmachung im Wege einer Vorinformation gemäß § 65 Abs. 2 oder 3 zu erfolgen. Eine Bekanntmachung in Österreich hat elektronisch entweder du... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer öffentliche Auftraggeber hat nach Durchführung eines Vergabeverfahrens jeden vergebenen Auftrag, jede abgeschlossene Rahmenvereinbarung und das Ergebnis jedes Ideenwettbewerbes bekannt zu geben, indem er die Metadaten der Kerndaten von Vergabeverfahren https://www.data.gv.at/ be... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer öffentliche Auftraggeber hat nach Durchführung eines Vergabeverfahrens dem Amt für Veröffentlichungen jeden vergebenen Auftrag, jede abgeschlossene Rahmenvereinbarung und das Ergebnis jedes Ideenwettbewerbes gemäß § 56 bekannt zu geben; davon ausgenommen sind Aufträge, die aufgr... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer öffentliche Auftraggeber hat Bekanntmachungen im Oberschwellenbereich zu veröffentlichen, indem er die Metadaten der Kerndaten von Vergabeverfahren https://www.data.gv.at/ bereitstellt und darin auf die Informationen gemäß dem 1. Abschnitt des Anhanges VIII (Kerndaten für Bekann... mehr lesen...
§ 58.Paragraph 58, Sofern der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Durchführung eines Vergabeverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung im Oberschwellenbereich zulässig ist, kann der öffentliche Auftraggeber dem Amt für Veröffentlichungen unter Verwendung des einschlägigen Standardfor... mehr lesen...
§ 56.Paragraph 56, Der öffentliche Auftraggeber hat Bekanntmachungen auf Unionsebene gemäß Anhang VII zu erstellen und dem Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union (Amt für Veröffentlichungen) unter Verwendung des einschlägigen Standardformulars für Bekanntmachungen elektronisch zu überm... mehr lesen...
(1)Absatz einsEine Bekanntmachung auf Unionsebene hat unter Verwendung des einschlägigen Standardformulars entweder durch eine Bekanntmachung von Aufträgen bzw. Wettbewerben oder durch eine Bekanntmachung im Wege einer Vorinformation gemäß § 57 Abs. 2 oder 3 zu erfolgen.Eine Bekanntmachung auf Un... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz kann im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort durch Verordnung nähere Festlegungen hinsichtlich der Standardisierung des Kerndatenformates insbesondere in Bezug auf Darste... mehr lesen...
§ 51.Paragraph 51, Der öffentliche Auftraggeber kann Bekanntmachungen, die nicht einer Bekanntmachungsverpflichtung gemäß diesem Bundesgesetz unterliegen, dem Amt für Veröffentlichungen unter Verwendung allenfalls existierender einschlägiger Standardformulare für Bekanntmachungen bekannt geben. mehr lesen...
(1)Absatz einsBekannt zu machen sind:1.Ziffer einsdie beabsichtigte Vergabe eines Bau-, Liefer- oder Dienstleistungsauftrages im offenen Verfahren, im nicht offenen Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung, im Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung, im Rahmen eines wettbewerblichen Di... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Der öffentliche Auftraggeber kann, sofern in den nachfolgenden Absätzen nicht anderes bestimmt wird, zwischen der elektronischen Kommunikation, der Kommunikation über den Postweg oder über einen anderen geeigneten Weg oder einer Kombination dieser Kommunikationswege wählen. Soweit ... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Für die Vergabe von Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber im Wege der Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung gelten ausschließlich der 1. Teil mit Ausnahme des § 2 Z 22, die §§ 4 Abs. 1, 5 bis 10, 13 bis 16, 19 Abs. 1, 20 Abs. 1 bis 4 und 9, 26, 27, 30, 31 Abs. 12, 66, 100,... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Für die Vergabe von Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber im Wege der Direktvergabe gelten ausschließlich der 1. Teil, die §§ 4 Abs. 1, 5 bis 10, 13 bis 16, 19 Abs. 1, 20 Abs. 1 bis 4 und 9, 26, 27, 30, 31 Abs. 11, 66, 100, 111, der 4. Teil, die §§ 358, 360 Abs. 1 und 5, 361, 36... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Im Unterschwellenbereich können Aufträge im Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung vergeben werden.(2)Absatz 2,Aufträge können im Unterschwellenbereich im Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung vergeben werden, wenn aufgrund einer besonders günstigen Geleg... mehr lesen...
§ 43.Paragraph 43, Bauaufträge können im Unterschwellenbereich im nicht offenen Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung vergeben werden, sofern dem öffentlichen Auftraggeber genügend geeignete Unternehmer bekannt sind, um einen freien und lauteren Wettbewerb sicherzustellen, und wenn der geschätz... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Dienstleistungsaufträge können im Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung vergeben werden, wenn1.Ziffer einsim Rahmen eines durchgeführten offenen oder nicht offenen Verfahrens mit vorheriger Bekanntmachung kein oder kein im Sinne des § 35 Abs. 2 geeignetes Angebot abge... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Lieferaufträge können im Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung vergeben werden, wenn1.Ziffer einsim Rahmen eines durchgeführten offenen oder nicht offenen Verfahrens mit vorheriger Bekanntmachung kein oder kein im Sinne des § 35 Abs. 2 geeignetes Angebot abgegeben ode... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Der öffentliche Auftraggeber hat geeignete Maßnahmen zur wirksamen Verhinderung, Aufdeckung und Behebung von sich bei der Durchführung von Vergabeverfahren ergebenden Interessenkonflikten zu treffen, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden und eine Gleichbehandlung aller Unternehme... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Vergabeverfahren sind nach einem in diesem Bundesgesetz vorgesehenen Verfahren, unter Beachtung der unionsrechtlichen Grundsätze wie insbesondere der Gleichbehandlung aller Bewerber und Bieter, der Nichtdiskriminierung, der Verhältnismäßigkeit, der Transparenz sowie des freien und ... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Die Bundesministerin für Justiz kann durch Verordnung anstelle der in den §§ 12 Abs. 1 und 2, 14 Abs. 3, 15 Abs. 4 und 5, 16 Abs. 5 und 6, 43, 46 Abs. 2, 47 Abs. 2 sowie 151 Abs. 6 festgesetzten Schwellen- oder Loswerte, soweit dies aufgrund von völkerrechtlichen Verpflichtungen Ös... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Bei Aufträgen über die folgenden Dienstleistungen ist als geschätzter Auftragswert anzusetzen:1.Ziffer einsbei Versicherungsleistungen die Versicherungsprämie und sonstige Entgelte;2.Ziffer 2bei Bankdienstleistungen und anderen Finanzdienstleistungen die Gebühren, Provisionen und Z... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Bei Leasing, Miete, Pacht oder Ratenkauf ist als geschätzter Auftragswert anzusetzen:1.Ziffer einsbei befristeten Aufträgen mit einer Laufzeit von höchstens zwölf Monaten der geschätzte Gesamtbetrag der während der Vertragsdauer voraussichtlich zu leistenden Entgelte;2.Ziffer 2bei ... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Dieses Bundesgesetz gilt nicht für1.Ziffer einsAufträge im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich, die dem BVergGVS 2012 unterliegen, sowie für Aufträge, die gemäß § 9 BVergGVS 2012 vom Geltungsbereich des BVergGVS 2012 ausgenommen sind,Aufträge im Verteidigungs- und Sicherheitsbere... mehr lesen...
(1)Absatz eins,Dieses Bundesgesetz gilt mit Ausnahme seines 3. Teiles für Vergabeverfahren von öffentlichen Auftraggebern, das sind1.Ziffer einsder Bund, die Länder, die Gemeinden und Gemeindeverbände oder2.Ziffer 2Einrichtungen, diea)Litera azu dem besonderen Zweck gegründet wurden, im Allgemein... mehr lesen...
§ 2.Paragraph 2, Im Geltungsbereich dieses Bundesgesetzes sind folgende Begriffsbestimmungen maßgebend:1.Ziffer einsAbänderungsangebot ist ein Angebot eines Bieters, das im Hinblick auf die ausgeschriebene Leistung eine lediglich geringfügige gleichwertige technische Änderung beinhaltet, das von ... mehr lesen...
§ 0 heute § 0 gültig ab 01.10.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 8/2026 § 0 gültig von 01.03.2026 bis 30.09.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 8/20... mehr lesen...