Gesetzesaktualisierungen

13 Gesetze aktualisiert am 10.04.2026

Gesetze 11-13 von 13

11 Paragrafen zu Fruchtsaftverordnung (FSV) aktualisiert


§ 11 FSV

(1)Absatz einsErzeugnisse, die nicht den Bestimmungen dieser Verordnung, jedoch den Bestimmungen der Fruchtsaftverordnung, BGBl. Nr. 635/1996, entsprechen, dürfen bis zum 12. Juli 2004 in Verkehr gebracht werden.Erzeugnisse, die nicht den Bestimmungen dieser Verordnung, jedoch den Bestimmungen de... mehr lesen...


§ 10 FSV

Paragraph 10, Durch diese Verordnung werden folgende Richtlinien der Europäischen Union umgesetzt: mehr lesen...


Anl. 2 FSV

Gebräuchlicher Name der FruchtBotanischer NameMindestbrixwerte für rückverdünnten Fruchtsaft und rückverdünntes FruchtmarkApfel (*)Malus domestica Borkh.11,2Aprikose/Marille (**)Prunus armeniaca L.11,2Banane (**)Musa x paradisiaca L. (außer Mehlbananan)21,0Schwarze Johannisbeere/Ribisel (*)Ribes ... mehr lesen...


Anl. 1 FSV ANLAGE 1

BESONDERE VORSCHRIFTEN FÜR FRUCHTNEKTARFruchtnektar ausMindestgehalt an Fruchtsaft und/oder Fruchtmark (in % vol. des fertigen Erzeugnisses)I. Früchten mit saurem Saft, die zum unmittelbaren Genuss nicht geeignet sind:römisch eins. Früchten mit saurem Saft, die zum unmittelbaren Genuss nicht geei... mehr lesen...


§ 6 FSV

(1)Absatz einsWird das Erzeugnis aus einer einzigen Fruchtart hergestellt, ist deren Bezeichnung an Stelle des Wortes „Frucht“ in der Sachbezeichnung anzugeben.(2)Absatz 2Bei Erzeugnissen aus zwei oder mehr Fruchtarten, außer bei der Verwendung von Zitronensaft und/oder Limettensaft gemäß § 3, mu... mehr lesen...


§ 7 FSV

(1)Absatz einsZusätzlich zu den durch die Lebensmittelkennzeichnungsverordnung 1993-LMKV, BGBl. Nr. 72, in der jeweils geltenden Fassung, vorgeschriebenen Kennzeichnungselementen sind folgende Angaben für die in § 1 Z 8 bis 12 aufgezählten Erzeugnisse zwingend, beiZusätzlich zu den durch die Lebe... mehr lesen...


§ 9 FSV

(1)Absatz einsErzeugnisse, die vor dem 28. Oktober 2013 im Einklang mit der Fruchtsaftverordnung BGBl. II Nr. 83/2004 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 441/2010, in Verkehr gebracht oder etikettiert wurden, dürfen bis zum 28. April 2015 in Verkehr gebracht werden.Erzeugnisse, die vor dem... mehr lesen...


§ 3 FSV Zugelassene Zutaten

§ 3.Paragraph 3, Nur die folgenden Zutaten dürfen den in § 1 Z 8 bis 12 genannten Erzeugnissen zugesetzt werden: Nur die folgenden Zutaten dürfen den in Paragraph eins, Ziffer 8, bis 12 genannten Erzeugnissen zugesetzt werden:1.Ziffer einsVitamine und Mineralstoffe, die im Rahmen der Verordnung (... mehr lesen...


§ 4 FSV Zugelassene Behandlungen und Stoffe

§ 4.Paragraph 4, Zur Herstellung der im § 1 Z 8 bis 12 beschriebenen Erzeugnisse sind unbeschadet des § 3 folgende Behandlungen und Stoffe zulässig: Zur Herstellung der im Paragraph eins, Ziffer 8, bis 12 beschriebenen Erzeugnisse sind unbeschadet des Paragraph 3, folgende Behandlungen und Stoffe... mehr lesen...


§ 5 FSV Kennzeichnung

(1)Absatz einsDie in § 1 Z 8 bis 12 genannten Bezeichnungen sind den dort definierten Erzeugnissen vorbehalten und müssen als Sachbezeichnung verwendet werden.Die in Paragraph eins, Ziffer 8, bis 12 genannten Bezeichnungen sind den dort definierten Erzeugnissen vorbehalten und müssen als Sachbeze... mehr lesen...


§ 1 FSV

Paragraph eins, Im Sinne dieser Verordnung ist1.Ziffer einsFrucht: alle Früchte; Tomaten/Paradeiser gelten ebenfalls als Früchte im Sinne dieser Verordnung. Die Früchte müssen gesund, angemessen reif und frisch sein, bzw. mit physikalischen Mitteln haltbar gemacht oder behandelt worden sein, eins... mehr lesen...


Aktualisiert am 10.04.26

2 Paragrafen zu Austro Control-Gebührenverordnung (ACGV) aktualisiert


Anl. 1 ACGV

II. Abschnittrömisch zwei. Abschnitt Gebühr in EuroI. Ziviles Luftfahrtpersonal (inklusive Flugmedizin)römisch eins. Ziviles Luftfahrtpersonal (inklusive Flugmedizin)   1.Ziffer einsa)Litera aPPL gemäß Zivilluftfahrt-Personalverordnung 2006 – ZLPV 2006, BGBl. II Nr. 205/2006, in der jeweils gelte... mehr lesen...


§ 6 ACGV Schlußbestimmungen

(1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1994 in Kraft.(2)Absatz 2,§ 1 und TP 28 in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 453/1995 treten am 1. Juli 1995 in Kraft.Paragraph eins und TP 28 in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 453 aus 1995, treten am 1. Juli 1995 in Kraft.(3... mehr lesen...


Aktualisiert am 10.04.26

132 Paragrafen zu Bundesvergabegesetz 2018 (BVergG 2018) aktualisiert


Anl. 20 BVergG 2018

IV. Bekanntgaberömisch IV. Bekanntgabe1.Ziffer einsName, Identifikationsnummer (soweit nach nationalem Recht vorgesehen), Anschrift einschließlich NUTS-Code, Telefon- und Fax-Nummer, E-Mail- und Internet-Adresse dem Sektorenauftraggeber und, falls abweichend, der Dienststelle, bei der weitere Inf... mehr lesen...


Anl. 18 BVergG 2018

Anhang XVIIIAnhang römisch achtzehnVerzeichnis der Verfahren, in welchen keine besonderen oder ausschließlichen Rechte gemäß § 169 Abs. 2 zuerkannt werdenVerzeichnis der Verfahren, in welchen keine besonderen oder ausschließlichen Rechte , gemäß Paragraph 169, Absatz 2, zuerkannt werden1.Ziffer e... mehr lesen...


Anl. 14 BVergG 2018

Anhang XIVAnhang römisch vierzehnAnforderungen an die Energieeffizienz gemäß den §§ 95 und 265Anforderungen an die Energieeffizienz gemäß den Paragraphen 95 und 265Bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen sind folgende Anforderungen zu beachten:a)Litera aSoweit Waren von einer gem... mehr lesen...


Anl. 10 BVergG 2018

Anhang XAnhang römisch zehnNachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit(1)Absatz eins,Als Nachweis für die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gemäß §§ 80 Abs. 1 Z 3 bzw. 251 Abs. 1 Z 3 kann der Auftraggeber insbesondere verlangen:Als Nachweis für die finanziel... mehr lesen...


Anl. 8 BVergG 2018

Kerndaten1. AbschnittKerndaten für die Bekanntmachung1.Ziffer einsKerndaten für die Bekanntmachung einer Vorinformation, einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung oder des Bestehens eines Prüfsystemsa)Litera aName des Auftraggebers (alle für das Verfahren verantwortlichen Auftraggeber ... mehr lesen...


Anl. 7 BVergG 2018

Vorgaben für die Veröffentlichung1.       Veröffentlichung der Bekanntmachungena)Litera aDie Standardformulare für Bekanntmachungen sind vom Auftraggeber an das Amt für Veröffentlichungen zu übermitteln. Sie werden gemäß den folgenden Bestimmungen veröffentlicht:aa)Sub-Litera, a, aDie Bekanntmach... mehr lesen...


Anl. 6 BVergG 2018

II. Zu erteilende zusätzliche Auskünfte, wenn die Vorinformation als Bekanntmachung dientrömisch II. Zu erteilende zusätzliche Auskünfte, wenn die Vorinformation als Bekanntmachung dient1.Ziffer einsHinweis darauf, dass interessierte Unternehmer dem öffentlichen Auftraggeber ihr Interesse an dem ... mehr lesen...


Anl. 3 BVergG 2018

Anhang IIIAnhang römisch dreiListe der zentralen öffentlichen Auftraggeber*)1.Ziffer einsBundeskanzleramt2.Ziffer 2Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport3.Ziffer 3Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten4.Ziffer 4Bundesministerium für Arbeit, Soz... mehr lesen...


§ 382 BVergG 2018 Bezugnahme auf Rechtsakte der Union

§ 382.Paragraph 382, Durch dieses Bundesgesetz werden folgende Rechtsakte der Union umgesetzt bzw. berücksichtigt:1.Ziffer einsVerordnung (EWG, EURATOM) Nr. 1182/71 zur Festlegung der Regeln für die Fristen, Daten und Termine, ABl. Nr. L 124 vom 08.06.1971 S. 1.Verordnung (EWG, EURATOM) Nr. 1182/... mehr lesen...


§ 381 BVergG 2018 Verweisungen, personenbezogene Bezeichnungen

(1)Absatz eins,Soweit in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze verwiesen wird, ist dies als Verweisung auf die jeweils geltende Fassung zu verstehen.(2)Absatz 2,Alle in diesem Bundesgesetz verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter. mehr lesen...


§ 380 BVergG 2018 Vollziehung

(1)Absatz eins,Soweit die Vollziehung der in diesem Bundesgesetz geregelten Angelegenheiten nicht Landessache ist, ist mit der Vollziehung1.Ziffer einsdes § 358 Abs. 2 vierter Satz der Bundeskanzler und die Bundesministerin für Justiz,des Paragraph 358, Absatz 2, vierter Satz der Bundeskanzler un... mehr lesen...


§ 376 BVergG 2018 Inkrafttretens-, Außerkrafttretens- und Übergangsvorschriften

(1)Absatz eins,Dieses Bundesgesetz tritt mit Ausnahme der Einträge im Inhaltsverzeichnis zu den §§ 62, 66, 232, 237, 367 und 368 und der §§ 54 Abs. 2, 62 samt Überschrift, 66 samt Überschrift, 223 Abs. 2, 232 samt Überschrift, 237 samt Überschrift, 367 samt Überschrift, 368 samt Überschrift und d... mehr lesen...


§ 375 BVergG 2018 Strafbestimmungen

(1)Absatz eins,Wer als Auftraggeber, dessen Organe nicht gemäß Art. 20 B-VG weisungsgebunden sind, seine Bekanntmachungs-, Bekanntgabe-, Zur-Verfügung-Stellungs-, Mitteilungs- oder Auskunftspflichten gemäß den §§ 9 Abs. 2, 35 Abs. 3, 36 Abs. 2, 37 Abs. 2, 50, 52, 56, 57, 59 bis 62, 64 bis 66, 89,... mehr lesen...


§ 373 BVergG 2018 Zuständigkeit und Verfahren

(1)Absatz eins,Zur Entscheidung über Ansprüche gemäß den §§ 369 bis 371 ist ohne Rücksicht auf den Streitwert in erster Instanz der mit der Ausübung der allgemeinen Gerichtsbarkeit in bürgerlichen Rechtssachen betraute Gerichtshof ausschließlich zuständig, in dessen Sprengel der Auftraggeber sein... mehr lesen...


§ 371 BVergG 2018 Beendigungsrecht des Auftraggebers

§ 371.Paragraph 371, Ungeachtet der vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen und –termine kann der Auftraggeber einen Vertrag beenden, wenn der Vertrag während seiner Laufzeit ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens gemäß § 365 Abs. 1 wesentlich geändert wurde oder aufgrund unmittelbar ... mehr lesen...


§ 369 BVergG 2018 Schadenersatzansprüche

(1)Absatz eins,Bei hinreichend qualifiziertem Verstoß gegen dieses Bundesgesetz, die aufgrund dieses Bundesgesetzes ergangenen Verordnungen oder unmittelbar anwendbares Unionsrecht durch Organe des Auftraggebers oder einer vergebenden Stelle hat ein übergangener Bewerber oder Bieter gegen den Auf... mehr lesen...


§ 365 BVergG 2018 Änderungen von Verträgen während ihrer Laufzeit

(1)Absatz eins,Wesentliche Änderungen von Verträgen und Rahmenvereinbarungen während ihrer Laufzeit sind nur nach einer erneuten Durchführung eines Vergabeverfahrens zulässig. Eine Änderung eines Vertrages oder einer Rahmenvereinbarung ist wesentlich, wenn sie dazu führt, dass sich der Vertrag od... mehr lesen...


§ 362 BVergG 2018 Übermittlung von sonstigen Unterlagen

§ 362.Paragraph 362, Soweit dieses Bundesgesetz, mit Ausnahme des § 358, Mitteilungs- oder Berichtspflichten an die Kommission oder Vertragsparteien des EWR-Abkommens vorsieht, hat der Auftraggeber bei Vergabeverfahren – bei jenen, die in den Vollziehungsbereich eines Landes fallen, im Wege der j... mehr lesen...


§ 360 BVergG 2018 Statistische Verpflichtungen

(1)Absatz eins,Jeder Auftraggeber hat bis zum 10. Februar jeden Jahres der Bundesministerin für Justiz bzw. bei Auftraggebern, die in den Vollziehungsbereich eines Landes fallen, der jeweiligen Landesregierung statistische Aufstellungen gemäß Abs. 5 über die im vorangegangenen Jahr vergebenen Pre... mehr lesen...


§ 359 BVergG 2018 Grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Auftraggebern und Behörden

(1)Absatz eins,Die zuständigen Behörden und die Landeskammern gemäß § 3 Abs. 1 Z 1 des Wirtschaftskammergesetzes 1998 – WKG, BGBl. I Nr. 103/1998, haben Auftraggebern gemäß Art. 2 Abs. 1 Z 1 der Richtlinie 2014/24/EU bzw. Art. 4 der Richtlinie 2014/25/EU sowie Auftraggebern einer sonstigen Vertra... mehr lesen...


§ 358 BVergG 2018 Korrekturmechanismus und Verfahren der Republik Österreich mit der Kommission

(1)Absatz eins,Wenn die Kommission in Angelegenheiten des öffentlichen Auftragswesens die Republik Österreich zur Stellungnahme auffordert, oder die Republik Österreich auffordert, einen vermeintlichen Verstoß gegen die im Unionsrecht enthaltenen Vergabevorschriften zu beseitigen, so ist nach Maß... mehr lesen...


§ 356 BVergG 2018 Feststellung von Rechtsverstößen, Nichtigerklärung und Verhängung von Sanktionen

(1)Absatz eins,Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Feststellung gemäß § 334 Abs. 3 Z 1 und 5 und Abs. 4 Z 1 und 3 nur dann zu treffen, wenn die Rechtswidrigkeit für den Ausgang des Vergabeverfahrens von wesentlichem Einfluss war.Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Feststellung gemäß Paragraph... mehr lesen...


§ 355 BVergG 2018 Verfahrensrechtliche Bestimmungen

(1)Absatz eins,Parteien eines Feststellungsverfahrens nach § 334 Abs. 3 und 4 sind der Antragsteller, der Auftraggeber und ein allfälliger Zuschlagsempfänger. Parteien eines Feststellungsverfahrens nach § 334 Abs. 5 sind der Antragsteller, der Auftraggeber und alle im Vergabeverfahren verbliebene... mehr lesen...


§ 354 BVergG 2018 Inhalt und Zulässigkeit des Feststellungsantrages

(1)Absatz eins,Ein Antrag gemäß § 353 Abs. 1, 2 oder 4 hat jedenfalls zu enthalten:Ein Antrag gemäß Paragraph 353, Absatz eins, 2, oder 4 hat jedenfalls zu enthalten:1.Ziffer einsdie Darstellung der maßgeblichen Leistungsbeschaffung einschließlich – soweit sie dem Antragsteller bekannt ist bzw. b... mehr lesen...


§ 353 BVergG 2018 Einleitung des Verfahrens

(1)Absatz eins,Ein Unternehmer, der ein Interesse am Abschluss eines dem Anwendungsbereich dieses Bundesgesetzes unterliegenden Vertrages hatte, kann, sofern ihm durch die behauptete Rechtswidrigkeit ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, die Feststellung beantragen, dass1.Ziffer ein... mehr lesen...


§ 352 BVergG 2018 Verfahrensrechtliche Bestimmungen

(1)Absatz eins,Parteien des Verfahrens zur Erlassung einer einstweiligen Verfügung sind der Antragsteller und der Auftraggeber. Soweit eine zentrale Beschaffungsstelle ein Vergabeverfahren oder Teile eines Vergabeverfahrens als vergebende Stelle durchführt, tritt sie als Partei des Verfahrens zur... mehr lesen...


§ 351 BVergG 2018 Erlassung der einstweiligen Verfügung

(1)Absatz eins,Vor der Erlassung einer einstweiligen Verfügung hat das Bundesverwaltungsgericht die voraussehbaren Folgen der zu treffenden Maßnahme für alle möglicherweise geschädigten Interessen des Antragstellers, der sonstigen Bewerber oder Bieter und des Auftraggebers sowie ein allfälliges b... mehr lesen...


§ 350 BVergG 2018 Antragstellung

(1)Absatz eins,Das Bundesverwaltungsgericht hat auf Antrag eines Unternehmers, dem die Antragsvoraussetzungen nach § 342 Abs. 1 nicht offensichtlich fehlen, durch einstweilige Verfügung unverzüglich vorläufige Maßnahmen anzuordnen, die nötig und geeignet erscheinen, um eine durch die behauptete R... mehr lesen...


§ 348 BVergG 2018 Entscheidungsfrist

§ 348.Paragraph 348, Über einen Antrag auf Nichtigerklärung von Entscheidungen eines Auftraggebers ist unverzüglich, längstens jedoch binnen sechs Wochen nach Einlangen des Antrages zu entscheiden. Im Fall einer Aufforderung an den Auftraggeber gemäß § 336 Abs. 3 verlängert sich diese Frist um zw... mehr lesen...


§ 346 BVergG 2018 Parteien des Nachprüfungsverfahrens

(1)Absatz eins,Parteien des Nachprüfungsverfahrens vor dem Bundesverwaltungsgericht sind jedenfalls der Antragsteller und der Auftraggeber. Soweit eine zentrale Beschaffungsstelle ein Vergabeverfahren oder Teile eines Vergabeverfahrens als vergebende Stelle durchführt, tritt sie als Partei des Na... mehr lesen...


§ 345 BVergG 2018 Bekanntmachung der Verfahrenseinleitung und einer Verhandlung

(1)Absatz eins,Der Eingang eines Nachprüfungsantrages ist vom Bundesverwaltungsgericht unverzüglich im Internet bekannt zu machen.(2)Absatz 2,Die Bekanntmachung hat jedenfalls zu enthalten:1.Ziffer einsdie Bezeichnung des Auftraggebers und gegebenenfalls die Bezeichnung der vergebenden Stelle sow... mehr lesen...


§ 344 BVergG 2018 Inhalt und Zulässigkeit des Nachprüfungsantrages

(1)Absatz eins,Ein Antrag gemäß § 342 Abs. 1 hat jedenfalls zu enthalten:Ein Antrag gemäß Paragraph 342, Absatz eins, hat jedenfalls zu enthalten:1.Ziffer einsdie Darstellung der maßgeblichen Leistungsbeschaffung einschließlich – soweit sie dem Antragsteller bekannt ist bzw. bekannt sein kann – d... mehr lesen...


§ 340 BVergG 2018 Gebühren

(1)Absatz eins,Für Anträge gemäß den §§ 342 Abs. 1, 350 Abs. 1 und 353 Abs. 1 und 2 hat der Antragsteller nach Maßgabe der folgenden Absätze jeweils eine Pauschalgebühr zu entrichten.Für Anträge gemäß den Paragraphen 342, Absatz eins, 350, Absatz eins und 353 Absatz eins und 2 hat der Antragstell... mehr lesen...


§ 336 BVergG 2018 Auskunftspflicht

(1)Absatz eins,Die dem Anwendungsbereich dieses Bundesgesetzes unterliegenden Auftraggeber bzw. vergebenden Stellen haben dem Bundesverwaltungsgericht alle für die Erfüllung seiner Aufgaben notwendigen Auskünfte zu erteilen und alle hierfür erforderlichen Unterlagen in geordneter Weise vorzulegen... mehr lesen...


§ 335 BVergG 2018 Verfahrenshilfe

(1)Absatz eins,Ein Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe ist unmittelbar beim Bundesverwaltungsgericht einzubringen. Dem Antrag sind jene Unterlagen beizulegen, aus denen hervorgeht, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung nicht offenbar mutwillig oder aussichtslos is... mehr lesen...


§ 331 BVergG 2018 Unvereinbarkeit

§ 331.Paragraph 331, Dem Bundesverwaltungsgericht dürfen als fachkundige Laienrichter nicht angehören: Der Bundespräsident, Mitglieder der Bundesregierung oder einer Landesregierung, Staatssekretäre, der Präsident des Rechnungshofes, Mitglieder der Volksanwaltschaft des Bundes oder eines Bundesla... mehr lesen...


§ 329 BVergG 2018 Fachkundige Laienrichter

(1)Absatz eins,Die fachkundigen Laienrichter müssen eine mindestens fünfjährige einschlägige Berufserfahrung oder besondere Kenntnisse des Vergabewesens in rechtlicher, wirtschaftlicher oder technischer Hinsicht besitzen. Es sind entsprechende Vorkehrungen zu treffen, dass zeitgerecht eine hinrei... mehr lesen...


§ 328 BVergG 2018 Senatszuständigkeit und -zusammensetzung

(1)Absatz eins,Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet in den Angelegenheiten des § 327, soweit es sich nicht um die Entscheidung über einen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe, die Entscheidung über einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, die Entscheidung über den Gebüh... mehr lesen...


§ 317 BVergG 2018 Allgemeines

(1)Absatz eins,Eine elektronische Auktion ist ein iteratives, ausschließlich elektronisches Verfahren zur Ermittlung des Angebotes, dem der Zuschlag erteilt werden soll. Hierbei werden nach einer ersten vollständigen Bewertung der Angebote jeweils neue, nach unten korrigierte Preise bzw. neue, au... mehr lesen...


§ 315 BVergG 2018 Abschluss von Rahmenvereinbarungen

(1)Absatz eins,Die Unternehmer, mit denen die Rahmenvereinbarung abgeschlossen werden soll, werden nach Durchführung eines offenen Verfahrens, eines nicht offenen Verfahrens – im Oberschwellenbereich mit vorheriger Bekanntmachung – oder eines Verhandlungsverfahrens ermittelt. Eine Rahmenvereinbar... mehr lesen...


§ 314 BVergG 2018 Allgemeines

(1)Absatz eins,Aufträge können aufgrund einer Rahmenvereinbarung vergeben werden, sofern1.Ziffer einsdie Rahmenvereinbarung nach Durchführung eines offenen Verfahrens, eines nicht offenen Verfahrens – im Oberschwellenbereich mit vorheriger Bekanntmachung – oder eines Verhandlungsverfahrens unter ... mehr lesen...


§ 312 BVergG 2018 Verfahren

(1)Absatz eins,Für die Vergabe von besonderen Dienstleistungsaufträgen gemäß Anhang XVI gelten ausschließlich die Bestimmungen dieses Abschnittes, der 1. Teil, die §§ 167 bis 169, 176 bis 181, 183, 185 Abs. 1 Z 1 und Abs. 3, 186, 189 bis 191, 192 Abs. 1, 193 Abs. 1 bis 4 und 9, 194 bis 196, 199, ... mehr lesen...


§ 309 BVergG 2018 Vergabevermerk für Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich

(1)Absatz eins,Der Sektorenauftraggeber hat sachdienliche Unterlagen über jedes im Oberschwellenbereich durchgeführte Vergabeverfahren bzw. über den Widerruf eines Verfahrens aufzubewahren, die es ihm ermöglichen, die von ihm getroffenen Entscheidungen zu begründen. Dies betrifft insbesondere Unt... mehr lesen...


§ 306 BVergG 2018 Stillhaltefrist und Zuschlagserteilung

(1)Absatz eins,Der Sektorenauftraggeber darf den Zuschlag bei sonstiger absoluter Nichtigkeit nicht vor Ablauf der Stillhaltefrist erteilen. Die Stillhaltefrist beginnt mit der Übermittlung bzw. Bereitstellung der Mitteilung der Zuschlagsentscheidung. Sie beträgt bei einer Übermittlung bzw. Berei... mehr lesen...


§ 305 BVergG 2018 Mitteilung der Zuschlagsentscheidung

(1)Absatz eins,Der Sektorenauftraggeber hat den im Vergabeverfahren verbliebenen Bietern mitzuteilen, welchem Bieter der Zuschlag erteilt werden soll. In dieser Mitteilung sind den verbliebenen Bietern das jeweilige Ende der Stillhaltefrist, die Gründe für die Ablehnung ihres Angebotes, der Gesam... mehr lesen...


§ 303 BVergG 2018 Ausscheiden von Angeboten, die Erzeugnisse aus Drittländern umfassen

(1)Absatz eins,Die Bestimmungen der folgenden Absätze gelten für Angebote bei Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich betreffend Waren mit Ursprung in Staaten,1.Ziffer einsdie nicht Vertragsparteien des EWR-Abkommens sind (Drittländer) und2.Ziffer 2mit denen überdies keine Vereinbarung der Union... mehr lesen...


§ 301 BVergG 2018 Vorgehen bei Mangelhaftigkeit der Angebote

(1)Absatz eins,Ergeben sich bei der Prüfung der Angebote Unklarheiten über das Angebot oder über die geplante Art der Durchführung der Leistung oder werden Mängel festgestellt, so ist, sofern die Unklarheiten für die Beurteilung der Angebote von Bedeutung sind, vom Bieter eine verbindliche Aufklä... mehr lesen...


§ 290 BVergG 2018 Teilnehmer im nicht offenen Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung, im Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung, beim wettbewerblichen Dialog und bei Innovationspartnerschaften

(1)Absatz eins,Teilnahmeanträge haben jene Informationen zu enthalten, die der Sektorenauftraggeber im Hinblick auf die Eignung und die Auswahl der Bewerber verlangt hat.(2)Absatz 2,Unter Bedachtnahme auf die Abs. 3 bis 7 ist nur geeigneten Bewerbern, die aufgrund der Bekanntmachung rechtzeitig T... mehr lesen...


§ 288 BVergG 2018 Durchführung der Innovationspartnerschaft

(1)Absatz eins,Der Sektorenauftraggeber kann die Innovationspartnerschaft mit einem Partner oder mit mehreren Partnern bilden. Bei einer Innovationspartnerschaft mit mehreren Partnern haben die Partner getrennte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten durchzuführen.(2)Absatz 2,Die Innovationspart... mehr lesen...


§ 285 BVergG 2018 Ziel der Innovationspartnerschaft

(1)Absatz eins,Ziel der Innovationspartnerschaft ist die Entwicklung einer innovativen Ware, Bau- oder Dienstleistung sowie der anschließende Erwerb der daraus hervorgehenden Waren, Bau- oder Dienstleistungen samt der für deren Funktionalität erforderlichen Nebenleistungen oder -produkte, sofern ... mehr lesen...


§ 278 BVergG 2018 Besondere Vertragsbestimmungen betreffend den Zahlungsverkehr

(1)Absatz eins,Bestimmungen im Leistungsvertrag über den Zahlungstermin, den Verzugszinssatz oder die Entschädigung für die Betreibungskosten, die für Unternehmer grob nachteilig im Sinne des § 459 Abs. 2, 4 und 5 UGB sind, sind nichtig.Bestimmungen im Leistungsvertrag über den Zahlungstermin, de... mehr lesen...


§ 269 BVergG 2018 Besondere Bestimmungen betreffend den Zahlungsverkehr

(1)Absatz eins,Die Ausschreibung darf keine Bestimmungen über den Zahlungstermin, den Verzugszinssatz oder die Entschädigung für die Betreibungskosten enthalten, die für Unternehmer grob nachteilig im Sinne des § 459 Abs. 2, 4 und 5 UGB sind.Die Ausschreibung darf keine Bestimmungen über den Zahl... mehr lesen...


§ 265 BVergG 2018 Besondere Bestimmungen betreffend die Energieeffizienz bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen im Oberschwellenbereich

(1)Absatz eins,Der Sektorenauftraggeber hat bei der Vergabe von Lieferaufträgen im Oberschwellenbereich sicherzustellen, dass die beschafften Waren den in Anhang XIV genannten Anforderungen an die Energieeffizienz entsprechen, außer dies ist technisch nicht durchführbar.(2)Absatz 2,Der Sektorenau... mehr lesen...


§ 262 BVergG 2018 Inhalt der Ausschreibungsunterlagen

(1)Absatz eins,In den Ausschreibungsunterlagen ist der Sektorenauftraggeber oder sind der Sektorenauftraggeber und die vergebende Stelle genau zu bezeichnen sowie anzugeben, ob die Vergabe der ausgeschriebenen Leistung nach den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes für den Ober- oder den Unterschwel... mehr lesen...


§ 254 BVergG 2018 Beurteilung der beruflichen Zuverlässigkeit

(1)Absatz eins,Der Sektorenauftraggeber hat der Beurteilung der beruflichen Zuverlässigkeit des Unternehmers insbesondere die gemäß § 253 Abs. 1 bzw. 2 verlangten Nachweise und die gemäß § 253 Abs. 3 eingeholten Auskünfte zugrunde zu legen. Ergibt sich aus diesen Bescheinigungen, dass eine rechts... mehr lesen...


§ 253 BVergG 2018 Nachweis der beruflichen Zuverlässigkeit

(1)Absatz eins,Der Sektorenauftraggeber hat Nachweise für die Darlegung der beruflichen Zuverlässigkeit gemäß § 251 Abs. 1 Z 2 festzulegen, die belegen, dass in Bezug auf den Unternehmer kein Ausschlussgrund vorliegt.Der Sektorenauftraggeber hat Nachweise für die Darlegung der beruflichen Zuverlä... mehr lesen...


§ 251 BVergG 2018 Eigenerklärung, Verlangen der Nachweise durch den Sektorenauftraggeber

(1)Absatz eins,Der Sektorenauftraggeber hat festzulegen, mit welchen Nachweisen ein Unternehmer, der an einem Vergabeverfahren teilnimmt, seine1.Ziffer einsberufliche Befugnis,2.Ziffer 2berufliche Zuverlässigkeit,3.Ziffer 3finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie4.Ziffer 4technisc... mehr lesen...


§ 250 BVergG 2018 Zeitpunkt des Vorliegens der Eignung

(1)Absatz eins,Unbeschadet des § 194 Abs. 1 muss die Eignung spätestensUnbeschadet des Paragraph 194, Absatz eins, muss die Eignung spätestens1.Ziffer einsbeim offenen Verfahren zum Zeitpunkt der Angebotsöffnung,2.Ziffer 2beim nicht offenen Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung zum Zeitpunkt de... mehr lesen...


§ 249 BVergG 2018 Ausschlussgründe

(1)Absatz eins,Der Sektorenauftraggeber hat – unbeschadet des Abs. 6 – einen Unternehmer jederzeit von der Teilnahme am Vergabeverfahren auszuschließen, wennDer Sektorenauftraggeber hat – unbeschadet des Absatz 6, – einen Unternehmer jederzeit von der Teilnahme am Vergabeverfahren auszuschließen,... mehr lesen...


§ 237 BVergG 2018 Bekanntgaben in Österreich

(1)Absatz einsEin Sektorenauftraggeber im Vollziehungsbereich des Bundes hat nach Durchführung eines Vergabeverfahrens, dessen Auftragswert oder Wertumfang oder Summe der Preisgelder mindestens 50 000 Euro beträgt, jeden vergebenen Auftrag, jede abgeschlossene Rahmenvereinbarung und das Ergebnis ... mehr lesen...


§ 234 BVergG 2018 Bekanntmachungen in Österreich

(1)Absatz einsDer Sektorenauftraggeber hat Bekanntmachungen im Unterschwellenbereich zu veröffentlichen, indem er die Metadaten der Kerndaten von Vergabeverfahren https://www.data.gv.at/ bereitstellt und darin auf die Kerndaten für Bekanntmachungen verweist. Der Sektorenauftraggeber hat diese Ker... mehr lesen...


§ 233 BVergG 2018 Arten der Bekanntmachung

§ 233.Paragraph 233, Eine Bekanntmachung in Österreich hat elektronisch entweder durch eine Bekanntmachung von Aufträgen bzw. Wettbewerben oder durch eine Bekanntmachung im Wege einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung gemäß § 235 oder durch eine Bekanntmachung über das Bestehen eines... mehr lesen...


§ 232 BVergG 2018 Bekanntgaben in Österreich

(1)Absatz einsDer Sektorenauftraggeber hat nach Durchführung eines Vergabeverfahrens jeden vergebenen Auftrag, jede abgeschlossene Rahmenvereinbarung und das Ergebnis jedes Ideenwettbewerbes bekannt zu geben, indem er die Metadaten der Kerndaten von Vergabeverfahren https://www.data.gv.at/ bereit... mehr lesen...


§ 231 BVergG 2018 Bekanntgaben auf Unionsebene

(1)Absatz einsDer Sektorenauftraggeber hat nach Durchführung eines Vergabeverfahrens dem Amt für Veröffentlichungen jeden vergebenen Auftrag, jede abgeschlossene Rahmenvereinbarung und das Ergebnis jedes Ideenwettbewerbes gemäß § 225 bekannt zu geben; davon ausgenommen sind Aufträge, die aufgrund... mehr lesen...


§ 229 BVergG 2018 Bekanntmachungen in Österreich

(1)Absatz einsDer Sektorenauftraggeber hat Bekanntmachungen im Oberschwellenbereich zu veröffentlichen, indem er die Metadaten der Kerndaten von Vergabeverfahren https://www.data.gv.at/ bereitstellt und darin auf die Informationen gemäß dem 1. Abschnitt des Anhanges VIII (Kerndaten für Bekanntmac... mehr lesen...


§ 227 BVergG 2018 Freiwillige Bekanntmachung eines Vergabeverfahrens auf Unionsebene

§ 227.Paragraph 227, Sofern der Sektorenauftraggeber der Ansicht ist, dass die Durchführung eines Vergabeverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung im Oberschwellenbereich zulässig ist, kann der Sektorenauftraggeber dem Amt für Veröffentlichungen unter Verwendung des einschlägigen Standardformulars... mehr lesen...


§ 225 BVergG 2018 Bekanntmachungen auf Unionsebene

§ 225.Paragraph 225, Der Sektorenauftraggeber hat Bekanntmachungen auf Unionsebene gemäß Anhang VII zu erstellen und dem Amt für Veröffentlichungen unter Verwendung des einschlägigen Standardformulars für Bekanntmachungen elektronisch zu übermitteln. Als Übermittlung gilt auch die Zur-Verfügung-S... mehr lesen...


§ 224 BVergG 2018 Arten der Bekanntmachung

(1)Absatz einsEine Bekanntmachung auf Unionsebene hat unter Verwendung des einschlägigen Standardformulars entweder durch eine Bekanntmachung von Aufträgen bzw. Wettbewerben oder durch eine Bekanntmachung im Wege einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung gemäß § 226 Abs. 2 oder 3 oder ... mehr lesen...


§ 223 BVergG 2018 Veröffentlichung und Standardisierung von Meta- bzw. Kerndaten

(1)Absatz einsDer Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz kann im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort durch Verordnung nähere Festlegungen hinsichtlich der Standardisierung des Kerndatenformates insbesondere in Bezug auf Darste... mehr lesen...


§ 219 BVergG 2018 Bekanntmachung der beabsichtigten Vergabe von Leistungen

(1)Absatz einsBekannt zu machen sind:1.Ziffer einsdie beabsichtigte Vergabe eines Bau-, Liefer- oder Dienstleistungsauftrages im offenen Verfahren, im nicht offenen Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung, im Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung, im Rahmen eines wettbewerblichen Di... mehr lesen...


§ 217 BVergG 2018 Elektronische Kommunikation

(1)Absatz eins,Der Sektorenauftraggeber kann, sofern in den nachfolgenden Absätzen nicht anderes bestimmt wird, zwischen der elektronischen Kommunikation, der Kommunikation über den Postweg oder über einen anderen geeigneten Weg oder einer Kombination dieser Kommunikationswege wählen. Soweit die ... mehr lesen...


§ 214 BVergG 2018 Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung

(1)Absatz eins,Für die Vergabe von Aufträgen durch Sektorenauftraggeber im Wege der Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung gelten ausschließlich der 1. Teil mit Ausnahme des § 2 Z 22, die §§ 167 bis 169, 176 bis 179, 181 Abs. 1 bis 4, 183 Abs. 1, 186 bis 189, 192 Abs. 1, 193 Abs. 1 bis 4 und... mehr lesen...


§ 213 BVergG 2018 Direktvergabe

(1)Absatz eins,Für die Vergabe von Aufträgen durch Sektorenauftraggeber im Wege der Direktvergabe gelten ausschließlich der 1. Teil, die §§ 167 bis 169, 176 bis 179, 181 Abs. 1 bis 4, 183 Abs. 1, 186 bis 189, 192 Abs. 1, 193 Abs. 1 bis 4 und 9, 199, 200, 202, 203 Abs. 11, 237, 269, 278, der 4. Te... mehr lesen...


§ 212 BVergG 2018 Wahl des Verfahrens zur Vergabe von Aufträgen

(1)Absatz eins,Der Sektorenauftraggeber kann bei der Vergabe von Aufträgen im Unterschwellenbereich frei zwischen dem offenen Verfahren, dem nicht offenen Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung, dem Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung, der Rahmenvereinbarung, dem dynamischen Besc... mehr lesen...


§ 206 BVergG 2018 Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung

(1)Absatz eins,Aufträge können im Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung vergeben werden, wenn1.Ziffer einsim Rahmen eines durchgeführten Verfahrens mit vorheriger Bekanntmachung kein oder kein im Sinne des Abs. 2 geeignetes Angebot abgegeben oder kein oder kein im Sinne des Abs. 2 g... mehr lesen...


§ 199 BVergG 2018 Vermeidung von Interessenkonflikten

(1)Absatz eins,Der Sektorenauftraggeber hat geeignete Maßnahmen zur wirksamen Verhinderung, Aufdeckung und Behebung von sich bei der Durchführung von Vergabeverfahren ergebenden Interessenkonflikten zu treffen, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden und eine Gleichbehandlung aller Unternehmer zu... mehr lesen...


§ 193 BVergG 2018 Grundsätze des Vergabeverfahrens

(1)Absatz eins,Vergabeverfahren sind nach einem in diesem Bundesgesetz vorgesehenen Verfahren, unter Beachtung der unionsrechtlichen Grundsätze wie insbesondere der Gleichbehandlung aller Bewerber und Bieter, der Nichtdiskriminierung, der Verhältnismäßigkeit, der Transparenz sowie des freien und ... mehr lesen...


§ 192 BVergG 2018 Änderung der Schwellen- oder Loswerte

(1)Absatz eins,Die Bundesministerin für Justiz kann durch Verordnung anstelle der in den §§ 185 Abs. 1 und 2, 187 Abs. 3, 188 Abs. 4 und 5, 189 Abs. 5 und 6, 213 Abs. 2, 214 Abs. 2 sowie 312 Abs. 6 festgesetzten Schwellen- oder Loswerte, soweit dies aufgrund von völkerrechtlichen Verpflichtungen ... mehr lesen...


§ 189 BVergG 2018 Berechnung des geschätzten Auftragswertes bei Dienstleistungsaufträgen

(1)Absatz eins,Bei Aufträgen über die folgenden Dienstleistungen ist als geschätzter Auftragswert anzusetzen:1.Ziffer einsbei Versicherungsleistungen die Versicherungsprämie und sonstige Entgelte;2.Ziffer 2bei Bankdienstleistungen und anderen Finanzdienstleistungen die Gebühren, Provisionen und Z... mehr lesen...


§ 188 BVergG 2018 Berechnung des geschätzten Auftragswertes bei Lieferaufträgen

(1)Absatz eins,Bei Leasing, Miete, Pacht oder Ratenkauf ist als geschätzter Auftragswert anzusetzen:1.Ziffer einsbei befristeten Aufträgen mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten der geschätzte Gesamtbetrag der während der Vertragsdauer voraussichtlich zu leistenden Entgelte;2.Ziffer 2bei bef... mehr lesen...


§ 184 BVergG 2018 Freistellung vom Anwendungsbereich

(1)Absatz eins,Vergabeverfahren von Sektorenauftraggebern unterliegen nicht diesem Bundesgesetz, wenn1.Ziffer einseine Sektorentätigkeit in Österreich auf einem Markt mit freiem Zugang unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzt ist,2.Ziffer 2ein Antrag gemäß den Abs. 4 oder 5 gestellt wurde undein Ant... mehr lesen...


§ 183 BVergG 2018 Verpflichtungen für Sektorenauftraggeber im Bereich der Förderung von Erdöl oder Gas

(1)Absatz eins,Dieses Bundesgesetz gilt nicht für Sektorenauftraggeber, die geographisch abgegrenzte Gebiete in Österreich zum Zweck der Förderung von Erdöl oder Gas im Sinne des § 174 nutzen. Bei der Vergabe von Aufträgen haben diese Sektorenauftraggeber ausschließlich die unionsrechtlichen Grun... mehr lesen...


§ 178 BVergG 2018 Ausgenommene Vergabeverfahren

(1)Absatz eins,Dieses Bundesgesetz gilt nicht für1.Ziffer einsAufträge im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich, die dem BVergGVS 2012 unterliegen, sowie für Aufträge, die gemäß § 9 BVergGVS 2012 vom Geltungsbereich des BVergGVS 2012 ausgenommen sind,Aufträge im Verteidigungs- und Sicherheitsbere... mehr lesen...


§ 156 BVergG 2018 Allgemeines

(1)Absatz eins,Eine elektronische Auktion ist ein iteratives, ausschließlich elektronisches Verfahren zur Ermittlung des Angebotes, dem der Zuschlag erteilt werden soll. Hierbei werden nach einer ersten vollständigen Bewertung der Angebote jeweils neue, nach unten korrigierte Preise bzw. neue, au... mehr lesen...


§ 154 BVergG 2018 Abschluss von Rahmenvereinbarungen

(1)Absatz eins,Der öffentliche Auftraggeber hat in der Bekanntmachung oder – sofern ein Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung durchgeführt wird – in der Aufforderung zur Angebotsabgabe anzugeben, ob eine Rahmenvereinbarung mit einem einzigen oder mit mehreren Unternehmern abgeschlos... mehr lesen...


§ 153 BVergG 2018 Allgemeines

§ 153.Paragraph 153, Öffentliche Aufträge können aufgrund einer Rahmenvereinbarung vergeben werden, sofern1.Ziffer einsdie Rahmenvereinbarung nach Durchführung eines offenen Verfahrens, eines nicht offenen Verfahrens mit vorheriger Bekanntmachung oder eines Verhandlungsverfahrens gemäß den §§ 34 ... mehr lesen...


§ 151 BVergG 2018 Verfahren

(1)Absatz eins,Für die Vergabe von besonderen Dienstleistungsaufträgen gemäß Anhang XVI gelten ausschließlich die Bestimmungen dieses Abschnittes, der 1. Teil, die §§ 4 Abs. 1, 7 bis 11, 12 Abs. 1 Z 2 und Abs. 3, 13, 16 bis 18, 19 Abs. 1, 20 Abs. 1 bis 4 und 9, 21 bis 23, 26, 27, 30, 48 bis 68, 7... mehr lesen...


§ 150 BVergG 2018 Mitteilung der Widerrufsentscheidung, Stillhaltefrist, Unwirksamkeit des Widerrufes

(1)Absatz eins,Der öffentliche Auftraggeber hat mitzuteilen, dass er beabsichtigt, das Vergabeverfahren zu widerrufen,1.Ziffer einsim Fall des § 149 Abs. 1 Z 1 und 2 und des § 149 Abs. 2 Z 3 allen Bietern,im Fall des Paragraph 149, Absatz eins, Ziffer eins und 2 und des Paragraph 149, Absatz 2, Z... mehr lesen...


§ 147 BVergG 2018 Vergabevermerk

(1)Absatz eins,Der öffentliche Auftraggeber hat einen Vergabevermerk über jeden vergebenen Auftrag und über jedes eingerichtete dynamische Beschaffungssystem bzw. einen Vermerk über den Widerruf eines Vergabeverfahrens zu erstellen, der mindestens Folgendes umfasst:1.Ziffer einsden Namen und die ... mehr lesen...


§ 144 BVergG 2018 Stillhaltefrist und Zuschlagserteilung

(1)Absatz eins,Der öffentliche Auftraggeber darf den Zuschlag bei sonstiger absoluter Nichtigkeit nicht vor Ablauf der Stillhaltefrist erteilen. Die Stillhaltefrist beginnt mit der Übermittlung bzw. Bereitstellung der Mitteilung der Zuschlagsentscheidung. Sie beträgt bei einer Übermittlung bzw. B... mehr lesen...


§ 143 BVergG 2018 Mitteilung der Zuschlagsentscheidung

(1)Absatz eins,Der öffentliche Auftraggeber hat den im Vergabeverfahren verbliebenen Bietern mitzuteilen, welchem Bieter der Zuschlag erteilt werden soll. In dieser Mitteilung sind den verbliebenen Bietern das jeweilige Ende der Stillhaltefrist, die Gründe für die Ablehnung ihres Angebotes, der G... mehr lesen...


§ 138 BVergG 2018 Vorgehen bei Mangelhaftigkeit der Angebote

(1)Absatz eins,Ergeben sich bei der Prüfung der Angebote Unklarheiten über das Angebot oder über die geplante Art der Durchführung der Leistung oder werden Mängel festgestellt, so ist, sofern die Unklarheiten für die Beurteilung der Angebote von Bedeutung sind, vom Bieter eine verbindliche Aufklä... mehr lesen...


§ 122 BVergG 2018 Teilnehmer im nicht offenen Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung und im Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung

(1)Absatz eins,Beim nicht offenen Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung und beim Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung hat die Aufforderung zur Angebotsabgabe nur an geeignete Unternehmer zu erfolgen.(2)Absatz 2,Die Auswahl der aufzufordernden Unternehmer hat in nicht diskriminier... mehr lesen...


§ 121 BVergG 2018 Durchführung der Innovationspartnerschaft

(1)Absatz eins,Der öffentliche Auftraggeber kann die Innovationspartnerschaft mit einem Partner oder mit mehreren Partnern bilden. Bei einer Innovationspartnerschaft mit mehreren Partnern haben die Partner getrennte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten durchzuführen.(2)Absatz 2,Die Innovations... mehr lesen...


§ 118 BVergG 2018 Ziel der Innovationspartnerschaft

(1)Absatz eins,Ziel der Innovationspartnerschaft ist die Entwicklung einer innovativen Ware, Bau- oder Dienstleistung sowie der anschließende Erwerb der daraus hervorgehenden Waren, Bau- oder Dienstleistungen samt der für deren Funktionalität erforderlichen Nebenleistungen oder -produkte, sofern ... mehr lesen...


§ 111 BVergG 2018 Besondere Vertragsbestimmungen betreffend den Zahlungsverkehr

(1)Absatz eins,Bestimmungen im Leistungsvertrag über den Zahlungstermin oder die Entschädigung für die Betreibungskosten, die für Unternehmer grob nachteilig im Sinne des § 459 Abs. 2 und 5 UGB sind, sind nichtig.Bestimmungen im Leistungsvertrag über den Zahlungstermin oder die Entschädigung für ... mehr lesen...


§ 100 BVergG 2018 Besondere Bestimmungen betreffend den Zahlungsverkehr

(1)Absatz eins,Die Ausschreibung darf keine Bestimmungen über den Zahlungstermin oder die Entschädigung für die Betreibungskosten enthalten, die für Unternehmer grob nachteilig im Sinne des § 459 Abs. 2 und 5 UGB sind.Die Ausschreibung darf keine Bestimmungen über den Zahlungstermin oder die Ents... mehr lesen...


§ 95 BVergG 2018 Besondere Bestimmungen betreffend die Energieeffizienz bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen im Oberschwellenbereich

(1)Absatz eins,Der öffentliche Auftraggeber hat bei der Vergabe von Lieferaufträgen im Oberschwellenbereich sicherzustellen, dass die beschafften Waren den in Anhang XIV genannten Anforderungen an die Energieeffizienz entsprechen, außer dies ist technisch nicht durchführbar.(2)Absatz 2,Der öffent... mehr lesen...


§ 91 BVergG 2018 Inhalt der Ausschreibungsunterlagen

(1)Absatz eins,In den Ausschreibungsunterlagen ist der öffentliche Auftraggeber oder sind der öffentliche Auftraggeber und die vergebende Stelle genau zu bezeichnen sowie anzugeben, ob die Vergabe der ausgeschriebenen Leistung nach den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes für den Ober- oder den Unt... mehr lesen...


§ 83 BVergG 2018 Beurteilung der beruflichen Zuverlässigkeit

(1)Absatz eins,Der öffentliche Auftraggeber hat der Beurteilung der beruflichen Zuverlässigkeit des Unternehmers insbesondere die gemäß § 82 Abs. 2 verlangten Nachweise und die gemäß § 82 Abs. 3 eingeholten Auskünfte zugrunde zu legen. Ergibt sich aus diesen Bescheinigungen, dass eine rechtskräft... mehr lesen...


§ 82 BVergG 2018 Nachweis der beruflichen Zuverlässigkeit

(1)Absatz eins,Der öffentliche Auftraggeber hat Nachweise für die Darlegung der beruflichen Zuverlässigkeit gemäß § 80 Abs. 1 Z 2 festzulegen, die belegen, dass in Bezug auf den Unternehmer kein Ausschlussgrund gemäß § 78 Abs. 1 vorliegt.Der öffentliche Auftraggeber hat Nachweise für die Darlegun... mehr lesen...


§ 80 BVergG 2018 Eigenerklärung, Verlangen der Nachweise durch den öffentlichen Auftraggeber

(1)Absatz eins,Der öffentliche Auftraggeber hat festzulegen, mit welchen Nachweisen gemäß den §§ 81 bis 87 ein Unternehmer, der an einem Vergabeverfahren teilnimmt, seineDer öffentliche Auftraggeber hat festzulegen, mit welchen Nachweisen gemäß den Paragraphen 81 bis 87 ein Unternehmer, der an ei... mehr lesen...


§ 79 BVergG 2018 Zeitpunkt des Vorliegens der Eignung

(1)Absatz eins,Unbeschadet des § 21 Abs. 1 muss die Eignung spätestensUnbeschadet des Paragraph 21, Absatz eins, muss die Eignung spätestens1.Ziffer einsbeim offenen Verfahren zum Zeitpunkt der Angebotsöffnung,2.Ziffer 2beim nicht offenen Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung zum Zeitpunkt des ... mehr lesen...


§ 78 BVergG 2018 Ausschlussgründe

(1)Absatz eins,Der öffentliche Auftraggeber hat – unbeschadet der Abs. 3 bis 5 – einen Unternehmer jederzeit von der Teilnahme am Vergabeverfahren auszuschließen, wennDer öffentliche Auftraggeber hat – unbeschadet der Absatz 3 bis 5 – einen Unternehmer jederzeit von der Teilnahme am Vergabeverfah... mehr lesen...


§ 66 BVergG 2018 Bekanntgaben in Österreich

(1)Absatz einsEin öffentlicher Auftraggeber im Vollziehungsbereich des Bundes hat nach Durchführung eines Vergabeverfahrens, dessen Auftragswert oder Wertumfang oder Summe der Preisgelder mindestens 50 000 Euro beträgt, jeden vergebenen Auftrag, jede abgeschlossene Rahmenvereinbarung und das Erge... mehr lesen...


§ 64 BVergG 2018 Bekanntmachungen in Österreich

(1)Absatz einsDer öffentliche Auftraggeber hat Bekanntmachungen im Unterschwellenbereich zu veröffentlichen, indem er die Metadaten der Kerndaten von Vergabeverfahren https://www.data.gv.at/ bereitstellt und darin auf die Kerndaten für Bekanntmachungen verweist. Der öffentliche Auftraggeber hat d... mehr lesen...


§ 63 BVergG 2018 Arten der Bekanntmachung

§ 63.Paragraph 63, Eine Bekanntmachung in Österreich hat elektronisch entweder durch eine Bekanntmachung von Aufträgen bzw. Wettbewerben oder durch eine Bekanntmachung im Wege einer Vorinformation gemäß § 65 Abs. 2 oder 3 zu erfolgen. Eine Bekanntmachung in Österreich hat elektronisch entweder du... mehr lesen...


§ 62 BVergG 2018 Bekanntgaben in Österreich

(1)Absatz einsDer öffentliche Auftraggeber hat nach Durchführung eines Vergabeverfahrens jeden vergebenen Auftrag, jede abgeschlossene Rahmenvereinbarung und das Ergebnis jedes Ideenwettbewerbes bekannt zu geben, indem er die Metadaten der Kerndaten von Vergabeverfahren https://www.data.gv.at/ be... mehr lesen...


§ 61 BVergG 2018 Bekanntgaben auf Unionsebene

(1)Absatz einsDer öffentliche Auftraggeber hat nach Durchführung eines Vergabeverfahrens dem Amt für Veröffentlichungen jeden vergebenen Auftrag, jede abgeschlossene Rahmenvereinbarung und das Ergebnis jedes Ideenwettbewerbes gemäß § 56 bekannt zu geben; davon ausgenommen sind Aufträge, die aufgr... mehr lesen...


§ 59 BVergG 2018 Bekanntmachungen in Österreich

(1)Absatz einsDer öffentliche Auftraggeber hat Bekanntmachungen im Oberschwellenbereich zu veröffentlichen, indem er die Metadaten der Kerndaten von Vergabeverfahren https://www.data.gv.at/ bereitstellt und darin auf die Informationen gemäß dem 1. Abschnitt des Anhanges VIII (Kerndaten für Bekann... mehr lesen...


§ 58 BVergG 2018 Freiwillige Bekanntmachung eines Vergabeverfahrens auf Unionsebene

§ 58.Paragraph 58, Sofern der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Durchführung eines Vergabeverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung im Oberschwellenbereich zulässig ist, kann der öffentliche Auftraggeber dem Amt für Veröffentlichungen unter Verwendung des einschlägigen Standardfor... mehr lesen...


§ 56 BVergG 2018 Bekanntmachungen auf Unionsebene

§ 56.Paragraph 56, Der öffentliche Auftraggeber hat Bekanntmachungen auf Unionsebene gemäß Anhang VII zu erstellen und dem Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union (Amt für Veröffentlichungen) unter Verwendung des einschlägigen Standardformulars für Bekanntmachungen elektronisch zu überm... mehr lesen...


§ 55 BVergG 2018 Arten der Bekanntmachung

(1)Absatz einsEine Bekanntmachung auf Unionsebene hat unter Verwendung des einschlägigen Standardformulars entweder durch eine Bekanntmachung von Aufträgen bzw. Wettbewerben oder durch eine Bekanntmachung im Wege einer Vorinformation gemäß § 57 Abs. 2 oder 3 zu erfolgen.Eine Bekanntmachung auf Un... mehr lesen...


§ 54 BVergG 2018 Veröffentlichung und Standardisierung von Meta- bzw. Kerndaten

(1)Absatz einsDer Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz kann im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort durch Verordnung nähere Festlegungen hinsichtlich der Standardisierung des Kerndatenformates insbesondere in Bezug auf Darste... mehr lesen...


§ 51 BVergG 2018 Zusätzliche Bekanntmachung auf Unionsebene

§ 51.Paragraph 51, Der öffentliche Auftraggeber kann Bekanntmachungen, die nicht einer Bekanntmachungsverpflichtung gemäß diesem Bundesgesetz unterliegen, dem Amt für Veröffentlichungen unter Verwendung allenfalls existierender einschlägiger Standardformulare für Bekanntmachungen bekannt geben. mehr lesen...


§ 50 BVergG 2018 Bekanntmachung der beabsichtigten Vergabe von Leistungen

(1)Absatz einsBekannt zu machen sind:1.Ziffer einsdie beabsichtigte Vergabe eines Bau-, Liefer- oder Dienstleistungsauftrages im offenen Verfahren, im nicht offenen Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung, im Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung, im Rahmen eines wettbewerblichen Di... mehr lesen...


§ 48 BVergG 2018 Elektronische Kommunikation

(1)Absatz eins,Der öffentliche Auftraggeber kann, sofern in den nachfolgenden Absätzen nicht anderes bestimmt wird, zwischen der elektronischen Kommunikation, der Kommunikation über den Postweg oder über einen anderen geeigneten Weg oder einer Kombination dieser Kommunikationswege wählen. Soweit ... mehr lesen...


§ 47 BVergG 2018 Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung

(1)Absatz eins,Für die Vergabe von Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber im Wege der Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung gelten ausschließlich der 1. Teil mit Ausnahme des § 2 Z 22, die §§ 4 Abs. 1, 5 bis 10, 13 bis 16, 19 Abs. 1, 20 Abs. 1 bis 4 und 9, 26, 27, 30, 31 Abs. 12, 66, 100,... mehr lesen...


§ 46 BVergG 2018 Direktvergabe

(1)Absatz eins,Für die Vergabe von Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber im Wege der Direktvergabe gelten ausschließlich der 1. Teil, die §§ 4 Abs. 1, 5 bis 10, 13 bis 16, 19 Abs. 1, 20 Abs. 1 bis 4 und 9, 26, 27, 30, 31 Abs. 11, 66, 100, 111, der 4. Teil, die §§ 358, 360 Abs. 1 und 5, 361, 36... mehr lesen...


§ 44 BVergG 2018 Zusätzliche Möglichkeiten der Wahl des Verhandlungsverfahrens

(1)Absatz eins,Im Unterschwellenbereich können Aufträge im Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung vergeben werden.(2)Absatz 2,Aufträge können im Unterschwellenbereich im Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung vergeben werden, wenn aufgrund einer besonders günstigen Geleg... mehr lesen...


§ 43 BVergG 2018 Wahl des nicht offenen Verfahrens ohne vorherige Bekanntmachung

§ 43.Paragraph 43, Bauaufträge können im Unterschwellenbereich im nicht offenen Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung vergeben werden, sofern dem öffentlichen Auftraggeber genügend geeignete Unternehmer bekannt sind, um einen freien und lauteren Wettbewerb sicherzustellen, und wenn der geschätz... mehr lesen...


§ 37 BVergG 2018 Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung bei Dienstleistungsaufträgen

(1)Absatz eins,Dienstleistungsaufträge können im Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung vergeben werden, wenn1.Ziffer einsim Rahmen eines durchgeführten offenen oder nicht offenen Verfahrens mit vorheriger Bekanntmachung kein oder kein im Sinne des § 35 Abs. 2 geeignetes Angebot abge... mehr lesen...


§ 36 BVergG 2018 Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung bei Lieferaufträgen

(1)Absatz eins,Lieferaufträge können im Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung vergeben werden, wenn1.Ziffer einsim Rahmen eines durchgeführten offenen oder nicht offenen Verfahrens mit vorheriger Bekanntmachung kein oder kein im Sinne des § 35 Abs. 2 geeignetes Angebot abgegeben ode... mehr lesen...


§ 26 BVergG 2018 Vermeidung von Interessenkonflikten

(1)Absatz eins,Der öffentliche Auftraggeber hat geeignete Maßnahmen zur wirksamen Verhinderung, Aufdeckung und Behebung von sich bei der Durchführung von Vergabeverfahren ergebenden Interessenkonflikten zu treffen, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden und eine Gleichbehandlung aller Unternehme... mehr lesen...


§ 20 BVergG 2018 Grundsätze des Vergabeverfahrens

(1)Absatz eins,Vergabeverfahren sind nach einem in diesem Bundesgesetz vorgesehenen Verfahren, unter Beachtung der unionsrechtlichen Grundsätze wie insbesondere der Gleichbehandlung aller Bewerber und Bieter, der Nichtdiskriminierung, der Verhältnismäßigkeit, der Transparenz sowie des freien und ... mehr lesen...


§ 19 BVergG 2018 Änderung der Schwellen- oder Loswerte

(1)Absatz eins,Die Bundesministerin für Justiz kann durch Verordnung anstelle der in den §§ 12 Abs. 1 und 2, 14 Abs. 3, 15 Abs. 4 und 5, 16 Abs. 5 und 6, 43, 46 Abs. 2, 47 Abs. 2 sowie 151 Abs. 6 festgesetzten Schwellen- oder Loswerte, soweit dies aufgrund von völkerrechtlichen Verpflichtungen Ös... mehr lesen...


§ 16 BVergG 2018 Berechnung des geschätzten Auftragswertes bei Dienstleistungsaufträgen

(1)Absatz eins,Bei Aufträgen über die folgenden Dienstleistungen ist als geschätzter Auftragswert anzusetzen:1.Ziffer einsbei Versicherungsleistungen die Versicherungsprämie und sonstige Entgelte;2.Ziffer 2bei Bankdienstleistungen und anderen Finanzdienstleistungen die Gebühren, Provisionen und Z... mehr lesen...


§ 15 BVergG 2018 Berechnung des geschätzten Auftragswertes bei Lieferaufträgen

(1)Absatz eins,Bei Leasing, Miete, Pacht oder Ratenkauf ist als geschätzter Auftragswert anzusetzen:1.Ziffer einsbei befristeten Aufträgen mit einer Laufzeit von höchstens zwölf Monaten der geschätzte Gesamtbetrag der während der Vertragsdauer voraussichtlich zu leistenden Entgelte;2.Ziffer 2bei ... mehr lesen...


§ 9 BVergG 2018 Ausgenommene Vergabeverfahren

(1)Absatz eins,Dieses Bundesgesetz gilt nicht für1.Ziffer einsAufträge im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich, die dem BVergGVS 2012 unterliegen, sowie für Aufträge, die gemäß § 9 BVergGVS 2012 vom Geltungsbereich des BVergGVS 2012 ausgenommen sind,Aufträge im Verteidigungs- und Sicherheitsbere... mehr lesen...


§ 4 BVergG 2018

(1)Absatz eins,Dieses Bundesgesetz gilt mit Ausnahme seines 3. Teiles für Vergabeverfahren von öffentlichen Auftraggebern, das sind1.Ziffer einsder Bund, die Länder, die Gemeinden und Gemeindeverbände oder2.Ziffer 2Einrichtungen, diea)Litera azu dem besonderen Zweck gegründet wurden, im Allgemein... mehr lesen...


§ 2 BVergG 2018 Begriffsbestimmungen

§ 2.Paragraph 2, Im Geltungsbereich dieses Bundesgesetzes sind folgende Begriffsbestimmungen maßgebend:1.Ziffer einsAbänderungsangebot ist ein Angebot eines Bieters, das im Hinblick auf die ausgeschriebene Leistung eine lediglich geringfügige gleichwertige technische Änderung beinhaltet, das von ... mehr lesen...


Bundesvergabegesetz 2018 (BVergG 2018) Fundstelle

§ 0 heute § 0 gültig ab 01.10.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 8/2026 § 0 gültig von 01.03.2026 bis 30.09.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 8/20... mehr lesen...


Aktualisiert am 10.04.26
Gesetze 11-13 von 13