Anl. 3 BVergG 2018

Bundesvergabegesetz 2018

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 21.08.2018 bis 31.12.9999
Liste der zentralen öffentlichen Auftraggeber*)

  1. 1.Ziffer einsBundeskanzleramt
  2. 2.Ziffer 2Bundesministerium für öffentlichen Dienst und Sport
  3. 3.Ziffer 3Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres
  4. 4.Ziffer 4Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
  5. 5.Ziffer 5Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
  6. 6.Ziffer 6Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
  7. 7.Ziffer 7Bundesministerium für Finanzen
  8. 8.Ziffer 8Bundesministerium für Inneres
  9. 9.Ziffer 9Bundesministerium für Landesverteidigung**)
  10. 10.Ziffer 10Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus
  11. 11.Ziffer 11Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz
  12. 12.Ziffer 12Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
  13. 13.Ziffer 13AIT Austrian Institute of Technology GmbH
  14. 14.Ziffer 14Bundesbeschaffung Ges. m. b. H.
  15. 15.Ziffer 15Bundesrechenzentrum Ges. m. b. H

*) Sofern sich aufgrund einer Änderung des Bundesministeriengesetzes 1986 (BMG), BGBl Nr. 76/1986, Änderungen im Zusammenhang mit den nachfolgend aufgeführten Bundesministerien ergeben, so treten an Stelle der im Anhang genannten Bundesministerien deren Nachfolger. Sofern sich Änderungen im Zusammenhang mit anderen im Anhang genannten zentralen öffentlichen Auftraggebern ergeben, so treten an deren Stelle ihre Rechtsnachfolger.*) Sofern sich aufgrund einer Änderung des Bundesministeriengesetzes 1986 (BMG), Bundesgesetzblatt Nr. 76 aus 1986,, Änderungen im Zusammenhang mit den nachfolgend aufgeführten Bundesministerien ergeben, so treten an Stelle der im Anhang genannten Bundesministerien deren Nachfolger. Sofern sich Änderungen im Zusammenhang mit anderen im Anhang genannten zentralen öffentlichen Auftraggebern ergeben, so treten an deren Stelle ihre Rechtsnachfolger.

**)Vgl. dazu die Warenliste in Anhang IV.**)Vgl. dazu die Warenliste in Anhang römisch IV.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 21.08.2018 bis 31.12.9999
Liste der zentralen öffentlichen Auftraggeber*)

  1. 1.Ziffer einsBundeskanzleramt
  2. 2.Ziffer 2Bundesministerium für öffentlichen Dienst und Sport
  3. 3.Ziffer 3Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres
  4. 4.Ziffer 4Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
  5. 5.Ziffer 5Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
  6. 6.Ziffer 6Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
  7. 7.Ziffer 7Bundesministerium für Finanzen
  8. 8.Ziffer 8Bundesministerium für Inneres
  9. 9.Ziffer 9Bundesministerium für Landesverteidigung**)
  10. 10.Ziffer 10Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus
  11. 11.Ziffer 11Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz
  12. 12.Ziffer 12Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
  13. 13.Ziffer 13AIT Austrian Institute of Technology GmbH
  14. 14.Ziffer 14Bundesbeschaffung Ges. m. b. H.
  15. 15.Ziffer 15Bundesrechenzentrum Ges. m. b. H

*) Sofern sich aufgrund einer Änderung des Bundesministeriengesetzes 1986 (BMG), BGBl Nr. 76/1986, Änderungen im Zusammenhang mit den nachfolgend aufgeführten Bundesministerien ergeben, so treten an Stelle der im Anhang genannten Bundesministerien deren Nachfolger. Sofern sich Änderungen im Zusammenhang mit anderen im Anhang genannten zentralen öffentlichen Auftraggebern ergeben, so treten an deren Stelle ihre Rechtsnachfolger.*) Sofern sich aufgrund einer Änderung des Bundesministeriengesetzes 1986 (BMG), Bundesgesetzblatt Nr. 76 aus 1986,, Änderungen im Zusammenhang mit den nachfolgend aufgeführten Bundesministerien ergeben, so treten an Stelle der im Anhang genannten Bundesministerien deren Nachfolger. Sofern sich Änderungen im Zusammenhang mit anderen im Anhang genannten zentralen öffentlichen Auftraggebern ergeben, so treten an deren Stelle ihre Rechtsnachfolger.

**)Vgl. dazu die Warenliste in Anhang IV.**)Vgl. dazu die Warenliste in Anhang römisch IV.

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