Anl. 3 BVergG 2018

Bundesvergabegesetz 2018

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.03.2026 bis 31.12.9999
Anhang IIIAnhang römisch dreiListe der zentralen öffentlichen Auftraggeber*)

  1. 1.Ziffer einsBundeskanzleramt
  2. 2.Ziffer 2Bundesministerium für öffentlichen DienstWohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport
  3. 3.Ziffer 3Bundesministerium für Europa, Integrationeuropäische und Äußeresinternationale Angelegenheiten
  4. 4.Ziffer 4Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
  5. 5.Ziffer 5Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
  6. 6.Ziffer 6Bundesministerium für Digitalisierung und WirtschaftsstandortFinanzen
  7. 7.Ziffer 7Bundesministerium für FinanzenFrauen, Wissenschaft und Forschung
  8. 8.Ziffer 8Bundesministerium für Inneres
  9. 9.Ziffer 9Bundesministerium für Landesverteidigung**)Innovation, Mobilität und Infrastruktur
  10. 10.Ziffer 10Bundesministerium für Nachhaltigkeit und TourismusJustiz
  11. 11.Ziffer 11Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz
  12. 11.Ziffer 11Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft
  13. 12.Ziffer 12Bundesministerium für Verkehr, Innovation und TechnologieLandesverteidigung**)
  14. 13.Ziffer 13Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus
  15. 1314.Ziffer 1314AIT Austrian Institute of Technology GmbH
  16. 1415.Ziffer 1415Bundesbeschaffung GesGmbH. m. b. H.
  17. 1516.Ziffer 1516Bundesrechenzentrum Ges. m. b. HGmbH

*) Sofern sich aufgrund einer Änderung des Bundesministeriengesetzes 1986 (BMG), BGBl Nr. 76/1986, Änderungen im Zusammenhang mit den nachfolgend aufgeführten Bundesministerien ergeben, so treten an Stelle der im Anhang genannten Bundesministerien deren Nachfolger. Sofern sich Änderungen im Zusammenhang mit anderen im Anhang genannten zentralen öffentlichen Auftraggebern ergeben, so treten an deren Stelle ihre Rechtsnachfolger.*) Sofern sich aufgrund einer Änderung des Bundesministeriengesetzes 1986 (BMG), Bundesgesetzblatt Nr. 76 aus 1986,, Änderungen im Zusammenhang mit den nachfolgend aufgeführten Bundesministerien ergeben, so treten an Stelle der im Anhang genannten Bundesministerien deren Nachfolger. Sofern sich Änderungen im Zusammenhang mit anderen im Anhang genannten zentralen öffentlichen Auftraggebern ergeben, so treten an deren Stelle ihre Rechtsnachfolger.

**)*) Vgl. dazu die Warenliste in Anhang IV.**)*) Vgl. dazu die Warenliste in Anhang römisch IVvier.

Stand vor dem 28.02.2026

In Kraft vom 21.08.2018 bis 28.02.2026
Anhang IIIAnhang römisch dreiListe der zentralen öffentlichen Auftraggeber*)

  1. 1.Ziffer einsBundeskanzleramt
  2. 2.Ziffer 2Bundesministerium für öffentlichen DienstWohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport
  3. 3.Ziffer 3Bundesministerium für Europa, Integrationeuropäische und Äußeresinternationale Angelegenheiten
  4. 4.Ziffer 4Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
  5. 5.Ziffer 5Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
  6. 6.Ziffer 6Bundesministerium für Digitalisierung und WirtschaftsstandortFinanzen
  7. 7.Ziffer 7Bundesministerium für FinanzenFrauen, Wissenschaft und Forschung
  8. 8.Ziffer 8Bundesministerium für Inneres
  9. 9.Ziffer 9Bundesministerium für Landesverteidigung**)Innovation, Mobilität und Infrastruktur
  10. 10.Ziffer 10Bundesministerium für Nachhaltigkeit und TourismusJustiz
  11. 11.Ziffer 11Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz
  12. 11.Ziffer 11Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft
  13. 12.Ziffer 12Bundesministerium für Verkehr, Innovation und TechnologieLandesverteidigung**)
  14. 13.Ziffer 13Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus
  15. 1314.Ziffer 1314AIT Austrian Institute of Technology GmbH
  16. 1415.Ziffer 1415Bundesbeschaffung GesGmbH. m. b. H.
  17. 1516.Ziffer 1516Bundesrechenzentrum Ges. m. b. HGmbH

*) Sofern sich aufgrund einer Änderung des Bundesministeriengesetzes 1986 (BMG), BGBl Nr. 76/1986, Änderungen im Zusammenhang mit den nachfolgend aufgeführten Bundesministerien ergeben, so treten an Stelle der im Anhang genannten Bundesministerien deren Nachfolger. Sofern sich Änderungen im Zusammenhang mit anderen im Anhang genannten zentralen öffentlichen Auftraggebern ergeben, so treten an deren Stelle ihre Rechtsnachfolger.*) Sofern sich aufgrund einer Änderung des Bundesministeriengesetzes 1986 (BMG), Bundesgesetzblatt Nr. 76 aus 1986,, Änderungen im Zusammenhang mit den nachfolgend aufgeführten Bundesministerien ergeben, so treten an Stelle der im Anhang genannten Bundesministerien deren Nachfolger. Sofern sich Änderungen im Zusammenhang mit anderen im Anhang genannten zentralen öffentlichen Auftraggebern ergeben, so treten an deren Stelle ihre Rechtsnachfolger.

**)*) Vgl. dazu die Warenliste in Anhang IV.**)*) Vgl. dazu die Warenliste in Anhang römisch IVvier.

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