Anl. 3 BVergG 2018

BVergG 2018 - Bundesvergabegesetz 2018

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 27.04.2024

Liste der zentralen öffentlichen Auftraggeber*)

 

1.

Bundeskanzleramt

2.

Bundesministerium für öffentlichen Dienst und Sport

3.

Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres

4.

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz

5.

Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

6.

Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort

7.

Bundesministerium für Finanzen

8.

Bundesministerium für Inneres

9.

Bundesministerium für Landesverteidigung**)

10.

Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus

11.

Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz

12.

Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie

13.

AIT Austrian Institute of Technology GmbH

14.

Bundesbeschaffung Ges. m. b. H.

15.

Bundesrechenzentrum Ges. m. b. H

 

*) Sofern sich aufgrund einer Änderung des Bundesministeriengesetzes 1986 (BMG), BGBl Nr. 76/1986, Änderungen im Zusammenhang mit den nachfolgend aufgeführten Bundesministerien ergeben, so treten an Stelle der im Anhang genannten Bundesministerien deren Nachfolger. Sofern sich Änderungen im Zusammenhang mit anderen im Anhang genannten zentralen öffentlichen Auftraggebern ergeben, so treten an deren Stelle ihre Rechtsnachfolger.

**)Vgl. dazu die Warenliste in Anhang IV.

 

In Kraft seit 21.08.2018 bis 31.12.9999
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