§ 379 BVergG 2018 Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen

BVergG 2018 - Bundesvergabegesetz 2018

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.04.2024

Das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen in der Fassung des Protokolls zur Änderung des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen, ABl. Nr. L 68 vom 07.03.2014, S 2, bleibt unberührt.

In Kraft seit 21.08.2018 bis 31.12.9999
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