(1) Die Gebühr für die Registrierung beträgt 50 Euro und die Gebühr für die Erteilung einer Betriebszulassung gemäß § 3 TMG beträgt 100 Euro zuzüglich einer zeitabhängigen Gebühr von 45 Euro je halber Stunde Aufwand für die Zulassungskontrolle vor Ort.(2) Die Gebühr für jede Kontrolle gemäß § 5 T... mehr lesen...
(1) Die Betreiber sind ermächtigt, Entgelte zur Deckung ihres Aufwands für1.Leistungen für die Entfernung und Beseitigung von toten Tieren (ausgenommen Falltiere) und der in Gemeindesammelstellen eingebrachten tierischen Nebenprodukte oder Materialien sowie der nicht in Gemeindesammelstellen eing... mehr lesen...
(1) Die Bearbeitung und Zerlegung von ablieferungspflichtigen Tierkörpern ist verboten. Davon ausgenommen sind1.die Durchführung behördlich angeordneter oder bewilligter Sektionen von angelieferten Tierkörpern beim Betreiber, die dieser zu dulden und hierfür die notwendige Hilfe zu leisten hat so... mehr lesen...
(1) Aufzeichnungen haben zu führen:1.der Bürgermeister über alle Anzeigen gemäß § 3;2.die Betreiber über alle Anzeigen gemäß § 3 und über die Art und Menge der eingelangten ablieferungspflichtigen tierischen Nebenprodukte oder Materialien;3.der Erzeuger oder Verwahrer über die Art und Menge der a... mehr lesen...
(1) Die Erzeuger von tierischen Nebenprodukten und Materialien sowie sonstige Personen, die solche Gegenstände in Verwahrung haben (Verwahrer), sind verpflichtet, deren Anfall dem Bürgermeister der Gemeinde, in der sich die Materialien befinden, oder einem Betreiber unverzüglich anzuzeigen. Die A... mehr lesen...
(1) Die Definitionen für tierische Nebenprodukte und Materialien der Kategorien 1, 2 und 3 entsprechen den Begriffsbestimmungen in der VO (EG) 1069/2009.(2) Im Sinn dieser Verordnung bezeichnet der Begriff1.„Falltiere“ landwirtschaftliche Nutztiere, die verendet sind (einschließlich Totge... mehr lesen...
Diese Verordnung enthält Durchführungsbestimmungen zum Tiermaterialiengesetz und Tierseuchengesetz hinsichtlich Organisation der Meldung, Sammlung, Ablieferung und Beseitigung der tierischen Nebenprodukte im Bundesland Oberösterreich sowie hinsichtlich Gebühren für die Sammlung und Beseitigung un... mehr lesen...