Art. 2 Oö. LAO 1989 (weggefallen)

Oö. Landarbeitsordnung 1989

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2020 bis 31.12.9999

(Anm: Übergangsrecht zur Nov. LGBl. Nr. 84/2016)

(1) Dieses Landesgesetz tritt mit 1. Jänner 2017 in Kraft.

(2) Die im Art. I Z 5 bis 9 genannten Bestimmungen sind, soweit sich dies nicht bereits auf Grund unmittelbar anwendbaren Bundesrechts ergibt, weiter auf Sachverhalte anzuwenden, die sich vor dem 12 Oö. Jänner 2017 ereignet habenLAO 1989 seit 31.12.2019 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2019

In Kraft vom 01.01.2017 bis 31.12.2019

(Anm: Übergangsrecht zur Nov. LGBl. Nr. 84/2016)

(1) Dieses Landesgesetz tritt mit 1. Jänner 2017 in Kraft.

(2) Die im Art. I Z 5 bis 9 genannten Bestimmungen sind, soweit sich dies nicht bereits auf Grund unmittelbar anwendbaren Bundesrechts ergibt, weiter auf Sachverhalte anzuwenden, die sich vor dem 12 Oö. Jänner 2017 ereignet habenLAO 1989 seit 31.12.2019 weggefallen.

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