§ 10f Oö. LAO 1989 (weggefallen)

Oö. Landarbeitsordnung 1989

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2020 bis 31.12.9999
Die der Dienstnehmerin bzw§ 10f . dem Dienstnehmer nach den §§ 10a und 10c bis 10e zustehenden Rechte können durch Dienstvertrag weder aufgehoben noch beschränkt werdenLAO 1989 seit 31.12.2019 weggefallen.

(Anm: LGBl. Nr. 111/2019)

Stand vor dem 31.12.2019

In Kraft vom 13.12.2019 bis 31.12.2019
Die der Dienstnehmerin bzw§ 10f . dem Dienstnehmer nach den §§ 10a und 10c bis 10e zustehenden Rechte können durch Dienstvertrag weder aufgehoben noch beschränkt werdenLAO 1989 seit 31.12.2019 weggefallen.

(Anm: LGBl. Nr. 111/2019)

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