§ 65 Oö. LAO 1989 (weggefallen)

Oö. Landarbeitsordnung 1989

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2020 bis 31.12.9999
(1) Die Leistung von Überstunden gemäß § 61 Abs. 1 § 65 wird besonders vergütet (Überstundenentlohnung), sofern für die Mehrdienstleistung nicht ein Freizeitausgleich im Verhältnis 1:1,5 innerhalb der folgenden zwei Wochen gewährt wird. (Anm: LGBl. Nr. 17/2002)

(2) Für jede Überstunde gebührt eine besondere Entlohnung, die mindestens 50 v.HLAO 1989 seit 31.12.2019 weggefallen. höher ist als der Stundenlohn, wobei nicht nur die Geld-, sondern auch die Naturalbezüge zu berücksichtigen sind. Für die Bewertung der Naturalbezüge gelten die für Zwecke der Sozialversicherung festgesetzten Bewertungssätze. (Anm: LGBl. Nr. 111/2019)

(2a) Für die Berechnung des Grundlohns und des Zuschlags für Überstunden ist für Lehrlinge ab Vollendung des 18. Lebensjahrs der niedrigste im Betrieb vereinbarte Facharbeiterlohn bzw. Angestelltengehalt heranzuziehen. (Anm: LGBl. Nr. 101/1999)

(2b) Abweichend von Abs. 2 gebührt für Arbeiten während der Nachtruhezeit, an Sonntagen und an freien Tagen nach § 63a Abs. 2 ein Zuschlag zum Stundenlohn von 100 %. Der Kollektivvertrag kann für Normalarbeitszeit an Sonntagen abweichende Regelungen vorsehen. Für Arbeiten während der Nachtruhezeit kann der Kollektivvertrag abweichende Regelungen vorsehen, wobei ein Überstundenzuschlag nach Abs. 2 unberührt bleiben muss. (Anm: LGBl. Nr. 111/2019)

(2c) Abweichende Regelungen in Kollektivverträgen, die vor Inkrafttreten der Ausführungsbestimmungen zu Abs. 2b in Kraft getreten sind, bleiben aufrecht, soweit sie Abs. 2b entsprechen. (Anm: LGBl. Nr. 111/2019)

(3) Für Feiertage, die gemäß § 63a Abs. 3 und 4 als Ruhetage gelten, ist das regelmäßige Entgelt (§ 8 Abs. 2) zu leisten. Wird an diesen Tagen gearbeitet, gebührt außer dem regelmäßigen Entgelt das auf die geleistete Arbeit entfallende Entgelt. (Anm: LGBl. Nr. 111/2019)

(4) Durch Kollektivvertrag kann bei mehrschichtiger Arbeitsweise eine von den Abs. 1 bis 3 abweichende Regelung getroffen werden.

Stand vor dem 31.12.2019

In Kraft vom 13.12.2019 bis 31.12.2019
(1) Die Leistung von Überstunden gemäß § 61 Abs. 1 § 65 wird besonders vergütet (Überstundenentlohnung), sofern für die Mehrdienstleistung nicht ein Freizeitausgleich im Verhältnis 1:1,5 innerhalb der folgenden zwei Wochen gewährt wird. (Anm: LGBl. Nr. 17/2002)

(2) Für jede Überstunde gebührt eine besondere Entlohnung, die mindestens 50 v.HLAO 1989 seit 31.12.2019 weggefallen. höher ist als der Stundenlohn, wobei nicht nur die Geld-, sondern auch die Naturalbezüge zu berücksichtigen sind. Für die Bewertung der Naturalbezüge gelten die für Zwecke der Sozialversicherung festgesetzten Bewertungssätze. (Anm: LGBl. Nr. 111/2019)

(2a) Für die Berechnung des Grundlohns und des Zuschlags für Überstunden ist für Lehrlinge ab Vollendung des 18. Lebensjahrs der niedrigste im Betrieb vereinbarte Facharbeiterlohn bzw. Angestelltengehalt heranzuziehen. (Anm: LGBl. Nr. 101/1999)

(2b) Abweichend von Abs. 2 gebührt für Arbeiten während der Nachtruhezeit, an Sonntagen und an freien Tagen nach § 63a Abs. 2 ein Zuschlag zum Stundenlohn von 100 %. Der Kollektivvertrag kann für Normalarbeitszeit an Sonntagen abweichende Regelungen vorsehen. Für Arbeiten während der Nachtruhezeit kann der Kollektivvertrag abweichende Regelungen vorsehen, wobei ein Überstundenzuschlag nach Abs. 2 unberührt bleiben muss. (Anm: LGBl. Nr. 111/2019)

(2c) Abweichende Regelungen in Kollektivverträgen, die vor Inkrafttreten der Ausführungsbestimmungen zu Abs. 2b in Kraft getreten sind, bleiben aufrecht, soweit sie Abs. 2b entsprechen. (Anm: LGBl. Nr. 111/2019)

(3) Für Feiertage, die gemäß § 63a Abs. 3 und 4 als Ruhetage gelten, ist das regelmäßige Entgelt (§ 8 Abs. 2) zu leisten. Wird an diesen Tagen gearbeitet, gebührt außer dem regelmäßigen Entgelt das auf die geleistete Arbeit entfallende Entgelt. (Anm: LGBl. Nr. 111/2019)

(4) Durch Kollektivvertrag kann bei mehrschichtiger Arbeitsweise eine von den Abs. 1 bis 3 abweichende Regelung getroffen werden.

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