Gesetzesaktualisierungen

3 Gesetze aktualisiert am 01.08.2018

Gesetze 1-3 von 3

8 Paragrafen zu Burgenländisches Datenschutzgesetz - Bgld. DSG (Bgld. DD) aktualisiert


§ 7 Bgld. DD Inkrafttreten, Außerkrafttreten

§§ 1, 2 sowie 4 bis 6 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 40/2018 treten mit 25. Mai 2018 in Kraft; § 3 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft; am 25. Mai 2018 entfallen das Inhaltsverzeichnis, die Abschnittsbezeichnung samt Überschrift des 1. und 2. Abschnitts, §§ 8 bis 12 sowie ... mehr lesen...


§ 6 Bgld. DD Durchführung von Unionsrecht

Mit diesem Gesetz wird die Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung), ABl. Nr. L 119 vom 04.05.2016 S. 1, in der Fassung der Berichtigung AB... mehr lesen...


§ 5 Bgld. DD Datenschutzbeauftragte oder Datenschutzbeauftragter

(1) Die oder der Datenschutzbeauftragte und die für sie oder ihn tätigen Personen sind unbeschadet sonstiger Verschwiegenheitspflichten bei der Erfüllung der Aufgaben zur Geheimhaltung verpflichtet. Dies gilt insbesondere in Bezug auf die Identität betroffener Personen, die sich an die Datenschut... mehr lesen...


§ 4 Bgld. DD Verweisung

Soweit in diesem Gesetz auf das Datenschutzgesetz - DSG verwiesen wird, ist dieses anzuwenden in der Fassung Datenschutzgesetz - DSG, BGBl. I Nr. 165/1999, in der Fassung des Gesetzes BGBl. I Nr. 24/2018. mehr lesen...


§ 3 Bgld. DD Verwaltungsstrafbestimmungen

(1) Sofern die Tat nicht einen Tatbestand nach Art. 83 der Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung), ABl. Nr. L 119 vom 04.05.2016 S. 1, in... mehr lesen...


§ 2 Bgld. DD Anwendung von Bestimmungen des Datenschutzgesetzes

(1) Nicht automationsunterstützt geführte Dateisysteme gelten als Datenverarbeitungen im Sinne der Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung)... mehr lesen...


§ 1 Bgld. DD Sachlicher Geltungsbereich

(1) Dieses Gesetz regelt den Schutz nichtautomatisiert verarbeiteter personenbezogener Daten, die in Dateisystemen gespeichert sind oder gespeichert werden sollen, in Angelegenheiten, in denen die Gesetzgebung Landessache ist, und enthält für den Wirkungsbereich des Landes Regelungen betreffend d... mehr lesen...


Burgenländisches Datenschutzgesetz - Bgld. DSG (Bgld. DD) Fundstelle

Gesetz vom 30. Juni 2005 über den Schutz personenbezogener Daten bei nicht automationsunterstützt geführten Dateien (Burgenländisches Datenschutzgesetz - Bgld. DSG)StF: LGBl. Nr. 87/2005 (XVIII. Gp. RV 1094 AB 1123) Änderung LGBl. Nr. 79/2013 (XX. Gp. RV 783 AB 799)LGBl. Nr. 40/2018 (XXI.... mehr lesen...


Aktualisiert am 01.08.18

2 Paragrafen zu Burgenländisches Gemeinde-Personalvertretungsgesetz (Bgld. G-PVG) aktualisiert


§ 41 Bgld. G-PVG Wirksamkeitsbeginn

(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2000 in Kraft.(2) Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes können bereits ab dem auf seine Kundmachung folgenden Tag erlassen werden. Sie dürfen jedoch frühestens mit dem in Abs. 1 bezeichneten Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden.(3) § 19 Abs. 2 und 12, § 25 Abs.... mehr lesen...


§ 29 Bgld. G-PVG Akteneinsicht

(1) Den Personalvertretern und den Mitgliedern der Wahlausschüsse ist die Einsicht und Abschriftnahme (Ablichtung) der Akten oder Aktenteile oder der automationsunterstützt aufgezeichneten Dienstnehmerdaten zu gestatten, deren Kenntnis zur Erfüllung der der Personalvertretung übertragenen Aufgabe... mehr lesen...


Aktualisiert am 01.08.18
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